Protocol of the Session on February 19, 2015

ist die Landesregierung momentan in eine Verlagerung des Unternehmens eingebunden?

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Danke schön, Herr Kollege. - Die Antwort erteilt der Herr Wirtschaftsminister. Herr Lies, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit Zuwendungsbescheid vom 9. September 2003 wurde der Firma Chemisch technischer Betrieb in Ritterhude für die Erweiterung der bestehenden Betriebsstätte ein Zuschuss in Höhe von 112 500 Euro gewährt. Fördersatz: 15 % der förderfähigen Kosten. Darüber hinaus hat das vorgenannte Unternehmen mit Zuwendungsbescheid vom 1. Juni 2001 einen Zuschuss in Höhe von 800 000 DM, also 409 000 Euro, für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Demonstrationsanlage zur Rückgewinnung von Poliermitteln“ erhalten. Zu weiteren zurzeit aktualisierten Anträgen oder Gesprächen liegen mir keine Erkenntnisse vor.

Danke schön, Herr Minister. - Die fünfte und insofern letzte Zusatzfrage für die FDP stellt noch einmal Herr Kollege Bode.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass der Chef der Staatskanzlei in einer Pressekonferenz am gestrigen Nachmittag ausgeführt hat, er habe sich am 26. Januar dieses Jahres für befangen erklärt und - aus der Erinnerung zitiert - damit aus dem Verfahren genommen, und der Tatsache, dass er in der gleichen Pressekonferenz den Journalisten trotzdem Auskunft über Schreiben, die aktuell vom Landkreis an die Landesregierung gegangen sind, geben konnte und die Sozialministerin heute erklärt hat, er arbeite weiterhin punktuell zu, frage ich die Landesregierung: An welchen konkreten Vorgängen, Gesprächen, Besprechungen, Abstimmungen hat der Chef der Staatskanzlei seit dem 26. Januar dieses Jahres teilgenommen, davon Kenntnis genommen bzw. sie direkt beeinflusst, obwohl er selber Verantwortlicher in dem Verfahren ist?

(Beifall bei der FDP - Johanne Mod- der [SPD]: Herr Bode, Sie sollten bei Gelegenheit mal zuhören, wenn es Antworten gibt! Nur bei Gelegenheit, Herr Minister a. D.! - Gegenruf von Jens Nacke [CDU]: Frau Modder, können Sie nur Zwischenrufe? - Ge- genruf von Christian Grascha [FDP]: Wir haben offensichtlich den wunden Punkt getroffen!)

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt wird jetzt für die Landesregierung antworten. Bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da ich nun nicht ununterbrochen an der Seite von Herrn Mielke stehe, kann ich diese Frage nicht konkret beantworten. Klar ist auf jeden Fall, dass er bei allen Dingen, die im Bereich Ritterhude mit seiner Tätigkeit als Landrat zusammenhängen, herausgenommen ist. Was ansonsten an Einzelbesprechungen oder Ähnlichem gelaufen ist, kann ich Ihnen aus dem Stand nicht sagen, muss ich gestehen.

(Jörg Bode [FDP]: Aber konkret da- nach haben wir in der schriftlichen Frage Nr. 3 gefragt! Das wird doch wohl jemand gefragt haben!)

Danke schön, Frau Ministerin.

(Jens Nacke [CDU]: Sie steht ja noch an der Seite von Herrn Mielke!)

- Ich darf um Ruhe bitten!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Man muss doch mal fragen können!)

- Herr Hilbers, Sie können sich melden, aber Ihre Fraktion hat keine Fragen mehr offen.

(Christian Grascha [FDP]: Das kann ja nachgereicht werden! Aber selbst das wird hier nicht angeboten! Das ist ja unglaublich!)

Die nächste Zusatzfrage hat Herr Kollege Schwarz von der Fraktion der SPD. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, ich frage: Wie viele parlamentarische Initiativen und Anfragen hat es in den vergangenen zehn Jahren zum Thema Ritterhude aus dem Parlament gegeben?

Danke schön, Herr Kollege. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist keine einzige Anfrage dazu bekannt.

(Reinhold Hilbers [CDU]: Eine sehr gut vorbereitete Frage!)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage der SPDFraktion stellt Herr Kollege Bosse.

Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Vor dem Hintergrund, dass gerade eben die meines Erachtens doch recht häufige bauaufsichtliche Überprüfung des Unternehmens durch den Landkreis dargelegt worden ist, frage ich: Ist eine solche Intensität der Überwachung nach Kenntnis der Landesregierung bei derartigen Unternehmen eigentlich üblich, und wie bewertet die Landesregierung die Intensität der Überwachung durch den Landkreis?

(Björn Thümler [CDU]: „Nein“ und „vorbildlich“! Ihr müsst euch mehr Mü- he geben bei euren Fragen!)

Danke schön. - Frau Ministerin Rundt, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen sagen, dass es sich hier um eine sehr hohe Intensität der Überwachung handelt. Die Frage nach der Üblichkeit lässt sich nicht so einfach beantworten, weil wir es mit extrem unterschiedlichen Betrieben und extrem unterschiedlichen Risikolagen zu tun haben, die man schlecht miteinander vergleichen kann. Wir müssen aber feststellen, dass der Landkreis seinen

Aufgaben hier wirklich sehr engmaschig nachgekommen ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Reinhold Hilbers [CDU]: Diese Fragestunde wird Ihnen noch in Erinnerung bleiben, Frau Ministerin! - Christian Grascha [FDP]: Sie wissen sonst nichts, aber das wissen Sie schon!)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu dieser Dringlichen Anfrage liegen mir keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor, sodass wir den Tagesordnungspunkt 14 a verlassen können.

Ich gehe über zu

b) Scheitert die Landesregierung an der administrativen Umsetzung der seit einem Jahr bundesweit geltenden 16. Arzneimittelgesetznovelle zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/2929

Die Anfrage wird eingebracht vom Kollegen Dammann-Tamke. Bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Scheitert die Landesregierung an der administrativen Umsetzung der seit einem Jahr bundesweit geltenden 16. Arzneimittelgesetznovelle zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung?

Am 1. April 2014 ist das auf Bundesebene beschlossene 16. Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (16. AMG-Novelle) auch in Niedersachsen in Kraft getreten. Ihr Ziel ist es, den Antibiotikaeinsatz in der Nutztierhaltung deutlich zu reduzieren. Ihre Umsetzung obliegt den Länderbehörden. Es wäre aus Expertensicht zu vermuten gewesen, dass der niedersächsische Landwirtschaftsminister diese Bundesvorgabe zügig umsetzt, da die Landesregierung ausweislich ihres Koalitionsvertrages die Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung um 50 % in fünf Jahren anstrebt.

Nahezu sieben Monate nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes teilte die Staatskanzlei am

23. September 2014 mit, dass die neuen gesetzlichen Aufgaben zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung auf das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) übertragen werden sollen.

(Unruhe)

Herr Kollege, einen Moment, bitte! - Hier herrscht wieder eine Geräuschkulisse, die nicht zumutbar ist. Ich darf bitten, die Randgespräche einzustellen und Platz zu nehmen. - Wir warten noch einen Moment. - Jetzt geht es weiter. Bitte!

Dafür würden im Jahr 2015 zunächst 25 zusätzliche Stellen beim LAVES geschaffen werden. Angekündigt wurden eine sechswöchige Verbandsanhörung und die darauf folgende endgültige Kabinettsentscheidung.

Der Niedersächsische Landkreistag reagierte ausweislich seiner Pressemitteilung Nr. 17 „Umsetzung der Antibiotika-Minimierung gehört in kommunale Hand“ mit Unverständnis auf diese Ankündigung. Dort heißt es:

„In Anbetracht der überragenden Sachargumente können wir die Entscheidung des Landwirtschaftsministers, die Zuständigkeit für die Prüfung der Antibiotika-Minimierungskonzepte auf 25 000 niedersächsischen Höfen gegen alle Widerstände einem zentralen Landesamt, dem LAVES in Oldenburg, zuzuweisen, nicht nachvollziehen.“

Der NLT begründete seine Ablehnung wie folgt:

„Die Mitarbeiter der kommunalen Veterinärbehörden sind regelmäßig auf den Höfen vor Ort und überprüfen dort die Einhaltung des Lebensmittel-, Tierschutz-, Tierseuchen- und auch des Tierarzneimittelrechts. Die Verringerung des Antibiotikaeinsatzes kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern nur als Teil eines Gesamtkonzeptes zur Tiergesundheit gelingen. Durch die heutige Entscheidung drohen unproduktive Doppelstrukturen, und Abstimmungsprobleme würden vorprogrammiert, die den Verbraucherschutz schwächen.“

Wiederum fünf Monate später, im Februar 2015, ist eine Zuständigkeit für die Umsetzung des Bundesrechts noch immer nicht endgültig vom Kabinett zugewiesen worden.

Die Land & Forst berichtet dazu in ihrer Ausgabe vom 12. Februar 2015 in dem Artikel „Angriffsziel Antibiotika“ Folgendes:

„Agrarminister Meyer betonte, dass das neue Arzneimittelgesetz in Niedersachsen konsequent umgesetzt werde. Die Frage, ob die angekündigten neuen Stellen beim LAVES für die Überwachung des Monitorings schon besetzt seien, beantwortete Meyer ausweichend: Er gehe davon aus, dass die für die Kontrollen nötigen Mitarbeiter rechtzeitig zu Verfügung stehen.“

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Aus welchen Gründen hat die Landesregierung auch nach fast einem Jahr nicht entschieden, ob die Zuständigkeit für die Umsetzung der 16. AMGNovelle zu den kommunalen Veterinärbehörden oder zum LAVES gehört?

2. Welche Konsequenzen hat die noch nicht erfolgte Zuständigkeitszuweisung für die Umsetzung der 16. AMG-Novelle zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung?

3. Wann wird sich die Landesregierung den Argumenten der Experten beugen und die Zuständigkeit den kommunalen Veterinärbehörden übertragen?

Vielen Dank, Herr Kollege Dammann-Tamke. - Für die Landesregierung wird erwartungsgemäß der Landwirtschaftsminister antworten. Herr Meyer, bitte sehr! Ich erteile Ihnen das Wort.