Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage und damit die letzte für die CDU-Fraktion kommt vom Kollegen Seefried.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Frau Ministerin, Sie haben eben ausgeführt, dass Sie keine Schulform gegen die andere ausspielen. Im Rahmen der Gesetzesberatung und der davor liegenden Berichterstattung wurde aber die Aussage getroffen, dass es für die Gymnasien eine Bestandsgarantie geben soll. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie eine Fahrtzeit von 75 Minuten für eine einfache Fahrt zu einem Gymnasium - so steht es in den aktuellen Schulgesetzkommentierungen - für unsere Schülerinnen und Schüler für zumutbar halten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Seefried, wir haben in der Begründung des Gesetzentwurfs und bei den Erläuterungen - und so habe ich das auch auf verschiedenen Veranstaltungen getan, wenn ich zu der Thematik gefragt wurde - immer das ausgeführt, was richterlich entschieden worden ist. Diese Grundsätze haben wir in den letzten fast zwei Jahren unserer Regierungszeit übrigens nicht neu festgelegt, sondern sie sind auch schon in den zehn Jahren unter Schwarz-Gelb in Niedersachsen durch Gerichtsurteile bestätigt und in den entsprechenden Verordnungen zugrunde gelegt worden. Da hat sich also nichts geändert. Das ist so entschieden.
Die Dauer von 75 Minuten bezieht sich im Übrigen auf die gesamte Wegezeit und nicht allein auf die Fahrtzeit. Es gibt Unterschiede zwischen Wegezeit und Fahrtzeit.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jens Nacke [CDU]: An- gemessen oder nicht? Darauf haben Sie nicht geantwortet!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin nicht ausschließen konnte, dass Gymnasien geschlossen werden, frage ich die Landesregierung: Verfolgen Sie mit Ihrem Gesetzentwurf die Absicht, dass die Landkreise und kreisfreien Städte künftig keine Hauptschule, keine Realschule, keine Oberschule und kein Gymnasium mehr vorhalten müssen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Försterling, da eine Gesamtschule oder auch eine Oberschule ersetzende Schulform sein kann - das ist in unserem Schulgesetz so vorgesehen -, ist es durchaus möglich, dass in einem Landkreis beispielsweise keine Hauptschule oder keine Realschule mehr vorgehalten werden muss.
Allerdings haben wir für die Schulform Gymnasium eine besondere Schutzvorschrift hinsichtlich der ersetzenden Funktion vorgesehen. Ein Gymnasium muss weiterhin für jeden Schüler und für jede Schülerin unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sein.
Danke schön, Frau Ministerin. - Der Kollege Försterling stellt eine weitere Zusatzfrage für die FDPFraktion.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem die Ministerin eben von einer angeblichen Schutzvorschrift für die Gymnasien gesprochen hat, will ich noch einmal nachfragen: Muss es künftig in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt zwingend ein Gymnasium geben, ja oder nein?
(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Jens Nacke [CDU]: Sie wird sagen: Das entscheiden die Kommunen, da- zu kann ich Ihnen nichts sagen!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auf Ihre Frage, Herr Försterling, kann ich deutlich sagen, dass wir hinsichtlich der Erreichbarkeit keine anderen Regelungen getroffen haben als bei einer Oberschule,
auch hinsichtlich der Formulierung der ersetzenden Möglichkeit, wenn eine Oberschule ein entsprechendes Angebot vorhält. Deswegen sind nicht die Kreisgrenzen erheblich, sondern, in welcher Entfernung ein Schüler oder eine Schülerin ein Gymnasium erreichen kann.
Meine Damen und Herren, zu der Dringlichen Anfrage unter a liegen keine weiteren Zusatzfragen vor, sodass dieser Punkt damit abgehandelt ist.
b) Aus Brüssel nichts Neues? - Bleibt es bei der finalen Genehmigung des Multifondsprogramms Ende 2014? - Anfrage der Fraktion der FDP - Drs. 17/2552
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich trage die Dringliche Anfrage der FDP-Fraktion vor.
Aus Brüssel nichts Neues? - Bleibt es bei der finalen Genehmigung des Multifondsprogramms Ende 2014?
1. Vor dem Hintergrund, dass Europa- und SonderStaatssekretärin Honé die jüngsten Umstrukturierungen in Verbindung mit Einarbeitungszeiten der neuen Kommissare für Verzögerungen verantwortlich macht: Wie ist der Genehmigungsstand der jeweiligen EU-Strukturfonds?
2. Vor dem Hintergrund der Ausführungen zum „Südniedersachsenprogramm“ im Rahmen der Presseinformation „Allianz für den Ländlichen Raum“ der Staatskanzlei vom 9. Dezember 2014: Wie unterscheidet sich das aktuell zur Genehmigung in Brüssel vorliegende „Südniedersachsenprogramm“ von dem von der SPD im Wahlkampf angestrebten „Südniedersachsenplan“ (Stand:
3. Vor dem Hintergrund, dass das Antragsverfahren zu ELER de facto am 2. April 2014 gestartet wurde und somit „der Einstieg in die Förderung … bereits erfolgt“ ist (Drucksache 17/2081): Wie beurteilt die Landesregierung das Vorgehen von Minister Meyer während des laufenden Genehmigungsverfahrens, eine „schleppend agierende EU-Kommission“ öffentlich/medial zu kritisieren, wenn gegebenenfalls ein Anruf in Brüssel genügt hätte?
Vielen Dank, Herr Kollege Grascha. - Für die Landesregierung antwortet der Herr Ministerpräsident. Bitte sehr, Herr Weil!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal wünsche ich Ihnen einen guten Morgen.
Zu dem Themenkreis Multifondsprogramm und Südniedersachsenprogramm habe ich an dieser Stelle bereits mehrfach und ausführlich referiert: am 18. April 2013 auf eine Dringliche Anfrage, am 30. Mai 2013 auf eine Dringliche Anfrage, am 27. März 2014 auf eine Dringliche Anfrage, am 16. Mai 2014 auf eine Mündliche Anfrage, am 22. Oktober 2014 in einer Aktuellen Stunde und am 23. Oktober 2014 auf eine Dringliche Anfrage. Das Haus ist also über diesen Prozess sehr gut im Bilde. Zuletzt habe ich im Oktober-Plenum ausführlich zum Genehmigungsstand des Multifondsprogramms referiert. Ich tue dies an dieser Stelle erneut gern und gebe den aktuellen Stand wieder.
Vorab: Wir befinden uns in einem geordneten Genehmigungsverfahren und arbeiten dabei mit der Kommission sehr eng zusammen.
Das Multifondsprogramm EFRE/ESF wurde planmäßig Ende Juni durch die Landesregierung offiziell bei der EU-Kommission eingereicht. Die EUKommission hat in der Folge diesen Entwurf eingehend geprüft. Am 18. September sind der Landesregierung die offiziellen Stellungnahmen der Kommission zugegangen. Genauso ist es, wie Sie wissen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, auch den anderen Ländern ergangen.
Diese Anmerkungen hat die Landesregierung wiederum planmäßig bis zum 6. November abgearbeitet. Am 6. November wurde der überarbeitete Entwurf des Multifondsprogramms an die Kommission
übersandt. Für den damit verbundenen Einsatz möchte ich mich bei dieser Gelegenheit sehr herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken.
Wir befinden uns also auf der Zielgeraden. Genauso ergeht es übrigens auch allen übrigen Ländern. Wir gehen davon aus, dass, nachdem letzte technische Korrekturen vorgenommen wurden, eine Genehmigung zeitnah erfolgen wird. Nach derzeitigem Stand wird die Förderung Anfang 2015 beginnen.
Auch das ELER-Programm zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum wurde planmäßig am 17. Juli bei der Kommission eingereicht. Die Anmerkungen der Kommission zu diesem Programm sind der Landesregierung in der letzten Woche zugegangen.
Die Landesregierung arbeitet die Anmerkungen der Kommission möglichst rasch ab. In einem engen Konsultationsprozess mit der Kommission wird sichergestellt, dass möglichst frühzeitig ein genehmigungsreifes Programm vorgelegt werden kann. Das haben Frau Staatssekretärin Honé und Herr Minister Meyer in ihrem gemeinsamen Schreiben an Agrarkommissar Hogan zum Ausdruck gebracht.
Nach Auskunft der Kommission ist mit einer Genehmigung des Programms jedoch erst im Laufe des Jahres 2015 zu rechnen. Die Gründe hierfür liegen ausdrücklich nicht in Niedersachsen. Die EU-Kommission kann aufgrund ihrer internen Abläufe keine frühere Genehmigung sicherstellen. Genauso ist es übrigens in fast allen anderen Ländern. Lediglich zwei kleinere Länderprogramme werden in diesem Jahr genehmigt.