Meine Damen und Herren, grundsätzlich ist das möglich. § 2 des Wasserverbandsgesetzes mit dem Titel „Zulässige Aufgaben“ regelt in einer langen Aufgabenliste die Aufgaben des Verbandes und schreibt ausdrücklich dazu:
Das heißt: Wir können - wenn wir wollen - den Aufgabenbereich der Wasserverbände erweitern. So weit gehen wir konform.
Aber einige Fragen zu dem Gesetzentwurf - wenn ich ihn in der Fassung, in der er vorgelegt worden ist, behandle - drängen sich auf. Zum Beispiel: Warum sollen eigentlich - so uneingeschränkt, wie das formuliert ist - Wasser- und Bodenverbände Energie erzeugen und Netzbetreiber werden?
Längerem den Plan, Energie zu erzeugen, mindestens seit 2011. Es existiert auch ein Erlass der vorigen Landesregierung, der den Wasserverbänden die Energieerzeugung für den Eigenbedarf in einem bestimmten Rahmen ermöglicht. Da frage ich mich schon, meine Damen und Herren von der CDU: Warum haben Sie sich an dieser Stelle nicht schon damals auf einen Gesetzentwurf gestützt und ihn nicht schon damals eingebracht? Warum damals der Erlass, und warum kommen Sie jetzt mit diesem Gesetzentwurf? Mit Ihrer Mehrheit hätten Sie damals alles erledigen können. Das wäre kein Problem gewesen. Dann wären die Wasser- und Bodenverbände heute schon Energieerzeuger, wie Sie es eben vorgestellt haben. Wollten Sie die Verantwortung, das in ein Gesetz zu schreiben, nicht übernehmen? Was spielt da eine Rolle? Ist das Ei, das Sie uns mit diesem Entwurf ins Nest legen, vielleicht ein faules Ei? - Was hier passiert, ist ein wenig fragwürdig.
- Es kommt noch eine ganze Menge Inhalt und vor allen Dingen das Entscheidende. Sie werden sich gleich noch wundern.
Wenn ich mir die Argumente in Ihrem Gesetzentwurf angucke, dann frage ich mich: Sollen das wirklich Argumente für eine Erweiterung der Aufgaben der Verbände sein? - Sie schreiben, dass die Verbände eine schlanke Organisationsstruktur haben, dass eine kaufmännische Buchführung ausgeführt wird. Das ist gut. Wunderbar, dass die das haben. Auch wir schätzen, dass die Wasserverbände gut aufgestellt sind. Aber das ermächtigt sie doch nicht per se dazu, plötzlich Energieerzeuger zu werden. Wo ist da der logische Zusammenhang?
Natürlich kennen auch wir den Wasserverbandstag. Auch wir kennen Wasserverbände. Wir haben mit denen auch gesprochen. Ich erinnere mich an diverse Gespräche in den letzten Jahren mit verschiedenen Ansprechpartnern. Es ging in diesen Gesprächen, wie Herr Deneke-Jöhrens vorhin vorgetragen hat, auch darum, dass die Verbände Probleme haben, die Energiekosten für die Pumpen aufzubringen; die Kosten haben sich seit 2005 verdoppelt. Es ging auch um den Sanierungsbedarf etlicher Schöpfwerke und darum, wer das bezahlen kann, ob Landesmittel nötig und möglich sind, ob die Beiträge der Mitglieder für alles ausreichen können, wie die Finanzierung jetzt tatsächlich gewährleistet werden soll.
Meine Damen und Herren, wir haben die Probleme der Verbände sehr ernst genommen und werden das auch weiter tun. Die ernsthafte Auseinandersetzung mit diesem Thema beginnen wir jetzt damit, dass wir den Gesetzentwurf, so wie Sie ihn hier formulieren, auf keinen Fall unterstützen werden.
Es reicht nicht, ein altes Papier aus der Schublade zu ziehen und das als einen neuen Gesetzentwurf zu präsentieren. Keiner will dieses Gesetz, nicht einmal der Wasserverbandstag. In den Reihen der Wasserverbände wird zwischenzeitlich etwas ganz anderes diskutiert. Der Wasserverbandstag hat sich mit dem NLT und sämtlichen kommunalen Spitzenverbänden auseinandergesetzt und dort gehört, dass keiner der kommunalen Spitzenverbände es gerne sähe, wenn Wasserverbände ohne Einschränkung als Energieerzeuger aufträten. Aus dieser Diskussion heraus ist dann eine ganz neue Formulierung entstanden. Sie lautet so:
„Wasser- und Bodenverbände können zusätzlich zu den in § 2 WVG Genannten als Aufgabe übernehmen: Erzeugung, Transport und Einspeisung von erneuerbaren Energien zur Förderung anderer Verbandsaufgaben.“
Das, meine Damen und Herren, passt in die Systematik des Wasserverbandsgesetzes, dass die weiteren Aufgaben der Verbände sich der Hauptaufgabe unterordnen sollen. Über eine derartige Formulierung können wir gerne reden. Aber das steht nun einmal leider nicht in Ihrem Gesetzentwurf. Sie wollen etwas ganz anderes. Zu dem, was Sie hier auf den Markt geworfen haben, können wir nur sagen: Das machen wir so nicht mit. Sollten wir mit einer anderen Formulierung kommen, die dem Wasserverbandsgesetz entspricht, dann hätten wir eine andere Diskussionsgrundlage, dann könnten wir gerne diskutieren.
Wir wissen z. B., dass der Niedersächsische Landkreistag dem CDU-Gesetzentwurf sehr kritisch gegenübersteht. Ob er mit der neuen Formulierung etwas anfangen kann, haben wir noch nicht abgeklärt. Das wäre vielleicht möglich. Wir wissen auch, dass der Umweltausschuss des Städte- und Gemeindebundes sich positiv zu der Formulierung verhalten hat, die der Wasserverbandstag jetzt selbst neu auf den Markt gebracht hat und die ich eben genannt habe. Er unterstützt also durchaus in beschränktem Rahmen den Wasserver
Wir wissen auch, dass die Wasserverbände in Schleswig-Holstein mit ähnlichen Problemen kämpfen wie unsere. Wir wissen, dass man auch dort nach Lösungen gesucht hat und jetzt versucht, den Wasserverbänden über die Gründung von GmbHs ein wenig dabei zu helfen, mit ihren Energiekosten besser zurechtzukommen.
Alles das sind Möglichkeiten, über die man gerne diskutieren kann, aber nicht auf Grundlage Ihres Gesetzentwurfes. Sie müssen überlegen, wie Sie da die Kuh vom Eis kriegen. So haben wir einfach keine gemeinsame Grundlage für irgendeine Auseinandersetzung.
Frau Rakow, ich habe fast den Eindruck, dass Sie uns unterstellen, hier eine Mehrheit zu haben. Ich habe natürlich nicht erwartet, dass Sie einen Gesetzentwurf, den wir hier einbringen, kritiklos durchlassen. So einfältig bin ich nicht.
Was Sie hier unterstellen, muss ich allerdings zurückweisen. Wir haben Ihnen natürlich kein faules Ei ins Nest gelegt. Vielmehr diskutieren wir hier durchaus ernsthaft über einen Gesetzentwurf, den wir gemeinsam mit Verbänden erarbeitet haben. Wenn Sie jetzt behaupten, wir stünden da alleine, dann weise ich das zurück.
Sie haben nach unseren Zielen gefragt, warum wir das machen. Unser Ziel ist, die finanzielle Ausstattung der Verbände zu verbessern. Sie müssen Einnahmen generieren können und in eine Kostendegression kommen, also weniger für ihre Energie zu zahlen haben.
Ich sage Ihnen: Wir brauchen jeden Beteiligten, wir brauchen jeden in dem Konzert, wenn wir unsere ehrgeizigen Ziele erreichen wollen. Die Verbände stehen parat und warten auf eine Lösung.
doch herausgehört: Sie sind bereit, an einem eigenen Gesetzentwurf zu arbeiten. Ich hoffe, dass wir noch auf ein vernünftiges Ergebnis kommen.
Herr Präsident! Herr Deneke-Jöhrens, bei der Einschätzung, wie es den Wasserverbänden geht, sind wir nicht auseinander. Wir können uns durchaus darauf einigen, dass wir Regelungen finden müssen, damit sie beispielsweise mit den gestiegenen Stromkosten oder auch mit den Sanierungskosten klarkommen. Aber der Weg, den Sie einschlagen wollen, geht nicht.
Ich habe vor ganz wenigen Tagen mit den Verbänden gesprochen: mit dem NLT, mit dem Städte- und Gemeindebund, mit dem Wasserverbandstag. Von überall habe ich das Signal bekommen: Diese Formulierung geht nicht.
Der Wasserverbandstag wird auch nicht gegen den NLT und gegen den Städte- und Gemeindebund sagen: Ihr müsst uns helfen! Wir brauchen eine Regelung, damit wir als Energieerzeuger Marktteilnehmer werden können. - Das wollen die Wasserverbände gar nicht. Sie sind zufrieden, wenn sie in begrenztem Rahmen ihre Energie erzeugen können.
In dieser Richtung können wir gerne arbeiten. Vielleicht sollten wir uns einfach darauf verständigen, dass wir den Gesetzentwurf so schreiben, dass er handhabbar ist. Wir sollten dann all die Verbände einbeziehen, die wir hören müssen, wenn wir an einem Gesetzentwurf arbeiten. Dann hat das ganze Unternehmen eine Chance.
Aber mit Ihrer Formulierung, die auf dem Tisch liegt, brauchen wir das nicht zu tun. Wenn die Begünstigten selber das nicht wollen, wäre es wirklich unsinnig, sie zu einem Glück zu zwingen, das sie gar nicht haben wollen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Um es gleich zu Beginn zu sagen: Die grundsätzliche Tendenz und Intention des Gesetzentwurfes teile ich genauso wie Frau Rakow von der SPD. Letztendlich können wir es nur mit einer breiten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger schaffen, die monopolartigen Strukturen der Stromversorgung aufzubrechen und die Wertschöpfung vor Ort zu halten. Deshalb müssen wir es Bürgerinnen und Bürgern so einfach wie möglich machen, sich an Projekten für regenerative Energien zu beteiligen. Deshalb erscheint Ihr Ansatz, den Wasser- und Bodenverbänden dieses Betätigungsfeld zu eröffnen, auf den ersten Blick sinnvoll.
Aber genauso wie bei Frau Rakow entstehen bei mir auf den zweiten Blick Skepsis und ein ganzer Satz offener Fragen. Denn zum einen ist es nicht so, dass die Umsetzung rentierlicher Projekte im Bereich der regenerativen Energien bislang an fehlenden Investoren scheitert. Auch Bürgerinnen und Bürger vor Ort spielen hierbei eine aktive Rolle. Interessierte Bürgerinnen und Bürger gründen privatrechtlich organisierte Gesellschaften oder Genossenschaften. Da stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen sind zu erwarten, wenn mit den Wasser- und Bodenverbänden - zweifellos privilegierte Player im ländlichen Raum - um die besten Standorte konkurriert wird? Haben da nicht z. B. die örtlichen Energiegenossenschaften, in denen sich interessierte Bürgerinnen und Bürger freiwillig zusammenschließen, um beispielsweise einen Windpark zu betreiben, das Nachsehen? Das fände ich wiederum äußerst bedenklich.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt: Zum anderen handelt es sich bei den Wasser- und Bodenverbänden im Gegensatz zu den freiwilligen Zusammenschlüssen interessierter Bürgerinnen und Bürger um Zwangsmitgliedschaften. Deshalb muss in jedem Fall sichergestellt sein, dass derjenige, der sich nicht am Windpark oder an der Biogasanlage beteiligen möchte, aber trotzdem Mitglied in diesem Verband ist, dabei nicht mitwirken muss.
Die energiewirtschaftliche Tätigkeit dieser Verbände bedarf also zumindest der Zustimmung aller daran teilnehmenden Verbandsmitglieder.
Meine Damen und Herren, für mich ist zudem völlig offen, wie beispielsweise das Betreiben eines Windparks durch einen Wasser- und Bodenverband mit der bisherigen Tätigkeit des Verbandes verzahnt werden soll. Müssen alle, die sich an diesem Windpark beteiligen wollen, Mitglied des Verbandes werden? Können also auch Menschen Mitglieder werden, die nicht im entsprechenden Verbandsgebiet wohnen? Welche Beiträge müssen sie zahlen? Wie werden sie in die Entscheidungsstrukturen des Verbandes eingebunden? Die bisherige Regelung, nach der vorrangig Eigentumsfläche bzw. Grundbesitz über das Stimmrecht entscheiden, kann für diese Tätigkeit so nicht gelten. Oder wäre vielleicht eine ganz andere Lösung denkbar, z. B. die Gründung eines Unterverbandes?
Meine Damen und Herren, es gibt noch etliche offene Fragen. Ganz sicher geht es nicht so, wie es die CDU in dieser pauschalisierten Form vorgeschlagen hat.
Zur Förderung anderer Verbandsaufgaben mag das Ganze möglich sein, aber das werden wir im Ausschuss sehr intensiv diskutieren müssen. Wir brauchen da mit Sicherheit auch die Hilfe des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen.