Ich glaube, all diese Dinge müssen wir in den Blick nehmen. Der Wassertourismus hat eine große Bedeutung für das Land Niedersachsen. Die Landesregierung nimmt das Thema sehr ernst. Das bleibt aber ein Nischenmarkt, und wir werden uns auf die Märkte mit einem größeren Volumen konzentrieren müssen, auf die Bereiche, in denen Beschäftigung und damit Wertschöpfung für Niedersachsen entsteht.
Vielen Dank, Herr Minister Lies. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wir sind am Ende der Beratung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte und damit den Antrag der FDP in der Drucksache 17/570 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Förderung der Bürgerbusvereine in Niedersachsen ausbauen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1340 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Drs. 17/2066
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Kollege Ernst-Ingolf Angermann, CDUFraktion. Sie haben das Wort, Herr Angermann.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In vielen Regionen unseres Landes haben sich Bürgerbusvereine gegründet oder befinden sich in der Gründung, weil der ÖPNV insbesondere in der Fläche nicht mehr gesichert ist. Besonders dort, wo der Omnibusbetrieb des ÖPNV stark ausgedünnt wurde und einzelne Ortsteile nicht mehr angefahren werden, ist das Angebot des Bürgerbusses eine große Bereicherung. Vorwiegend ältere Menschen, Personen ohne eigene Fahrmöglichkeit und Schüler nutzen dieses Angebot, das überwiegend eine Ergänzung und keinen Wettbewerb zum öffentlichen Personennahverkehr darstellt. Leider ist die finanzielle Situation vieler Bürgerbusvereine sehr angespannt.
Angesichts hoher, steigender Kraftfahrzeug- und Kraftstoffkosten reichen die Einnahmen der Vereine aus Fahrgastbeförderung, Werbeflächenvermietung, Mitgliedsbeiträgen und Spenden oftmals kaum aus, um die laufenden Kosten zu decken und zugleich für die Betriebsfortführung Rücklagen bilden zu können. Daher ist eine Verbesserung der Einnahmen dringend notwendig.
Bestätigend hierfür führt das Wirtschaftsministerium in seiner jüngsten Stellungnahme aus, dass die Bürgerbusvereine von der Landesregierung begrüßt werden und im Flächenland Niedersachsen für eine Verbesserung der Mobilität und auch für eine ökologische Verbesserung sorgen und dass die finanzielle Unterstützung der Vereine durch die Wirtschaft und die Kommunen nicht ausreichend ist, nur eine investive Landesförderung möglich ist, die zurzeit 75 % beträgt. Abschließend heißt es, denkbar wäre eine Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben in der Beschaffung. - Das kommt aus Ihrem Ministerium, Herr Lies, und ist ein wichtiger Hinweis. Eine weiterreichende Förderung ist also möglich, wenn man es denn will.
Herr Minister Lies, Sie loben und begrüßen die Initiativen der Bürgerbusvereine wie jüngst in Coppenbrügge. Frau Staatssekretärin Behrens führt in ihrer Vorstellung der Studie „Sicherung der Mobilität auf dem Lande“ - genau darum geht es ja - aus, dass die Sicherung der Mobilität auf dem Lande eines der zentralen Verkehrsthemen ist, dass neue Lösungen und Ansätze benötigt werden, um die Mobilität der Bevölkerung auf dem Lande zu gewährleisten, dass ehrenamtliche Initiativen von großer Bedeutung sind. So sollen laut Pressemitteilung vom 8. Mai 2014 beispielsweise klare Anleitungen und praktikable Lösungen für die Entwicklung von Bürgerbusangeboten und vergleichbaren Leistungen entwickelt und kommuniziert werden.
Meine Damen und Herren, klarer geht es doch nicht. Wenn das ernst gemeint ist, dann sollten Sie doch als Erstes dafür sorgen, dass finanzielle Mittel ausreichend zur Verfügung stehen. Denn nicht nur eine möglicherweise drohende Reparatur, sondern auch andere Ausgaben könnten zu einem schnellen Aus eines Vereins führen. Wenn ein Bus zurzeit 80 000 Euro kostet, bezuschusst das Land die Anschaffung mit 75 %, mit 60 000 Euro. Die jeweilige Kommune übernimmt die weiteren 25 %, also 20 000 Euro. Was hindert Sie daran, die Bürgerbusbeschaffung vollends zu übernehmen, so wie es Ihr Ministerium ja in der Stellungnahme vorgeschlagen hat, und das unter dem Vorbehalt, dass die betroffenen Kommunen statt 20 000 Euro für die Beschaffung den Vereinen jährlich eine Kostenpauschale von 4 000 Euro zahlen, so wie es in Nordrhein-Westfalen zurzeit schon geschieht? - Dort zahlt das Land sogar 5 000 Euro jährlich als Organisationspauschale. Dort hat man erkannt, dass direkte Förderung wichtig und auch notwendig ist.
Im Wissen um die Inhalte der Studie „Sicherung der Mobilität auf dem Lande“ und um die Inhalte des von Ihnen geforderten Sachstandsberichts aus dem Ministerium hätte ich von den Regierungsfraktionen eine aufgeschlossene Mitarbeit erwartet. Es reicht nicht, nur zu reden. Hier ist aktive Unterstützung notwendig.
Da schließen sich in verschiedensten Gemeinden 41 Bürgerbusvereine zusammen, Menschen, die erkannt haben, dass der öffentliche Personennahverkehr den Bedürfnissen nach Mobilität besonders in der Fläche nicht mehr gerecht wird, dass Linien eingekürzt und Taktungen reduziert werden, dass besonders ältere Menschen nicht mehr so zum Arzt gelangen können, wie sie sich das vorstellen, oder dass der Einkauf behindert ist und dass Kinder und Jugendliche, die auf elternunabhängige Mobilität angewiesen sind, Unterstützung benötigen. Ich sage das in aller Deutlichkeit. Sie starten mit einem neuen Bus, mit großem Elan und mit Begeisterung in den Fahrbetrieb, um dann in absehbarer Zeit erkennen zu müssen, dass die Finanzdecke sehr dünn wird und an Rücklagen schon gar nicht zu denken ist. Diese Menschen leisten eine großartige Arbeit und tragen mit ihrem großartigen Einsatz uneigennützig einen wichtigen Teil zur Daseinsvorsorge bei. Sie haben eine uneingeschränkte Unterstützung verdient.
Genau das haben wir mit unserem Antrag zum Ausdruck gebracht. Wir fordern die Landesregierung auf, sich für die Stärkung der Bürgerbusvereine einzusetzen, zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Förderung der Mobilität durch Bürgerbusse erreicht werden kann. Dieser Antrag ist bewusst offen gestaltet worden. Er ist geradezu eine Einladung an Sie, sich hieran zu beteiligen, eventuell zu ergänzen oder von mir aus auch zu verändern. Wichtig ist, dass eine Unterstützung für die Betroffenen dabei herauskommt. Das wäre ein deutliches, ein starkes Signal aus dem Landtag für die vielen Ehrenamtlichen und für die Bürgerbusvereine. Aber nichts, gar nichts haben Sie in diesem Sinne in den Beratungen beigetragen. Sie wollen keine Unterstützung. Sie reden nur und lassen die Vereine mit ihren Problemen allein.
Der Gipfel ist Ihre Aussage, Herr Klein, der Antrag sei inhaltslos. Das ist ein Tritt vor das Schienbein der Menschen, die sich in so vorbildlicher und
großartiger Weise im ländlichen Raum für die Mobilität einsetzen. So geht man nicht mit diesen Menschen um! Sie hätten die Gelegenheit nutzen sollen, um Ihren Beitrag zu leisten. Ich fordere Sie nochmals auf: Reden Sie nicht nur von Anerkennung und Unterstützung, sondern leisten Sie einen entsprechenden Beitrag, und nehmen Sie den ehrenamtlichen Fahrern und Vereinsmitgliedern damit ihre finanziellen Sorgen. Nur so kann ehrenamtliche Mobilität im ländlichen Raum gelingen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Erhalt und Ausbau der landesweiten Mobilität ist und bleibt für uns alle eine Herausforderung. Wie erhalten wir die Anbindung in der Fläche, wenn dort immer weniger Menschen leben und gleichzeitig die Versorgung vor Ort immer schwerer fällt? Engagierte Bürger und Bürgerinnen, die Vereine gründen, kleine Busse anschaffen und mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit dafür sorgen, dass Kinder, Schüler und Ältere den Anschluss in der Fläche nicht verlieren, zeigen Eigeninitiative. Diese Menschen verdienen unsere Anerkennung.
Mittlerweile verkehren bundesweit rund 250 Bürgerbusse, allein 41 davon in Niedersachsen. Das Konstrukt Bürgerbus ist ein wichtiges Instrument für bevölkerungsarme Regionen und ergänzt auf sinnvolle Weise den bestehenden Busverkehr. Das Anliegen der CDU, sich für Bürgerbusse stark zu machen, hat daher auch unsere ehrliche Anerkennung.
Gleichwohl lässt sich der Finanzierungsansatz, die Gemeinnützigkeit der Bürgerbusvereine anzuerkennen und sie damit finanziell zu stärken, nicht umsetzen. Ehrenamtliche Arbeit allein macht, rechtlich gesehen, noch keine Gemeinnützigkeit aus. Die Gerichtsurteile zu diesem Thema sind deutlich. Hinzu kommt, dass es sich beim Steuerrecht um Bundespolitik handelt. Ein niedersächsischer Alleingang ist also nicht möglich.
Die Möglichkeiten, die das Land Niedersachsen aber konkret hat, schöpft es unter Rot-Grün umfassend aus. Das Land fördert die Bürgerbusvereine bei der Beschaffung von neuen Bussen und Ersatzfahrzeugen mit bis zu 75 % bzw. maximal 86 000 Euro pro Fahrzeug. Gleich im ersten Regierungsjahr förderte Rot-Grün die stolze Anzahl von zwölf Bürgerbussen.
Auch in diesem Jahr sind elf Fahrzeuge mithilfe des Landes gekauft worden. Dieses Engagement aufseiten des Landes ist neu.
20 Millionen Euro überträgt das Land pauschal an die Aufgabenträger, um den straßengebundenen ÖPNV zu finanzieren. Das Land gibt hier übrigens so viel Geld pro Einwohner aus wie kaum ein anderes Bundesland in Deutschland. Leider machen nicht alle Kommunen und Landkreise von ihrer Möglichkeit Gebrauch, ihre zugewiesenen Mittel nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz auch für die Bürgerbusse zu nutzen. Wir können die Bürgerbusvereine vor Ort ideell am besten unterstützen, indem wir alle die Kommunen davon überzeugen, wie wichtig diese Ergänzung des Mobilitätsnetzes ist.
Damit die Bürgerbusse in Niedersachsen weiter an Fahrt aufnehmen können, braucht es mehr als Geld. Perspektivisch ist es sicherlich sinnvoll, dass die Idee der Bürgerbusse bei der Entwicklung von Mobilitätskonzepten immer mitgedacht und eingebunden wird und die Bürgerbusse auch Teil einer zentralen Koordinations- und Öffentlichkeitsarbeit werden. Insofern setzen wir den in Ihrem Antrag enthaltenen Prüfantrag bereits um. Auf diesem Wege wollen wir weitermachen.
Vielen Dank, Frau Asendorf. - Das Wort hat jetzt der Kollege Gerd Ludwig Will. Er hatte sich übrigens schon vorher hier gemeldet, aber durch die Wechsel im Sitzungsvorstand ist der Zettel auf einem anderen Platz liegengeblieben. Herr Will, es tut mir leid. Wir werden das beachten. Sie haben das Wort.
Herr Kollege, es reizt mich, darauf zu antworten. Aber wir sprechen gleich noch einmal darüber. Bitte schön!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von meiner Kollegin ist ja schon einiges zur Richtigstellung gesagt worden. Ich glaube, es ist wichtig, den Antrag wirklich vom Kopf auf die Füße zu stellen.
Der Kollege Klein hat sich nie dahin gehend geäußert, dass Bürgerbusse nicht sinnvoll sind, sondern er hat sich auf die Unkonkretheit dieses Antrages bezogen und auf dieses Wunschkonzert, das dem natürlich auch zugrunde liegt.
Der CDU-Antrag geht von dem Ziel aus, überall dort, wo der ÖPNV ausgedünnt wurde bzw. wo vor Ort Mobilität als Daseinsvorsorge nicht organisiert wird, Bürgerbusse durch das Land finanzieren zu lassen. - Da sieht man, wie Sie Mobilität auf dem Lande haben verkommen lassen, sodass heute immer mehr Selbstorganisation vor Ort notwendig ist.
Wir dagegen erwarten, dass die regional für den ÖPNV Zuständigen einen Nahverkehrsplan aufstellen und die Zuweisungen des Landes auch für ein gutes ÖPNV-Angebot einsetzen; denn die Kreise sind grundsätzlich für den straßengebundenen ÖPNV zuständig. Insofern können Bürgerbusinitiativen ergänzend im Rahmen der Nahverkehrspläne betrachtet werden. Die regional Zuständigen können sich aus ihrer Verantwortung nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz eben nicht verabschieden.
In den ländlichen Regionen ist im Übrigen der ebenfalls vom Land mitgeförderte Schülerverkehr nach dem Personenbeförderungsgesetz das Rückgrat des ÖPNV. Bis zu 70 % der Fahrgäste sind dort Schüler. Dafür werden über 85 Millionen Euro als Ausgleich für verbilligte Schülerfahrkarten zur