Protocol of the Session on September 24, 2014

Wir hatten gesagt, dass die kommunalen Spitzenverbände noch einmal angehört werden sollen. Das ist auch geschehen. Die kommunalen Spitzenverbände haben das noch einmal begrüßt. Allerdings haben sie auch auf einen weiteren angeblichen Klärungsbedarf hingewiesen, nämlich in Bezug auf § 116 SGB XII, wonach fachkundige bzw. sozial erfahrene Dritte bei Widerspruchsverfahren mit hinzugezogen werden sollen.

Nach Meinung der kommunalen Spitzenverbände sollte auf die Hinzuziehung verzichtet werden. Das kann ich aus meiner persönlichen Warte heraus

nicht unterstützen, meine Damen und Herren. Allerdings haben wir im Sozialausschuss auch gar nicht darüber beraten können, da die Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände erst danach an uns gesandt worden ist. Über diese Anmerkung waren wir ganz schön überrascht.

Wir sehen zumindest hinsichtlich der Stellungnahme bzw. der Ergänzung keinen Handlungsbedarf, weil es sich in der Vergangenheit bewährt hat, sozial erfahrene Personen mit hinzuzuziehen. Wir würden das grundsätzlich gerne beibehalten. Das spielt aber für die heutige Abstimmung keine Rolle. Wir geben für dieses Gesetzgebungsverfahren unsere Zustimmung.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Schwarz. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Herr Schremmer, bitte!

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es sollte kurz sein. Frau Kollegin Schwarz hat schon das Wesentliche gesagt. Der Gesetzentwurf präzisiert das Abrechnungsverfahren mit den örtlichen Sozialhilfeträgern. Er ist klar, eindeutig und zielgruppenorientiert. Nach der heutigen Debatte bin ich geneigt hinzuzufügen: Genauso macht die rot-grüne Koalition hier Politik - nämlich präzise, klar, eindeutig und zielgruppenorientiert. Deswegen stimmen wir auch alle gemeinsam diesem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Schremmer. - Für die FDPFraktion Frau Kollegin Bruns, bitte!

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe dem nichts hinzuzufügen und will die Debatte jetzt auch nicht unnötig verlängern. Auch wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen.

(Beifall)

Vielen Dank, Frau Kollegin. Das war wirklich eine kurze Rede.

(Christian Dürr [FDP]: Wir reden, wenn wir etwas zu sagen haben!)

Nun hat der Kollege Schwarz, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist in der Tat alles gesagt, bloß noch nicht von allen.

Es geht ausschließlich darum, die Kommunen davor zu bewahren, dass sie Rückzahlungen vornehmen müssen. Zwischen dem Bund und den Ländern gibt es Streit darüber, welches die Basisjahre sind. Deshalb muss die Quote an dieser Stelle an einem anderen Basisjahr ausgerichtet und entsprechend für die einzelnen Kommunen angepasst werden.

Das, was meine Namenskollegin Frau Schwarz vorgetragen hat, ist nicht Gegenstand dieses Gesetzgebungsverfahrens, sondern eine Anmerkung der Kommunen zu einem anderen Sachverhalt.

Hier geht es wirklich darum, dieses Gesetzgebungsverfahren im Interesse der Kommunen relativ schnell und fristgerecht über die Bühne zu bringen. Deshalb haben wir uns im Fachausschuss dafür entschieden, den Gesetzentwurf in einem beschleunigten Verfahren heute im Parlament zu beraten. Ich glaube, im Interesse unserer Kommunen ist es gut, wenn das heute vermutlich einstimmig beschlossen wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung spricht nun Frau Sozialministerin Rundt. Bitte!

Es ist richtig, dass es um einen eigentlich sehr übersichtlichen Gesetzentwurf geht, der letztlich nur die Festbeträge 2013 und 2014 im Bereich der Wahrnehmung der Hilfe zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten präzisieren soll.

Das Gesetz ist im Vorfeld mit den kommunalen Spitzenverbänden und mit den Wohlfahrtsverbänden abgestimmt worden und ist dort einstimmig begrüßt worden. Deswegen nur noch zwei Worte

zu der Forderung der kommunalen Spitzenverbände, bei der es um die Abschaffung des Widerspruchsausschusses geht. Das ist eine alte Forderung der Kommunen, der bis jetzt alle Betroffenenverbände bzw. die Wohlfahrtsverbände widersprochen haben. Deswegen sahen wir auch keine Notwendigkeit, das hier in die Gesetzesänderung einzubringen. Ich denke, dass das im Sinne der Betroffenen ist.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Sie haben einstimmig so beschlossen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 9: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/1352 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung - Drs. 17/1988 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/2042

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

Eine mündliche Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich eröffne die Beratung und erteile das Wort Herrn Kollegen Janßen, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Änderungen des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum

Tierseuchengesetz sind im Grunde ziemlich unspektakulär. Überwiegend vollziehen wir damit Änderungen des am 1. Mai dieses Jahres in Kraft getretenen Tiergesundheitsgesetzes des Bundes. Das ist also eigentlich eine Formalie.

Ich möchte allerdings auf einen Punkt eingehen, weil hier Änderungsbedarf im Bundesgesetz sichtbar wird. Dabei geht es um die Kosten der Tötung von Tieren im Seuchenfall nach § 11 Abs. 2. Diese Kosten werden im Regelfall vollständig von der Tierseuchenkasse übernommen und zu 50 % vom Land refinanziert. Auftraggeber für die Tötung der Tiere ist im Seuchenfall der Landwirt. Damit die Unternehmen, die diese Tötung durchführen, nicht die besondere Situation ausnutzen können, hat das Land mit Betrieben, die die Tötung vornehmen, eine Rahmenvereinbarung getroffen. Gegenstand der Vereinbarung ist u. a. der Preis, den das Unternehmen für seine Tätigkeit verlangen kann. Das ist ja auch sinnvoll; denn sonst könnten die Kosten im Ereignisfall explodieren. Der betroffene Landwirt wird in einer solchen Situation kaum drei Angebote von verschiedenen Firmen einholen können.

Es ist dann nur konsequent, wenn die Kosten für die Tötung der Tiere nur bis zur Höhe der Rahmenvereinbarung erstattet würden. Wenn der betroffene Landwirt jedoch ein Unternehmen auswählt, das teurer ist, dann kann er das tun, müsste die Mehrkosten aber selbst tragen. So sah es der Gesetzentwurf der Landesregierung vor, und das wäre auch sinnvoll gewesen. Dazu hat uns aber der GBD gesagt, dass wir das nicht machen können, weil das Bundesgesetz dazu keine Ermächtigung gibt und es somit verfassungsrechtlich bedenklich sein könnte. Dem haben wir uns nicht verschlossen und das Gesetz auf Anraten des GBD entsprechend geändert.

Es bleibt allerdings der Appell an den Bund, bei einer erneuten Gesetzesnovelle für die Zukunft eine Regelung vorzusehen, die, wie von der Landesregierung vorgesehen, eine Kostendeckelung ermöglicht.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion hat nun Herr Kollege Deppmeyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist heute eine sehr einfache Beratung; denn es geht um ein Gesetz, das der Bund beschlossen hat. Wir müssen heute nun das Ausführungsgesetz zu diesem Gesetz beraten und beschließen.

Es geht um das Tierseuchengesetz. Interessanterweise hat es in Zukunft einen viel schöneren Namen. Es heißt nämlich „Tiergesundheitsgesetz“. Damit ist aber nicht gesagt, dass der Inhalt ein anderer wird. Denn im Wesentlichen geht es darum - das hat mein Vorredner schon deutlich gemacht -, wie man im Fall von Tierseuchen mit den Problemen umgeht.

Wir passen unser Ausführungsgesetz dem Berliner Gesetz an und stellen fest, dass diese Anpassung keine zusätzlichen Kosten mit sich bringt. Das, was der Kollege eben dargestellt hat, ist reine Theorie. Es gibt keine zusätzlichen Kosten.