Protocol of the Session on September 24, 2014

Wir passen unser Ausführungsgesetz dem Berliner Gesetz an und stellen fest, dass diese Anpassung keine zusätzlichen Kosten mit sich bringt. Das, was der Kollege eben dargestellt hat, ist reine Theorie. Es gibt keine zusätzlichen Kosten.

Außerdem stellen wir fest, dass wir mit diesem Gesetz auch die Genderierung durchführen. Weiblich und männlich werden also gleichgestellt. Das ist in der heutigen Zeit auch ganz wichtig.

Meine Damen, meine Herren, trotz der Namensänderung gibt es aber auch noch eine Kritik an diesem Gesetz, nämlich daran, dass der niedersächsische Gesetzgeber in seiner Mehrheit dem Vorschlag des Landkreistages und der Tierseuchenkasse, dem auch wir beigetreten sind, nicht gefolgt ist, die Wahlzeiten des Geschäftsführers von den Wahlzeiten der Mitglieder der Vertreterversammlung zu entkoppeln, also einen Acht- bzw. Zwölfjahresrhythmus einzuführen. Dies war ein Wunsch der Betroffenen. Diesem Wunsch hätte man ruhig beitreten können. Leider bekommen wir hier dafür keine Mehrheit.

Ich stelle zum Abschluss fest, dass die Zusammenarbeit zwischen den Kommunen und dem Land nach dem Gesetz weiterhin gut sein wird und die Tierseuchenbekämpfung auch in Zukunft an erster Stelle steht. Es geht um die Gesundheit unserer Nutztiere. Diese liegt im Interesse dieser Tiere und auch der Menschen.

Weil dies das Wichtigste ist, werden wir diesem Gesetz zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die FDP-Fraktion hat nun Herr Kollege Grupe das Wort. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch ich kann es sehr kurz machen. Der Ausschuss hat den Gesetzentwurf sehr ausgiebig beraten. Neben dem, was Herr Deppmeyer gesagt hat, gab es noch einen weiteren Wunsch der Tierseuchenkasse, nämlich den Wunsch nach Abtretung der Ansprüche des Dienstleisters an die Tierseuchenkasse, um gegen Entschädigungsansprüche des Tierhalters aufrechnen zu können. Dazu soll aber erst noch die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes abgewartet werden. Ich hatte mich deshalb im Ausschuss der Stimme enthalten. Wir können diese Frage aber auch abwarten. Da es hier um eine wirkungsvolle Bekämpfung der Tierseuchen geht, können wir dem Gesetzentwurf zustimmen.

Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Kollege Siebels das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann es kurz machen. Worum es geht, haben die meisten wahrscheinlich schon mitbekommen. Deshalb von mir ganz kurz nur noch ein oder zwei Punkte.

Darauf ist schon hingewiesen worden: Was Art und Umfang der Entschädigung angeht, halte ich es für zweckmäßig, sich mit dem Bund über eine weitergehende bundesgesetzliche Regelung zu einigen, weil es sonst im Fall des Ausbruchs einer Seuche teuer werden könnte. Deshalb halte ich die Formulierung, die das ML vorgeschlagen hatte, ausdrücklich für richtig und zielführend. Gleichwohl hat der GBD darauf hingewiesen, dass sie verfassungsrechtlich umstritten sein könnte.

Zweiter Punkt - auch darauf ist eingegangen worden -: Was die Abtretung der Forderungen gegenüber dem Tierhalter an die Tierseuchenkasse angeht, sind noch rechtliche Verfahren anhängig, die abzuwarten sind. Im Anschluss daran muss man als Gesetzgeber möglicherweise darüber nachdenken, dieses Ausführungsgesetz wieder anzufassen.

Dritter und letzter Punkt meinerseits: Einer meiner Vorredner - ich glaube, es war der Redner der CDU - hat von einer „Generierung“ gesprochen. Ich glaube, dass es an dieser Stelle aber nicht um eine Generierung geht, wenn ich es richtig mitbekommen habe, sondern um die Frage, ob man den Gesetzestext gendern kann. Das bedeutet, dass man in den Gesetzestext sowohl die männliche als auch die weibliche Form aufnimmt. Das an dieser Stelle nur zur Klarstellung.

Vielen Dank. Wir stimmen selbstverständlich zu.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht nun der Landwirtschaftsminister. Herr Minister Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass wir hier im Haus zumindest bei den Themen „Prävention“ und „Bekämpfung von Tierseuchen“ anscheinend einen ganz breiten Konsens haben und wahrscheinlich einen einstimmigen Beschluss hinkriegen.

Zum einen ging es um die Umsetzung des Bundesgesetzes. Hier ist angesprochen worden, dass wir in Niedersachsen bei der Tierseuchenbekämpfung und auch bei der Entschädigung von Landwirten für die Fälle, die wir uns alle nicht wünschen, gut aufgestellt sind. Wir haben auch Anregungen aus der Anhörung, die der Landtag durchgeführt hat, aufgegriffen.

Deshalb muss ich den Kollegen Herrn Deppmeyer ein bisschen korrigieren. Er hat gesagt, sie seien nicht aufgegriffen worden. Der Wunsch der kommunalen Spitzenverbände, die Amtszeit der Geschäftsführerin oder des Geschäftsführers zu verlängern, ist im Ausschuss von allen Fraktionen einmütig mitgetragen worden. Vorher hieß es: sechs oder zwölf Jahre. In Zukunft kann sie acht oder zwölf Jahre betragen.

Auch das zeigt, dass das Gesetz sehr kommunalfreundlich ist. Auch da haben wir deren Wünsche aufgegriffen.

Ich freue mich jetzt über die sehr einhellige Zustimmung zu diesem Gesetz.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 2. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Auch das war einstimmig.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das war einstimmig. Das Gesetz ist somit beschlossen.

Wir sind am Ende der Tagesordnung angelangt. Das Präsidium bedankt sich bei Ihnen für die doch gelungene Premiere und wünscht Ihnen einen schönen Abend. Bis morgen früh!

Schluss der Sitzung: 18.50 Uhr.