Rechtsgutachten grünes Licht gegeben hat, die Ausbildungsumlage in der Altenpflege wieder einführen, die im Jahr 2000 abgeschafft worden ist.
Die Ausbildungsumlage bringt ein erhebliches Stück mehr Wettbewerbsgerechtigkeit, da alle Träger von Altenpflegeeinrichtungen, gleichgültig ob stationär oder ambulant, dazu werden beitragen müssen. Die Einführung der Umlage würde nach einer Hochrechnung des Instituts, das das Rechtsgutachten dazu verfasst hat, ca. 50 % mehr Ausbildungsstellen ermöglichen.
Meine Damen und Herren, zum Schluss eine Anmerkung zu der im Gesetzentwurf abgesicherten Rechtsgrundlage für die Erhebung von Daten für die Förderung ambulanter und teilstationärer Pflegeeinrichtungen. Falls es hierzu aus datenschutzrechtlichen Gründen noch Nachbesserungsbedarf
Sowohl der Datenschutzbeauftragte als auch der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages sind zu diesen Passagen während der Beratung des Gesetzentwurfs intensiv gehört worden. Dem fachlichen Rat beider Instanzen haben wir Folge geleistet, sodass wir auf der sicheren Seite sein müssten.
Vielen Dank, Frau Kollegin. - Jetzt hat für die CDUFraktion Frau Abgeordnete Joumaah das Wort. Bitte!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Während der gesamten Beratung über den vorliegenden Gesetzentwurf im Sozialausschuss herrschte Einigkeit, Einigkeit darüber - wir haben es eben von Frau Polat gehört -, dass wir einem stark wachsenden Fachkräftebedarf in der Altenpflege gegenüberstehen, Einigkeit darüber, dass das Berufsbild der Altenpflegerin und des Altenpflegers gesamtgesellschaftlich unbedingt aufgewertet werden muss, dass diesem Berufsbild wirklich höchste Wertschätzung entgegengebracht werden muss, dass etliche Rahmenbedingungen verbessert werden müssen und dass alles vermieden werden muss, was junge Frauen und junge Männer daran hindern könnte, den Beruf in der Altenpflege zu erlernen.
Dazu gehört ganz klar die Abschaffung des Schulgeldes für Schülerinnen und Schüler in der Altenpflege.
Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der SPD und vom Bündnis 90/Die Grünen war die CDU jedoch der Meinung, dass es ausreichend sei, diese Maßnahme als freiwillige Fördermaßnahme in den Haushalt einzustellen, wie es unter der CDU-geführten Vorgängerregierung bereits praktiziert worden ist, und dies, wie wir alle wissen,
Einen Moment, bitte, Frau Joumaah! - Das abgedunkelte Licht war kein Signal, in Gespräche einzutreten.
Es wird auch gleich wieder hell, sodass Frau Joumaah jetzt unsere ungeteilte Aufmerksamkeit hat. - Bitte!
Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, teilen unsere Sichtweise nicht und möchten die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit in der Altenpflege.
In den im Rahmen der Verbandsanhörung abgegebenen Stellungnahmen äußerten sich die Verbände überwiegend positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Datenschutzfragen sind vom GBD untersucht worden, und ein meiner Ansicht nach verfassungskonformer Formulierungsvorschlag wurde vorgelegt.
Meine Damen und Herren, es geht hier um eine für unser Land außerordentlich wichtige Thematik. Da wir inhaltlich ganz eindeutig das gleiche Ziel haben und nur über den Weg dorthin unterschiedlicher Meinung sind, stimmen wir dem Gesetz in der vorgeschlagenen Fassung zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf hat eine entscheidende Schwachstelle, und zwar im Bereich des Datenschutzes. Für die FDPFraktion steht der Schutz der persönlichen Daten
Zwar wird in dem Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung klargestellt, dass es sich bei der Art der erbrachten Leistungen lediglich um die Angabe der Punktzahl oder Leistungsstunden handelt. Es wird auch ein Zweck der Datenerhebung benannt. Jedoch ist das alles so allgemein gehalten, dass eine weitreichende Datenerhebung möglich bleibt.
Die von uns schon im Ausschuss vorgebrachten Zweifel, ob eine Weitergabe von Name und Pflegestufe ohne Einwilligung des Betroffenen zulässig ist, bleiben bestehen, auch nachdem die Änderung des Gesetzentwurfs vorgeschlagen worden ist.
Auch kann der Begriff „Art und Umfang“ von den Förderbehörden weit ausgelegt werden. Für die Beurteilung der Förderfähigkeit dem Grunde nach bedarf es keiner Weitergabe von personenbezogenen Daten. Die Förderfähigkeit eines Pflegedienstes richtet sich allein nach seiner Zulassung nach SGB XI. Bei der erstmaligen Feststellung der Förderfähigkeit wird gerade keine Förderung geltend gemacht. Nur die Förderung selbst basiert auf den erbrachten Leistungen. Ein Kontrollrecht wird jetzt schon von einer Landesbehörde ausgeübt, dem Landesrechnungshof.
Das Gesetz bietet also aus der Sicht der FDPFraktion die Grundlage für eine Datenerhebung, die nach dem Gesetz gar nicht erforderlich ist.
Wenn dieses Gesetz so beschlossen und umgesetzt wird, wird es sich um die flächenmäßig umfangreichste Erhebung höchstpersönlicher Daten handeln, die es bis jetzt gegeben hat. Was passiert nach der Erhebung mit den Daten? - Auch dazu finde ich kein Konzept.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den vergangenen zehn Jahren über das Thema Pflege im Parlament und im zuständigen Sozialausschuss sehr intensiv disku
tiert und uns vor allem über die Situation in den Pflegeberufen ausgetauscht. Wir haben uns immer wieder die Frage gestellt, wie wir es erreichen können, dass den Beschäftigten in der Pflege mehr Wertschätzung entgegengebracht und ein drohender Pflegenotstand verhindert wird, der auch mit drastischen Auswirkungen auf diejenigen verbunden wäre, die zu pflegen sind.
Wir wissen, dass die Zahl der Pflegebedürftigen von heute 270 000 in den nächsten 15 Jahren auf über 350 000 Betroffene allein in Niedersachsen steigen wird. Die Zahl der erforderlichen Fachkräfte kann und konnte bisher mit dieser Entwicklung nicht annähernd Schritt halten.
In der Engpassanalyse 2013 des Instituts der deutschen Wirtschaft wurde im Juni 2013 festgestellt, dass der Altenpflegeberuf die zehn Berufe mit dem höchsten Fachkräftemangel anführt. Wenn man sich diese Situation vor Augen führt, wird deutlich, dass hier ein dringender politischer Handlungsbedarf besteht, dem wir mit dem jetzt fast abgeschlossenen Gesetzgebungsvorhaben entsprechen.
Der Sozialausschuss hat sich in der letzten Woche mit der Situation und mit der Einführung der geplanten Ausbildungsplatzumlage in der Altenpflege befasst und sich die neuesten Zahlen für Niedersachsen präsentieren lassen. Ich glaube, es war für den Ausschuss sehr wichtig und interessant, sich noch einmal die Situation in der Ausbildung bei den Fachkräften deutlich vor Augen zu führen.
Bis 2030 müssen in Niedersachsen ca. 41 000 Altenpflegerinnen und Altenpfleger neu ausgebildet werden, um den steigenden Personalbedarf zu decken. Unter den gegenwärtigen Bedingungen der Ausbildung müssen wir jedoch konstatieren, dass bis 2020 mindestens 6 500 Nachwuchskräfte fehlen werden.
Somit ist es nur folgerichtig, dass die gesetzliche Absicherung der Schulgeldfreiheit hier und heute stattfindet. Wir brauchen Bausteine, um die Attraktivität für diesen Beruf deutlich zu steigern. Dazu gehört auch, dass, wenn wir junge Menschen dazu animieren wollen, einen Beruf in der Pflege zu ergreifen, diese nicht gezwungen werden, bis zu 250 Euro an Schulgeld mitzubringen. Dies ist eines der größten Hemmnisse in der Gewinnung von jungen Leuten für diesen Beruf. Somit ist es schwer nachvollziehbar, warum in der letzten Legislaturperiode von der damaligen CDU/FDPMehrheit alle Anläufe zur Absicherung einer gesetzlichen Schulgeldfreiheit abgelehnt wurden.
Das hat sich dann kurz vor dem Termin der Landtagswahl gelegt, und wir haben ein Sonderprogramm bekommen.
Ich will zu der von der Kollegin Bruns angesprochenen Frage der Datenerhebung Folgendes sagen: Wir glauben, dass der vorliegende Entwurf gesetzeskonform ist und hiermit keine juristischen Probleme bestehen. Das ist jedenfalls die Aussage, die wir auch aus der Beratung mit dem GBD mitnehmen. Von daher meinen wir, dass es in der Form keine Notwendigkeit gibt, hier noch einmal eine besondere Schleife zu drehen.
Wir glauben, dass mit dem jetzt vorliegenden und diskutierten Entwurf die Förderung möglich ist; übrigens im Unterschied zu dem, was wir bei der Regierungsübernahme vorgefunden haben. Damals fehlten 2,3 Millionen Euro im Sozialetat, um die Schulgeldfreiheit durchzuführen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist sicherlich ein gutes Zeichen, dass sich nach einer langen Diskussion hier im Niedersächsischen Landtag das erste Gesetz, das wir in diesen neuen Räumlichkeiten verabschieden, mit der Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege beschäftigt und somit auch ein Signal gesendet wird. Wir hätten uns gewünscht, dass dieses Signal von allen Fraktionen im Landtag gesetzt werden kann, freuen uns aber, dass an der Stelle die CDU mitzieht und wir ein deutliches Zeichen für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen der Pflege senden können.