Sie versuchen, das Thema in parteipolitische Auseinandersetzungen zu ziehen, und das, obwohl wir eines der besten Inklusionsgesetze bundesweit haben.
- Herr Seefried, da bringen Sie auch die Zwischenrufe nicht weiter. Nicht anders, als dass Sie den Pfad verlassen, ist es zu erklären, dass Sie mit Ihren Abgeordneten durch Besuchergruppen laufen und sagen, die Inklusion und der eingeschlagene Weg waren ein Fehler. Ansonsten würden Sie ja an dem Weg festhalten wollen, den wir gemeinsam eingeschlagen haben.
(Kai Seefried [CDU]: Sie verlassen den Weg! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Sie verlassen ihn doch stän- dig!)
Auf noch etwas müssen wir Sie hinweisen. Sie haben offenbar vergessen, dass 1993 die Unbeschulbarkeit von Kindern mit Beeinträchtigungen gemeinsam in diesem Niedersächsischen Landtag aufgehoben worden ist. Damals haben Sie mitgestimmt, obwohl Sie in der Opposition waren. Sie sollten diesen eingeschlagenen guten Weg nicht verlassen.
Sie waren auch 1996 dabei, als die IGS Linden als erste Schule mit inklusiver Beschulung begonnen hat. Sie setzt sie bis heute ganz erfolgreich fort. Das ist unbestritten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Wenn man Ihren Antrag liest, stellt sich die Frage: Was haben Sie eigentlich von der Reise nach Südtirol mitgenommen? Welchen Erkenntnisgewinn haben Sie überhaupt daraus gezogen?
Inklusion braucht Zeit. Herr Seefried, da haben Sie recht. Deshalb sollten wir den Weg dieser Generationenaufgabe gemeinsam weiter beschreiten, ohne in parteipolitische Kämpfe einzutreten.
Unser Verständnis von Inklusion in der Schule bedeutet nicht, zusätzliche Aufgaben zu definieren, sondern eine Leitorientierung zu formulieren, unter der sich alle Herausforderungen einer Schule bündeln, in der alle Schülerinnen und Schüler gleichermaßen wertgeschätzt werden. Deshalb bezieht sich das inklusive Schulgesetz auf alle Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung. Es regelt den Zugang neu und soll Akzeptanz und Teilhabe herstellen. In diesen Bereichen sind die Schulen in Niedersachsen bereits auf einem ganz hervorragenden Weg. Dafür danke ich auch den Lehrerinnen und Lehrern, die dazu beitragen.
Alle Schülerinnen und Schüler müssen optimal gefördert werden. Hochwertiger Unterricht ist in diesem Sinne das Ziel. Die notwendigen Ressourcen müssen unter dem Gesichtspunkt betrachtet werden, ob sie diesen Zielen dienlich sind. Alle Kinder zu fördern, war und ist eine Kernaufgabe der Schule. Nur, früher meinte sie, die Kinder trennen zu müssen. Dies hat sich als Irrweg erwiesen, stimmt nicht mit Artikel 3 des Grundgesetzes überein, in dem steht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ und stimmt im Übrigen auch nicht mit der UN-Behindertenrechtskonvention überein.
Inklusion ist somit die Herstellung von Normalität. Zugegeben: Diese Normalität ist keine konfliktfreie Zone. Das haben Sie skizziert, und darin stimme ich Ihnen zu. Gleichwohl gilt: Inklusion ist das Recht auf Teilhabe in allen Lebensbereichen und darf sich nicht auf die Schule beschränken.
Was ist denn in Niedersachsen unter SchwarzGelb passiert? Zwischen 2009 - Ratifizierung - und 2012- Verabschiedung des Schulgesetzes -:
2013 - vor unserer Regierungsübernahme -: keine einzige untergesetzliche Regelung durch die alte Landesregierung. Wir wären dazu bereit gewesen. Wir haben die entsprechenden Anträge gestellt. Frau Ross-Luttmann, Sie haben der Landesregierung angehört. Sie hätten es mitgestalten können.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Was haben Sie denn als Opposition getan? Was haben Sie in dieser Zeit an Vorschlägen eingebracht? - Nichts!)
Nach Übernahme durch unsere Landesregierung haben wir, wie die Kollegin Korter sagte, in diesem Bereich um 20 Millionen Euro aufgestockt, und wir werden im Mipla-Zeitraum 500 Millionen Euro für Inklusion ausgeben. Sie wollen diesen Weg verlassen, und Sie sind auch nicht bereit, über die Aufhebung des Kooperationsverbots zu reden, damit diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe vom Bund mitfinanziert werden kann.
(Jörg Hillmer [CDU]: Sind Sie überfor- dert! - Kai Seefried [CDU]: Ist nichts passiert! Nur Verunsicherung!)
haben wir mehr geleistet als Sie in zehn Jahren Regierungszeit, auch wenn Sie sich aufregen und meinen, das sei purer Unsinn, Herr Seefried. - Das ist es nicht!
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Kai Seefried [CDU]: Nur Verunsicherung! - Zuruf von Mechthild Ross-Luttmann [CDU])
- Bleiben Sie ganz ruhig, Frau Ross-Luttmann. Hören Sie es sich zu Ende an. Sie haben ja noch Redezeit und können sich dann einbringen.
Zur Wahlfreiheit. Diese ist in § 59 Abs. 1 des Schulgesetzes geregelt. Der diesbezügliche Elternwille kann sich allerdings immer nur im Rahmen des tatsächlichen Schulangebots bewegen. Das ist darin festgeschrieben, und im Übrigen haben Sie das auch so mit verabschiedet, nachdem wir darüber verhandelt hatten. Alles Weitere - Thema Abschulung; dafür haben wir sehr gekämpft - ist in § 59 Abs. 5 wiederzufinden. In allen anderen Förderschwerpunkten sind überhaupt keine Änderungen geplant. Von daher weiß ich nicht, warum Sie Verunsicherung säen wollen.
Zum Auslaufen der Förderschule Lernen ist anzumerken: Hier fallen Sie ohne Not hinter Ihre eigenen Beschlüsse des Jahres 2012 zurück, und Sie wollen mutwillig Doppelstrukturen aufrechterhalten, obwohl das so nicht möglich ist.
Wir müssen am Auslaufen der Förderschule Lernen im Primarbereich festhalten. Die Feststellung des Unterstützungsbedarfs Lernen war insbesondere für Kinder aus sozial schwachen und bildungsfernen Familien problematisch. Sofortige Einschulung, schnelle Umschulung in die Förderschule Lernen war häufig der Fall, und zwar ohne dass eine Lernentwicklung mit Fördermaßnahmen abgewartet wurde. Das ist leider die Wahrheit.
Auch der SoVD teilt im Übrigen die Auffassung, dass Ihr Weg ein Irrweg ist und dass Sie in die völlig verkehrte Richtung laufen.
bildet. Die Fortbildung der Lehrkräfte: Bis zum Jahresende 2014 werden rund 2 000 Schulleiterinnen und Schulleiter, rund 3 200 Lehrkräfte im Primarbereich und 1 600 Lehrkräfte im Sekundarbereich I fortgebildet sein. Also auch da läuft es, und es geht weiter und wird weiter ausgebaut.
Zum Dialog mit den Kommunen ist darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung diesen Dialog ständig fortsetzt und weiter im Gespräch ist. Es bedarf also keines Entschließungsantrages, auch nicht neben der Klagen, die offensichtlich anhängig sind. Die Ministerin führt die Gespräche weiter und ist hierbei auf einem guten Weg.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Man muss nicht nur auf einem guten Weg sein, sondern auch ir- gendwann eine Entscheidung treffen!)
Schon dieser Einstieg zeigt: Ihr Antrag spiegelt nur die Arbeitspraxis des Kultusministeriums wider. Uns ist und war es immer ein Anliegen, diese Fragen aus der politischen Debatte herauszuhalten. Wir sollten die Richtschnur wählen, gemeinsam ordentlich Inklusion zu gestalten. Sie sind eingeladen, an diesem Prozess konstruktiv mitzuarbeiten. Denn Inklusion ist eine Frage der Einstellung. Wir laden Sie herzlich ein, die Hand nicht nur auf der Türklinke liegen zu lassen, sondern mit der Kultusministerin die Tür zur Inklusion in Niedersachsen weit zu öffnen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das erste Schuljahr, in dem flächendeckend in Niedersachsen Inklusion in der Schule umgesetzt worden ist bzw. umgesetzt werden sollte, geht nächste Woche zu Ende. Daher auch von unserer Seite einen herzlichen Dank an die Lehrkräfte, die das im vergangenen Schuljahr, aber auch schon in den Schuljahren davor in Niedersachsen auf den Weg gebracht und umgesetzt haben.
Nur weil die CDU hier einen Antrag eingebracht und Punkte, die es auf diesem gemeinsamen Weg zur Umsetzung der Inklusion zu diskutieren gilt, aufgezeigt hat, bedeutet das noch nicht, dass sie sich von dem gemeinsamen Weg verabschiedet.
Ich will auch nicht unterstellen, dass Sie sich von diesem gemeinsamen Weg, den wir 2012 eingeschlagen haben, verabschieden, weil Sie darüber diskutieren, die Förderschule Sprache auslaufen zu lassen. Sie hatten ursprünglich dasselbe für die Förderschule emotionale und soziale Entwicklung diskutiert.
Ich finde, wenn man einen gemeinsamen Weg beschreitet und an gewisse Wegkreuzungen kommt, dann muss man auch die Frage diskutieren: In welche Richtung wollen wir weitergehen? Diese Frage diskutieren Sie, diese Frage werfen die Kollegen der Union auf.
Ich will einmal zwei Punkte herausgreifen, weswegen ich es richtig finde, dass wir auch im politischen Raum nach diesen ersten Erfahrungen ein Resümee ziehen und darüber diskutieren.
Das eine ist die Frage des Fortbestandes von Förderschulen. Sie diskutieren intensiv das Auslaufen der Förderschule Sprache, sprechen sich mittlerweile für Lösungen aus, die die Kompetenz an vorhandenen Grundschulen bündeln.
Wir diskutieren auch als FDP intensiv die Frage - das muss erlaubt sein -: War das Auslaufenlassen der Förderschule Lernen ein richtiger Schritt - ja oder nein? Ich bleibe nach wie vor dabei: Alle Kinder, auch mit dem Unterstützungsbedarf Lernen, sollen zunächst einmal inklusiv an der Grundschule beschult werden. Aber ich erfahre eben auch in den zahlreichen Gesprächen in Niedersachsen, dass man trotz aller inklusiven Bemühungen von Grundschulen einigen Kindern nicht gerecht werden kann.
Mir hat eine Mutter unter Tränen gesagt: „Herr Försterling, ich habe damals versucht, mein Kind in der Grundschule beschulen zu lassen. Es ist dort nicht zurechtgekommen. Es hatte Bauchschmerzen, wollte nicht mehr zur Schule gehen. Dann standen wir vor der Frage: Schicken wir unser Kind im nächsten Schuljahr zur Förderschule Lernen?“ Sie hat gesagt: „Wissen Sie, wie die bei uns im Ort heißt? Das ist die Schule für die Bekloppten. Sie müssen es als Mutter erst einmal übers Herz bringen, Ihr Kind dort anzumelden.“ Sie hat gesagt: