Vielen Dank. - Die nächste Frage stellt die Kollegin Gabi Kulmbach - Gabriela Kohlenberg. In Erinnerung an unsere Präsidiumsfahrt, Frau Kohlenberg!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Für welches Repetitorium hat der tatverdächtige Richter neben seiner Tätigkeit als Amtsrichter gearbeitet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In diesem Punkt greift der Drittschutz. In diesem Repetitorium arbeiten natürlich auch völlig unbeschuldigte und unverdächtige Menschen. Deswegen kann ich Ihnen darüber keine Auskunft geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin, würden Sie es im Nachhinein als Fehler bezeichnen, dass der für die Auswahl zuständige Referatsleiter des Landesjustizprüfungsamtes zugleich auch Leiter dieser Ergänzungsvorbereitungskurse war, und würden Sie das in Zukunft ausschließen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Nachhinein steht natürlich fest, dass überhaupt die Beteiligung von selbigen Referatsleitern an jeglichen Prüfungsentscheidungen falsch war. Bloß, genauso wie mein Vorgänger kann man Konsequenzen erst dann ziehen, wenn man davon Kenntnis hat, dass jemand in krimineller Absicht
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte gerne von der Ministerin gewusst: Wird es das Wiederholerrepetitorium des Landesjustizprüfungsamtes für Prüflinge des Zweiten Staatsexamens, die sogenannten Ergänzungsvorbereitungskurse, weiterhin geben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Diese Frage hatte ich gerade schon beantwortet. Ja, die wird es weiter geben. Das ist eine sehr gute Sache, Wiederholer speziell und für diesen Kreis zugeschnitten auf den nächsten Versuch vorzubereiten.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie vorhin dem Bundestagspräsidenten eine Meinungsänderung in der Frage der Bewertung des Zeitpunkts des Aufhebens der Immunität unterstellt haben,
frage ich Sie: Was genau steht in der Meldung des Bundestagspräsidenten an den Bundeswahlleiter, auf die Sie sich vorhin bezogen haben?
(Widerspruch bei der CDU - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Sie können doch dem Bundestagspräsidenten nicht unterstellen, dass er seine Mei- nung geändert hat! Das ist doch un- glaublich!)
Denn von alleine macht der Bundeswahlleiter dies nicht. Es gibt eine bestimmte Meldekette, die dieser Eintragung im Bundesanzeiger zugrunde liegt.
(Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Sie unterstellen dem Bundestagspräsi- denten etwas, ohne einen Beweis in der Hand zu haben, auf bloße Mut- maßung! Ich glaube es nicht!)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Wann und mit welchen konkreten Inhalten haben die Justizministerin, der Justizstaatssekretär und der zuständige Abteilungsleiter im Justizministerium mit dem verdächtigen Referatsleiter nach dem Anruf der Referendarin persönlich, fernmündlich oder elektronisch kommuniziert?
dem Referatsleiter mit der Bitte um einen Termin angesprochen. Der Termin ist nicht zustande gekommen.
Der Staatssekretär hat bei den beiden Gelegenheiten, die ich heute schon erwähnt habe, mit ihm gesprochen: zum einen als er ihm das Hausverbot erteilt hat, zum anderen am Folgetag.
Auch ich selbst habe mit ihm gesprochen, und zwar aus Anlass der Bestenehrung in den Räumen des Justizprüfungsamtes - einer durchweg erfreulichen Veranstaltung mit vorzüglichen Leistungen niedersächsischer Kandidaten.
Herr Präsident! Meine Damen! Meine Herren! Frau Ministerin, ich komme noch einmal auf das Gespräch zurück, das zwischen Ihrem Herrn Staatssekretär und dem beschuldigten Referatsleiter geführt worden ist. Ist dieses Gespräch unter vier Augen geführt worden? Gab es einen Protokollanten, oder gab es eine Protokollantin? Oder gab es einen Tonbandmitschnitt? Wie muss ich mir das vorstellen, wenn man einen Verdächtigen zu einem solchen Gespräch einlädt?