Protocol of the Session on June 25, 2014

zahlte Entgelte gerichtlich einklagen. Verträge über sexuelle Dienstleistungen sind nicht mehr sittenwidrig, und das ist gut so. Die FDP-Landtagsfraktion begrüßt das eindeutig.

Die vom Bundestag beschlossene Aufnahme des Betriebes von Prostitutionsstätten in den Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ist ein guter Schritt zur Verbesserung der Missstände. Doch wie bei allen Gesetzen gilt es, auch dieses Gesetz nach einer gewissen Zeit zu evaluieren.

Im Ausschuss wurde gemeinsam konstatiert, dass eine Nachbesserung zum Schutz der Betroffenen notwendig ist. Unser erstes Ansinnen sollte sein, zu überlegen, wie wir den betroffenen Frauen helfen können. Genau das hat der Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtages getan. Das Ergebnis findet sich in der Beschlussempfehlung wieder.

Prostitution ist nicht grundsätzlich verboten und kann nicht einfach verbannt werden.

Jetzt muss ich Sie doch noch einmal direkt ansprechen, lieber Norbert Böhlke: Wir haben in der Anhörung gelernt, dass die Wohnmobile die am besten kontrollierten Gebiete der Prostitution sind und nicht die am schlechtesten kontrollierten.

Mit dem von SPD, Grünen und FDP vorgelegten Antrag werden konkrete Vorschläge zur Verbesserung ohne eine Stigmatisierung der Betroffenen gemacht. Sich im Bundesrat für eine Änderung des Gewerberechts einzusetzen, damit Prostitution eine anzeigepflichtige Dienstleistung nach § 14 der Gewerbeordnung wird, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Auch die Einführung des Düsseldorfer Modells ist ein innovativer neuer Schritt, um den Betroffenen zu helfen, ebenso die Implementierung des Runden Tisches.

Es ist ein gutes Zeichen für Niedersachsen, sich so mit dem Thema auseinanderzusetzen und so den Betroffenen wirklich zu helfen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Bruns. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat jetzt die Kollegin Elke Twesten das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema Wohnmobilprostitution hat vor ungefähr einem Jahr insbesondere in meiner Region - im Elbe-Weser-Dreieck entlang der A 1 - hohe Wellen geschlagen. Die CDU-Fraktion forderte daraufhin den Erlass weiterer Sperrgebietsverordnungen. Anschließend forderte Alice Schwarzer ein Prostitutionsverbot, um ihr neues Buch zu promoten.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Sie muss ja noch Steuern nachzahlen!)

Wir hatten sozusagen einen heißen Herbst.

Als der CDU-Antrag erstmals bei mir auf dem Tisch lag, mutete er wie ein diffuser Rundumschlag an. Ich fragte mich: Was genau soll damit wohl erreicht werden?

Zeit also, das Thema abzuschichten! Wir haben im November 2013 eine umfangreiche und hochkarätig besetzte Anhörung initiiert. Wer über dieses Thema redet, Herr Böhlke, sollte sich zumindest auskennen.

(Zuruf von der CDU: Was soll das denn?)

So möchte ich mich an dieser Stelle zunächst bei all denjenigen bedanken - ich weiß nicht, wer von ihnen hier im Raume ist -, die kenntnisreich und sehr dezidiert zu einer realen Sichtweise auf die Situation der Prostituierten in Niedersachsen beigetragen haben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das waren die Vertreter der Polizeidirektionen sowie des LKA und auch die Vertreterinnen der Prostituiertenverbände.

Eines der wichtigsten Ergebnisse: Die Einrichtung von Sperrgebieten ist nicht geeignet, Prostitution in all ihren Erscheinungsformen einzudämmen. Sie wäre de facto nur eine Verdrängung von Prostituierten in immer entlegenere Gebiete.

Die Polizeidirektion Lüneburg hat daraufhin bereits im Dezember eine entsprechende Empfehlung ausgesprochen und von der Einrichtung weiterer Sperrgebiete abgesehen.

Sowohl die sich dann anschließende deutschlandweite Debatte als auch die Ergebnisse der Anhörung waren für uns Anlass und Auftrag, den CDUAntrag der Sachlage anzupassen und die 2002 im Rahmen des Prostitutionsgesetzes getroffenen Regelungen voranzutreiben. Demnach besteht Handlungsbedarf.

Der Beschluss des Bundesrates „Maßnahmen zur Regulierung von Prostitution und Prostitutionsstätten“ vom 11. April zeigt nun konkret auf, wo gehandelt werden muss. Es heißt u. a. auch, dass die öffentliche und mediale Debatte durch Vorurteile, fehlendes Wissen und Skandalisierung geprägt ist. Wir in Niedersachsen wollen eine sachliche Debatte. Dafür brauchen wir zunächst einen genauen Überblick über die aktuelle Situation. Deswegen wollen wir einen Runden Tisch einrichten und Handlungsrichtlinien für das Land erarbeiten, wir wollen unsere Gestaltungsmöglichkeiten wahrnehmen.

Mit Blick auf die Genese des jetzt vorliegenden Änderungsantrags und des ursprünglichen Antrags wollen wir das Thema Prostitution in all ihren Erscheinungsformen aufgreifen und nicht auf die Love-Mobil-Problematik begrenzen.

Sie, meine Damen und Herren von der CDU, haben diesen Anspruch offensichtlich nicht begriffen. Wie sonst ist es zu erklären, dass jetzt ein vollkommen überflüssiger Änderungsantrag auf dem Tisch liegt? - Sie fallen in den pauschalen Sturm der Entrüstung zurück. Dies ist nichts anderes als ein hilfloser Versuch, vor dem allgegenwärtigen Phänomen der Prostitution die Augen zu verschließen.

SPD, Grüne und FDP werden sich jetzt gemeinsam des Themas in seiner ganzen Bandbreite widmen. Es besteht keine Veranlassung, das Thema zu schieben. Ich bitte Sie, Ihre Position noch einmal zu überdenken. Wir stimmen heute über den Antrag ab.

Danke.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Twesten. - Für die Landesregierung erteile ich jetzt Frau Ministerin Rundt das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Prostitutionsgesetz aus dem Jahr 2002 sollten eigentlich die Rechte von Prostituierten gestärkt werden. Prostitution sollte als Beruf anerkannt und von Sittenwidrigkeit befreit werden. Nach 12 Jahren müssen wir sagen: Es gibt erheblichen Novellierungsbedarf. Wir müssen die in der

Prostitution Tätigen - überwiegend Frauen, aber auch Männer - deutlich besser vor Gewalt, vor Ausbeutung und vor Diskriminierung schützen. Dazu müssen wir sehr genau hinsehen und sehr gut differenzieren. Es gibt sehr unterschiedliche Formen von Prostitution.

Richtig hinzusehen bedeutet, genau zu differenzieren, ob Prostitution unter Zwang und Ausbeutung stattfindet oder ob sie ein freiwillig gewählter Beruf ist. Richtig hinzusehen heißt, dass wir die Lebenswirklichkeit von Frauen und Männern, die täglich in der Prostitution sind, anerkennen und ihnen bei Bedarf Hilfe und Unterstützung anbieten. Richtig hinzusehen heißt auch, dass wir alle rechtlichen Instrumentarien, die schon jetzt bestehen, konsequent und systematisch anwenden.

Beim genauen Hinsehen brauchen wir bestimmte Brillen nicht. Wir brauchen weder die Brille der Sozialromantik noch die Brille der Moralapostel noch die Brille der Panikmacher.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Einrichtung eines Runden Tisches zum Thema Prostitution ist sinnvoll und notwendig. An diesem Tisch müssen nicht nur die Ministerien und Landtagabgeordnete sitzen, sondern auch die Beratungsstellen für Prostituierte, Vertreterinnen und Vertreter der Prostituiertenverbände, Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichte, Gewerkschaften und die entsprechenden Kommunen. Auch die Einbeziehung der Wissenschaft ist sicherlich klug.

Wir haben hier in Niedersachsen eine anerkannt hohe Fachkompetenz und die jahrzehntelange Erfahrung von Beratungseinrichtungen für Prostituierte. Phoenix z. B. gehört dazu. Diese vorhandenen Kompetenzen gilt es an einen Runden Tisch zu bringen.

Der Schutz von Prostituierten und die Stärkung der Rechte müssen durch die Novellierung des Prostitutionsgesetzes angestrebt werden. Das ist auf halbem Wege stecken geblieben. Wir haben bereits eine erste Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, in der es darum geht, dass Länder - auch Niedersachsen - die Fortentwicklung des Prostitutionsgesetzes gemeinsam auf den Weg bringen in Richtung Meldepflichten, Aufsichtsbefugnisse, Erlaubnispflichten, Zuverlässigkeitsprüfungen für Betreiberinnen und Betreiber sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen.

Wer von Ihnen weiß, dass ich in Walsrode wohne, wird sich nicht wundern, wenn ich sage: Das wirkliche Problem bei der Prostitution ist nicht der Jugendschutz irgendwo im Wald. Das wirkliche Problem ist auch nicht das Verbot von Prostitution oder die Bestrafung von Freiern. Da könnten wir auch beschließen, dass im Himmel Jahrmarkt ist oder Ähnliches. Das wirkliche Problem ist: Nach einem Lagebericht des Bundeskriminalamtes für das Jahr 2012 ist die „Kriminalität im Zusammenhang mit dem Nachtleben“ - so wird es darin genannt - ein Hauptaktivitätsfeld organisierter Kriminalität. Gerade das Rockermilieu sieht in der Prostitution ein Betätigungsfeld und die entsprechenden Einnahmequellen. Das müssen wir erstens klar und deutlich benennen und zweitens ebenfalls an diesem Runden Tisch mitbehandeln. Es darf nicht sein, dass Kriminelle unter Ausnutzung einer nicht vorhandenen Regelung im derzeitigen Prostitutionsgesetz Menschenhandel betreiben und Gewalt anwenden und damit auch noch viel Geld verdienen.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN)

Wir brauchen also den Runden Tisch. Ich freue mich auf die Arbeit an diesem Runden Tisch.

(Beifall bei der SPD, bei der CDU und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der FDP)

Meine Damen und Herren, da weitere Wortmeldungen nicht vorliegen, sind wir am Ende der abschließenden Beratung angekommen und treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Im vorliegenden Fall lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob sich die jeweils auf eine Annahme in einer geänderten Fassung abzielende Beschlussempfehlung des Ausschusses oder der vorliegende Änderungsantrag inhaltlich weiter von dem Ursprungsantrag entfernt.

Daher halte ich Sie für damit einverstanden, dass wir zunächst - wie das in solchen Fällen üblich ist - über den Änderungsantrag und im Falle von dessen Ablehnung dann anschließend über die Beschlussempfehlung des Ausschusses abstimmen.

Wer also dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/1672 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Gibt es Enthaltungen? - Das Zweite war die Mehrheit. Damit ist

der Änderungsantrag abgelehnt; ihm wurde nicht gefolgt.

Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit. Der Beschlussempfehlung ist das Haus gefolgt.

Ich rufe dann auf den

Tagesordnungspunkt 14: Abschließende Beratung: Neuregelung und Konzeptualisierung der Schulsozialarbeit in Niedersachsen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1326 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/1636

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)