Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Den vorliegenden Antrag haben wir bereits im Januar-Plenum - er war fast gleichlautend - behandelt. Damals war es ein gemeinsamer Antrag von CDU und FDP. Deswegen, meine Damen und Herren, würden Sie heute von mir eine fast gleichlautende Antwort erhalten können. Lassen Sie mich aber betonen: Das Handwerk steht fest im Fokus dieser rot-grünen Landesregierung.
Allerdings, meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht mit solchen Anträgen, sondern mit ganz konkretem Handeln. Ich will dabei unterstreichen: Es geht um das Thema Innovationsförderung. Damit unterstützt man das Handwerk. Es geht um das Thema Fachkräftesicherung, weil das ein Kernthema des Handwerks ist. Und gerade das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz war ein Signal für das Handwerk, mit fairem Wettbewerb auch die Chance zu haben, auf Dauer am Markt präsent zu sein.
Dieser Antrag, meine Damen und Herren, beschäftigt sich aber nach wie vor im Kern mit der Prüfung, wann die Sozialversicherungsbeiträge einzuziehen sind. Es handelt sich - wie Sie es hier auch diskutiert haben - um ein Bundesgesetz, und hierzu auch erneut mein Hinweis: Sie waren in Berlin vier Jahre lang in der Regierung.
Und Sie sprechen hier Dinge an, die Sie in Regierungsverantwortung doch hätten ändern können. Das erschließt sich mir wirklich nicht. Hier wäre ich an einer Erklärung sehr interessiert.
- Herr Bley, wenn Sie an dieser Stelle sagen, dass Sie bei Frau von der Leyen auf großes Verständnis gestoßen sind, dann kann ich nur sagen: Ich habe von Frau von der Leyen immer nur große Ablehnung für Ihren Vorschlag erhalten. Da muss es also erheblich an Kommunikation gemangelt haben.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, verweise ich auf meine Rede vom 23. Januar - so lange ist sie noch nicht her - und möchte aus ihr nur noch einmal den Schlussabsatz zitieren, weil er, glaube ich, die Haltung der Landesregierung deutlich macht:
„Deswegen spricht sich die Landesregierung an dieser Stelle für die Beibehaltung der Fälligkeitsregelung aus. Ich glaube, wir brauchen auch Vertrauen darin, dass wir nicht ständig etwas verändern. Der beste Abbau von Bürokratie ist, Verfahren nicht ständig wieder zu verändern.“
Vielen Dank, Herr Minister. - Weitere Wortmeldungen - - - Doch, Herr Kollege Bode! Sie haben noch eine ganze Menge Redezeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Lies, ja, man soll durchaus mit Kontinuität an die Sache herangehen und auch bewährte Verfahren beibehalten, aber Verfahren, die nur Bürokratie auslösen und nichts bringen, die man nicht mehr benötigt, weil Liquidität vorhanden
ist, die kann man auch wieder abschaffen und muss sie sogar abschaffen, um das Handwerk zu entlasten, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Westphely, ich will Ihnen eine Sorge nehmen: dass wir diesen Antrag in die nächste Plenartagung noch einmal einbringen würden. - Das würde keinen Sinn machen. Wenn Sie ihn gelesen hätten, würden Sie wissen - das gilt auch für Sie, Herr Minister Lies -, dass es in diesem Antrag um eines geht, nämlich darum, dass dieser Landtag als Parlament, als erstes Staatsorgan, Position bezieht, wie sich die Landesregierung im Bundesrat bei einer Abstimmung verhalten möge. Wir bitten Sie mit diesem Antrag, in der nächsten Bundesratssitzung das Handwerk zu unterstützen und der Initiative von Sachsen zuzustimmen. Und das geht nur vor der Bundesratssitzung und nicht nach der Bundesratssitzung.
Sie trauen Ihrem Ministerpräsidenten ja viel zu, aber das wird er auch nicht schaffen können: eine Abstimmung im Bundesrat einen Monat später zu revidieren und das Abstimmungsverhalten zu ändern. Deshalb lassen Sie uns heute - beraten haben wir darüber - sofort abstimmen. Ansonsten diskutieren wir das Thema in der Tat das nächste Mal wieder. Und das wollten Sie ja eigentlich gar nicht.
Vielen Dank, Herr Bode. - Jetzt liegen zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Anträge vor. Herr Bode hat noch einmal begründet, warum die FDP sofortige Abstimmung beantragt hat. Das ist möglich, wenn nicht 30 Kolleginnen und Kollegen widersprechen und damit die Ausschussüberweisung wünschen.
- Das ist der Fall und wird von der SPD-Fraktion beantragt. Das sind offensichtlich mehr als 30 Personen.
Wer der Ausschussüberweisung seine Zustimmung gibt, und zwar an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 32: Erste Beratung: Solidaritätszuschlag muss 2019 auslaufen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1474
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Solidaritätszuschlag ist 1991 als Ergänzungsabgabe zu Einkommensteuer, zur Körperschaftsteuer und zur Kapitalertragsteuer eingeführt worden.
Er sollte vor allem die Kosten der deutschen Einheit und die Kosten des Golfkrieges decken. Der Steuersatz betrug anfangs 7,5 % und wurde 1998 auf Initiative der FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag auf 5,5 % gesenkt. Die Bürgerinnen und Bürger waren damals bereit, diese zusätzlichen Belastungen zu tragen, zu schultern, weil sie bereit waren, die Schäden von 40 Jahren Sozialismus in der DDR zu beseitigen.
Sie waren bereit, Solidarität mit den Mitbürgern im Osten Deutschlands zu üben, weil sie glücklich darüber waren, dass die historische Chance der Wiedervereinigung ergriffen wurde. Die Politik hat aber damals auch die Menschen davon überzeugen können, einen Solidaritätszuschlag zu erheben, weil man stets betont hat, dies sei eine Belastung auf Zeit, der Zuschlag sei zeitlich befristet. Und so lautete folgerichtig der Titel des damaligen Gesetzes: „Gesetz zur Einführung eines befristeten Solidaritätszuschlages“.
Die Politik hat vor 23 Jahren versprochen, dass der Soli zeitlich befristet wird. Deswegen müssen wir uns auch daran halten - Wort halten statt Wortbruch -, und deswegen muss der Soli spätestens 2019 weg.
Meine Damen und Herren, schon heute sind die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag doppelt so hoch wie die Ausgaben, die als Bundeszuweisungen an die neuen Bundesländer fließen. 2019 werden die Einnahmen fünfmal so hoch wie die Ausgaben sein.
Mit dem Rest, meine Damen und Herren, werden auf Bundesebene Haushaltslöcher gestopft. Das Geld wird zweckentfremdet. 24 Jahre nach der Wiedervereinigung und 23 Jahre nach der Einführung des Soli sinken die Kosten der deutschen Einheit permanent, und die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag steigen sukzessive, weil sich die kalte Progression natürlich auch hier auf die Einnahmen entsprechend auswirkt.
Das heißt, der Steuerzahler zahlt für etwas, was de facto gar nicht mehr stattfindet. Deswegen muss man den Befürwortern des Solidaritätszuschlages sagen: Sie müssen, wenn Sie diese Diskussion schon führen, die Einkommenssteuer erhöhen, damit der Bürger ehrlich und nachvollziehbar erfährt, wofür die Steuern ausgegeben werden. Der Solidaritätszuschlag in der jetzigen Form verschleiert nur die Ausgaben und verschleiert die tatsächliche Belastung der Arbeitnehmer und der Betriebe in Deutschland.
2019 läuft der Solidarpakt II aus. Das ist der Grund, um spätestens 2019 den Solidaritätszuschlag auslaufen zu lassen. Das ist verlässliche Politik, so ist es den Bürgerinnen und Bürgern versprochen worden.
Wenn der Soli ausläuft, hat das selbstverständlich einen weiteren positiven Effekt; denn diejenigen, die am meisten zum Gemeinwesen beitragen, nämlich der Mittelstand und die Mittelschicht, werden entlastet. Das stärkt die Binnennachfrage. Das stärkt das Wachstum. Das schafft Arbeitsplätze, und damit werden auch die Einnahmesituation und die Ausgabesituation des Staates verbessert.
Aber statt darüber nachzudenken, wie diese Entlastung realisiert werden kann, gibt es vor allem bei Politikern der SPD einen Überbietungswettbewerb, was man nicht alles mit den Soli-Milliarden
machen kann. Die Sozialdemokraten hier in Niedersachsen sind da ganz vorne mit dabei: Soli zur Minderung der kalten Progression schlägt beispielsweise Finanzminister Schneider vor. Der Ministerpräsident, der ja auch dem Kabinett angehört, empfiehlt, den Soli zum Schuldenabbau in den westlichen Bundesländern einzusetzen. Der gleiche Ministerpräsident regt an, den Soli für Regionen mit Bevölkerungsrückgang einzusetzen. Der Südniedersachsen-Soli, wie man auch sagen könnte.