Protocol of the Session on March 28, 2014

Welche Änderungen ergeben sich dadurch? - In der EU sieht die EU-Zinsrichtlinie seit 2005 - seitdem gibt es sie - zwar grundsätzlich einen automatischen Austausch für Zinsen natürlicher Personen vor. Eine umfassende Anwendung konnte aber bislang nicht durchgesetzt werden. Immer noch gelten die Ausnahmen der schon erwähnten EULänder Österreich und Luxemburg, die inzwischen aber erklärt haben, dass sie unter bestimmten Bedingungen mitmachen wollen. Eine Bedingung ist insbesondere, dass auch Drittstaaten dort mitmachen. Fünf sind es; mal sehen, ob ich sie zu

sammenbekomme: Schweiz, Liechtenstein, Andorra, San Marino; einen vergesse ich immer; das können wir nachliefern, aber das ist vielleicht auch nicht so wichtig.

(Christian Dürr [FDP]: Das können wir googeln!)

- Ah, Monaco; nicht zu vergessen! - Das wird funktionieren, wie es aussieht.

Worum geht es dabei inhaltlich? - Bei der vorgesehenen Ausdehnung des persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichs der EU-Zinsrichtlinie geht es vorrangig um die Einbeziehung von Lebensversicherungen und diversen Finanzprodukten sowie bestimmten Trusts, Stiftungen und Investmentfonds. Das Thema Stiftungen hatten wir vor einiger Zeit insbesondere in Verbindung mit Liechtenstein. Damit sollen Ausweichgestaltungen, die bisher ein Umgehen der Zinsrichtlinie ermöglichen, deutlich erschwert werden. - Das ist also alles auf dem Weg.

Wann ist mit Inkrafttreten zu rechnen? - Die Zinsrichtlinie ist auf EU-Ebene beschlossen. Sie tritt mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben dann bis zum 1. Januar 2016 Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ab Januar 2017 soll das dann alles wirken.

Fraglich ist allerdings, ob diese Fortschritte zur Zinsrichtlinie am Ende nicht durch die OECDEntwicklung sogar überholt werden und der globale OECD-Standard Einfluss auf die Ausgestaltung nimmt. Der OECD-Standard sieht die Weitergabe diverser Informationen zu Finanzkonten vor, die nach dem Vorbild des FATCA-Abkommens mit den USA, das ich vorhin schon einmal erwähnt habe, gestaltet wurde und hinsichtlich der zu übermittelnden Informationen wohl über die erweiterte Zinsrichtlinie hinausgehen wird.

Die EU möchte diesen Standard über eine Erweiterung der EU-Amtshilferichtlinie, die ich auch schon erwähnt habe, möglichst kurzfristig einführen. Hier wird man den Anwendungsbereich und Anwendungszeitpunkt der beiden Richtlinien noch koordinieren müssen. Im Ergebnis wird damit aber ein Meilenstein bei der Bekämpfung des Steuerbetrugs durch internationale Zusammenarbeit erreicht werden. Wie ich einleitend schon gesagt habe, werden wir damit sicherlich auch vom Thema CDs wegkommen.

Meine Damen und Herren, am Ende fällt - ich weiß gar nicht, ob das allen so bewusst ist - das lange

hochgehaltene Bankgeheimnis. Seine Zeiten sind vorbei.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Schneider. - Eine nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Limburg!

(Helge Limburg [GRÜNE]: Das hat sich durch meine zwei Fragen erle- digt!)

- War das im Paket? - Das ist also abgehandelt. - Dann kommt die nächste Zusatzfrage von Herrn Kollegen Markus Brinkmann, SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung: Wie haben sich einerseits die Ausgaben für den Landeshaushalt beim Einkauf/Aufkauf sogenannter Steuer-CDs dargestellt, und welche Einnahmen konnten daraus für den Landeshaushalt erzielt werden?

(Reinhold Hilbers [CDU]: Wie viel hätte das Schweizer Abkommen gebracht?

Vielen Dank, Herr Kollege Brinkmann. - Für die Landesregierung antwortet der Finanzminister. Bitte sehr!

Schönen Dank, Herr Brinkmann. - Wie hoch waren die Ausgaben und Einnahmen? - Ich darf das vielleicht ein bisschen differenzieren. Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in der Schweiz: 144 Millionen Euro Einnahmen - immer Stand: Ende Februar.

73 % Abarbeitung. Wir sind hier also noch nicht am Ende angekommen.

In Verbindung mit dem Fürstentum Liechtenstein - Thema Stiftungen -: 80 % Abarbeitung, 32 Millionen Euro.

Im Zusammenhang mit Kapitalanlagen in Luxemburg: 55 % Abarbeitung, 6,5 Millionen Euro.

Insgesamt - das hatte ich einleitend schon erwähnt - 183 Millionen Euro aktueller Stand.

Allein im letzten Monat hat die Erhöhung gegenüber dem Vormonat 8 Millionen Euro betragen.

Insgesamt sind im Laufe der Jahre zwölf CDs durch unterschiedliche Länder angekauft worden; zum Teil - nicht immer - mitfinanziert durch Niedersachsen. Einmal - das erwähnte ich schon -, im Jahr 2010, hat Niedersachsen eine CD mit Daten aus der Schweiz angekauft. Der Anteil, der auf uns entfallen ist, betrug in diesem konkreten Fall 8 700 Euro. Das ist also alles sehr bescheiden.

Insgesamt haben wir uns an neun Datenankäufen beteiligt und dafür 816 000 Euro aufgewandt. Der Einnahme des Staates in Niedersachsen von 183 Millionen Euro stehen Ausgaben von 816 000 Euro gegenüber. Das ist - wenn Sie so wollen - eine traumhafte Rendite. Aber das ist, wie ich schon einleitend dargelegt habe, nicht Selbstzweck, sondern Teil eines umfassenden Ansatzes.

(Beifall bei der SPD - Markus Brink- mann [SPD]: Es kann noch mehr wer- den!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Abgeordnete Hilbers von der CDUFraktion.

Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie die Frage des Kollegen Grascha meines Erachtens nicht hinlänglich beantwortet haben,

(Zustimmung von Christian Grascha [FDP])

und vor dem Hintergrund, dass hier im März 2010 ein Entschließungsantrag von der SPD zur Abstimmung gestellt wurde, der darauf abzielte, die straffreie Selbstanzeige nach § 371 Abgabenordnung einzustellen, frage ich dezidiert danach, ob sich die Landesregierung eigentlich der Unterstützung durch die SPD-Fraktion bei diesem wichtigen Thema, das der Finanzminister hier vorgetragen hat, sicher ist.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zurufe von der SPD: Oh, oh! - Helge Limburg [GRÜNE]: Diskontinuität!)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung, Herr Minister Schneider!

Die Antwort lautet: Ja.

(Beifall bei der SPD - Unruhe)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage kommt vom Kollegen André Bock von der CDU-Fraktion.

(Unruhe)

- Ruhe bitte, meine Damen und Herren! Wir sind auf der Zielgeraden.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass das ARD-Magazin „Plusminus“ am 26. März, also vorgestern, berichtete, dass auf Nachfrage von „Plusminus“ alle Bundesländer - bis auf Niedersachsen - die Höhe der Mehreinnahmen durch Ankäufe von Steuer-CDs, auch infolge von Selbstanzeigen, mitgeteilt haben, frage ich die Landesregierung: Warum hat Niedersachsen als einziges Bundesland die Auskunft nicht schon vorgestern erteilt? - Das haben Sie zwar hier eben getan, aber vorgestern nicht.

(Beifall bei der CDU)

Danke schön. - Für die Landesregierung, Herr Minister Schneider! Bitte sehr!

Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Bock, die Fragestellung des Magazins war eine andere. Diese Zahlen, die ich hier vorgetragen habe, haben wir vielfach veröffentlicht. Wir werden nahezu monatlich, insbesondere auch von dpa, gefragt, und es wird immer wieder veröffentlicht.

Die Fragestellung des Magazins zur Anzahl von Selbstanzeigen war nach unseren Statistiken nicht seriös zu beantworten und war nach unserer Einschätzung - so will ich einmal in aller Vorsicht hier sagen - auch durch andere Bundesländer, deren statistische Erfassung ja nicht wesentlich anders ist, auch nicht seriös zu beantworten. Die anderen haben sich offensichtlich mit Schätzungen über die Runden gerettet. Das haben wir nicht machen wollen.

Diese Zahlen stehen jederzeit zur Verfügung. Dazu hat es von uns auch vielfach Pressemitteilungen gegeben.

Die spezielle Fragestellung des Magazins hat etwas „zusammengerührt“, was in unseren Statistiken so nicht erfasst ist. Bei diesem sensiblen

Thema bin ich immer dafür, dass wir dann, wenn wir etwas nicht beantworten können, das lieber sagen, als uns irgendetwas aus den Fingern zu saugen, um den Eindruck zu erwecken, wir könnten hier seriös antworten.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Nacke von der CDU-Fraktion!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Schneider, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihren einleitenden Worten gesagt haben, jeder und jede soll in der Furcht des Herrn leben, und das auf die Furcht vor dem Staat für jeden rechtschaffenen Steuerzahler bezogen haben, auf dass er seiner Pflicht nachkommt, frage ich: Wie passt diese Aussage - Sie haben das ja unter Applaus Ihrer SPD-Fraktion und der Grünen vorgetragen - zu der genau an dieser Stelle vorgetragenen Aussage des Innenministers mit Blick auf Verfassungsfeinde, also Leute, die den Staat insgesamt infrage stellen, dass - wie er gesagt hat - niemand Angst vor seinem Staat haben soll?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung, Herr Minister Schneider!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Sehr inte- ressante Frage!)