Protocol of the Session on March 27, 2014

Somit wäre es für die Zukunft der Binnenschifffahrt in Niedersachsen ein gutes Zeichen, wenn sich der Landtag einstimmig zu diesem umweltfreundlichen,

arbeitsplätzesichernden und -schaffenden Verkehrsträger bekennen würde.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Hier ist Gemeinsamkeit gefragt. Ich bedauere sehr, dass SPD und Grüne diese Erkenntnis offensichtlich noch nicht haben.

Schönen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Jasper. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Wirtschaftsminister. Herr Lies, bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben schon unter einem vorangegangenen Tagesordnungspunkt intensiv über die Bedeutung der Wasserstraßen gesprochen. Lassen Sie mich noch einmal zusammenfassend sagen: Das Wasserstraßennetz ist von entscheidender Bedeutung; aber für das Wasserstraßennetz ist es von entscheidender Bedeutung, dass eine durchgängige Befahrbarkeit auf allen Streckenabschnitten für die heute gängigen Schiffstypen gewährleistet ist. Der Ausbau der Wasserstraßen für das Großmotorgüterschiff ist als Mindeststandard anzusehen. Natürlich muss man sagen: Aufgrund der Schiffsgrößenentwicklung ist inzwischen auch das übergroße Großmotorgüterschiff im Binnenschiffsbereich zu berücksichtigen.

Warum sage ich das? Ich denke, wir alle haben in vielen Gesprächen auch mit Reedern und Unternehmen festgestellt: Die Attraktivität der Binnenwasserstraße kann noch so hoch sein; wenn es sich nicht wirtschaftlich lohnt, werden die Güter nicht auf die Binnenwasserstraße verlagert. Dass es dazu kommt, sollte unser gemeinsames Interesse sein. Daher will ich einige Projekte nennen, die deutlich machen, wie die Landesregierung zum Ausbau der Binnenwasserstraßen steht.

Die intensiven Aktivitäten zum Bau der Schleuse Lüneburg am Elbeseitenkanal sind, so denke ich, ein klares Signal, gemeinsam mit der IHK, gemeinsam gegenüber dem Bundesministerium. Die enge Abstimmung mit den benachbarten Bundesländern und natürlich die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan zeigen: Wir brauchen die Schleuse am Schiffshebewerk Scharnebeck, wir brauchen mehr Güter auf dem Elbeseitenkanal.

(Lebhafter Beifall)

Weiterhin zu nennen sind die Kofinanzierung des Ausbaus des Mittellandkanals und seiner Stichkanäle, die übrigens in erheblichem Maße auch für die Unternehmen in unserem Land von Bedeutung sind, um den Übergang auf die Binnenwasserstraße zu schaffen, wie auch die Mitfinanzierung der Planungskosten für den Ausbau des DortmundEms-Kanals gerade mit dem Ziel der vorzeitigen Fertigstellung des Neubaus von fünf Schleusen im Rahmen der Ersatzinvestitionen, und eine weitere Ausbauplanung, um die Anpassung der Strecke und der Brücken vorzunehmen. Auch da gilt: Die Bedeutung des Themas der Dreilagigkeit wird von allen betont. Der zweilagige Transport von Containern auf Binnenschiffen ist für die meisten Unternehmen nicht wirtschaftlich. Deswegen brauchen wir auch dort eine Ausweitung.

Des Weiteren nenne ich die aktive Mitwirkung bei allen Ausbauüberlegungen an der Mittelweser. Wir haben vorhin darüber gesprochen: Eine Optimierung der Ausbaureihenfolge und die Überlegung einer frühzeitigen Verkehrsfreigabe vor allen Dingen mit intelligenten verkehrslenkenden Maßnahmen würden uns dabei weiterhelfen.

Das Thema der Oberweser ist verschiedentlich angesprochen worden. Wenn es uns gelingt, schwere Güter von der Straße zu nehmen und auf die Oberweser und damit auf die Weser zu bringen, entlasten wir nicht nur Straßen. Die Debatte über den Zustand der Brücken haben wir schon sehr intensiv geführt.

(Beifall bei der SPD)

Es ist angestrebt, in der neuen EFRE-Förderperiode den Ausbau von Binnenhäfen zu fördern, um den niedersächsischen Wirtschaftsunternehmen eine bessere Zugangsmöglichkeit zu diesem Verkehrsträger zu bieten. Der Übergang von der Straße auf die Wasserstraße, die Intermodalität, wird die Grundvoraussetzung sein.

Herr Minister Lies, lassen Sie eine Frage des Kollegen Bode zu?

Nein.

(Zurufe von der FDP: Oh!)

Der Bund hat im Februar 2013 - das ist schon entscheidend - in der Grundkonzeption, die er uns als Entwurf für den Bundesverkehrswegeplan vorgelegt hat, eines deutlich gemacht: Er hat die Potenziale der Binnenschifffahrt kaum gewürdigt. - Insbesondere bezüglich der Hafenhinterlandanbindung kann dieser Verkehrsträger aber aus Sicht des Landes Niedersachsen ein ganz wesentliche Rolle übernehmen.

Daher haben wir den Bund aufgefordert, genau diese Aspekte der Bedeutung der Binnenwasserstraßen in seine Grundkonzeption aufzunehmen. Herr Jasper, es ist eben nicht so, dass der Bund eindeutig hinter dem Ausbau der Binnenwasserstraßen steht, sondern genau dieses Signal erwarten wir vom neuen Bundesverkehrsminister, ein deutliches Signal für den Ausbau der Binnenwasserstraßen gerade auch in Niedersachsen, meine Damen und Herren.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zustimmung von Gabriela König [FDP])

Von der kritischen Position der Bundesregierung zu den bisherigen Aktivitäten will ich nicht nur den letzten Punkt, die Kategorisierung, nennen, sondern ich nenne auch die Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung. Herr Jasper, Sie haben angesprochen, dass es zum Teil Probleme gibt. Mittel sind da, aber Planung und Umsetzung erfolgen nicht. Auch das ist ein Ergebnis der verfehlten Reformen, die die alte Bundesregierung vorgenommen hat. Sie hat funktionierende Strukturen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung zerschlagen und diese quasi in einem Chaos ersticken lassen. Wir brauchen endlich vernünftige, klare Strukturen, die die Interessen der Küste, aber auch der Binnenwasserstraßen tatsächlich berücksichtigen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen wäre gerade das ein klares, ein wichtiges, ein deutliches Signal gewesen, das übrigens in Ihrem Antrag völlig fehlt. Dieser geht leider ein ganzes Stück an der Realität und an den Notwendigkeiten vorbei.

Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, die Beratung ist beendet.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/822 ablehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Enthaltungen? - Der Beschlussempfehlung wurde gefolgt.

Bevor ich Tagesordnungspunkt 21 aufrufe, möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Fraktionen übereingekommen sind, den Tagesordnungspunkt 24 - Antrag der Fraktion der CDU „Klare Kante gegen Kindesmissbrauch“ - und den Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz noch vor der Mittagspause zu beraten.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 21: Erste Beratung Die finanziellen Risiken der Atomkraft dürfen nicht auf die Allgemeinheit abgewälzt werden - Vorsorgeleistungen für Atomkraft reformieren - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/1334

Zur Einbringung erteile ich Frau Kollegin Staudte, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Wort. Bitte, Frau Kollegin!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn dieses Tagungsabschnitts gab es eine Aktuelle Stunde zum Thema - - -

(Unruhe)

Einen Moment, Frau Kollegin! - Alle Kollegen und Kolleginnen, die noch Gespräche führen möchten, bitte ich, dies außerhalb des Plenarsaals zu tun. Die Beratungen an der Regierungsbank bitte ich einzustellen, auch die Beratungen hinten im Plenarsaal. - Ich danke Ihnen. - Frau Staudte, Sie können jetzt beginnen.

Vielen Dank. - Zu Beginn dieses Tagungsabschnitts gab es bereits eine Aktuelle Stunde zum Jahrestag von Fukushima. Vonseiten der Opposition wurde Kritik geäußert und gefragt: Aktuelle Stunde? Was ist an Fukushima eigentlich aktuell?

Ich muss sagen, ich war an der Stelle tatsächlich beschämt, insbesondere weil ich an die Opfer gedacht habe. Ich finde aber diesen Ansatz auch im Hinblick auf unsere Situation in Deutschland sehr kurzsichtig. Es kann doch nicht sein, dass Sie denken: In Deutschland ist der Atomausstieg beschlossen worden; damit haben wir eigentlich alle unsere Hausaufgaben gemacht.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Dem ist nicht so. Die Vorsorgeaufgaben, die unsere Generation erledigen muss, insbesondere was den Rückbau der AKW angeht, was aber auch die Entsorgung des Mülls angeht, sind keineswegs gelöst. Ich meine an dieser Stelle nicht die ungelöste Frage des Endlagerstandorts, über die wir häufig genug diskutieren, sondern ich meine die Frage der finanziellen Absicherung dieser Entsorgung, aber auch die Vorsorgeaufgaben, was einen GAU, also einen größten anzunehmenden Unfall, wie in Fukushima oder Tschernobyl angeht.

Wir Grünen und die SPD legen Ihnen heute einen Entschließungsantrag zur ersten Beratung vor, mit dem wir die finanziellen Risiken der Atomkraft beleuchten und eindämmen wollen.

Was sind die finanziellen Risiken? Zum einen geht es um die Gefahr eines Atomunfalls. In Deutschland werden die restlichen Atomkraftwerke noch acht Jahre laufen. Das bedeutet, dass es jeden Tag auch in Deutschland zu einem Inferno wie in Japan kommen kann.

Wenn jetzt einige von Ihnen sagen, in Japan bestehe doch eine ganz andere Situation, eine große Erdbebengefahr, und auch Tsunamis hätten wir in Deutschland doch gar nicht, dann möchte ich Sie noch einmal eindringlich an den 11. September 2001, an den Flugzeugabsturz, erinnern. Das kann selbstverständlich jeden Tag, jede Stunde auch in Deutschland passieren. Es ist dann im Übrigen auch egal, ob gerade eine schwarz-gelbe oder eine rot-grüne Regierung regiert. Vor diesen Gefahren können wir uns nicht restlos sichern. Zudem wissen wir auch, dass die Atomkraftwerke jeden Tag älter und damit nicht unbedingt sicherer werden.

Ein solcher Atom-GAU würde in Deutschland langfristig vermutlich Kosten in Höhe von 5 000 Milliarden Euro nach sich ziehen. Versichert ist ein Atomkraftwerk aber nur mit 250 Millionen bzw. - wenn man den Haftungsring der EVU dazunimmt - mit 2,5 Milliarden Euro. Warum sind Atomkraftwerke nicht höher versichert? - Weil es letztendlich keine Versicherung gibt, die bereit wäre, dieses Risiko zu tragen. Versicherungsmathematiker gehen ja bei der Berechnung des Risikos nicht nur von der Eintrittswahrscheinlichkeit, sondern auch vom Schadensausmaß aus. Wenn das Schadensausmaß immens ist, dann ist es eben für eine Versicherung nicht gerade wirtschaftlich, ein solches Geschäft mit einer Police einzugehen. Sie wissen letztendlich auch: Im Schadensfall wäre die Versicherung insolvent.

Diese Haftungssituation ist bei uns natürlich inakzeptabel; denn letztlich sind diejenigen, die das Risiko tragen, nicht diejenigen, die im Moment die Gewinne, die Dividenden bei den Aktiengesellschaften abschöpfen. Das Risiko trägt allein die Allgemeinheit. Wir haben das auch in Japan gesehen: Es hat gerade einmal zwei Monate gedauert, bis TEPCO, der dortige Betreiber, Insolvenz anmelden musste, und das, obwohl dort bei den Entschädigungen extrem geknausert wird und obwohl die Evakuierungszonen viel zu klein angesetzt worden sind. Auch dort musste der Staat einspringen. Der Staat ist also quasi die Versicherung. Er zieht aber keine Versicherungsprämien ein.

Wir fordern mit unserem Antrag nun von der Landesregierung, dass sie sich im Bundesrat für eine Verschärfung dieser Haftungsregelungen einsetzt.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Marcus Bosse [SPD])

Das war jetzt nur der Aspekt Haftungsrisiko bei Störfällen, bei atomaren Unfällen.

Ein weiteres Risiko - dessen Eintrittswahrscheinlichkeit ist um einiges höher - ist die finanzielle Absicherung für die Stilllegung und den Rückbau von AKW sowie für die Entsorgung des Atommülls. Auch hier laufen wir Gefahr, dass der Staat einspringen muss.

Auf dem 13. Deutschen Atomrechtssymposium gab es Aussagen des Bundesumweltministeriums, wonach bei einer Insolvenz eines AKW-Betreibers oder einer Muttergesellschaft die Bundesländer für die Stilllegung und für den Rückbau und der Bund für die Entsorgung des Atommülls einstehen müssen, also in beiden Fällen auch der Steuerzahler.