Sie haben es damit nach dem gestrigen Auftreten, mit dem Beginn der heutigen Debatte geschafft, binnen kürzester Zeit einen erneuten Tiefpunkt in dieser Debatte zu setzen.
Ich fordere Sie nicht auf, hier eine Entschuldigung abzugeben - ich erwarte von Ihnen eine Entschuldigung in diesem Hause gegenüber der Landesregierung und gegenüber Frau Niewisch-Lennartz.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns in einer Dringlichen Anfrage. Dieses Instrument bietet dem Parlament - übrigens dem gesamten Parlament, nicht nur den Oppositionsfraktionen - die Möglichkeit, Fragen an die Landesregierung zu Bereichen zu stellen, die in ihren Aufgabenbereich fallen.
Das Ergebnis dieser Befragung bis zum jetzigen Zeitpunkt - - - Das werden Sie im Zweifel nicht ganz mitbekommen haben.
meiner Fragestellung gerade auch mehrfach unterbrochen. Aber die Befragung hat bis zum jetzigen Zeitpunkt ergeben, dass in dem Verfahren um Sebastian Edathy die Staatsanwaltschaft Hannover am 5. November 2013 die notwendigen Informationen hatte und sich dann entschieden hat - anders als bei allen anderen Verfahren -, bis zum 20. Dezember 2013 zuzuwarten,
In der Erkenntnis - spätestens ab Ende November 2013, als der Anwalt anrief -, dass Herr Edathy vermutlich über das Verfahren informiert ist und vermutlich weiß, dass gegen ihn etwas passieren könnte, wartet sie trotzdem weiter zu - in der irrigen Annahme, man müsse gleichbehandeln, obwohl doch der eine Vorgang schon da ist und die anderen noch nicht da sind. Wo kann denn da überhaupt noch eine Gleichbehandlung stattfinden? Den einen Vorgang habe ich vorliegen, und die anderen fehlen!
In der irrigen Annahme, man müsse hier den Abgeordneten Edathy, über den alle Informationen vorliegen, anders behandeln als alle anderen Fälle und erst diese Unterlagen einfordern, hat die Staatsanwaltschaft -
dass das passieren konnte - auch vielleicht gerade weil sie nicht unterrichtet wurde; auch und vielleicht gerade weil der Innenminister zwar die notwendigen Informationen hatte, es aber nicht für notwendig erachtet hat, hier irgendetwas zu veran
Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Berichterstattung zu diesem Verfahren ist doch sehr deutlich geworden, dass auch seitens der Staatsanwaltschaft Hannover die Befürchtung geäußert wurde, dass in diesem gesamten Verfahren Beweise verschwunden sind, Computer verschwunden sind, ein Laptop angeblich geklaut wurde, was aber nicht gemeldet wurde, ein Büro zu spät versiegelt wurde, Briefe offen weitergeschickt wurden und, und, und. Dafür trägt diese Landesregierung die politische Verantwortung.
und aus meiner Sicht - das ist meine Einschätzung - wahrscheinlich sogar dazu geführt haben, dass Beweise verschwunden sind, die wichtig und notwendig gewesen wären, um gegen Herrn Edathy das Verfahren zu führen, dann trägt auch dafür diese Landesregierung die politische Verantwortung. Dabei bleibe ich auch.
Meine Damen und Herren, derzeit liegen keine weiteren Wortmeldungen zur Geschäftsordnung mehr vor. Oder wünscht die FDP noch das Wort? - Das ist nicht der Fall.
Ich darf gleichwohl zu Ihrer Fragestellung, Herr Nacke, folgende Anmerkung machen: Was den letzten Halbsatz der Frage anbelangt, darf ich generell den Hinweis auf die Regularien für Dringliche Anfragen geben. Hier sind wir uns einig - ich zitiere -:
„Anfragen, durch deren Inhalt der Tatbestand einer strafbaren Handlung begründet wird oder die Werturteile oder parlamenta
Deswegen mein Hinweis auch an die Frau Ministerin, dass sie das, zumindest was den letzten Halbsatz anbelangt, nicht beantworten musste. Im Übrigen müssen Sie das zum Teil mit sich selber ausmachen.
Hier wurde eine Entschuldigung begehrt. Eine Entschuldigung ist nicht gekommen. Weitere Verfahrensanträge nach der Geschäftsordnung sind nicht gestellt worden. Deswegen können wir jetzt übergehen zu dem Tagesordnungspunkt 13
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 10. und am 12. Februar 2014 wurden Wohnungen und Büros des ehemaligen SPDBundestagsabgeordneten Sebastian Edathy durchsucht.
Grund für die Durchsuchungen war der mögliche Besitz von Kinderpornografie durch den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy. Die Ermittlungen und deren Begleitumstände haben zu einer großen bundesweiten Aufmerksamkeit in den Medien geführt. Im Innenausschuss des Bundestags haben hierzu bereits zwei Unterrichtungen stattgefunden.
Der ehemalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist wegen der Weitergabe von Informationen an den SPD-Bundesvorsitzenden im Oktober 2013 inzwischen von seinem neuen Amt als Bundeslandwirtschaftsminister zurückgetreten.
Über den Erwerb der Filme und die möglichen Ermittlungen soll Innenminister Pistorius bereits seit Oktober 2013 informiert gewesen sein. Die Justizministerin möchte hiervon erst am 29. Januar 2014 erfahren haben. Ministerpräsident Weil soll erst am Tag der Durchsuchungen, dem 10. Februar 2014, in Kenntnis gesetzt worden sein.
Laut Presseberichten kannten zahlreiche weitere Personen ebenfalls die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy. In einem Bericht des NDR vom 19. Februar 2014 sagte der ehemalige SPD-Innenminister Bartling, der nach eigenen Aussagen in Kontakt mit Sebastian Edathy stehen soll, dieser habe einen oder mehrere Informanten gehabt, die ihn mit Gerüchten über Ermittlungen versorgten.
Der SPD-Bundesparteivorstand hat einstimmig beschlossen, die Mitgliedsrechte von Sebastian Edathy ruhen zu lassen. Laut Spiegel Online vom 17. Februar 2014 soll der SPD-Bundesvorsitzende Gabriel aus Goslar auf einen Parteiausschluss drängen. Der SPD-Landesvorsitzende und Niedersächsische Ministerpräsident Weil soll der Zeitung Die Welt vom 19. Februar 2014 zufolge hingegen dafür sein, man solle „die Sache erst mal sacken lassen“ und keine übereilten Schlüsse ziehen.