Protocol of the Session on February 26, 2014

(Zurufe - Unruhe)

- Ausschließlich Herr Bode hat jetzt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Schminke, dass uns Lichtjahre trennen, kann ich so gar nicht feststellen. Bei den Waschanlagen sind wir doch die Einzigen hier im Landtag, die auf Ihrer Seite sind. Von daher sind wir doch ganz eng beieinander.

(Zustimmung bei der FDP und von Thomas Schremmer [GRÜNE])

Ich kann Sie beruhigen, auch wenn Sie es vielleicht gar nicht wahrhaben wollen: Viele Punkte in Ihrem Antrag wären auch bei uns zustimmungsfähig, allerdings nicht alle. Das ist nun einmal so. Das liegt daran, dass wir einen anderen Ansatz bei der Herangehensweise haben. Das unterscheidet uns auch vom Kollegen Toepffer.

Unser Ziel ist, zunächst einmal wieder klar zu definieren, was ein Werkvertrag und was Arbeitnehmerüberlassung ist, und das, was heute mit Scheinwerkverträgen gemacht wird, nicht mehr länger als Werkvertrag durchgehen zu lassen, sondern wieder zu den Regeln der Arbeitnehmerüberlassung zurückzuführen. Das ist aus meiner Sicht der elementare Unterschied bei der Herangehensweise. Deshalb werden wir, auch wenn wir es nicht provozieren wollten, heute wahrscheinlich nicht zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen, Herr Schminke.

Es gibt eine ganz klare Position, was ein Werkvertrag ist, geschichtlich ableitbar: Im Januar 1900 wurde im BGB festgeschrieben, dass es eine weisungsungebundene und externe Leistung ist.

Wenn Sie sich alle die Missstände in der Fleischwirtschaft anschauen, so kann da von Weisungsungebundenheit nicht gesprochen werden. Das bedeutet, dass das, was wir hier diskutieren, gar nicht ursächlich den Kern des Werkvertrages in seiner Entstehungsgeschichte betrifft.

Ein Unternehmer muss die Möglichkeit haben, zu entscheiden, wo er selber tätig wird und wo er sich auf einen Dritten verlässt, der ein Werk für ihn errichtet, weil er es besser kann, weil er eine andere Kompetenz hat. Diese unternehmerische Entscheidung muss auch derjenige treffen dürfen und können, der das unternehmerische Risiko trägt. Das ist die Position der FDP. Überall da, wo wir zu Arbeitnehmerüberlassung kommen, müssen die anderen Regeln tatsächlich stringent eingehalten werden.

Ich glaube, das ist der Weg, den Sie in Ihrem Antrag ja auch andeuten, nämlich in dem ersten Punkt, in dem Sie geeignete Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes fordern, um dem Missbrauch durch Werkverträge entgegenzuwirken. Das ist ein großer wichtiger Punkt. Vielleicht reicht es nicht, nur im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Änderungen durchzuführen. Aber wir müssen diesen Schritt als ersten gehen.

Dann stellt sich halt die Frage, Kollege Toepffer: Wo geht man bei den Instrumenten der Kontrolle tatsächlich heran? Ist es nicht eher richtig, Subunternehmer zu kontrollieren und dafür Sorge zu tragen, dass die Regeln dort eingehalten werden? Muss man das tatsächlich auch noch im Werkvertrag selber regeln, indem man andere Mitbestimmungsrechte und andere Kontrollinstanzen berücksichtigt? - Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir einen falschen Weg gehen würden, wenn demnächst die Personal- und Betriebsräte Deutschlands Aufgaben übernehmen würden, die eigentlich bei der Justiz anzusiedeln sind, nämlich dafür zu sorgen, dass das geltende Recht eingehalten wird.

Die grundsätzliche Fragestellung, nämlich den Missbrauch einzudämmen, zu bekämpfen und wieder zu vernünftigen klaren Strukturen zu kommen, ist für uns ganz wichtig. Wir haben in unserem Antrag ebenfalls dargelegt, dass die Probleme, die gerade auch in der Fleischindustrie aufgetaucht sind und in der öffentlichen Diskussion waren, ebenfalls angegangen werden müssen. Wir haben heute Morgen ja schon über faire Wohnbedingungen gesprochen. Auch das gehört in einen solchen Antrag mit hinein, weil schlicht und ergrei

fend der Werkvertrag, über den wir hier diskutieren, nicht der geschichtliche Werkvertrag Deutschlands ist, sondern die Umgehung der Arbeitnehmerüberlassung durch Scheinwerkverträge. Faire Arbeitsbedingungen gehören selbstverständlich dazu.

An dieser Stelle muss man auch sagen: Wir müssen uns auch Gedanken über die Menschen machen, die aus fremden Ländern als Werkvertragsarbeitnehmer nach Niedersachsen gekommen sind, die aber ganz bestimmt, weil sie schon jahrelang hier sind, nicht mehr zurückgehen werden; denn sie haben hier ihre Heimat gefunden. Da bekommt die Aufgabe der Integration aus meiner Sicht einen ganz wichtigen Stellenwert. Auch da müssen wir tatsächlich Lösungen finden. Wir können nicht so tun, als wenn diejenigen, die als Werkvertragsarbeitnehmer, gerade in der Fleischwirtschaft, über Jahre hier gearbeitet haben, dann einfach wieder verschwinden werden. Nein, sie sind in Niedersachsen inzwischen heimisch geworden. Das müssen wir ebenfalls berücksichtigen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Kollege Schminke, ich glaube, wir sollten ideologische Scharmützel außen vor lassen und einmal das gemeinsame Interesse nach vorne stellen, nämlich Arbeitnehmerüberlassung klar zu regulieren, damit es keinen Missbrauch gibt, aber auch für den Werkvertrag entsprechend seiner geschichtlichen Entstehung in Deutschland klare Regelungen zuzulassen und ihn zu akzeptieren, weil er ein wichtiges Instrument der Flexibilisierung ist

(Glocke der Präsidentin)

und zu dem guten Stand unserer Wirtschaft beigetragen hat.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Bode. Auf Ihren Beitrag gibt es eine Kurzintervention. Herr Kollege Schminke, bitte!

Herr Wirtschaftsminister a. D., wenn Sie mich auf Betriebsräte ansprechen und sagen, die Betriebsräte dürften nicht die Welt bestimmen und nicht überall mitreden, was Sie soeben gesagt haben,

dann frage ich Sie: Wollen Sie denn das Betriebsverfassungsgesetz außer Kraft setzen?

(Dr. Marco Genthe [FDP]: Das hat er doch gar nicht gesagt!)

Ist es nicht Aufgabe der Betriebsräte, genau hinzusehen, dass Tarifverträge und Verordnungen, Regelungen zum Arbeitsschutz und Ähnliches eingehalten werden? Ist es nicht Aufgabe der Betriebsräte, darüber zu wachen? Ist es nicht Aufgabe des Betriebsrats, genau hinzusehen, um Nachteile von der Stammarbeitnehmerbelegschaft fernzuhalten und damit auch die Werkvertragsarbeitnehmer Arbeitsschutz haben und anständig bezahlt werden? Ist es nicht Aufgabe eines Betriebsrats, da hinzusehen? - Das wollen wir, und das wollen Sie nicht. Das ist der Unterschied!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Herr Bode antwortet.

Frau Präsidentin! Lieber Kollege Schminke, es ist gut, dass Sie klargestellt haben, dass Sie mich missverstanden haben. Ich will das gerne aufzeigen. Ich habe nicht gesagt, dass die Aufgaben des Betriebsrates gestrichen oder eingeschränkt werden sollen, sondern ich habe nur gesagt: Wir dürfen jetzt nicht dazu kommen, dass dort, wo es rechtliche Verfehlungen gibt, die auch strafrechtliche Relevanz haben, die Betriebsräte kontrollieren und wir dann sagen, dass damit das Problem gelöst ist. Wir müssen den Missbrauch mit allen Institutionen angehen. Jeder, der Missbrauch sieht, ist natürlich aufgefordert, ihn zu melden und zur Anzeige zu bringen; sonst wird man Missbrauch nicht loswerden. Meine Aussage war, dass wir nicht sagen können: Das machen dann ja die Betriebsräte, und Zoll und die anderen Behörden müssen sich nicht mehr darum kümmern. - Die müssen wir stärken! Die müssen wir in die Lage versetzen, dass Missbrauch verhindert wird!

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung hat nun der Wirtschaftsminister das Wort. Herr Lies, bitte!

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Werkvertragsmissbrauch ist im Landtag nicht neu. Ich darf aber aus der quasi beobachtenden Rolle, die ich in der letzten halbe Stunde hatte, dazu einmal Folgendes sagen: Die konstruktive Form, in der das Thema diskutiert wurde, ist schon neu. - Das heißt für mich auf jeden Fall, dass inzwischen nicht nur in den Überschriften von „Missbrauch von Werkverträgen“ gesprochen wird, sondern alle erkannt haben, dass wir wirklich handeln müssen. Deswegen an dieser Stelle herzlichen Dank an alle, dass wir eine solche konstruktive Diskussion führen; denn ich glaube, dass sie für die Menschen dringend notwendig ist.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Warum ist das an der Stelle überhaupt so wichtig? An der Stelle auch herzlichen Dank an Herrn Toepffer. Wir müssen feststellen, dass wir in der Vergangenheit an vielen Stellen der Diskussion nicht weit auseinander gelegen haben, aber keinen Weg gefunden haben, daraus einen gemeinsamen Beschluss zu machen. Folgendes aber war wichtig - und das gilt jetzt ganz besonders -: Das Thema Werkverträge hat nicht mehr die mediale Öffentlichkeit, die es einmal hatte. - Das ist ein Problem. Die mediale Öffentlichkeit besteht nicht etwa deshalb nicht mehr, weil es das Problem des Missbrauchs der Werkverträge nicht mehr gibt, sondern weil es - wie immer - in den Medien eine Zeit der Aktualität gibt. Umso mehr müssen wir aufpassen, dass wir nicht außerhalb der Öffentlichkeit den Anspruch verlieren, Lösungen zu finden. Deswegen bin ich dankbar, dass wir in Zukunft in einer hoffentlich noch konstruktiveren Form dafür sorgen können, von Niedersachsen aus dem Bund gegenüber deutlich zu machen, dass erheblicher Handlungsbedarf besteht und dass wir konkrete Gesetzesveränderungen auf den Weg bringen müssen, die den Menschen helfen, die davon in unserem Land betroffen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN sowie Zustimmung bei der CDU)

Natürlich erinnern wir uns in dem Zusammenhang an die Bilder und an das, was wir erlebt haben. Es fing alles an mit dem, was in den Zerlege- und Schlachtbetrieben los war. - Darauf komme ich gleich noch zu sprechen. - Das hat sich noch nicht

alles geändert. Das ist an vielen Stellen noch genauso der Fall. Das darf man nicht vergessen. Da ist nicht die große Wende eingekehrt, auch wenn wir jetzt Gott sei Dank einen Tarifvertrag haben, der eine gute Grundlage bietet.

Der Begriff der modernen Sklaverei, der auf Niedersachsen und Deutschland gefallen ist, macht mir immer noch große Sorgen, weil das nicht nur ein innerdeutsches Thema und innerdeutsches Problem ist, sondern auch viel damit zu tun hat, wie wir in der Öffentlichkeit und innerhalb Europas wahrgenommen werden. Unser großer Anspruch sollte darin bestehen, zu vermeiden, dass die Frage im Raum steht, ob der Wohlstand in Deutschland auch ein bisschen dadurch begründet ist, dass wir ausbeuterische Beschäftigung von Armutsmigranten - wenn ich es einmal so fachtechnisch bezeichnen darf - hier in Deutschland für normal halten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Deswegen war und ist es so wichtig, dass sich der Landtag mit dieser Fragestellung beschäftigt. Er darf sich damit aber eben nicht nur beschäftigen. Herr Dr. Matthiesen, Sie haben vorhin zu Recht gesagt, dass die CDU schon 2005 eine Entschließung eingebracht habe. Aber seien wir ehrlich! Entschließungen, die in den Landtag eingebracht werden, helfen den Menschen, die vor Ort betroffen sind, noch nicht wirklich, sondern am Ende muss das, was beschlossen wurde, auch umgesetzt werden. Deswegen haben wir als Landesregierung schon parallel zur Debatte, die auch im Ausschuss geführt wurde, gehandelt und wesentliche Elemente schon umgesetzt. Die Debatte von heute Morgen zur Frage der Anforderungen, die wir an die Wohnunterkünfte von Werkvertragsbeschäftigten stellen, ist ein ganz wesentlicher Aspekt.

Aber auch die Einrichtung der beiden Beratungsstellen, die wir vom Wirtschaftsministerium auf den Weg gebracht haben - in Hannover gefördert mit der Region Hannover und in Oldenburg als mobile Beratungsstelle -, ist ein ganz wesentlicher zweiter Schritt.

Das gilt aber auch für die Initiative beim Bundesrat, die noch gar nicht fertig ist. Darin weisen wir darauf hin, dass wir den Missbrauch bei Werkverträgen mithilfe der Veränderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz greifen müssen und dass es nicht so leicht sein darf, die Genehmigungen zur Arbeitnehmerüberlassung zu erhalten und zu behalten,

sondern dass wir sehr genau darauf achten müssen, wer die Genehmigungen hat, und dass wir kontrollieren und Missbrauch hart ahnden müssen und dass wir denen, die sozusagen die Arbeitnehmerüberlassung in der Hinterhand haben, Missbrauchsmöglichkeiten nehmen. - Das wird eine weitere große Aufgabe sein.

(Vizepräsident Klaus-Peter Bachmann übernimmt den Vorsitz)

Das gilt auch für die Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes. Ich nenne das Beispiel der MeyerWerft. Wir reden ja nicht über Möglichkeiten, was wir tun könnten, sondern wir reden über praktische Ergebnisse der letzten Monate. Mindestens die Ergebnisse, die im Tarifvertrag bei der MeyerWerft zwischen IG Metall, Betriebsrat und Werksleitung mit Herrn Meyer gefunden wurden, zeigen den richtigen Weg. Wir brauchen eine stärkere Mitbestimmung von Betriebsräten. Ich finde es sehr gut, dass dieses Signal auch von der CDU gekommen ist. Wir brauchen die Mitbestimmung von Betriebsräten. Die ist wichtig, wenn wir vor Ort, im Betrieb, dem Missbrauch Einhalt gebieten wollen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Auch das allein reicht nicht aus; denn schöne Gesetze, die wir machen, helfen doch nur dann, wenn wir ihre Anwendung kontrollieren. Deswegen müssen wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit, das Hauptzollamt, mit entsprechend besetzten Stellen ausgestattet wird. Zurzeit sind 10 % der Stellen nicht besetzt. Wir brauchen eine zügige Besetzung, und möglicherweise brauchen wir sie - als klares Signal aus Niedersachsen - vor allem hier, weil hier der Ursprung des Problems war und wir deshalb sehr stark, sehr deutlich und sehr intensiv dafür sorgen müssen, dass hier kontrolliert wird, ob das, was wir hier beschlossen haben, auch eingehalten wird. Das zu kontrollieren, was wir beschlossen haben, wird die große Aufgabe sein.

Meine Damen und Herren, ich habe gerade von den Beratungsstellen in Hannover und in Oldenburg, die wir eingerichtet haben, gesprochen. Die Beratungsstelle in Oldenburg ist sehr stark ausgerichtet als mobile Beratungsstelle, die vor allen Dingen in die Landkreise geht, in denen große Probleme bestehen. Dazu will ich zwei Dinge sagen.

Wir haben gemeinsam mit dem Landrat Albert Focke die mobile Beratungsstelle im Landkreis Vechta, im Kreisamt, vorgestellt. Ich finde, das ist ein weiteres wichtiges Signal, dass sich die Landkreise, die betroffen sind, nicht verstecken und nicht versuchen, das Problem weg- oder schönzureden, sondern dass sie sich der Debatte stellen. Ich finde, das ist ein wichtiges und klares Signal. An dieser Stelle herzlichen Dank auch an den Landrat des Landkreises Vechta, dass wir diesen Weg so gewählt haben. Das ist positiv und gut.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das zweite Signal - Thomas Schremmer war dabei - ist das, was wir in dieser Woche in Hannover erlebt haben, als wir die Beratungsstelle eröffnet und sozusagen offiziell ihrer Funktion übergeben haben. Die Berichte, die wir von den beiden Mitarbeiterinnen, die dort tätig sind, gehört haben, die Berichte aus Oldenburg, zeigen, dass der harte Einsatz vor Ort wirklich Sinn macht und dass es funktioniert. Sie waren bei einem großen Zerlegebetrieb und haben innerhalb von Stunden 500 Beschäftigte erreicht, denen sie Informationen gegeben und denen sie Beratungsmöglichkeiten aufgezeigt haben. Ich finde, das ist der richtige Weg! Sie haben deutlich gemacht - wir haben es vorgestern erfahren können -, in welcher intensiven Form Beratung stattgefunden hat und in welcher Form einzelnen Betroffenen schon geholfen wurde. Ich finde, das ist ein gutes, ein richtiges Signal und ein klarer Beweis dafür, dass diese Beratungsstellen ein wichtiger Schritt sind. Wir brauchen sie flächendeckend. Das müsste das gemeinsame Ziel unseres politischen Handelns sein.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich bin mir sicher, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass auch die Aufnahme in das Entsendegesetz im Bereich der Fleischindustrie jetzt relativ zügig funktioniert. Das ist ein guter Schritt. Aber es fehlen noch wesentliche Teile, die wir nicht umgesetzt haben.