Protocol of the Session on December 13, 2013

Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Frau Ministerin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Hocker, ich habe es gerade bei einigen Fragen schon mehrfach ausgeführt: Wir schauen uns die entsprechenden Bedarfe an den Schulen an, natürlich auch an den Gymnasien. Schon allein zum 1. Februar 2014 sind 181 Einstellungsmöglichkeiten an den niedersächsischen Gymnasien bekannt gegeben worden. Davon sind jetzt sogar schon 162 Lehrkräfte eingestellt. Alle Stellen werden so besetzt, wie sie ausgeschrieben sind.

(Beifall bei der SPD - Björn Försterling [FDP]: Wie viele sind denn frei gewor- den?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren von der FDP-Fraktion, Sie stellen ständig Zusatzfragen aus dem Plenum. Sie alle haben Fragen gehabt, die Sie zurückgezogen haben. Machen Sie doch davon Gebrauch, und machen Sie es von hier vorn aus!

Die nächste Zusatzfrage stellt die Kollegin Doris Schröder-Köpf, SPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wie die Gymnasiallehrkräfte in anderen Bundesländern trotz höherer Stundenverpflichtung mit den Klassenfahrten umgehen, ob sie die trotzdem noch durchführen?

(Beifall bei der SPD)

Bitte schön, Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau SchröderKöpf, die Vorgehensweise in den anderen Bundesländern ist mir zurzeit nicht bekannt. Allerdings habe ich nichts davon gehört, dass in anderen Bundesländern keine Klassenfahrten durchgeführt werden. Aber genaue Informationen habe ich nicht.

Ich kann Ihnen allerdings sagen, dass an den Integrierten Gesamtschulen in Niedersachsen, in denen Gymnasiallehrkräfte eine Unterrichtsverpflichtung von 24,5 Stunden haben, Klassenfahrten durchgeführt werden.

(Beifall bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: Können Sie etwas zu den Ent- lastungsstunden sagen, die denen zur Verfügung stehen?)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Meine Damen und Herren, ich stelle fest, dass zur Frage 1 keine Zusatzfragen mehr vorliegen. Die Frage 2 wird also aufgerufen und kommt als Nächstes dran.

Zuvor kommen wir aber zu einer persönlichen Bemerkung. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass eine Persönliche Bemerkung am Ende eines Tagesordnungspunktes abgegeben werden muss. Das kann auch zwischendurch geschehen. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass das jetzt passiert.

Der Kollege Frank Henning möchte nach § 76 unserer Geschäftsordnung eine persönliche Bemerkung abgeben, die sich auf die erste Frage bezieht, und zwar zu der von Frau König gestellten Frage. Herr Kollege Henning, ich setze voraus, dass Sie die Bestimmungen der Geschäftsordnung kennen. - Okay.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau König, Sie haben hier heute erklärt, die Osnabrücker Abgeordneten der Regierungskoalition hätten sich bei der Schülerdemo in Osnabrück am vergangenen Samstag weggeduckt und nicht teilgenommen.

Frau König, ich stelle hier fest: Sie sagen in öffentlicher Sitzung des Landesparlaments die Unwahrheit. Sie wissen, dass ich nicht teilgenommen habe, weil ich keine Einladung hatte, genauso wie der Kollege Volker Bajus keine Einladung zur Schülerdemo erhalten hat.

(Karl-Heinz Klare [CDU]: Zur Demo eine Einladung? - Zuruf von Gabriela König [FDP] - Weitere Zurufe - Unru- he - Glocke des Präsidenten)

Das ist öffentlich erklärt worden. Das stand in der Neuen Osnabrücker Zeitung.

Ich stelle noch eines fest, Frau König: Das ist nicht der Stil, den wir in der Friedensstadt Osnabrück normalerweise pflegen.

(Zuruf von Gabriela König [FDP] - Weitere Zurufe)

- Vielleicht hören Sie jetzt einfach einmal zu!

Meine Damen und Herren, der Kollege gibt eine Persönliche Bemerkung zu Protokoll. Das ist sein gutes Recht. Sie dürfen das nicht debattieren und kommentieren. Nehmen Sie es so hin. Das ist sein persönliches Recht.

Frau König, danke, dass Sie jetzt zuhören. - Das ist nicht der Stil, den wir in der Friedensstadt Os

nabrück miteinander pflegen. Normalerweise hören wir einander zu. Normalerweise behaupten wir auch keine Unwahrheiten in öffentlicher Sitzung. Ich schließe den Kollegen Burkhard Jasper aus Osnabrück da ausdrücklich mit ein. Das ist ein Kollege, der sich eine solche verbale Verunglimpfung, wie Sie es heute Morgen hier gemacht haben, niemals erlaubt hätte.

Ich stelle noch einmal fest: Wir haben keine Einladung gehabt und sind deswegen nicht erschienen.

Da Sie mich kennen - wir kennen uns seit 20 Jahren, Frau König -, müssten Sie eigentlich wissen, dass ich jeder öffentlichen Debatte über dieses Thema nicht ausgewichen wäre, sondern teilgenommen hätte. Das wissen Sie sehr genau. Das, was Sie hier gemacht haben, halte ich für nicht in Ordnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Wa- rum sind Sie denn nicht hingegan- gen? Sie wussten doch davon!)

Vielen Dank, Herr Kollege Henning.

Ich rufe dann auf

Frage 2: Verhindert die Landesregierung die Fusion Helmstedt/Wolfsburg?

Diese Frage ist von einigen Abgeordneten der CDU-Fraktion gestellt worden. Der Kollege BerndCarsten Hiebing hat sich gemeldet, um die Frage einzubringen. Herr Kollege Hiebing, Sie haben das Wort.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Verhindert die Landesregierung die Fusion Helmstedt/Wolfsburg? In Niedersachsen hat es seit Abschluss des durch die frühere CDU/FDP-Regierung mit den kommunalen Spitzenverbänden geschlossenen Zukunftsvertrages eine große Anzahl an Gesetzen zur Fusion von Kommunen gegeben, die sowohl die Landesregierung als auch der

Landtag mit großer Mehrheit unterstützt haben. Begleitet wurden diese Gesetze durch einzelne Zukunftsverträge zwischen dem Land und den jeweils betroffenen Kommunen. Unter bestimmten Auflagen ermöglicht die Landesregierung den Kommunen eine Entschuldung von bis zu 75 % der Altschulden.

Auch der Landkreis Helmstedt und die Stadt Wolfsburg haben durch entsprechende Gremienbeschlüsse die Voraussetzungen für eine Fusion und den Abschluss eines Zukunftsvertrages geschaffen. Der Landkreis Helmstedt hat einen erheblichen Schuldenstand und ohne eine Entschuldung und Zusammenarbeit mit Partnern keine eigenen Handlungsspielräume mehr.

Sowohl der Landrat des Kreises Helmstedt, Herr Wunderling-Weilbier, als auch der Oberbürgermeister der Stadt Wolfsburg, Herr Mohrs, waren von Beginn der Beschlussfassung an sicher, dass die Bildung einer Region oder einer Stadt Helmstedt-Wolfsburg von der Niedersächsischen Landesregierung positiv gesehen und unterstützt wird. Durch ein Gutachten wurden die rechtlichen Möglichkeiten der Zusammenarbeit untersucht. Zur Information der Bürgerinnen und Bürger wurden aufwendige Broschüren an jeden Haushalt verteilt und Informationsveranstaltungen durchgeführt. Darüber hinaus sind in beiden Verwaltungen mehrere Mitarbeiter abgestellt worden, die das Thema Fusion vorbereitet haben. Dadurch sind dem Landkreis Helmstedt und der Stadt Wolfsburg erhebliche Kosten entstanden.

Bei einem Pressetermin am 8. November 2013 teilten der Helmstedter Landrat und der Wolfsburger Oberbürgermeister den Medien mit, dass es einen intensiven Gedankenaustausch mit dem Innenminister gegeben habe und dieser die geplante Fusion als verfassungskonform einstufe.

(Unruhe)

Herr Kollege Hiebing, ich darf Sie kurz unterbrechen - Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind bei der zweiten Frage. Der Lärmpegel ist wirklich sehr hoch. Ich bitte Sie, sich auf den Fragesteller zu konzentrieren und sich dann auf die Antworten zu freuen.

Es seien allerdings die regionalpolitische Balance zu wahren und die Entwicklungsperspektiven Braunschweigs zu berücksichtigen.

Daher sei es geboten, in einem größeren Kontext und durch gemeinsame Beratung zu einer abgestimmten Lösungsalternative zu gelangen.

Damit stellte der Innenminister fest, dass er eine Fusion der Stadt Wolfsburg mit dem Landkreis Helmstedt zu einer Region nicht unterstützen werde.

Darauf titelten die Medien wie folgt: Braunschweiger Zeitung vom 8. November 2013: „Landesregierung verhindert Fusion Helmstedt-Wolfsburg“, Braunschweiger Zeitung vom 9. November 2013: „Die alleingelassene Region“, Wolfsburger Allgemeine Zeitung vom 8. November 2013: „Verbot von Fusion mit Helmstedt: Wie’s weitergeht, ist völlig unklar“, Braunschweiger Zeitung vom 8. November 2013: „Statt Fusion erst mal Konfusion“.

In all diesen Artikeln wird der niedersächsische Minister des Innern, Boris Pistorius, für das Scheitern der zwischen Helmstedt und Wolfsburg geplanten Fusion verantwortlich gemacht.

Die Braunschweiger Zeitung vom 8. November 2013 kommentiert ferner zu den Hintergründen der Ablehnung des Innenministers: „Hinter vorgehaltener Hand heißt es, mit einer Mehrheit von nur einer Stimme könne die Koalition keine Kommunalreform riskieren. Das ist Unsinn. Niemand hindert Rot-Grün an einer gemeinsamen Initiative mit der CDU.“

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Wir fragen die Landesregierung:

1. Wie werden die Landesregierung und besonders der Innenminister zukünftig Reformen der Kommunalstrukturen „von unten“ fördern, und wird es dazu Dialogangebote der Landesregierung an die Fraktionen im Landtag geben, um eine Strukturreform in der Region Braunschweig-WolfsburgWolfenbüttel zu ermöglichen?

2. Warum hat der Innenminister die Stadt Wolfsburg und den Landkreis Helmstedt nicht bereits früher darüber informiert, dass deren Planungen die regionalpolitische Balance und Entwicklungsperspektiven des Oberzentrums Braunschweig nicht berücksichtigen und daher nicht von der Landesregierung unterstützt werden?