Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde von der Landesregierung gern noch einmal klarstellend wissen, welche Verbraucherschutzskandale die neue Landesregierung sofort nach ihrer Amtsübernahme aus welchen Gründen bewältigen musste.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie in der Anfrage der CDU-Fraktion genannt, kamen in den ersten Wochen bzw. Tagen nach Amtsübernahme mindestens drei Skandale auf mich zu.
Der erste war der vielgenannte Pferdefleischskandal, der im Kern nicht Niedersachsen betraf, sondern den internationalen Handel. Es ging seinerzeit darum, dass Pferdefleisch möglicherweise aus anderen Ländern über eine Verarbeitungskette in Fertigprodukte oder in andere verarbeitete Produkte gelangte, ohne dass dies entsprechend gekennzeichnet worden ist. Somit geht es hier um einen Kennzeichnungsverstoß. Wenn ich eine Lasagne mit Schweine- oder Rindfleisch kaufe, dann erwarte ich nicht, dass sie Pferdefleisch enthält. Von daher ist es eine Verbrauchertäuschung, wenn dort anderes Fleisch untergemischt worden ist, als hätte untergemischt werden dürfen. Ich habe gesagt, dass wir in Absprache auch mit anderen Bundesländern und mit den EU-Staaten inzwischen deutlich gezielter dabei sind, das zu testen und zu kontrollieren. Die Tests auf Pferdefleisch sind deutlich verstärkt worden.
Der zweite Fall betrifft auch die Vorgängerregierung. Sofort nach unserer Amtsübernahme haben wir mitbekommen - entsprechende Medienanfragen dazu lagen auch vor -, dass die Staatsanwaltschaft im Bereich sowohl der konventionellen als auch der ökologischen Legehennenhaltung wegen des Verdachts auf Überbelegung ermittelt. Das heißt, dass dort mehr Legehennen gehalten werden sollen, als die jeweilige Haltungsverordnung
zulässt. Dabei ging es nicht nur um Biobetriebe. Ich habe Ihnen ja die Zahlen der biologisch und der konventionell wirtschaftenden Betriebe genannt. Die überwiegende Zahl der Betriebe, gegen die dieser Verdacht bestand oder noch besteht, sind konventionelle Betriebe aller Haltungsformen, also Kleingruppenkäfighaltung, Bodenhaltung oder Freilandhaltung. Es sind zum Teil aber auch Betriebe, die eine Ökozertifizierung haben. Für die gibt es genaue Normen dafür, wie viel Platz eine Henne in der Ökofreilandhaltung oder in der Bodenhaltung haben muss. Wenn man dort mehr Hennen hält, als zulässig ist, dann stellt auch dies einen Verstoß gegen den Verbraucherschutz dar; denn man begeht eine Täuschung auch zulasten der ehrlichen Landwirte, die sich an die Regeln halten, die man erwartet, wenn man ein Bioei, ein Freilandei, ein Bodenhaltungsei oder ein Käfigei kauft.
Die Ermittlungen laufen noch, wie Sie wissen. Dazu gab es auch einige Sanktionen. Das aber ist Sache der Staatsanwaltschaft. Wir vom Landesamt für Verbraucherschutz haben das umfangreich begleitet und die Öffentlichkeit und auch den Ausschuss wohl mehrfach umfangreich informiert. Wenn Sie eine neue Unterrichtung über den aktuellen Stand wollen, dann können Sie diese gern beantragen. Nach den jetzigen Medienmeldungen, die mir vorliegen, wird weiterhin in einer großen Zahl von Fällen ermittelt.
Der dritte Fall - hier war Niedersachsen ein großes Kerngebiet - betraf - dazu gab es auch Warnungen vonseiten der damaligen Bundesregierung - im Jahr 2012 serbischen Mais, der in dem Verdacht stand, dass er mit Schimmel befallen ist, der den furchtbar gefährlichen Stoff Aflatoxin B produziert. Einer Molkerei in Ostfriesland ist schließlich aufgefallen, dass die dort angelieferte Rohmilch einen erhöhten Wert an Aflatoxin aufweist. Unser LAVES hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft - man muss der Molkerei dafür danken, dass sie das rechtzeitig erkannt hat - herausgefunden, woher der Mais kam. Wir fanden ihn dann in Bremen und in Brake in einer großen Menge von mehreren Tausend Tonnen. Unsere amtlichen Kontrollen ergaben deutliche Überschreitungen des Grenzwertes für Aflatoxin. Sie wissen das. Um die tausend Milchviehbetriebe mussten gesperrt werden. Zusammen mit den Kommunen und mit dem LAVES ist es uns gelungen, schnell Proben zu nehmen und die Verbraucher zu schützen. Von daher können wir davon ausgehen, dass in diesem Fall rechtzeitig agiert worden ist und keine belastete
Milch oder sonstige Produkte in den Handel gelangt sind und keine Verbrauchergefährdung entstanden ist, weil wir schnell gehandelt und kontrolliert haben.
Diesen Skandal haben wir zum Anlass genommen, die Kontrollen gerade im Bereich der Futtermittelimporte zu verstärken. Wir haben auf Bundesebene deutlich gemacht - ich habe Ihnen das erst gestern geschildert -, dass es nicht sein kann, dass mit Gefahrstoffen belastete Futtermittel, die wir in Niedersachsen und Deutschland nicht an unsere Hühner, Kühe und Schweine verfüttern können, in andere Länder exportiert werden dürfen. Es war ja so, dass ein Teil dieser Menge in die USA exportiert worden ist, was wir als Landesregierung allerdings für falsch gehalten haben. Letztendlich hat die Agrarministerkonferenz auf Antrag Niedersachsens hin einen einstimmigen Beschluss gefasst, dass dies in Zukunft nicht mehr so sein kann. Jetzt müssen aber die Regelungen auf Bundesebene geändert werden mit dem Ziel, dass das, was wir in Niedersachsen nicht an unsere Tiere verfüttern können, nicht in andere Länder exportiert wird; denn wir können nicht garantieren, dass diese Schadstoffe über z. B. aus den USA importiertes Fleisch, das nicht unseren hohen Verbraucher- und Umweltschutzstandards in Niedersachsen entspricht, nicht wieder zu uns zurückkommen.
Das waren die drei sogenannten Skandale, die wir als neue Landesregierung nach unserer Amtsübernahme nach allgemeiner Einschätzung - übrigens auch nach Ihrer Einschätzung - sehr gut bewältigt haben. Wir haben sogar zusätzliche Konsequenzen daraus gezogen, damit sich solche Skandale vermindern. Ausschließen kann man sie nie, aber durch die Konsequenzen, die wir gezogen haben, haben wir einen deutlich anderen Schwerpunkt im Verbraucherschutz dargestellt.
Danke, Herr Minister Meyer. - Für die CDU-Fraktion stellt jetzt der Abgeordnete Helmut DammannTamke eine weitere Zusatzfrage.
Herr Präsident! Vor dem Hintergrund, dass die CDU-Fraktion in der vorigen Woche im Unterausschuss „Verbraucherschutz“ eine Unterrichtung zu dem Gammelfleischskandal in der Grafschaft Bentheim entgegengenommen hatte, frage ich die
Landesregierung: Wie ist es zu erklären, dass die für den Vollzug der Lebensmittelkontrolle zuständige örtliche Lebensmittelbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim ein halbes Jahr nach Ziehen der Proben aus der Verarbeitung des unter Verdacht stehenden Betriebes nach wie vor die Antwort bekommt, dass diese Proben im LAVES verschollen seien? Warum hat uns die Landesregierung im Rahmen der Unterrichtung des Unterausschusses diese Information vorenthalten? Oder kennt sie diese Information nicht?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich muss noch einmal erklären, wie solche Verfahren ablaufen.
Wenn ein Verdacht besteht und vom Landesamt für Verbraucherschutz Proben gezogen worden sind, übrigens mit Kenntnis des Landkreises - - -
- Ja, der Landkreis war, wie Sie bestätigen, mit dabei. Er wusste also davon, dass diese Proben gezogen werden.
Es ist so: Wenn es Ermittlungen gibt, dann gehen die Proben, diese Gegenstände an die Staatsanwaltschaft über, und die Staatsanwaltschaft entscheidet in eigener Freiheit auf Rechtsgrundlage, ob sie diese Proben braucht, bis wann sie diese Proben braucht und ob sie dabei etwas herausgekriegt hat.
(Christian Dürr [FDP]: Ist das die Wahrheit, was Sie gerade gesagt ha- ben? - Björn Thümler [CDU]: Sie ver- tuschen! - Mechthild Ross-Luttmann [CDU]: Unglaublich! - Jens Nacke [CDU]: Herr Ministerpräsident, wie lange machen Sie das noch mit? - Weitere Zurufe)
Danke, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage kommt aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Herr Kollege Janßen, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim Verbraucherschutz geht es ja nicht nur um Lebensmittelkontrollen und Ähnliches, sondern durchaus auch um wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung, welchen Mehrwert sie darin sieht, den wirtschaftlichen Verbraucherschutz und den Lebensmittelverbraucherschutz zukünftig in einem Ministerium zusammenzuführen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Zusammenführung des Verbraucherschutzes in einem Haus hat den Vorteil, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die Unternehmen klare Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner haben.
Der Titel des Ministeriums lautete zwar schon in der Vergangenheit „Verbraucherschutzministerium“. Jetzt aber hat es diesen Namen auch ernsthaft verdient. Die Verbraucherzentrale lag nämlich, was viele Verbraucher in Niedersachsen nicht vermutet haben, im Zuständigkeitsbereich des Wirtschaftsministeriums.
Die Verbraucherzentralen sind ja für alle Bereiche, wie z. B. für den gesundheitlichen und den wirtschaftlichen Verbraucherschutz, zuständig und leisten eine gute Arbeit. Dieser Bereich ist jetzt gebündelt worden, womit mehr Klarheit und auch Synergien geschaffen worden sind. Außerdem ist dadurch eine Unabhängigkeit geschaffen worden, sodass jetzt nicht mehr - wie möglicherweise noch unter der alten Landesregierung - das Wirtschaftsministerium bestimmt, wie der Verbraucherschutz zu laufen hat; denn der Verbraucherschutz dient, wie der Name schon sagt, dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor möglicher
weise unseriösen Geschäftspraktiken einzelner Unternehmen etwa beim Abschluss von Handyverträgen, bei der Inanspruchnahme von Internet oder Finanzdienstleistungen.
Von daher ist es sinnvoll, dass das nicht im Wirtschaftsministerium, sondern gebündelt in einem echten Verbraucherschutzministerium angesiedelt ist. Das ist der eine Vorteil der Bündelung.
Natürlich haben wir dadurch, dass wir dort die Stellen aufstocken, auch Klarheit. Bei Verbraucherschutzministerkonferenzen müssen wir nicht mehr gespalten - als Wirtschafts- und als Landwirtschaftsministerium - auftreten, sondern das liegt jetzt in einer Hand. Das ist sicherlich eine deutliche Verbesserung für den Verbraucherschutz in Niedersachsen.
Danke, Herr Minister. - Herr Kollege Oetjen, FDPFraktion, Sie dürfen eine weitere Zusatzfrage stellen. Bitte!
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass sich der Landwirtschaftsminister hier scheinbar um eine klare Aussage darüber herumlavieren bzw. drücken will,
was mit den Proben passiert ist, die im Juni im Bereich der Verarbeitung gezogen wurden, frage ich die Landesregierung ganz konkret: Wo befinden sich zum jetzigen Zeitpunkt diese Proben, die im Juni in dem Fleisch verarbeitenden Betrieb in Bad Bentheim gezogen wurden?
Herr Präsident! Es sind zwei Bereiche - der Verbraucherschutz und die Staatsanwaltschaft - angesprochen. Alle Proben, die für die Staatsan
Wir haben von der Staatsanwaltschaft die Auskunft, dass sämtliche Proben - wo auch immer sie aufgehoben werden - vorhanden sind. Alle Proben sind vorhanden.