Protocol of the Session on December 12, 2013

Mit der Verabschiedung des Haushaltes in dieser Woche wird die haushaltsrechtliche Ermächtigung erteilt, die 67,5 Stellen im nächsten Jahr im LAVES zu besetzen. Wie Sie wissen, finanzieren wir das Ganze haushaltsneutral durch flankierende Änderung der gebührenrechtlichen Grundlagen. Da Sie danach gefragt haben: Hierfür ist der Entwurf einer neuen Gebührenordnung für den Verbraucherschutz und die Veterinärverwaltung bereits im offiziellen Anhörungsverfahren.

Parallel zum Prozess der Intensivierung von Kontrollen und der Gegenfinanzierung durch Gebührenaufkommen ist der Dialogprozess mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem LAVES sehr intensiv, sehr produktiv und im vollen Gange, um konkrete Handlungsoptionen nach dem Motto „Wie können wir in Zukunft noch effektiver und noch effizienter arbeiten?“ zu entwickeln. Dabei soll auch abgestimmt werden, wie die neue „TaskForce Verbraucherschutz“ des LAVES die kommunalen Überwachungsbehörden in ihrer Arbeit unterstützen kann. Ziel ist es, gemeinsam das Niveau der Überwachung in Niedersachsen angesichts der Vielzahl von Skandalen zu verbessern.

Zur Entlastung der landwirtschaftlichen Erzeugerbetriebe, die unverschuldet finanzielle Folgen gro

ßen Ausmaßes zu tragen haben - siehe das Dioxin- und Aflatoxingeschehen, wobei unschuldige Landwirte die Opfer waren -, hat der Bundesrat unter Beteiligung Niedersachsens - übrigens per Antrag Niedersachsens - mit Mehrheit die Bundesregierung aufgefordert, endlich einen sogenannten Haftungsfonds im Futtermittelbereich umzusetzen. Wir wollen nicht, dass unschuldige Landwirte auf den Kosten von Skandalen in der vorgelagerten Kette hängenbleiben.

(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren - das geht dann an Sie -, von der alten Bundesregierung ist dieser Bundesratsbeschluss bislang nicht umgesetzt worden. Ich hoffe, dass die neue Regierung - nach meiner Kenntnis soll die CDU daran beteiligt sein - dies im Sinne der Landwirte umsetzt.

Meine Damen und Herren, ein weiteres Ziel ist mehr Transparenz für einen besseren Verbraucherschutz in Niedersachsen. Niedersachsen will Verstöße gegen das Lebensmittel- und Futtermittelrecht veröffentlichen. Dafür wurde ein landesweites Internetportal eingerichtet, auf dem Verstöße nach § 40 Abs. 1 a LFGB für jeden Verbraucher zugänglich und verständlich dargestellt werden.

Leider hat sich die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung als nicht gerichtsfest erwiesen. Zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen die von CDU, CSU und FDP im Bundestag beschlossene Bestimmung geäußert und deshalb gegen eine Veröffentlichung entschieden, sodass zurzeit leider keine Einträge in das Internetportal mehr möglich sind.

Um diesen Zustand zu beenden, hat die Niedersächsische Landesregierung am 21. August dieses Jahres einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nur so lassen sich die Unklarheiten im aktuell gültigen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ausräumen.

Wir haben uns auch auf der Verbraucherschutzministerkonferenz bei der alten Bundesregierung sehr stark für eine Neuregelung, für eine verfassungsfeste Nennung von Ross und Reiter, eingesetzt; wir wollen diese, weil sie ein großes abschreckendes Potenzial hat. Die damalige Bundesregierung wollte das nicht - trotz mehrheitlicher Beschlüsse der Verbraucherschutzministerkonferenz. Ich hoffe, dass es uns die neue Bundesregie

rung endlich ermöglicht, in den diversen Skandalen überführte Betriebe klar beim Namen zu nennen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sie haben umfangreich gefragt, was wir seit Februar gemacht haben. Was sonst haben wir sonst noch veranlasst? - Wir sind dafür, dass es eine bessere Kennzeichnung bei Lebensmitteln gibt. Wir wollen, dass Eier aus der Ukraine nach Haltungsformen gekennzeichnet werden, auch wenn sie in verarbeiteten Produkten wie Kuchen und Nudeln vorliegen. Dafür haben wir mit der neuen rot-grünen Mehrheit in Niedersachsen auch die Mehrheit im Bundesrat erreicht. Dieser Beschluss ist schon im März im Bundesrat gefasst worden, dass wir diese Kennzeichnung auch im Sinne der niedersächsischen Geflügel- und Eierwirtschaft wollen, dass es auch bei verarbeiteten Produkten eine Klarheit gibt; denn wir wollen dort mehr Wahlfreiheit haben.

In Europa haben wir sehr weitreichende Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel. Jedoch ermöglichen sie in vielen Teilbereichen nicht immer eine Klarheit. Wir haben eine Bundesratsinitiative gestartet, die übrigens schon mit großer Mehrheit in den Fachausschüssen angenommen worden ist, dass vegane und vegetarische Lebensmittel klar gekennzeichnet werden sollen. Wenn jemand draufschreibt, dass etwas vegetarisch oder vegan ist, soll man auch wissen, ob darin z. B. Aromen aus tierischen Bestandteilen oder tierische Proteine zur Klärung von Fruchtsäften eingesetzt worden sind. Auch dort setzen wir uns für mehr Klarheit ein.

Meine Damen und Herren, Sie wissen, dass wir den wirtschaftlichen Verbraucherschutz jetzt im Verbraucherschutzministerium verortet haben. Auch das ist eine Stärkung des Verbraucherschutzes. Und Sie wissen, dass wir eine Erhöhung der Finanzhilfe für die Verbraucherzentrale von 1 Million auf 1,5 Millionen Euro nicht nur im Jahr 2014,

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Wie war das mit dem Schmücken mit fremden Federn?)

sondern auch in den Folgejahren verabschiedet haben. Diese Erhöhung war bislang nicht in der mittelfristigen Finanzplanung der alten Landesregierung enthalten.

(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Wer hat die gesetzliche Grundlage geschaffen?)

Meine Damen und Herren, zusätzlich werden wir mit einem eigenen Referat den wirtschaftlichen Verbraucherschutz und die Ernährungsaufklärung in meinem Ministerium deutlich stärken. Personell bedeutet das eine Verdreifachung gegenüber der Personalstärke unter der Vorgängerregierung im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes.

Meine Damen und Herren, diese Bündelung unter einem Dach ist eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes in Niedersachsen.

Hinsichtlich der Verbesserung der Eigenkontrollen bei den Futtermittelunternehmen - auch danach haben Sie gefragt - haben wir bereits eine Menge in Gang gesetzt und schon deutliche Erfolge erzielt, was man in der Öffentlichkeit - gerade weil die Skandale verhindert worden sind - nicht immer mitkriegt. Ich darf Sie zunächst an den durch Niedersachsen initiierten Beschluss der Agrarminister- und Amtschefkonferenz im April dieses Jahres erinnern, worin der Bund gebeten wurde, Mindeststandards für die Eigenkontrollen festzuschreiben.

Konkret haben wir unsere Vorstellungen über betriebliche Eigenkontrollen mit den Wirtschaftsverbänden diskutiert. Wir können feststellen, dass die Futtermittelwirtschaft ihre Verpflichtungen inzwischen deutlich stärker wahrnimmt. Im Rahmen der Eigenkontrollen wurden belastete Futtermittel identifiziert und vom Markt genommen. Ich bin sicher, dass dadurch das eine oder andere Großschadensereignis zulasten der Landwirte und Verbraucher verhindert worden ist.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung bei der SPD)

Meine Damen und Herren, die Stärkung des LAVES beinhaltet, wie eingangs ausgeführt, auch die Neueinstellung von zusätzlichen Futtermittelkontrolleuren, die intensivere und vermehrte Betriebskontrollen durchführen und vermehrt Proben nehmen sollen.

Ein weiterer Punkt, der im öffentlichen Interesse steht, ist die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere, die oft mit einem deutlich zu hohen Einsatz von Antibiotika verbunden ist. Wir haben dieses Jahr die erschreckenden Zahlen des Bundes gekriegt, dass deutschlandweit im Jahre 2012 von Arzneimittelherstellern und Großhändlern an Tierärzte insgesamt 1 619 t Antiobiotika vertrieben worden sind. Davon - da kommt Niedersachsen ins Spiel - gehen 700 t, also 43 % der Gesamtmenge, an niedersächsische Tierärzte oder Großhändler. Deshalb haben wir uns mit dem Bund auf ein Kon

zept zur Antibiotikaminimierung geeinigt. Dafür haben wir sogar den Vermittlungsausschuss angerufen und nach hartem Ringen einen Erfolg erzielt.

Was Rote und Grüne gemeinsam in der Opposition in Niedersachsen immer gefordert haben, was von Ihnen immer wieder abgelehnt worden ist, nämlich eine Datenbank zu schaffen, in der jeder Einsatz von Antibiotika zielgenau nach Wirkstoffen, nach Gruppen, dokumentiert ist, kommt jetzt. Ab dem 1. April ist dieses neue Gesetz, die 16. AMG-Novelle, in Kraft. Genau wie in Dänemark und in den Niederlanden wird es dort zwei Schwellen geben. Es wird ein Ampelsystem geben. Wenn man in einer Gruppe über dem Schnitt ist, wird man zunächst gefragt werden, was in der Tierhaltung los ist. Wenn man deutlich über diesem Schnitt ist, wird man zu konkreten Maßnahmen aufgefordert bis dahin - dafür hat sich Niedersachsen eingesetzt -, dass die zuständige Behörde das Ruhen der Tierhaltung im Betrieb des Tierhalters bis zur Dauer von längstens drei Jahren anordnen kann. Damit wollen wir eine deutliche Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes ermöglichen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

All diese Ansätze haben zum Ziel, den gesundheitlichen wie auch den wirtschaftlichen Verbraucherschutz weiterzuentwickeln.

Zu Frage 2: Sie fragen umfangreich nach Maßnahmen zur Verbesserung der Risikokommunikation in Niedersachsen. Hierzu Folgendes: Neben dem derzeit stattfindenden Dialogprozess zwischen LAVES, Land und Kommunen wird ein effektives und transparentes Managementsystem für den Krisen- bzw. Ereignisfall in Niedersachsen erarbeitet. In Krisen heißt es, schnell zu handeln, Entscheidungen zu treffen und an einem Strang zu ziehen. Die Kommunikation mit den Verbrauchern, aber auch zwischen den Behörden ist für die Krisenbewältigung das A und O. Hierzu werden Ablaufpläne und Maßnahmen für effektivere Strukturen im behördlichen Handeln sowie für die Kommunikation insbesondere auch mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern im Krisenmanagementhandbuch zu finden sein.

Die Inkraftsetzung einer ersten Rahmenversion ist für Anfang 2014 geplant. Anschließend wird diese kontinuierlich weiterbearbeitet.

Last, but not least zu Ihrer dritten Frage, zur strafrechtlichen Verfolgung der Verursacher: Diese richtet sich wie in allen anderen Bundesländern und bei bundesländerübergreifenden Ermittlungs

verfahren nach der Strafprozessordnung und dem Gerichtsverfassungsgesetz und damit nach Bundesgesetzen. Es ist Sache der jeweils mit einem Verfahren befassten Staatsanwaltschaft, ihre Zuständigkeit zu überprüfen und, falls erforderlich, eine Abstimmung darüber oder eine Abgabe an andere Staatsanwaltschaften herbeizuführen. Da die bereits erwähnte, bei der Staatsanwaltschaft Oldenburg bestehende Zentralstelle landesweit zuständig ist, bedarf es innerhalb Niedersachsens regelmäßig keiner weiteren Abstimmung.

Soweit zum Beispiel im Komplex um falsch deklarierte Bioeier - danach hatten Sie gefragt - die Zuständigkeit nicht niedersächsischer Strafverfolgungsbehörden gegeben war, sind die jeweiligen Verfahren frühzeitig durch die Staatsanwaltschaft Oldenburg in andere Bundesländer abgegeben worden.

Inwieweit Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer ihre oberste Justizbehörde über von niedersächsischen Staatsanwaltschaften abgegebene Verfahren informieren oder zu informieren haben, liegt außerhalb des Einflussbereichs sowohl niedersächsischer Staatsanwaltschaften als auch der Niedersächsischen Landesregierung.

Der Austausch von Ermittlungsergebnissen und sonstigen speziellem Know-how zwischen Strafverfolgungsbehörden anderer Länder, welcher für die genannten und vergleichbaren Fälle zweifelsohne nützlich sein kann, obliegt ebenfalls der Staatsanwaltschaft als Herrin des Verfahrens. Diese entscheidet über die Gewährung von Akteneinsicht und damit über die Weitergabe von Verfahrensinhalten.

Ich denke, mit diesen Ausführungen sind alle Punkte Ihrer Anfrage ausreichend beantwortet. Aber wir werden sie gerne weiter erläutern.

Meine Damen und Herren, Sie sehen, der Verbraucherschutz in Niedersachsen ist bei dieser Landesregierung in sehr, sehr guten Händen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön, Herr Minister. - Es liegen einige Wortmeldungen für Zusatzfragen vor. Für die Fraktion der CDU beginnt Herr Dr. Hans-Joachim Deneke-Jöhrens. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vor dem Hintergrund jüngster Berichte über Gammelfleischvorwürfe gegen einen fleischverarbeitenden Betrieb in Bad Bentheim frage ich Sie, Herr Minister, nach dem Sachstand. Welche Erkenntnisse liegen Ihnen dazu aktuell vor?

(Zustimmung bei der CDU)

Danke schön. - Herr Minister, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gab ja im Agrar- bzw. Unterausschuss „Verbraucherschutz“ dazu eine Unterrichtung durch die Landesregierung. Der Stand, der nach unserer Kenntnis vorliegt, wurde dort ausführlich dargestellt. Zu diesem Sachstand haben wir keine weiteren Ergänzungen vorzunehmen. Vielmehr ist es weiterhin Ermittlungssache der Staatsanwaltschaft, den dort geäußerten Vorwürfen weiter nachzugehen. Sie kennen diese Berichte. Sie kennen auch die Ergebnisse, die wir mitgeteilt haben, was die Funde von Gammelfleisch in diesem Betrieb angeht, die Proben, die dort gezogen worden sind. Wir haben keine Erkenntnisse, dass dieses Gammelfleisch, wenn man es so nennen will, also abgelaufene, nicht mehr den Hygienebestimmungen entsprechende Ware, in den Verkehr gelangt ist, wie es in den Medien ja behauptet worden ist. Von daher ist es den weiteren Ermittlungen und den Vernehmungen der Staatsanwaltschaft überlassen, wie dieser Vorfall weiter zu bearbeiten ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Danke schön. - Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Dammann-Tamke, CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Vor dem Hintergrund des eben geschilderten Gammelfleischskandals fragen wir die Landesregierung, ob unsere Informationen zutreffend sind, dass im Juni bei der Kontrolle dieses Betriebes durch die zuständige Lebensmittelbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim im Beisein der Staatsanwaltschaft Proben aus der Verarbeitung - nicht aus der Annahme, sondern aus der Verarbeitung - gezogen wurden, und bitten

um Auskunft darüber, welches Ergebnis diese Proben erbracht haben.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Für die Landesregierung antwortet der Landwirtschaftsminister. Bitte sehr, Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie gesagt, ich habe zu der Unterrichtung, die im Ausschuss stattfand und in deren Rahmen nach meiner Kenntnis auch dazu Stellung genommen wurde, um welche Proben es dort ging, die dort gezogen worden sind, keine Ergänzungen vorzunehmen.