Ich hoffe, dass die neue GroKo das vielleicht anders sieht als die alte schwarz-gelbe Bundesregierung.
Letzter Satz: Chlorhähnchen, Klonfleisch und genmanipulierte Lebensmittel sollen auch weiterhin nicht auf unsere Teller! Darum muss es gehen. Deshalb muss man die Verhandlungen zu diesem Freihandelsabkommen sehr wachsam beobachten.
Damit kommen wir zu den Haushaltsberatungen. Für das folgende Prozedere bitte ich um Ihre Aufmerksamkeit.
Tagesordnungspunkt 20: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2014 (Haushaltsgesetz 2014 - HG 2014) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/400 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/970 - Beschlussempfeh
lungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zu den Einzelplänen - Drs. 17/971, Drs. 17/972, Drs. 17/973, Drs. 17/974, Drs. 17/975, Drs. 17/976, Drs. 17/977, Drs. 17/978, Drs. 17/979, Drs. 17/980, Drs. 17/981, Drs. 17/982, Drs. 17/983 und Drs. 17/984 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1019 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1014
Die Beschlussempfehlung zum Entwurf des Haushaltsgesetzes lautet auf Annahme mit Änderungen. Zudem empfiehlt der Haushaltsausschuss Änderungen zu 14 der 16 Einzelpläne.
dazu gemäß § 23 Abs. 1 Satz 2 GO LT: Niedersachsen auf dem Weg - für eine nachhaltige Konsolidierung - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/987
Gemäß § 36 unserer Geschäftsordnung beschließt der Landtag über diesen Antrag nach der Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf, auf den er sich bezieht.
9. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/966 - unstrittige und strittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1013
Tagesordnungspunkt 21: Abschließende Beratung: Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014 - Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/576 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/1001 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/1009 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/1020 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/1015
Tagesordnungspunkt 22: Abschließende Beratung: Die Landesregierung muss ihre verkehrspolitische Umorientierung stoppen - Mittel für den kommunalen Straßenbau aus dem Entflechtungsgesetz müssen erhalten bleiben! - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/274 - Beschluss
Tagesordnungspunkt 23: Abschließende Beratung: „So nicht, Rot-Grün!“ - Arbeit und Engagement der niedersächsischen Lehrkräfte schützen - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/450 - Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 17/899
Nun zum Ablauf der Beratungen. Zunächst wird der Vorsitzende des Ausschusses für Haushalt und Finanzen einen zusammenfassenden Bericht über die Ausschussberatungen zum Haushaltsgesetz und zum Haushaltsbegleitgesetz geben. Zum Haushaltsbegleitgesetz liegt Ihnen darüber hinaus ein detaillierter schriftlicher Bericht vor.
Zu der abschließenden Beratung dieser beiden Gesetzentwürfe und der darin einbezogenen Anträge weise ich noch darauf hin, dass nach unserem üblichen Verfahren in den Haushaltsberatungen sämtliche Abstimmungen zu den soeben aufgerufenen Beratungsgegenständen für Freitagvormittag vorgesehen sind.
Nachdem die Fraktionen von der Möglichkeit des Umverteilens von Redezeiten gemäß § 71 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung Gebrauch gemacht haben, entnehmen Sie die jeweils geplanten Zeitkontingente bitte der Ihnen vorliegenden Redezeitentabelle.
Berichterstattung zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2014 und zum Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2014
und Finanzen empfiehlt Ihnen in der Drucksache 17/970, den Entwurf des Haushaltsgesetzes 2014 mit der aus der Empfehlung ersichtlichen Änderung des § 14 anzunehmen. Diese Empfehlung erfolgte mit den Stimmen der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, aber gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP. Bei der genannten Änderung des § 14 handelt es sich um eine Anpassung der Zuführung des Landes an den Wirtschaftsförderfonds.
Zu den Anlagen des Haushaltsgesetzes gibt es gesonderte Empfehlungen. Der Ausschuss hat die Empfehlungen zu dem Einzelplan des Landtages sowie die unveränderte Annahme der Einzelpläne des Staatsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs einstimmig beschlossen. Die Empfehlungen zu allen weiteren Einzelplänen sind mit der Mehrheit der Stimmen der Regierungsfraktionen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der Oppositionsfraktionen beschlossen worden.
Der Landesrechnungshof hat unsere Beratungen in der bewährten Weise begleitet. Dafür, Herr Höptner, gebührt ihm unser aller Dank.
Der Präsident des Landesrechnungshofs folgt unseren Haushaltsdebatten ja immer mit ganz besonderer Aufmerksamkeit.
Alle Fachausschüsse des Landtages sind wie üblich an den Haushaltsberatungen beteiligt worden und haben ihre Mitberatungen durchgeführt. Auch die kommunalen Spitzenverbände haben bei den diesjährigen Haushaltsberatungen nach Artikel 57 Abs. 6 unserer Verfassung wieder Gelegenheit gehabt, Stellung zu nehmen. Diese Stellungnahme liegt Ihnen in der Vorlage 1 zur Drucksache 17/400 vor.
Der von den Vertretern der Regierungsfraktionen eingebrachte Änderungsvorschlag war Grundlage der abschließenden Beratung im federführenden Ausschuss. Dieser Vorschlag besteht bekanntlich aus der politischen und der technischen Liste. Der Änderungsvorschlag fand schließlich Eingang in die Empfehlungen des Haushaltsausschusses, die Ihnen in den Drucksachen 17/970 bis 17/984 vorliegen.
Ich mache darauf aufmerksam, dass ich in meinem mündlichen Bericht über unsere Haushaltsberatungen auf den Änderungsantrag bzw. die Änderungsanträge der CDU-Fraktion nicht gesondert eingehen werde, da diese erst jetzt zur Schlussbe
ratung im Plenum eingebracht worden sind. Ich gehe jedoch davon aus, dass deren Inhalte schon aus den Ankündigungen innerhalb der Debattenbeiträge im Ausschuss deutlich geworden sind.
Nun möchte ich Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte der kontrovers geführten politischen Debatte im Haushaltsausschuss geben.
Die Sprecher der Regierungsfraktionen betonten im Verlauf der Beratungen, dass mit dem ersten Landeshaushalt dieser Wahlperiode nicht nur ein Politik- und Paradigmenwechsel der neuen Mehrheit im Parlament und der rot-grünen Landesregierung dokumentiert werde. Es würden auch Wahlversprechen eingelöst.
So werde zukünftig z. B. massiv in den Bereich Bildung investiert, ein Schwerpunktthema der Koalitionsfraktionen. Dieser Landeshaushalt bilde die finanzielle Grundlage, insbesondere für den Ausbau der frühkindlichen Bildung, für besser ausgestattete Ganztagsschulen und für Qualitätsverbesserungen an Schulen. Ebenso schaffe er die Grundlage für die Abschaffung der Studienbeiträge.
Der Änderungsvorschlag umfasst in der politischen Liste ein Volumen von 23 Millionen Euro. Die Sprecher erläuterten, dass mit ihrem Änderungsvorschlag die Zielsetzungen der Landesregierung im Haushaltsplanentwurf punktuell noch einmal verstärkt würden, wie z. B. bei den inklusiven Krippen. Zusätzliche Haushaltsmittel würden auch für Krankenhausinvestitionen und Strukturmaßnahmen der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum vorgesehen. Aufgrund der Bedeutung des ländlichen Raumes würden nun außerdem zusätzliche Mittel für den Bau von Radwegen, für den Um- und Ausbau von Landesstraßen und für die Dorferneuerung eingeplant.
Die Ausschussmitglieder der Koalitionsfraktionen wiesen darauf hin, dass sie aber auch eigene Schwerpunkte setzten. So werde nun beispielsweise ein erster Schritt unternommen, um das Blindengeld zu erhöhen. - Wir haben ja gestern hier im Landtag den entsprechenden Gesetzentwurf behandelt. - Des Weiteren würden begonnene Maßnahmen gegen den Rechtsextremismus weitergeführt und bisher vernachlässigte andere Projekte mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet. Hierzu gehörten u. a. sozial- und flüchtlingspolitische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Stärkung des Natur- und Klimaschutzes.
Die Sprecher der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen machten deutlich, dass es weiterhin Ziel ihrer Fraktionen sei, die Nettoneuverschuldung kontinuierlich zurückzuführen, damit die Schuldenbremse, die im Grundgesetz verankert ist, eingehalten werden kann.
Mit dem diesjährigen Haushaltsplanentwurf seien außerdem die bisherigen Vermögensveräußerungen, die nur einen Einmaleffekt abbildeten, bereits deutlich zurückgeführt worden. Beide Fraktionen beabsichtigten, zukünftig ganz darauf zu verzichten. Vor diesem Hintergrund stelle im Übrigen die Einrichtung des Sondervermögens - ich verweise dazu auf die gestrige Debatte und die Beschlussempfehlung in der Drucksache 17/999 - eine Ergänzung der von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsvorschläge dar. Damit hätten beide Fraktionen einvernehmlich ein sinnvolles Konzept vorgelegt, das verantwortungsbewusst mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln umgehe und zugleich wichtige Zukunftsinvestitionen nicht vernachlässige.
Die Vertreter der CDU-Fraktion kritisierten, dass mit dem von Rot-Grün vorgelegten Haushaltsplanentwurf für 2014 der Konsolidierungspfad verlassen und damit von den Koalitionsfraktionen und der Landesregierung ein falsches Signal gesetzt werde. Die CDU-Fraktion halte im Übrigen an der Schuldenbremse ab dem Jahre 2017 weiterhin fest. Inhaltlich würden mit dem neuen Haushalt kaum neue Schwerpunkte gesetzt, und dort, wo Schwerpunkte gebildet würden, befänden sie sich an der falschen Stelle oder seien nur halbherzig mit Haushaltsmitteln ausgestattet worden. Die Kürzung des Wirtschaftsförderfonds sei ein Beispiel hierfür.
Des Weiteren bemängelte der Sprecher der CDUFraktion, dass der dargestellte Personalaufwuchs in der Verwaltung nicht zu dem passe, was mit der Aufgabenkritik der Regierungsfraktionen angekündigt worden sei.
Für seine Fraktion sei außerdem die geplante Gegenfinanzierung zur Abschaffung der Studienbeiträge nicht schlüssig. Bei der geplanten Lehrermehrarbeit handele es sich aus Sicht der CDUFraktion nicht um eine Bildungsoffensive, sondern vielmehr um einen Qualitätsaderlass.