Mit der politischen Liste zeige sich, dass die Koalitionsfraktionen nicht die politische Kraft gehabt hätten, einen Deckungsausgleich innerhalb dieser Liste herbeizuführen. Der sei schließlich nur mithilfe der technischen Liste gelungen. Insgesamt müsse festgestellt werden, dass der Haushalt 2014 weit hinter dem zurückbleibe, was die Menschen in Niedersachsen von der neuen politischen Mehrheit nach deren Ankündigungen hätten erwarten können.
Mit diesem Haushalt würden also die Weichen falsch gestellt. Es sei kein Kurs erkennbar sei, der Niedersachsen weiter nach vorne brächte. Daher könne dieser Haushalt von der CDU-Fraktion nicht mitgetragen werden. Für die Schlussberatung im Plenum hat die CDU-Fraktion daher einen eigenen Änderungsantrag angekündigt.
Die FDP-Fraktion legte bereits im Rahmen der Schlussberatungen des Haushaltsausschusses einen eigenen Änderungsvorschlag vor. Dieser fand im Ausschuss jedoch keine Mehrheit.
Ziel der FDP-Fraktion sei es - so die Ausführungen im Ausschuss -, die Neuverschuldung zu reduzieren, und zwar um 100 Millionen Euro, um auf den von der Vorgängerregierung beschrittenen Abbaupfad zurückzukehren. Mit den darüber hinaus vorgeschlagenen Änderungen werde Folgendes dargestellt: Es sei möglich, den Haushalt entsprechend zu konsolidieren, und zwar nicht zulasten der Gymnasien oder der Lehrerinnen und Lehrer. Die FDP-Fraktion plädiere dafür, auf die geplante Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung und auf die Aussetzung der Altersermäßigung für Lehrkräfte zu verzichten.
Die Erhöhung der Beamtenbesoldung müsse aus Sicht der FDP-Fraktion aus Gerechtigkeitsgründen nicht zeitversetzt, sondern zeitgleich mit der Entgelterhöhung bei den anderen Beschäftigten zum 1. Januar 2014 erfolgen.
Zusätzliche Mittel sollten außerdem bei den Landesstraßen eingeplant werden. Abgelehnt werde von der FDP-Fraktion die Abschaffung der Studienbeiträge.
Zum Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes schlägt der Ausschuss in der Drucksache 17/1001 eine Reihe von sachlich bedeutsamen Ergänzungen vor. Auf diese werde ich jetzt kurz mündlich eingehen. Der Ausschuss hat dazu ebenfalls eine Anhörung durchgeführt. Er hat die kommunalen Spitzenverbände zu den von den Koalitionsfraktionen nachträglich vorgeschlagenen weiteren Änderungen erneut angehört.
Aufteilung der Anpassung des kommunalen Finanzausgleichs auf drei Stufen - Artikel 1 -; dienstrechtliche Neuregelungen - in Artikel 3 Nrn. 2/1 und 3 Buchst. d - zu den Bezügen begrenzt dienstfähiger Beamtinnen und Beamter sowie zur Feuerwehr-Stellenzulage, jeweils verbunden mit Betragsanhebungen; stellenwirtschaftliche Änderungen - in Artikel 3 Nr. 3 Buchst. d und e - zu den neuen Ämtern für regionale Landesentwicklung, jedoch ohne die dafür zwischenzeitlich vorgesehenen Änderungen gesetzlicher Zuständigkeitsregelungen; die Neuregelung des Zugangs zu Prüfungsergebnissen des Landesrechnungshofs - in Artikel 10 - und Änderung der Erstattungsregelung für kommunale Leistungen für Bildung und Teilhabe im Rahmen der Grundsicherung - Artikel 14/1.
Zum Schluss meiner Berichterstattung bitte ich Sie namens des federführenden Ausschusses für Haushalt und Finanzen, den vorgelegten Beschlussempfehlungen zu den Gesetzentwürfen und den Einzelplänen zuzustimmen.
Abschließend möchte ich noch einen Dank an den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst sowie an alle Mitarbeiter der Landtagsverwaltung anschließen. Ich nehme an, das ist in Ihrer aller Sinne. Wir werden in den Ausschüssen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung in einer ausgesprochen professionellen und sehr fachkundigen Art und Weise begleitet. Die Ausschussarbeit ist für uns sehr anstrengend, aber ebenso für sie. Deshalb sollten wir am Schluss des Jahres auch ihnen und insbesondere auch dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, den es in
Der Ältestenrat ist davon ausgegangen, dass die Landesregierung in diesem Beratungsteil eine Redezeit von 15 Minuten nicht überschreitet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine der ersten Amtshandlungen in der Staatskanzlei nach der Regierungsübernahme und dem Wechsel war der Austausch von Büromöbeln. Das Zauberwort hieß „AKV“.
Michael Berger schrieb am 23. Februar in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung, dass sich die Regierungssprecherin - Zitat - als Symbol für den Aufbruch in Niedersachsen den Besprechungstisch vorstellen könne - den AKV. In Hamburg nennen sie das „Aufgabe, Kompetenz, Verantwortung“.
„AKV“ - was ist von diesen hochtrabenden Ankündigungen zehn Monate später geblieben? Wo wird Rot-Grün den vor uns liegenden Aufgaben gerecht? Wo zeigt sich die besondere Kompetenz dieser Landesregierung, ihrer Minister und Staatssekretäre, und wer nimmt wo innerhalb dieser Landesregierung politische Verantwortung wahr und ernst?
Sehr geehrter Herr Weil, muss es Ihnen nicht zu denken geben, wenn die Hannoversche Allgemeine Zeitung am 30. September in einem Leitartikel mit Blick auf Rot-Grün in Niedersachsen irritiert fragt: „Wann geht’s los?“, und wenn Ihnen die Neue Presse in einem Kommentar am gleichen Tag den Ratschlag gib: „Rot-Grün muss sich neu erfinden“? Da kann doch wirklich nicht von einer gelungenen Zusammenführung von Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung gesprochen werden, meine Damen und Herren.
Da beschließt ein Kabinett: Staatssekretär Paschedag wird nach B 9 bezahlt. Eine Woche später sagt sich das gleiche Kabinett: Ach, geben wir ihm doch einfach B 10; wir haben ja die Mehrheit; das Land gehört uns.
Da beschließen ein Ministerpräsident und ein grüner Minister, dass ein Staatssekretär einen A 8 fahren darf, getreu dem Motto: Endlich dürfen wir die Staatsknete einmal so richtig verprassen. Und dann will niemand etwas davon gewusst haben. Man entschärft den Skandal, der Übeltäter wird entlassen. Gleichzeitig gibt es einen Deal: Du sagst nichts; dafür hängen wir dir kein Diszi an.
Herr Weil, ich sage Ihnen eines ganz deutlich: Sie haben hier von diesem Platz in Ihrer ersten Regierungserklärung im Februar das hehre Prinzip eines neuen Politikstils formuliert und von absoluter Offenheit gesprochen. Die Wahrheit ist: In der Affäre Paschedag enthalten Sie diesem Hohen Hause von insgesamt rund 10 000 Seiten Akten alleine 5 000 vor und halten sie in Ihrem Panzerschrank unter Verschluss. Das ist ein Umstand, den wir nicht akzeptieren, und deswegen klagen wir in Bückeburg.
Wir gehen davon aus, meine Damen und Herren, dass Sie uns nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs genau diese Akten notgedrungen werden vorlegen müssen.
Wir hier in Niedersachsen sehen, wie dilettantisch und chaotisch das ganze Verfahren damals vor allem durch das Landwirtschaftsministerium geführt worden ist. Sie, Herr Weil, wissen ganz genau: Herr Meyer wird auf Dauer als Minister nicht zu halten sein.
Ende August - wenn Sie ehrlich sind, wissen Sie es genau - waren Sie schon einmal kurz davor, diesen Minister hinauszuwerfen. Herr Weil, fassen Sie sich ein Herz, geben Sie die Akten frei, erlösen Sie Herrn Meyer - er kann es nicht, er will es nicht können -, und beenden Sie endlich diese Hängepartie!
Meine Damen und Herren, am 17. Februar 2013 haben die niedersächsischen Grünen auf einem Parteitag dem Koalitionsvertrag mit großer Mehrheit zugestimmt. dpa schrieb damals: „Wie berauscht wirken die Grünen in Niedersachsen am Samstagabend von ihrer eigenen neuen Macht...“ Das alles wirkt heute, zehn Monate später, wie aus einer anderen Zeit.
Innerhalb der Regierungskoalition haben sich Ernüchterung und Enttäuschung breitgemacht, meine Damen und Herren.