Protocol of the Session on October 31, 2013

Herr Präsident, mein letzter Satz. - Deswegen: Handeln Sie! Nehmen Sie die Vorschläge der Experten vom Landkreistag und von der Landwirtschaftskammer auf. Setzen Sie sie um; dann kommen wir nach vorne.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Kollege Grupe. - Es liegt eine Wortmeldung zu einer Kurzintervention vor. Frau Geuter, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Grupe, ich teile Ihre Auffassung, dass wir die sinnvollen Vorschläge der Landkreise, und zwar auch

der Landkreise Vechta und Cloppenburg, denen ich besonders nahe stehe, immer sehr ernst nehmen sollten. Aber im Hinblick auf das von diesen Landkreisen geforderte Verbot der Gülleimporte aus den Niederlanden möchte ich darauf hinweisen - das wissen auch Sie, glaube ich -, dass wir diese Importe aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben gar nicht verbieten dürfen. Von daher sollten wir ehrlich miteinander umgehen und Forderungen, die sich rechtlich nicht durchsetzen lassen, hier nicht auch noch vertreten.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke schön, Frau Geuter. - Herr Kollege Grupe, wollen Sie erwidern? - 90 Sekunden. Bitte sehr!

Frau Kollegin Geuter, natürlich wollen wir nichts verbieten, was man rechtlich nicht umsetzen kann. Wenn es Importe von organischen Düngemitteln aus den Niederlanden gibt, dann unterliegen diese auch heute schon strengster Überwachung. Sie müssen gemeldet werden. Das ist vollkommen richtig. Es muss nachgewiesen werden, dass sie auf Flächen ausgebracht werden, auf denen diese Düngung auch zulässig ist. Insofern kommt ein Transport in Gebiete, in denen wir schon viel zu viel organischen Dünger haben, überhaupt nicht infrage. Das ist auch durch heutige Rechtssetzung und Kontrollen gewährleistet. Dass diese Landkreise noch einmal extra darauf hinweisen, ist verständlich. Aber wir müssen für uns dafür sorgen, dass wir das tun, was in unserer Hand liegt, nämlich die Nährstoffüberfrachten aus diesen Gebieten in die Gebiete bringen, in denen dieser Dünger gebraucht werden kann. Daran müssen wir arbeiten.

Danke schön.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Danke schön, Herr Grupe. - Meine Damen und Herren, es liegt von den Abgeordneten keine Wortmeldung mehr vor. Aber die Landesregierung möchte Stellung nehmen. Herr Minister Meyer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Debatte zeigt: Der Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geht genau in die richtige Richtung; denn wir haben in Niedersachsen unbestritten ein Problem mit unserem Grundwasser. Nach einem lange währenden positiven Trend der Abnahme von Nitratwerten im Grundwasser stagniert dieser Wert, oder der Trend kehrt sich an einigen Stellen wieder um. Es gibt in einigen Regionen Niedersachsens wieder steigende Nitratwerte. Unter diesen Voraussetzungen können wir die Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie zumindest mittelfristig nicht erreichen.

Als eine der Ursachen ist vor allem eine unsachgemäße Düngung mit organischen Düngemitteln anzusehen. Deshalb halten wir als Landesregierung dieses Düngekataster für unabdingbar und halten die in dem Antrag beschriebenen Ziele für richtig. Ich könnte Ihnen jetzt viele Pressemitteilungen von CDU und FDP aus den letzten Monaten vorlesen, in denen es heißt: Das braucht man alles nicht. Ein Düngekataster ist ein bürokratisches Monstrum. Das ist unnötig.

Und jetzt haben wir - das hat Herr Kollege Grupe erwähnt - einen Brief der Landkreise Osnabrück, Vechta, Cloppenburg, Emsland und Grafschaft Bentheim bekommen. Die Landräte - ich glaube, sie stehen alle der CDU nahe - sagen: Was die Vorgängerregierung gemacht hat, reicht nicht. Wir kriegen das Problem nicht in den Griff. Bitte Landesregierung, verschärf die Maßnahmen, führ ein Düngekataster ein. Wir brauchen einen flächenbezogenen Abgleich der Daten zwischen Baubehörde, Kammer und Verbringungszahlen. - Das ist genau das, was wir wollen. Von daher sollten Sie überlegen, ob Ihre monatelange Agitation, dass das alles unnötig sei und dass man Bürokratie nicht brauche, angesichts der Forderungen der Landkreise nicht überzogen ist.

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Genau! - Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Herr Grupe, übrigens eine kleine Anmerkung: Der Brief, den ich am Ende bekommen habe, hat nicht mehr die Forderung enthalten, dass wir die Importe aus den Niederlanden stoppen sollen. Vielleicht haben Sie eine Vorversion gekannt, in der das gefordert worden ist. Aber am Ende stand es nicht mehr drin, weil es eben - wie Frau Geuter erklärt hat - EU-rechtlich nicht möglich ist. Wenn man den

Nährstoffbericht liest, sieht man, dass die Importe aus den Niederlanden nur sehr kleine Mengen umfassen, um die 100 000 t. Wir haben vielmehr ein niedersächsisches Problem. Das sind unser Dünger, unser Kot und unsere Gärreste, die wir in den Griff kriegen müssen.

Es stimmt: Mit der Meldeverordnung von Herrn Lindemann haben wir dafür eine Basis, aber sie reicht eben nicht aus. Alle Betriebe, die mehr als 200 t Wirtschaftsdünger verbringen, müssen das der Landwirtschaftskammer melden. Die Bagatellgrenze stammt aus der Bundes-Verbringungsverordnung und ist auf Landesebene zunächst nicht veränderbar. Aber wir setzen uns als Landesregierung auf Bundesebene für eine Absenkung der Bagatellgrenze ein; denn 200 t Wirtschaftsdünger entsprechen ungefähr 27 000 Masthähnchen. Das ist keine kleine Menge.

Wie wichtig die Erfassung von verbrachten Wirtschaftsdüngermengen ist, zeigt der Nährstoffbericht, den wir auch auf Wunsch der Landkreise im Internet veröffentlicht haben. Nach dem Nährstoffbericht sind Rückschlüsse auf den realen Wirtschaftsdüngeranfall aber nicht möglich, weil nur Mengen gemeldet werden müssen, die den Betrieb verlassen. Wirtschaftsdünger, die im eigenen Betrieb oder in der Biogasanlage verwertet werden oder unter der Bagatellgrenze liegen, unterliegen nicht der Meldepflicht. Daher hat die Landwirtschaftskammer u. a. auf die Daten der Tierseuchenkasse zurückgegriffen, um anfallende Nährstoffmengen zu berechnen.

Wir planen jetzt genau das, was als Vorschlag von den Landkreisen, von der Landwirtschaftskammer auf dem Tisch liegt, nämlich Instrumente der Kontrolle der ordnungsgemäßen organischen Düngung in Form eines Düngekatasters zu etablieren. Dazu ist ein Soll/Ist-Abgleich der anfallenden und der zu verbringenden Wirtschaftsdüngermengen nötig. Dazu sollen die Standards für den Qualifizierten Flächennachweis angepasst werden. Dieser Flächennachweis ist in Zukunft in den Betrieben regelmäßig zu aktualisieren und zu kontrollieren. Nur dann ist ein wirksamer Abgleich zwischen Nährstoffanfall, Nährstoffverwertung und Nährstoffverbringung flächenbezogen je Betrieb möglich.

Die ordnungsgemäße Verwertung der Nährstoffe auf den selbst zu bewirtschaftenden Flächen, auf Flächen von anderen Betrieben oder über die sogenannten Güllebörsen - die Händler - wird so nachvollziehbar. Die Landwirtschaftskammer kommt im Rahmen einer zentralen Düngedaten

bank in die Lage, zu überprüfen, ob Flächen für den Qualifizierten Flächennachweis auch wirklich nur einmal als Nachweisfläche angegeben worden sind und nicht mehrfach. Außerdem wird festgestellt, welche Mengen organischer Nährstoffträger an Dritte abgegeben werden müssen. Dann ist es möglich, auf Unstimmigkeiten aufmerksam zu werden und zielgerichtet dort zu kontrollieren, wo die Probleme liegen. Diese Maßnahmen werden wir 2014 umsetzen.

Ich freue mich über den großen Zuspruch des Parlaments. Ich habe von allen Fraktionen gehört, dass das, was dort auf dem Tisch liegt und von den Landkreisen gefordert wird, dieses unbürokratische Düngekataster zu machen, auf ihre Zustimmung stößt. Sie sollten deshalb auch nicht immer die Landwirte mit irgendwelchen anderen Aspekten verunsichern.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Parallel müssen wir die Meldeverordnung überarbeiten. Hier begrüßt die Landesregierung den Vorschlag im Antrag, die Meldepflicht auch auf aufnehmende Betriebe auszuweiten. Die Plausibilitätsprüfung und Kontrollmöglichkeiten werden erheblich verbessert. Die Landesregierung wird sich auf Bundesebene dafür aussprechen, dass die Bundes-Verbringungsverordnung in Anlehnung an die Halbjahresmeldefristen der Landesverordnung überarbeitet wird. Auch auf Bundesebene - das ist angesprochen worden; es droht eine Verschärfung auch durch den Bericht der EU - setzen wir uns für eine Meldepflicht für betriebliche Nährstoffvergleiche, schärfere Sanktionen bei Überschreitung der maximalen Nährstoffsalden und vor allem für die Einbeziehung von allen organischen und organisch-mineralischen Düngemitteln in die 170-KiloN-Grenze ein.

Meine Damen und Herren, nur so können wir für die Zukunft gewährleisten, dass die Nitratwerte den rechtlichen Anforderungen genügen und wir unser Grundwasser - ein wichtiges Lebenselixier - in Niedersachsen besser schützen können. Deshalb freue ich mich auf die Beratung im Ausschuss und hoffe, dass das gemeinsame Ziel, diese großen Düngemengen ordnungsgemäß in den Griff zu kriegen, von allen Fraktionen des Hauses geteilt wird.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Minister Meyer. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Damit schließe ich die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt 27.

Es steht die Ausschussüberweisung an.

Hierfür ist der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung vorgesehen. Wenn Sie so verfahren wollen, bitte ich um Ihr Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Meine Damen und Herren, wir kehren jetzt sozusagen in die alte Reihenfolge der Tagesordnung zurück. Vereinbarungsgemäß rufe ich zusammen auf

Tagesordnungspunkt 15: Erste Beratung: Klimaschutzziele verbindlich festschreiben - ein Klimaschutzgesetz auf den Weg bringen - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/829

Tagesordnungspunkt 16: Erste Beratung: Für eine verantwortungsvolle und rationale Klimaschutzpolitik - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/821

Eingebracht wird der Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom Kollegen Bajus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr, Herr Bajus, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor gut vier Wochen hat der UN-Klimarat den ersten Teil seines neuen Berichts zum Weltklima vorgelegt. Die Ergebnisse - dies war zu befürchten - sind weiterhin alarmierend. Daran, dass der Klimawandel menschengemacht ist, gibt es keine Zweifel mehr. Dennoch hat der Bericht offensichtlich für Verunsicherung gesorgt.

Zwar haben die 800 Wissenschaftler grundsätzlich den Erwärmungstrend bestätigt, aber zugleich ihre Prognosen angepasst. So steigt die Lufttemperatur an der Erdoberfläche weiter, aber langsamer als erwartet. Die Gründe sind noch unklar.

Diese Aussage haben nun einige zum Anlass genommen, um den Klimawandel gleich grundsätz

lich infrage zu stellen. Andere sahen in der Aussage eine Entwarnung. Wieder andere - so auch in den Reihen der schwarz-gelben Opposition - interpretieren die Ergebnisse nun so um, dass man sich „mehr Zeit lassen könnte“ mit dem praktischen Klimaschutz und erst noch mal alles überdenken sollte.

(Unruhe)

Herr Kollege, einen Moment, bitte! - Meine Damen und Herren, ich darf darum bitten, dass wieder Ruhe einkehrt. Das ist ein spannendes Thema. Jeder Redner hat es verdient, dass Sie ihm entsprechend und gebührend zuhören.

Danke.

Die FDP hat dazu gleich den entsprechenden Antrag vorgelegt, nach dem Tenor: „Ui ui ui, Wetter, Klima, Prognosen, ganz schön komplex! Und dann erst mal der Klimawandel! Noch viel komplexer! Da muss man erst einmal besser - - -

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Nachdenken können!)

- - - … ähm, … ja, was eigentlich? … ähm, am besten erst mal gar nichts tun.“ - Nein, meine Damen und Herren, so geht das nicht! Dafür sind wir nicht gewählt worden. Wir wollen und wir müssen uns dem Klimawandel stellen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Denn im IPCC-Bericht - auf den wir ja morgen noch bei den Mündlichen Anfragen zu sprechen kommen - wird zugleich von einer sehr deutlichen Erhöhung der Prognosewerte für den Anstieg des Meeresspiegels gesprochen: auf bis zu 98 cm statt wie bisher auf bis zu 59 cm. - Von Entwarnung also keine Rede!

Wir sind bekanntermaßen Bewohner eines Landstrichs, der wegen seiner Küstenlage besonders gefährdet ist. Was wohl, Herr Dr. Hocker, würden die Menschen an unseren Küsten dazu sagen, wenn wir jetzt Ihnen und der FDP folgen und erst mal gar nichts machen würden? - Sie würden uns wegen Arbeitsverweigerung feuern und hätten recht damit. So geht das doch nicht, meine Damen und Herren!

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)