Meine Damen und Herren, ich meine, Regulierung darf nie Selbstzweck sein und muss immer dem Verbraucher dienen. Sie muss deswegen immer dezentral organisiert sein. Diesem Anspruch wird dieser Gesetzentwurf gerecht: dezentrale Strukturen, Regionalbezug und Ortsnähe. - Umso wichtiger ist es in meinen Augen, dass das Land seinen Gestaltungsspielraum, den es in dieser Frage besitzt, nutzt. Das gilt für diesen Gesetzentwurf, und das soll für die Zukunft bitte ebenfalls gelten - gerade vor dem Hintergrund der Tatsache, dass man nicht weiß, wer in einigen Wochen an der Spitze des Bundesumweltministeriums sitzen wird.
Vielen Dank, Herr Dr. Hocker. - Das Wort hat jetzt für die Landesregierung Herr Umweltminister Wenzel.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Ziel von Regulierungen sind funktionierende Märkte, effiziente Allokationen von Investitionen und damit am Ende kostengünstige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger. In diesem Fall haben wir es mit Strom- und Gasnetzen zu tun, die reguliert werden müssen. Diese Verteilnetze sind ein Herzstück einer immer dezentraler ausgerichteten Energieversorgung.
Wir haben es hier mit der Umsetzung von Bundesrecht zu tun. Aber wir nehmen die Verantwortung wieder in die eigene Hand. Insofern sind wir aber trotzdem an Bundesrecht gebunden. Wir werden die Regulierungen streng nach Bundesrecht vornehmen müssen. Das Gesetz schafft hier eine
ganz unabhängige Struktur, die das gewährleisten soll. Der Vorteil wird nicht darin liegen, dass wir lascher regulieren, sondern wir müssen genauso streng regulieren wie der Bund.
Ich meine, das hat am Ende dazu geführt, dass alle Fraktionen hier im Landtag gesagt haben, das ist der richtige Weg. Wir haben hier ein Instrument, das es ermöglicht, direktere Ansprechpartner, mehr Verständnis für die Situation vor Ort, mehr Kenntnis der Situation vor Ort sicherzustellen, um am Ende zu sachgerechten Entscheidungen zu kommen. Ich freue mich, dass das gelungen ist.
Die Organleihe wurde noch von der alten Landesregierung gekündigt. Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist ein Parlamentsgesetz erforderlich. Die Verbandsanhörung hat keine Änderungserfordernisse ergeben. Im Gegenteil! Auch dort gab es viel Zustimmung. Von daher sind wir im Moment mit Hochdruck dabei, die Übernahme der Regulierungstätigkeiten zu ermöglichen und zu vollziehen. Betroffen sind 120 niedersächsische Strom- und Gasnetze - die, die weniger als 100 000 angeschlossene Verbraucher haben.
Von daher bin ich guten Mutes, dass alles gut klappt und am 1. Januar 2014 die Regulierungskammer ihre Arbeit aufnehmen kann. Ich freue mich, dass das hier einmütig geschieht.
Wir haben darüber hinaus vor, auch jenseits dieser Initiative im politischen Raum dafür zu werben, dass in Zukunft eine schnellere Berücksichtigung von Investitionen im Netz bei den Netzentgelten erfolgt. Aber, wie gesagt, das wird nicht mit diesem Gesetzentwurf geregelt, das muss auf Bundesebene vorangebracht werden. Wir würden uns freuen, wenn wir auch das in großer Einmütigkeit vorantreiben können.
den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann ist das einstimmig beschlossen.
Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. - Ich frage nach Gegenstimmen. - Die gibt es nicht. - Enthaltungen? - Die gibt es auch nicht. Damit ist das Gesetz einstimmig beschlossen.
Meine Damen und Herren, bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich, damit auch die Rednerinnen und Redner, die sich darauf vorbereiten, informiert sind, eine Absprache der Parlamentarischen Geschäftsführer zum weiteren Verlauf der Tagesordnung bekanntgeben: Der für Freitag vorgesehene Tagesordnungspunkt 27 soll bereits morgen im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 14 beraten werden. Ich halte das Haus damit einverstanden. - Das ist so. Dann wird so verfahren.
Tagesordnungspunkt 5: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/579 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport - Drs. 17/836 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/857
Der Ausschuss für Inneres und Sport empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen. Da ein schriftlicher Bericht vorliegt, ist keine mündliche Berichterstattung vorgesehen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute hier vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist nur ein kleiner Baustein eines größeren Projektes, das die Landesregierung, unterstützt von der rot-grünen Mehrheit hier
Wir wollen mehr Demokratie und Teilhabe in unseren Rathäusern. Deshalb haben wir die Stichwahl wieder eingeführt. Deshalb haben wir einen Gesetzentwurf eingebracht, um die Amtszeiten von Hauptverwaltungsbeamten und Vertretungen wieder zu synchronisieren. Wir werden diesen Weg konsequent weitergehen.
Heute geht es nur um einen Teilaspekt, der aber für viele Kommunen aktuell eine hohe Bedeutung hat. Wir heben die Altersgrenze für die Wählbarkeit von Hauptverwaltungsbeamten an. Künftig kann als Bürgermeisterin oder Bürgermeister sowie als Landrätin oder Landrat gewählt werden, wer noch nicht 67 Jahre alt ist. Bisher konnte sich zur Wahl stellen, wer das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
Dafür gibt es zunächst einmal ganz allgemein gute Gründe. Menschen sind heute im Alter generell leistungsfähiger. Sie sind fit. Sie wollen die Chance haben, ihr Wissen und ihre Erfahrung auch weiterhin in unseren Kommunen einzusetzen. Das ist in der gesamten Arbeitswelt so. Warum sollten wir unsere Rathäuser und Kreishäuser von diesen Entwicklungen abkoppeln?
Meine Damen und Herren, zugleich erweitern wir durch diesen Schritt automatisch den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber.
Der Karriereplanung und den Lebensentwürfen amtierender Hauptverwaltungsbeamter, liebe Kollegin Jahns, werden jetzt nicht mehr so enge Grenzen gesetzt. Die Parteien haben größere Spielräume bei der Findung von Kandidatinnen und Kandidaten. Damit wirken wir natürlich auch den oft beklagten Schwierigkeiten bei der Findung solcher Kandidaten und bei der Aufstellung entgegen.
Meine Damen und Herren, zu diesen guten allgemeinen Gründen kommt natürlich noch ein ganz spezieller Grund. Wenn wir die Amtszeiten - und das wollen wir; das ist eingebracht - künftig wieder
auf fünf Jahre begrenzen und das Wahlalter nicht anheben, wäre dann mit 70 Jahren Schluss, während Bürgermeister und Landräte bislang bis zum Alter von 73 Jahren im Amt bleiben können. Das kann nun wirklich niemand wollen. Es widerspräche allen gesellschaftlichen Trends und Entwicklungen. Deshalb war klar: Wenn wir an die Amtszeit herangehen - und das haben wir im Koalitionsvertrag so festgehalten -, dann müssen wir auch beim Wahlalter nachjustieren. Das tun wir heute.
Wir müssen das natürlich schnell machen. 2014 steht vor der Tür. Wir müssen es vor dem eigentlichen Kommunalwahlgesetz regeln, weil die Zeit drängt. In vielen Kommunen laufen jetzt schon die Vorbereitungen. Die Aufstellungen sind bereits in der Planung. Deshalb muss Rechtsklarheit geschaffen werden. Das erwarten die Menschen in den Kommunen von uns. Darauf haben sie auch einen Anspruch.
Meine Damen und Herren, es ist ein sehr kurzes Gesetz. Wir hatten eine sehr kurze Beratung. Deshalb soll das hier auch nur eine sehr kurze Rede werden.
Ich möchte dem Ministerium für die sehr gute Vorbereitung sowie dem GBD für die zügige Bearbeitung und Beratung danken. Den kommunalen Spitzenverbänden danke ich an dieser Stelle für die klare und zustimmende Stellungnahme.
Auch der Opposition möchte ich für die in dieser Beratung sehr konstruktive Diskussion danken. Dass Sie diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen, ist zwar schade, weil es in der Beratung in der Sache kein einziges Gegenargument zu diesem Gesetz gegeben hat. Es ist aber natürlich auch zu verstehen; denn Sie haben angekündigt, dass Sie dem gesamten Gesetzesvorhaben der Synchronisation nicht zustimmen wollen.
Die Synchronisation ist heute aber nicht Thema. Heute diskutieren wir nur diese kleine, aber wichtige Regelung. Sie liegt uns hier zur abschließenden Beratung vor. Wir schaffen damit Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für alle, die im nächsten Jahr Direktwahlen durchführen. Das ist gut so.
Danke, Herr Kollege Krogmann. - Als nächster Redner hat der Kollege Jan-Christoph Oetjen von der FDP-Fraktion das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krogmann, es ist sachlogisch, die Altersgrenze anzupassen, wenn man das Synchronisierungsgesetz haben will. Mit einer Amtszeit von fünf Jahren und einer Altersgrenze von 67 Jahren für die Kandidatur erfolgt das Ausscheiden aus dem Amt dann mit 72 Jahren. Vorher lag es mit der 65er-Altersgrenze und einer achtjährigen Amtszeit bei 73 Jahren. Deswegen ist das sachlogisch.