Protocol of the Session on October 30, 2013

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Krogmann, es ist sachlogisch, die Altersgrenze anzupassen, wenn man das Synchronisierungsgesetz haben will. Mit einer Amtszeit von fünf Jahren und einer Altersgrenze von 67 Jahren für die Kandidatur erfolgt das Ausscheiden aus dem Amt dann mit 72 Jahren. Vorher lag es mit der 65er-Altersgrenze und einer achtjährigen Amtszeit bei 73 Jahren. Deswegen ist das sachlogisch.

An dieser Stelle könnte man die Rede beenden,

(Zustimmung bei der SPD)

wenn nicht die Ursache dafür, dass Sie diese Altersgrenze anfassen, das Synchronisierungsgesetz wäre, Herr Kollege Krogmann, das von uns in allen Formen abgelehnt wird.

(Björn Thümler [CDU]: Zu Recht!)

Zwar schaffen Sie jetzt Rechtssicherheit. Das ist sicherlich auch der richtige Weg. Die Kommunen hatten das ja angemahnt, weil es Ihnen durchgerutscht war. Rechtssicherheit ist nie verkehrt.

Hoffen wir einmal, dass es bei den Aufstellungsverfahren, die bereits gelaufen sind - wie Sie zu Recht erwähnt haben, hat es ja schon Aufstellungsverfahren gegeben -, nicht zu irgendwelchen Problemen gekommen ist! Das wird sich aber nachher gerichtlich zeigen.

Das Synchronisierungsgesetz, das die Grundlage dafür ist, dass wir heute die Altersgrenze anpassen, ist von den kommunalen Spitzenverbänden einhellig abgelehnt worden. Das ist auch in der Ausschussberatung noch einmal deutlich gemacht worden.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Krogmann, Sie haben hier gesagt, die kommunalen Spitzenverbände hätten zugestimmt. Natürlich stimmen sie dieser Einzelfrage zu. Das Synchronisierungsgesetz wird von den kommunalen Spitzenverbänden aber, wie sie noch einmal bestätigt haben, abgelehnt, weil es das Ehrenamt in den Hintergrund rückt.

Meine Damen und Herren, wir werden dann demnächst die Wahlen der hauptamtlichen Bürger

meister und nebenbei auch noch die Ratswahlen haben. Gerade der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund hat deutlich gemacht, dass er einen Verlust der Bedeutung des Ehrenamts befürchtet und deswegen dieses Synchronisierungsgesetz ablehnt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Ablehnung schließt sich die FDP-Fraktion an.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Ich bin fest davon überzeugt, dass Ihr Gesetzesvorhaben einzig und allein parteipolitische Gründe und parteipolitische Zwecke hat. Es geht darum, dass Hauptamtler-Kandidaten mit auf den Listen für die Räte kandidieren können, um möglichst zusätzliche Leute mit in den Rat hineinzuziehen.

Herr Kollege Krogmann, ich glaube, dass Sie mit den Gesetzesvorhaben insgesamt nicht für mehr Demokratie sorgen, sondern der Demokratie einen Schaden zufügen.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Kollege Oetjen. - Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt der Abgeordnete Belit Onay. Sie haben das Wort, Herr Kollege.

Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das meiste hat Herr Krogmann schon richtig gesagt. Es ist ein kleines, einfaches Gesetz, bei dem es um die Anhebung der Altersgrenze geht. Das ist im Grunde eine Anpassung an die beamtenrechtlichen Vorgaben. Der Kreis der Bewerberinnen und Bewerber wird damit geöffnet und erweitert.

Den Vorwurf, das erfolge zu spät, möchte ich zurückweisen; denn auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat ausdrücklich begrüßt, dass hier schnell Rechtssicherheit geschaffen wurde. Insofern glaube ich, dass es sich hier um einen Gesetzentwurf handelt, der den kommunalen Spitzenverbänden auch zeitlich entgegenkommt.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Lassen Sie mich noch etwas zur Schwächung des Ehrenamtes im Rahmen der Synchronisierung

sagen. Das ist zwar nicht Teil dieses Gesetzentwurfs. Sie haben es jetzt aber wieder aufgeworfen, Herr Oetjen. Deshalb möchte ich doch etwas erwidern. Diese Einschätzung teile ich nicht; denn durch die Synchronisierung, also die zeitliche Koppelung, der Wahl von Hauptverwaltungsbeamten und Ehrenamtlichen ist ein Schulterschluss gegeben. Durch diese zeitliche Koppelung wird vermieden, dass die Hauptverwaltungsbeamtin oder der Hauptverwaltungsbeamte beispielsweise den Rat überlebt. Die Entscheidungen werden zusammen getroffen und zusammen durchgehalten. Insofern ist das keine Schwächung, sondern eine Stärkung des Ehrenamtes.

(Beifall bei den GRÜNEN und Zu- stimmung von Johanne Modder [SPD])

Ganz zum Schluss will ich noch auf etwas eingehen, was Sie letztes Mal auch schon angesprochen haben. In Richtung der SPD unterstellen Sie parteipolitisches Kalkül und eine Systematik. Ich habe extra noch einmal in den Gesetzentwurf geguckt und kann Sie beruhigen: Die Stimmen, die für die SPD abgegeben werden, werden nicht doppelt gezählt. Es bleibt alles beim Alten.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Wahlrechtlich wird das abgebildet, was der Wille der Wählerinnen und Wähler war und ist - genauso wie im Bundestag.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Kollege Onay. - Jetzt spricht die Kollegin Angelika Jahns für die CDU-Fraktion. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns liegt ein Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes vor. Und man glaubt es kaum: Dieser Gesetzentwurf enthält tatsächlich wieder nur eine einzige Regelung, obwohl die Kommunen und die kommunalen Spitzenverbände händeringend auf Wege für dieses Land warten. Sie wollen wissen, wie die kommenden Fusionen aussehen sollen und wie die Regionalentwicklung aussehen soll.

(Zustimmung bei der CDU)

Uns liegt aber wieder mal ein Gesetzentwurf vor, der nur einen einzigen Grund hat. Wie der Kollege Oetjen schon gesagt hat, ist der Grund natürlich parteipolitisch zu sehen; denn anscheinend gibt es im Reich der SPD-Bewerber in diesem Land einen einzigen Bewerber, der unter diese Altersgrenze fällt und der dann künftig kandidieren kann.

(Zurufe von der SPD)

Wenn mein Fraktionsvorsitzender Björn Thümler hier stehen würde, hätte er gesagt: Das ist Arbeitsverweigerung.

(Zustimmung von Björn Thümler [CDU])

Was diese Landesregierung uns hier vorlegt, ist wirklich nicht mehr zu fassen.

(Beifall bei der CDU)

Ich darf aber auf Folgendes hinweisen: Dass die Altersgrenze von 65 auf 67 angehoben werden soll, wurde eben als sehr positiv dargestellt. Da kann man sich nur über diese SPD wundern, die überall im Land propagiert, die Rente mit 67 müsse zurückgefahren werden. Vor diesem Hintergrund kann ich nur sagen: Was ist das denn für eine Einstellung? - Wenn jemand bis 67 seine Karriere noch nicht begonnen hat - das ist eben vom Kollegen Krogmann hier gesagt worden -, darf er mit 67 noch eine Karriere starten.

(Helge Limburg [GRÜNE]: Sind Sie für 67 oder dagegen?)

Hut ab in diesem Alter!

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wir finden es wirklich toll, dass es Kollegen gibt, die dann noch dazu bereit sind.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, an dieser Stelle möchte ich auf Folgendes hinweisen: Dieses Land wartet wirklich händeringend auf Wege - dies habe ich eben deutlich gemacht -, wie künftig die Strukturen in den Kommunalverwaltungen aussehen und welche Aufgaben die Regionsbeauftragten haben sollen. Heute Morgen wurde dargestellt, dass die Koordination der EU-Förderung von den Landesbeauftragten wahrgenommen werden soll und dass es weniger Mittel gibt. Aber dafür sind natürlich erheblich mehr Mitarbeiter nötig. Es wird weiterhin viel mehr Geld für das Personal ausgegeben. Ich kann Ihnen nur sagen: Die bewährten Strukturen zu zerschlagen ist eine Katastrophe.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie nehmen die kommunalen Spitzenverbände nicht mit, und Sie nehmen die Mitarbeiter nicht mit.

Ich muss auch einmal ganz deutlich sagen: Die jetzige Landesregierung hat klammheimlich versucht, Einsparungen, die sich durch eine andere Verteilung der Grundsicherungskosten dadurch ergeben werden, dass sie vom Bund übernommen werden, in das Haushaltsbegleitgesetz zu schreiben. Sie haben damit gerechnet, dass dies niemand merkt. Aber die kommunalen Spitzenverbände und natürlich auch die Oppositionsfraktionen haben dies gemerkt.

Die Kommunen vor Ort sind verunsichert, weil niemand mit ihnen gesprochen hat. Ich kann Ihnen nur raten: Nehmen Sie die Kommunen mit! Dort gibt es Verunsicherungen, die Sie durch Ihre ständigen Änderungen einfacher Gesetze und gerade auch der Kommunalverfassung hervorgerufen haben. Ich nenne nur die Stichwahl. Sie wurde wieder eingeführt, um auch Bewerbern von Ihrer Seite die Chance zu geben, im zweiten Wahlgang gewählt zu werden. Dies ist natürlich aus Ihrer Sicht verständlich.

Aber das alles ist Stückwerk und kleinteilig. Sie sollten mit einem großen Wurf die Kommunalverfassung zusammen mit den Kommunalverwaltungen endlich einmal auf konstruktive Füße stellen und mit ihnen abstimmen, damit hier nicht ständig wieder kleine Gesetze vorgelegt werden. Wir warten noch immer auf den Gesetzentwurf. Eingebracht ist er ja. Aber Sie hätten in diesem Zusammenhang gemeinsam die Synchronisierung vornehmen können. Nein, hier geht es wirklich wieder einmal nur um parteipolitische Taktik, um den Regelungsbedarf in diesem einen Fall wahrzunehmen. Ich kann Ihnen nur sagen: Das Land ist bitter enttäuscht.