Protocol of the Session on September 25, 2013

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute über die neue Härtefallkommissionsverordnung für Niedersachsen. Zu Beginn möchte ich sagen, dass die Neuformulierungen, die von der Landesregierung vorgenommen worden sind, zu einem guten Teil auch die Zustimmung der FDP-Landtagsfraktion finden.

Ich muss aber auch sagen, dass da, wo Licht ist, auch Schatten ist.

(Ulrich Watermann [SPD]: Das ist meistens so!)

Als Erstes möchte ich deutlich machen, dass wir es als FDP-Fraktion unterstützen, die Anzahl der Mitglieder der Härtefallkommission auf neun zu erhöhen und auch Veränderungen beim Quorum herbeizuführen, sodass die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder notwendig ist. Diese Forderung wurde auch schon in der letzten Legislaturperiode erhoben, wir konnten sie aber leider nicht umsetzen.

(Markus Brinkmann [SPD]: Woran lag das?)

Wir unterstützen, dass ärztlicher Sachverstand in die Härtefallkommission aufgenommen wird, und ich finde es auch richtig, dass wir die Ausschlussgründe reduzieren.

Allerdings war ich schon erstaunt, als die Fraktionen von SPD und Grünen im Innenausschuss vorgeschlagen haben, den Antrag, den wir als FDP auf den Weg gebracht haben, für erledigt zu erklären. Denn dieser Antrag ist alles andere als erledigt. Viele der Punkte, die wir als FDP vorgeschlagen haben, werden von Ihnen als Regierungsfraktionen eben nicht aufgegriffen, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Beifall bei der FDP - Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Hartmannbund!)

Ich möchte sie nennen. - Sie wissen ganz genau, Herr Kollege, dass der Vorschlag mit dem Hartmannbund eine Option war, um ärztlichen Sachverstand hineinzubringen. Das tun Sie. Das finden wir richtig. Aber beispielsweise lösen Sie - das sieht auch der niedersächsische Flüchtlingsrat so - wahrscheinlich die meisten Probleme des Kirchenasyls, die wir in Niedersachsen haben, nicht.

(Ulrich Watermann [SPD]: Falsch!)

Ich halte das für ein sehr großes Problem, Herr Kollege Watermann. Denn weiterhin nehmen Sie Regelungen, die den unbekannten Aufenthaltsort bzw. den feststehenden Abschiebetermin betreffen, die die FDP-Fraktion vorgeschlagen hat und die wir bräuchten, nicht auf, sodass es weiterhin sein kann, dass Fälle von Kirchenasyl nicht für die Härtefallkommission zugelassen werden. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das halten wir für falsch.

Wir werden natürlich - das ist schon in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht worden - die Menschen über die Möglichkeit informieren, dass sie die Härtefallkommission anrufen können. Aber ich glaube trotzdem, dass eine weitergehende Regelung notwendig gewesen wäre.

Ferner nehmen Sie die von uns vorgeschlagenen Zumutbarkeitskriterien für die Mitwirkung bei der Passbeschaffung nicht auf. Dieser Vorschlag stammt übrigens von Herrn Mahrenholz. Dies hat auch einen Fall betroffen, den Herr Weusmann betreut hat und der umfänglich durch die Medien gegangen ist.

Im Übrigen tun Sie nicht das, was Sie in der letzten Legislaturperiode angekündigt haben, nämlich bei der Frage strafrechtlicher Verurteilungen die Kriterien für die Zulassung eines Falls zur Härtefallkommission auf das Mindestmaß, das in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes geregelt ist, zu reduzieren. Ich zitiere aus der Stellungnahme des niedersächsischen Flüchtlingsrates: Das erscheint überzogen und unnötig, sieht doch der Gesetzestext in § 23 a des Aufenthaltsgesetzes selbst den Ausschluss von Härtefalleingaben bei Straftaten von erheblichem Gewicht nur in der Regel vor. Warum sollte Niedersachsen an dieser Stelle den Rahmen enger stellen, als dies der Gesetzgeber vorgesehen hat?

Sie verzichten mit Ihrem Verordnungsentwurf insgesamt darauf, der Kommission ein Höchstmaß an Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiraum zu geben, wie Sie es früher eigentlich immer wieder gewollt haben. Das halten wir für bedauerlich.

Deshalb: Wo Licht ist, ist auch Schatten. Insgesamt springen Sie kürzer, als Sie es ursprünglich angekündigt haben.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Oetjen. - Zu einer Kurzintervention hat sich Herr Watermann gemeldet. Sie haben anderthalb Minuten Redezeit.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich ist es so: Da, wo die Sonne scheint, ist meistens auch Schatten. - Diese Weisheit wird wohl niemand bestreiten.

Wir sind gesprungen, und wir sind ziemlich weit gesprungen. Als Sie Verantwortung getragen haben, sind Sie nicht einmal gehüpft - da ist gar nichts passiert.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Doch! Sie sind weggehüpft!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, beim Verständnis der Regelung zum Kirchenasyl hilft es, die Begründung zu lesen. Dieser Punkt ist auch für uns wichtig. Ich empfinde ihn als extrem wichtig. Es geht dabei um Fälle, wenn die Anschrift nicht bekannt ist. Das Kirchenasyl ist dabei ausgenommen.

Bei den Straftatbeständen haben wir das gemacht, was hier vorhin stundenlang eingefordert worden ist: Wir haben auf die kommunalen Spitzenverbände gehört, die darauf hingewiesen haben, dass das rechtlich problematisch sein kann. Das ist wirklich eine schwierige Situation: Es geht darum, jemanden nicht zur Härtefallkommission zuzulassen, der in einem hohen Maße straffällig geworden ist. Da die Grenze genau zu ziehen, ist ein Aspekt, auf den wir genau achten müssen, um zu prüfen, ob wir mit der Regelung richtig liegen.

Aber ich hätte mir von Ihnen gewünscht, wenn Sie aus Ihrem Nicht-Hüpfen dazu kommen, jetzt gewaltige Dinge einzufordern, nämlich dass Sie irgendwann einmal gesagt hätten: Das, was in der Vergangenheit war und die Härtefallkommission anging, war inhuman und nicht einmal ansatzweise wert, „Härtefallkommission“ genannt zu werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Oetjen möchte antworten. Auch Sie haben anderthalb Minuten.

Frau Präsidentin! Herr Kollege Watermann, ich habe deutlich gemacht, dass wir auch schon in der letzten Legislaturperiode Verbesserungsbedarf gesehen haben. Diesen konnten wir aber nicht umsetzen. Insofern finde ich es gut, dass Sie diesen Weg jetzt gehen.

Ich sage nur, dass Sie nicht so weit springen, wie Sie es in der letzten Legislaturperiode angekündigt haben.

(Klaus-Peter Bachmann [SPD]: Wa- rum konnten Sie das nicht umset- zen?)

Verehrter Herr Kollege, eigentlich soll das Vorprüfungsgremium filtern. Wenn Sie die Regelung auf das Mindestmaß der Straftaten, die in § 23 a definiert sind, heruntergezogen hätten, dann hätten Sie der Kommission den Spielraum gegeben. Das heißt nicht, dass ein Härtefall mehr oder weniger

gekommen wäre. Das heißt nur, dass die Härtefallkommission die Möglichkeit gehabt hätte, sich damit zu befassen. Insofern glaube ich, dass Sie einfach nicht das tun, was Sie ursprünglich angekündigt haben.

Was das Thema Kirchenasyl angeht, möchte ich aus der Stellungnahme der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen zitieren, die darum bittet, die Worte „oder ein feststehender Termin verstrichen ist“ ersatzlos zu streichen.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe - wohl wie alle hier -, dass die Zahl der Fälle von Kirchenasyl möglichst gering ist und dass wir solche Fälle im Vorhinein lösen.

(Zuruf von der SPD: Richtig!)

Aber ich meine, dass die Regeln in der Härtefallkommissionsverordnung möglichst so gestrickt werden sollten, dass wir, wenn ein solcher Fall auftritt - der übrigens auch für die Kirchengemeinde vor Ort immer ein schwieriger Balanceakt ist; das möchte ich hier einmal deutlich sagen -, in keinem Fall Steine im Weg haben sollten, die einer Beratung in der Härtefallkommission entgegenstehen. Wir werden das beobachten. Aber ich sage Ihnen: Wenn das nicht funktioniert, dann haben wir hier dringenden Änderungsbedarf.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion hat nun Frau Schröder-Köpf das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich vor Wochen zum ersten Mal von dem Antrag der FDP-Landtagsfraktion mit dem Titel „Mehr Menschlichkeit in der Härtefallkommission“ erfahren habe, war mein erster Gedanke als Parlamentsneuling: Warum erst jetzt?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Warum, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der FDP, haben Sie diese Diskussion in den zehn Jahren der Regierungsbeteiligung bei den beiden Koalitionsverhandlungen nicht geführt?

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Das haben wir doch selbstver- ständlich!)

Eine Antwort darauf haben Sie bisher nicht gegeben.

(Jan-Christoph Oetjen [FDP]: Die ge- be ich Ihnen gleich!)

Aber auf eine Erklärung bin ich bei www.tagesschau.de gestoßen. In einer Wahlanalyse mit dem Titel „Warum die FDP scheiterte“ sagt der Politikwissenschaftler Everhard Holtmann aus Halle - ich zitiere -:

„Die FDP hat ihre Rolle als kleiner Koalitionspartner, der immer ein inhaltliches Korrektiv für die größere Volkspartei sein muss, aufgegeben. Sie hat sich programmatisch nicht von der Union abgesetzt und ihr eigenes Profil verloren. Wofür die FDP steht, ist zunehmend unklar.“

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Sehr geehrte Damen und Herren, dem ist nichts hinzuzufügen. Die Landtags-FDP hat zehn Jahre lang die Politik von Herrn Schünemann unterstützt. Viele Menschenleben - das muss man dazu sagen - wären anders verlaufen,

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

hätten Sie Ihre Aufgabe als Korrektiv der CDUPolitik wahrgenommen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)