Protocol of the Session on August 29, 2013

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Lies.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die Planung standen zusätzliche Mittel in Höhe von 79 Millionen Euro für den beschleunigten Ausbau zur Verfügung. Planungsmittel standen sowieso zur Verfügung. Diese Mittel kamen also für den beschleunigten Ausbau obendrauf. Für das Jahr 2013 als dem letzten Jahr, was die beschleunigte Planung betrifft, waren davon noch 16,6 Millionen Euro vorhanden, die natürlich nicht frei im Raum standen und logischerweise auch nicht wöchentlich neu vergeben werden, sondern die zu einem ganz wesentlichen Teil schon verplant waren und insofern uneingeschränkt für die Planung der A 39 und der A 20 eingesetzt werden.

Damit sind wir an dem Punkt, dass wir die uns möglichen Maßnahmen so weit beendet haben. Es folgt nun das Bewertungsverfahren des Bundes, damit die Planungen dann entsprechend der Maßgabe des Bundes fortgesetzt werden.

(Heiner Schönecke [CDU]: Angemel- det für 2013!)

- Die Beschleunigungsmittel wurden bis 2013 zur Verfügung gestellt. Das war von der alten Landesregierung nicht nur deshalb beantragt worden, weil man das Jahr 2013 wollte, sondern weil in diesem Jahr der Bedarf an Beschleunigungsmitteln ausgelaufen ist, weil wir die Planung auf einen Stand gebracht haben, der keiner weiteren zusätzlichen Mittel bedarf. Die ganz normalen Planungsmittel im Rahmen des Landeshaushaltes, um Planungen entweder selbst durchzuführen oder an Externe zu vergeben, stehen weiterhin zur Verfügung.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Bode für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Lies, zunächst einmal möchte ich Ihnen gratulieren, dass Sie das von den Grünen postulierte Vetorecht zum Bau der A 39 gekippt haben. Das ist eine sehr gute Botschaft des heutigen Tages.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vor dem Hintergrund, dass die Abgeordneten der FDP-Fraktion sehr sensibel sind, was die verfassungskonforme Beantwortung von Fragen durch die Landesregierung angeht,

(Helge Limburg [GRÜNE]: So sensibel hätten Sie im letzten Jahr sein sollen, als Sie noch an der Regierung wa- ren!)

gebe ich Ihnen die Gelegenheit, die von Ihnen - ich vermute: bewusst - nicht gegebene Antwort auf Frage 2 unserer Dringlichen Anfrage nachzureichen, und frage Sie erneut: Was versteht die Landesregierung unter einem uneingeschränkten Mittragen von Kabinettsbeschlüssen durch die Mitglieder der Landesregierung, wenn zwei Tage nach einer Antwort, dass die gesamte Landesregierung zu dem Bau der A 39 steht, ein Mitglied der Landesregierung in Uelzen genau das Gegenteil erzählt? Ist das ein uneingeschränktes Mittragen von Kabinettsbeschlüssen? Und wie geht eigentlich der Ministerpräsident damit um, wenn sich Minister so gegen eigene Beschlüsse stellen? Gibt es da eine Rüge?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Petra Tiemann [SPD]: Sie haben wohl früher viele Rügen bekommen, wenn Sie so fragen! - Gegenruf von Christi- an Dürr [FDP]: Nein, er hat die Be- schlüsse mitgetragen!)

Herr Minister Lies antwortet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bode, ich will den Teil, der als Antwort fehlte, gerne nachholen. Die Antwort beinhaltet nicht das Adjektiv „uneinge

schränkt“. Davon abgesehen, bedeutet „uneingeschränktes Mittragen“ ein Mittragen ohne Einschränkungen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Weitere Wortmeldungen zu Zusatzfragen liegen mir nicht vor. - Doch! Gerade noch rechtzeitig: Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Bode. Bitte!

Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass die Landesverfassung vorsieht, dass Sie immer nach bestem Wissen und umfassend antworten müssen, und in Ihrer Antwort in der Tat nur das Wort „Mittragen“ steht, muss der Landtag davon ausgehen, dass es keinerlei Einschränkung beim Mittragen gibt. Sonst wäre Ihre Antwort nicht der Verfassung entsprechend abgegeben worden. Deshalb stellt sich für mich schon die Frage, die ich Ihnen gerne stelle.

Das müssen Sie auch tun, Herr Bode.

(Heiterkeit)

Das mache ich sehr gerne, Frau Präsidentin.

Vor dem Hintergrund, dass sich Herr Minister Wenzel auf der einen Seite im Kabinett für den Bau der A 39 ausgesprochen hat und auf der anderen Seite in Uelzen der Öffentlichkeit genau das Gegenteil gesagt hat, frage ich: Gibt es Herrn Minister Wenzel zweimal?

(Zustimmung bei der FDP)

Herr Minister Lies antwortet. Bitte!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bode, ich habe vorhin die Antwort gegeben. Gleichwohl wiederhole ich sie gerne.

Der in der aktuellen Anfrage in Bezug genommene Bericht der AZ online zitiert Minister Stefan Wenzel in Zusammenhang mit dem Thema A 39 mit den Worten: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass es ein Kompromiss ist, den wir mit getragen haben“.

Ich glaube, dass diese Antwort eindeutig ist. Es gibt einen klaren Beschluss des Kabinetts, eine klare Haltung der Landesregierung. Ich glaube, dass damit die Frage verfassungskonform und wahrheitsgemäß beantwortet ist.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Nun liegen endgültig keine weiteren Wortmeldungen zu Zusatzfragen vor, sodass ich diesen Tagesordnungspunkt schließen kann.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Vertrauen in den Verfassungsschutz wiederherstellen - Antrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/445

Zur Einbringung erteile ich Herrn Dr. Birkner das Wort. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Verfassungsschutz nimmt sowohl auf der Länderebene als auch auf der Bundesebene eine wichtige, entscheidende und zentrale Aufgabe bei der Verteidigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung ein. Er ist unverzichtbar und notwendig. Dies ist umso wichtiger zu betonen vor dem Hintergrund, dass eine der Regierungsparteien bzw. Regierungsfraktionen, nämlich die Fraktion der Grünen, im Wahlkampf noch für die Auflösung des Verfassungsschutzes geworben hat und gesagt hat, dieser sei nicht reformierbar, habe sich verselbstständigt und im Ergebnis daher aufzulösen.

Es ist auch wichtig, dieses klare Signal vom Niedersächsischen Landtag ausgehen zu lassen, weil auch hier durch die Fraktion der Grünen und auch durch die Fraktionsvorsitzende der Grünen eine Diskreditierung des Verfassungsschutzes auch auf der persönlichen Ebene stattgefunden hat, für die sie sich zwar entschuldigt hat, auch öffentlich, aber bei der auch klar geworden ist, dass das Ausdruck

einer bei den Grünen sehr verbreiteten Haltung gegenüber einer Sicherheitsbehörde ist. Diese Haltung ist aus unserer Sicht völlig inakzeptabel, weil wir einen starken und guten, natürlich auch parlamentarisch stark kontrollierten Verfassungsschutz hier in Niedersachsen brauchen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, vor diesem Hintergrund wollen wir mit diesem Entschließungsantrag ein klares Signal senden, dass wir in Niedersachsen einen Verfassungsschutz wollen, dass wir einen parlamentarisch kontrollierten Verfassungsschutz wollen und dass wir einen reformierten Verfassungsschutz wollen, weil klar ist, dass es an der einen oder anderen Stelle einen Reformbedarf gibt.

Wir wollen aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsschutzes ein Signal von diesem Landtag aus haben, damit ihnen klar ist, dass dieser Landtag tatsächlich hinter dieser wichtigen Arbeit zur Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Rechtsordnung steht.

Meine Damen und Herren, die wirklich fürchterlichen Morde des sogenannten Nationalsozialistischen Untergrundes, der über Jahre hinweg ungehindert mordend durch das Land gezogen ist, sind natürlich Anlass, die Effektivität und die Strukturen unserer Sicherheitsbehörden und auch des Verfassungsschutzes zu überprüfen.

Durch diese Ereignisse - das ist auch im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auf der Bundesebene deutlich geworden - hat natürlich auch das Vertrauen in die Sicherheitsbehörden, auch in die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder, erheblich gelitten.

Unsere Bemühungen - das machen wir mit diesem Antrag deutlich - müssen sich darauf ausrichten, dieses Vertrauen in den Verfassungsschutz wieder herzustellen. Wir wollen deshalb, dass Rechtsgrundlagen, die Struktur und auch die Arbeitsweisen der Bundes- und Landesbehörden auf den Prüfstand kommen. Wir wollen, dass Doppeltätigkeiten, Informations- und Effektivitätsverluste durch fehlende Kooperationsbereitschaft, die hierbei sehr deutlich zu Tage getreten sind, der Vergangenheit angehören. Hieraus müssen die entsprechenden Lehren gezogen werden.

Wir müssen aber auch - dazu sollten wir, denke ich, vom Landtag aus ein klares Signal aussenden - klar machen, dass sich die föderale Struktur der Verfassungsschutzbehörden im Kern bewährt

hat und erhalten bleiben muss. Es kann eben nicht das Ziel sein, eine einheitliche bundesweite Behörde zu schaffen oder gar die Landesverfassungsschutzämter gänzlich aufzulösen und diesen Bereich komplett dem Bund zu überlassen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit diesem Entschließungsantrag sprechen wir im Wesentlichen drei Punkte an.

Wir wollen erstens eine Reform des Verfassungsschutzwesens. Dabei sollen folgende Punkte besonders berücksichtigt werden: Wir wollen, dass die Ausbildung von Verfassungsschützern bundesweit einheitlich geregelt wird, dass für die Verpflichtung von V-Leuten ebenfalls bundesweit einheitliche Standards geschaffen werden und Doppelverpflichtungen durch mehrere Dienste der Länder oder des Bundes ausgeschlossen werden.

Es müssen - das war bei den NSU-Morden ja erschreckend - einheitliche Regeln für das Aktenmanagement und Löschungsvorschriften. Wir müssen natürlich darauf achten, dass das Trennungsgebot zwischen Verfassungsschutz und Polizeibehörden - für uns als Liberale ist das von entscheidender Bedeutung - aufrecht erhalten bleibt.

Die Kooperation zwischen Bund, Ländern und der Länderbehörden untereinander muss effektiver gestaltet werden. - Das ist der erste Block.

Der zweite Block, meine Damen und Herren, bezieht sich auf die parlamentarische Kontrolle. Wir wollen eine effektive, konsequente parlamentarische Kontrolle. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Nachrichtendienst hierbei nicht so transparent und öffentlich arbeitet, wie das andere Behörden tun. Deshalb muss diese Öffentlichkeit durch das parlamentarische Kontrollgremium in besonderer Weise sichergestellt werden und eine parlamentarische Kontrolle gegeben sein.

Wir wollen diese Rechte, wie wir es in unserem Entschließungsantrag ausgeführt haben, ausweiten, wollen etwa ein noch umfassenderes Akteneinsichtsrecht gewähren. Wir wollen auch eine Möglichkeit haben, Sonderermittler einzusetzen. Wir wollen den Bediensteten des Verfassungsschutzes die Möglichkeit geben, sich unmittelbar unter Umgehung jeglicher Dienstwege an den zuständigen Ausschuss zu wenden. Wir wollen dem Ausschuss auch die Gelegenheit geben, unmittelbar einzelne Bedienstete vorzuladen, und nicht nur die Regierung, meist vertreten durch die Verfassungsschutzpräsidentin. Wir wollen ein un

mittelbares Zugriffsrecht haben, um von denjenigen, die das unmittelbar bearbeiten oder bearbeitet haben, die Informationen zu bekommen.