Protocol of the Session on August 29, 2013

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister Meyer, Sie haben vorhin die Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg angesprochen, die ja schon besteht. Ich frage die Landesregierung: Inwieweit sind dort verstärkte Maßnahmen oder Verstärkungen vorgesehen, um diesem Problembereich vertieft nachzugehen?

(Zustimmung von Helge Limburg [GRÜNE])

Vielen Dank. - Die Frau Justizministerin antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen gibt es schon seit dem Jahr 2002. Sie ist im Agrarbereich für Futtermittel, Fleischhygiene und Lebensmittelvorschriften zuständig.

In den Krisenfällen der Vergangenheit konnten nur durch deutlich überobligatorischen Einsatz der dortigen Mitarbeiter - es handelt sich um zwei Staatsanwälte bzw. eine Staatsanwältin und zwei Mitarbeiterinnen im Servicebereich nur in Teilen ihrer Arbeitskraft - diese Bereiche aufgearbeitet werden. Ich erinnere an die Verfahren zu den Dioxinskandalen und zu der Überbelegung von Ställen.

Mittlerweile ist in dem Bereich so viel aufgelaufen, dass sich die Landesregierung entschieden hat, ihn intensiv zu verstärken. Wir werden das sowohl hinsichtlich der Stellen als auch hinsichtlich der Aufgaben tun. Diesen Bereich werden wir mit einer neuen Aufgabe versehen, und zwar mit der Verfolgung der Straftaten nach § 17 des Tierschutzgesetzes, die der Kollege Meyer schon genannt hat.

Wir werden die Schwerpunktstaatsanwaltschaft hinsichtlich der staatsanwaltschaftlichen Stellen, wenn der Niedersächsische Landtag dem Kabinett mit dem Gesetz folgt - wer weiß? -, um vier Stellen aufstocken können. Wir werden zudem den Rechtspflegerbereich erhöhen und auch einen Buchhalter für diesen Bereich einstellen; denn wir wollen in dem Bereich nicht nur hinsichtlich der Strafverfolgung tätig werden, sondern wir wollen

das tun, was im Bereich der Strafverfolgung besonders schmerzt. Das heißt, wir wollen den Bereich der Gewinnabschöpfung stärken. Das bedeutet, dass man das einzieht, was jemand durch unrechtmäßiges Tun gewonnen hat. Damit wollen wir die Betreffenden wirklich spüren lassen, dass es sich nicht lohnt, diese Straftaten zu begehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Für die FDP-Fraktion stellt nun Herr Kollege Grupe eine Zusatzfrage.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorausschicken, dass es aus meiner Sicht keinerlei Rechtfertigung für den Umgang mit Tieren gibt, wie er in der Anfrage beschrieben worden ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Halten Sie den beschriebenen Umgang mit Tieren für typisch in Niedersachsen, oder handelt es sich eher um Ausnahmen, die dringend verfolgt werden müssen? Lässt sich beziffern, in welchem Maß in dieser Art und Weise mit Tieren umgegangen wird?

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Meyer. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir teilen die vom Fragesteller geäußerte Auffassung, dass es sich hierbei um grausame Bedingungen und Verletzungen des Tierschutzgesetzes handelt. Ob es sich um eine Häufung oder um Ausnahmen handelt, entzieht sich der Bewertung durch die Landesregierung. Wie wir angekündigt haben, werden wir in diesem Bereich trotzdem verstärkt kontrollieren und auch hinschauen, um diese Missstände abzustellen; denn wir wollen, dass es ordnungsgemäße, rechtswirksame Verladevorgänge bei allen Tieren in Niedersachsen gibt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Oesterhelweg für die CDU-Fraktion. Bitte!

Frau Präsidentin! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass auch wir die geschilderten Vorgänge für absolut abartig und widerlich halten, um das in aller Deutlichkeit zu sagen, frage ich Sie: Stimmen Sie mir zu, dass weder Mäster noch verarbeitende Betriebe moralisch oder auch wirtschaftlich ein Interesse an solchen Handlungsweisen haben können, weil beispielsweise die Qualität des dann zu verarbeitenden Fleisches deutlich beeinträchtigt wird?

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Aus Sicht der Landesregierung sollte natürlich niemand Interesse daran haben, Tierschutzverletzungen zu begehen, um sich damit wirtschaftliche Vorteile oder etwas anderes zu verschaffen.

Wir haben gesagt, wir wollen, dass es in Zukunft stärkere Meldungen gibt, wann ausgestallt wird. Wir sehen mindestens auch eine Verantwortung des Tierhalters dafür, dass der Verladevorgang durch ihn oder durch eine Firma, die das in seinem Auftrag tut, nach den tierschutzrechtlichen Bestimmungen geschieht. Von daher wollen wir die gesamte Kette bis hin zum Schlachthof stärker in den Fokus nehmen, damit es an dieser Stelle der Ausstallung nicht immer wieder - zumindest nach Fernsehberichten - zu diesen Problemen kommt.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Siebels von der SPD-Fraktion.

(Zuruf von der CDU: Stell mal die Frage nach den Keksen!)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nein, Herr Kollege, es geht jetzt nicht um die Kekse. Ich glaube, dass es in diesem Zusammenhang nicht angebracht ist, darüber zu scherzen, sondern ich

glaube, dass es bei den gezeigten Aufnahmen tatsächlich - - -

Herr Siebels, bitte die Frage!

Ich komme zur Frage - etwas grundsätzlicher gefragt -: Wenn - wie in dem gezeigten Beitrag - Tiere auf eine solche oder - wo uns das vielleicht nicht bekannt ist - auf eine andere Art und Weise misshandelt werden, müsste es ja eigentlich bei der Schlachtung zu Auffälligkeiten bei den Schlachtkörpern kommen, beispielsweise zu Hämatomen. An dieser Stelle stellt sich deshalb die Frage: Ist der Landesregierung darüber etwas bekannt? Wenn nichts darüber bekannt ist, wo so etwas auftaucht, woran kann es liegen, dass darüber nichts bekannt ist?

(Zustimmung von Andrea Schröder- Ehlers [SPD] und Helge Limburg [GRÜNE])

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer antwortet.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Rahmen des Tierschutzplanes, mit dem die Vorgängerregierung lobenswerterweise begonnen hatte und den wir jetzt übernommen haben, wollen wir gerade die Art und Weise, in der die Tiere gehalten werden - dabei geht es um die Anzahl der Hämatome und um die Schwere von Fußballenerkrankungen -, in den Schlachthöfen, wenn die Tiere dort angeliefert werden, systematisch erfassen, um so Rückschlüsse auf die Haltung zu ziehen. Am liebsten wollen wir zu einer Art Honorierungssystem kommen. Das heißt, wir wollen Anreize geben, damit der Tierschutz insbesondere bei der Haltung beachtet wird und damit die von Ihnen geschilderten Verletzungen wie z. B. Hämatome oder Fußballenentzündungen reduziert werden. In der Arbeitsgruppe zu den Tierschutzindikatoren arbeiten wir gerade daran, dass in den Schlachthöfen stärker hingeschaut und anhand des Grades der Verletzungen darauf geachtet wird, wie die Tiere vorher behandelt worden sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt der Kollege Angermann von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben in Ihren Ausführungen eben angekündigt, dass Sie einen Erlass herausgeben wollen, nach dem den Veterinärbehörden in Zukunft vor einer Ausstallung mitgeteilt werden muss, wann die Ausstallung stattfindet. Ich hätte gern gewusst, ob das auf alle Nutztierarten zutrifft. Gilt das auch dann, wenn z. B. einer kleiner Betrieb seinen Bullen oder seine einzelne Kuh abgeben will? Muss auch dieser vorab eine Mitteilung machen?

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir planen diese Neuregelung vor allem für die großen Geflügelställe, weil es gerade über diese Einrichtungen Berichte gibt. Es geht konkret um Hühner und Puten, die in Niedersachsen in der Regel in großen Beständen gehalten werden. Diese Betriebe müssen ihre Ausstallungen mit genauer Uhrzeit und Ort ankündigen, damit die kommunalen Behörden unangemeldet vorbeischauen und kontrollieren können, ob alles nach Recht und Gesetz vor sich geht. Für andere Tierarten, wie z. B. Schweine oder Rinder, planen wir so etwas nicht, weil uns für diese Tierarten weder aus den Medien noch aus anderen Quellen Meldungen über eine Häufung von Verstößen vorliegen.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Grupe von der FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier ist immer wieder von der Firma Wiesenhof die Rede. Die Tierschutzorganisation SOKO, die diese Aufnahmen gemacht hat, hat gesagt, dass es in mehr als zehn Betrieben der Firma Wiesenhof entsprechende Missstände gebe. Liegen der Landesregierung hierüber Erkenntnisse vor, handelt es sich vorrangig um diese Firma, oder gibt es weitergehende Erkenntnisse darüber, wo sonst noch Handlungsbedarf besteht?

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Vorwürfe, die in den Medien und auch von der SOKO Tierschutz gegen die Firma Wiesenhof erhoben werden, sind uns bekannt. Es bleibt jetzt aber der Staatsanwaltschaft überlassen, zu prüfen, um welche Ställe es sich handelt, zu welchem Zeitpunkt die Aufnahmen gemacht worden sind, welche Verstöße begannen worden sind und ob es da eine Einbeziehung gibt. Es ist also nicht der Bewertung durch die Landesregierung, sondern durch die Staatsanwaltschaft und Justiz überlassen, festzustellen, ob und welche Firmen in diese Vorfälle verwickelt sind.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Kollege Siebels von der SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Vorkommnisse, um die es hier geht, ja nicht die ersten dieser Art gewesen sind, sondern es in diesem Bereich schon im Jahr 2011 einen solchen Skandal - wenn man es so beschreiben will - gegeben hat, frage ich die Landesregierung, ob ihr bekannt ist, dass die Firma Wiesenhof - oder in Person Herr Wesjohann - in diesem Bereich Verbesserungen beim Tierschutz vorgenommen hat, wie sie meiner Kenntnis nach zugesagt worden waren. Wenn nein, warum nicht?

Vielen Dank, Herr Siebels. - Herr Minister Meyer, bitte!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ankündigungen der Firma Wiesenhof aus dem Jahr 2012 dahin gehend, was sie in ihrem eigenen Prozess verändern will, sind uns natürlich bekannt. Ich habe auf die Kennzeichnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch Nummern auf den Overalls zur besseren Identifizierung hingewiesen. Auch die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitar

beiter ist von der Firma Wiesenhof als Maßnahme angekündigt worden. Die Landesregierung überprüft nun aber nicht, ob die Ankündigungen einer Firma im Hinblick auf Tierschutz eingehalten worden sind oder nicht. Sie bewertet nur konkrete Verdachtsmomente auf Tierschutzverletzungen.

Vielen Dank. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die CDU-Fraktion Herr Kollege Oesterhelweg.

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin. - Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie wahrscheinlich recht gute Kontakte zu dieser sogenannten SOKO Tierschutz haben, frage ich Sie: Ist Ihnen bekannt, dass in diesen immerhin gut zehn Fällen nicht nur dokumentiert und veröffentlicht wurde, sondern dass auch konkret Anzeige erstattet wurde?

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer antwortet.