und wir haben selbstverständlich die Fragestunde eröffnet, sodass jeder die Möglichkeit hatte, seine Frage zu stellen.
Diese Souveränität haben wir allerdings - das muss ich ehrlicherweise sagen - von dieser Landesregierung auch nicht erwartet.
Vielen Dank, Herr Präsident Bachmann. - Herr Kollege Grascha, Herr Kollege Nacke, auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - das wird Sie nicht überraschen - lehnt Ihren Antrag auf Erweiterung der Fragemöglichkeiten, also auf Abweichung von der Geschäftsordnung, ab.
Zum einen, Herr Kollege Grascha: Das, was Sie hier als technische Regelung in der Geschäftsordnung bezeichnen, ist seit Jahren von Plenum zu Plenum ein völlig akzeptiertes, bewährtes Verfahren. Wir sind ein einziges Mal davon abgewichen, in der Tat:
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Lachen und Zurufe bei der CDU und bei der FDP - Ulf Thiele [CDU]: Unglaublich!)
- Sie haben mich gar nicht ausreden lassen - und in einer Situation, in der in der Tat die damals drei Oppositionsfraktionen zahlreiche Fragen hatten. Ich kann mich aber nur dem Kollegen Tonne anschließen: Ich kann überhaupt nicht erkennen, wo Ihre weiteren inhaltlichen Fragen sind. Ihre Fragen werden gestellt. Sie werden umfassend beantwortet, von mehreren Mitgliedern der Landesregierung. Sie stellen keine neuen Fragen, sondern Sie wiederholen alte Fragen,
und in Teilen versuchen Sie, den Kernbereich der Willensbildung der Landesregierung auszuforschen. Auch das ist unzulässig.
Insofern kann ich auch gar nicht erkennen, wo der ernsthafte inhaltliche Bedarf an noch mehr Fragen sein soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir können über den gestellten Antrag zur Geschäftsanordnung noch nicht abstimmen. Es hat sich jetzt noch Herr Thümler als Fraktionsvorsitzender der CDU zu diesem Geschäftsordnungsantrag gemeldet. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon ein wenig erschüttert, wie Sie versuchen wollen, Ihr eigengestecktes Ziel von Transparenz und Offenheit zu unterlaufen und ein berechtigtes Anliegen der Opposition in diesem Hause gleich wahrscheinlich niederstimmen werden.
Nun will ich Ihnen, lieber Herr Tonne und lieber Herr Limburg, einmal aus Ihrer Pressemitteilung vom 23. August 2013 folgenden Satz vorlesen, mit der Genehmigung des Präsidenten. Zitat:
Meine Damen und Herren, ich gehe davon aus, dass die Landesregierung durchaus willens und in der Lage ist, weitere Fragen zu beantworten. Sie
sollten gemäß Ihren eigenen Worten jetzt über Ihren Schatten springen und nach § 99 der Geschäftsordnung von der üblichen Verfahrensweise abweichen und alle Fragen zulassen. Das verkürzt den Prozess erheblich. Deswegen: Geben Sie sich einen Ruck! Bleiben Sie demokratisch!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Limburg, nur zur Vervollständigung: Damit Ihre Kollegen und auch Sie wissen, wie Sie bei dieser Geschäftsordnungsfrage hinterher abstimmen wollen, werden oder sollen, möchte ich Ihnen Ihre eigene Pressemitteilung vom heutigen Tag, 18.15 Uhr - das ist noch gar nicht lange her -, vorlesen:
„Helge Limburg zur heutigen Regierungserklärung von Ministerpräsident Stephan Weil:... Es ist in unserem Interesse, alle offenen Fragen hinsichtlich des Fehlverhaltens des ehemaligen Staatssekretärs Udo Paschedag restlos aufzuklären.“
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen zur Geschäftsordnung liegen nicht vor. Wir kommen daher zur Abstimmung über den vom Kollegen Nacke gestellten Antrag. Er hat beantragt - ich zitiere den entsprechenden Paragrafen der Geschäftsordnung -, nach § 99 eine abweichende Entscheidung im Einzelfall von der gültigen Geschäftsordnung zu treffen. Die gültige Geschäftsordnung sieht vor, dass jede Kollegin und jeder Kollege zwei Zusatzfragen stellen kann. Der Paragraf lautet:
„Der Landtag kann im Einzelfall von Vorschriften dieser Geschäftsordnung abweichen, wenn nicht zehn anwesende Mitglieder des Landtages widersprechen.“
- Dann zeigen Sie es bitte an! Wer will dem Antrag widersprechen? - Das sind deutlich mehr als zehn Mitglieder des Hauses. Wir können deswegen nicht nach § 99 verfahren und setzen die Zusatzfragen fort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf die Besoldungsfrage zurückkommen.
(Ulf Thiele [CDU]: Wann sind Sie ei- gentlich informiert worden? - Heiter- keit bei der CDU und bei der FDP)
Herr Minister Schneider, es war ja auch zu lesen und ist diskutiert worden, ob man nicht unabhängig von Versetzungsbeschlüssen der niedersächsischen Landesregierung und der nordrheinwestfälischen Staatssekretär Paschedag einfach die Ernennungsurkunde hätte aushändigen können. Welche rechtlichen Folgen hätte es gehabt, wenn Niedersachsen das gemacht hätte, um damit B 9 zu erreichen?
(Christian Dürr [FDP]: Es gibt keine Ernennungsurkunde, Helge, weil er versetzt worden ist! - Ulf Thiele [CDU]: Das war ja wirklich eine intelligente Entlastungsfrage!)
Das war eine interessante Fragestellung. Auf diesem Wege wäre es gelungen, diesen Zuschlag von 700 und soundso viel Euro pro Monat einzusparen. Es wäre unterm Strich aber ein sehr schlechtes Geschäft gewesen, weil in solchen Fällen sämtliche Versorgungslasten auf den neuen Dienstherrn übergehen, während im normalen Verfahren eine Aufteilung nach den entsprechenden Dienstzeiten stattfindet. Deswegen war der gewählte Weg der richtige. Der andere wäre entschieden gegen die Interessen des Landes gewesen.
Ich darf die Gelegenheit nutzen, eine Aussage von vorhin ein wenig zu korrigieren. Wir haben das eben noch einmal geprüft. Das war mir auch nicht ganz klar. Die Frage wird ja auch nicht so oft gestellt. Bei Disziplinarverfahren ist Disziplinarbehörde das jeweilige Fachministerium. In diesem Falle wäre es also das Landwirtschaftsministerium. Das war mir nicht präsent. Ich bitte um Nachsicht.