Protocol of the Session on September 20, 2017

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Meyer zu Strohen. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion der Kollege Gerd Ludwig Will.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gemeinsam legen die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zu diesem Entwurf eines Niedersächsischen Ingenieurgesetzes vor, und zwar deshalb, weil die Opposition auch hier bei den abschließenden Beratungen eines technischen Gesetzentwurfs noch schnell weitreichende inhaltliche Änderungen durchgestimmt hat, obwohl dazu klare Absprachen bestanden.

Die Landesregierung hat mit dem ursprünglichen Gesetzentwurf mehr Klarheit und Ordnung in das Gesetz gebracht. Vor allen Dingen ging es aber auch darum, zwingende EU-Vorgaben umzusetzen.

Die plötzlich von den Oppositionsfraktionen initiierte Diskussion um den Mindestanteil von MINTInhalten führte nur dazu, einen Mindestanteil von 70 % förmlich vorzuschreiben - und das entgegen

den Fassungen, die in fast allen Bundesländern gelten; wir haben das gerade schon gehört. Damit treiben Sie bestimmte Ingenieurausbildungen aus Niedersachsen weg, und das ist unverantwortlich. Sie schaden dem Studienstandort Niedersachsen und senken die Chance, den Fachkräftebedarf durch eigene Studierende zu decken und diesen Bereich durch eigene Kraft zu entwickeln.

Die Folgen des erhöhten MINT-Anteils - mit Ausnahmen für bestimmte Studiengänge - sind vorherzusehen. Für zukünftige, neue interdisziplinär ausgerichtete Studiengänge können die Ausnahmen gar nicht gelten. Das Ministerium sieht dabei keine Möglichkeit, durch eine Vorsorgeklausel alle zukünftigen Fälle zu regeln. Die Folge wäre ein neuer Gesetzentwurf oder eine weitere gesetzliche Änderung. Ihre durchgestimmten Änderungen sind der falsche Weg. Das ist unstreitig eine Verschlechterung eines technischen Gesetzes. Dabei ging es Ihnen nie um die Inhalte des Gesetzes, sondern darum, Überläufer-Mehrheiten zu demonstrieren - egal, ob die gesetzlichen Regelungen sinnvoll sind und den interessierten Studierenden in Niedersachsen nützen. Der Mehrheitsempfehlung des Ausschusses können wir daher nicht zustimmen.

Vielen Dank, Herr Kollege Will. - Für die FDPFraktion hat jetzt Frau Abgeordnete Gabriela König das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Will, was Sie hier gerade gesagt haben, finde ich eigentlich sehr traurig. Wir haben im Ausschuss ein Ingenieurgesetz beraten, von dem wir alle der Meinung waren, dass wir darüber gemeinsam in der Fassung abstimmen können, in der es im Moment vorliegt.

Wir hatten eine Anhörung im schriftlichen Verfahren. Mehr als zehn unterschiedliche Stellungnahmen sind eingegangen, wobei die überwiegende Mehrheit davon ausgegangen ist, dass gerade in der jetzigen Situation, in der nach der sogenannten Berufsanerkennungsrichtlinie der EU ausländische Berufsqualifikationen akzeptiert werden müssen, bei den technischen Ingenieuren der Anteil der MINT-Fächer im Studium im Minimum 70 % betragen muss. Wir haben eine Stellungnahme bekommen, in der dies, was von den meisten erwünscht worden ist, ausdrücklich gefordert wurde. Genau das haben wir hier auch aufgenommen. Warum? -

Um Klarheit zu schaffen für alle, die im Ingenieurwesen tätig sein wollen, auch für diejenigen aus dem Ausland.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Diese Menschen haben jetzt eine gesetzliche Grundlage und können prüfen, ob sie diese Möglichkeiten auch wirklich in Anspruch genommen haben. Das finde ich auch gut. Frau Westphely hat vorhin gesagt, wir bräuchten mehr Ingenieure und deswegen müssten wir ihnen auch bessere Möglichkeiten schaffen. Es ist richtig, dass wir ihnen bessere Möglichkeiten schaffen müssen, aber nicht zu schlechteren Standards. Das kann doch nicht unser Bildungsanspruch sein. Nur weil wir mehr Ingenieure brauchen, können wir doch nicht sagen, dass wir die Standards runtersetzen und die ganze Ausbildung verschlechtern. Das kann so nicht sein.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Davon nehmen wir in diesem Gesetzentwurf weitestgehend Abstand. Wir wollen auf gar keinen Fall, dass Ingenieure, die diese Möglichkeiten gar nicht erst haben, weil sie von vornherein ganz andere Ausbildungsstandards haben, wie z. B. ein Wirtschaftsingenieur, dessen Ausbildung Jura, BWL und möglicherweise Management oder andere zusätzliche Fächer umfasst, diese Berufsbezeichnung hinterher nicht mehr führen dürfen. Deswegen sind wir auf die Wirtschaftsingenieure eingegangen. Das kann auch auf einige Agraringenieure zutreffen. Deswegen haben wir auch diesen Begriff aufgenommen.

Das ist eine ganz wichtige Sache. Wenn Sie glauben, dass man eventuell damit Erfolg haben könnte, dass man sagt, damit sei alles abgedeckt, dann sind sie auch dort auf dem Holzweg. Wir wollen damit auf gar keinen Fall dafür sorgen, dass eine weitere Ausbildung bzw. eine Fachausbildung innerhalb des Ingenieurwesens, in der man tätig wird, wegfällt. Ganz im Gegenteil, genau in diesem Beruf ist eine ständige Fort- und Weiterbildung genauso wichtig wie eine Neuausweisung, sofern sich die Berufe verändern. Das muss auch im Studium abgebildet werden.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Sie werden aber nie darauf setzen können, dass der MINT-Fächer-Anteil abgebaut wird. Da wird höchstens noch aufgesattelt. Im Moment liegt er in den meisten technischen Berufen zwischen 80 und

90 %. Das werden wir weiterhin unterstützen und haben es in diesem Gesetzentwurf auch dementsprechend abgebildet. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin König. - Es liegt eine Wortmeldung für eine Kurzintervention der Kollegen Westphely vor. Sie hat für 90 Sekunden das Wort. Bitte!

Zunächst einmal ist es mir ein Anliegen, ausdrücklich zurückzuweisen, dass die Formulierung, die in dem ursprünglichen Gesetzentwurf der Landesregierung enthalten war, nämlich dass für das Tragen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ überwiegend MINT-Fächer belegt werden müssen, schlechtere Standards oder eine Abwertung bedeutet hätte. Das möchte ich ausdrücklich zurückweisen. Für bestimmte Studiengänge schlagen Sie ja sogar vor, dass es diese Möglichkeit geben soll, nämlich für Agrar- und Wirtschafsingenieure. Warum denn z. B. nicht für die Umweltingenieure? Mir fehlt dort, ehrlich gesagt, jede sachliche Begründung, warum genau diese beiden Studiengänge als Ausnahmen herausgegriffen worden sind und nicht auch andere. Vielleicht können Sie dazu noch etwas sagen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Die FDP-Fraktion möchte erwidern. Frau König? - Ja, richtig. Dann haben Sie ebenfalls für 90 Sekunden das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Westphely, wenn Sie das Gefühl haben, dass wir die Umweltingenieure eventuell mit dem MINTFächer-Anteil überfordern, hätte ja die Möglichkeit bestanden, das im Ausschuss einzubringen. Möglicherweise ist das aber eine Situation, die wir geprüft haben, dass diese Gruppe also im Prinzip gar nicht unter den Anteil von mindestens 70 % fällt. Wir haben ja eine überwiegende MINT-Ausbildung. Wir hatten bislang 51 % MINT-Fächer-Anteil, das bedeutet „überwiegend“. Das sind mehr als 50 %. Das heißt also, es gibt dementsprechend nur einen Anteil von 49 % anderer Fächer im Studienfachgebiet. Wir haben eine gute MINT-Ausbildung ge

habt, aber die reicht nicht aus für das, was wir im Prinzip als eine sehr gute Ausbildung im gesamten europäischen Umland darstellen wollen. Unsere Ingenieure sind bislang unter den wichtigsten, eigentlich unter den bestausgebildeten gewesen. Allerding muss man dabei auch den Hochschulen anrechnen, dass sie immer darauf hingewirkt haben, dass bei ihnen der Mint-Fächer-Anteil mindestens 80 bis 90 % beträgt. Wir wollen auch für alle ausländischen Arbeitnehmer klarstellen, dass das in Deutschland so ist und dass wir uns nur mit einem Standard gerade so zufrieden geben können, wie wir ihn im Moment in der Form als Mindeststandard haben, und nicht mit weniger.

Das ist die Situation, von der wir im Moment ausgehen. Wir wollen das nach außen klarstellen. Es ist eine gesetzliche Festlegung, und die lassen wir auch im Gesetzentwurf, damit sich jeder danach richten kann.

(Beifall bei der FDP und Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau König, für die Erwiderung. - Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Wir treten in die Einzelberatung ein. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksacke 17/8749 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Ich frage nach Gegenstimmen! - Gibt es Enthaltungen? - Der Sitzungsvorstand ist einmütig der Auffassung, dass der Änderungsantrag bei Stimmengleichheit im Hause nicht angenommen ist.

Wir kommen jetzt zur Ausschussempfehlung. Wer dieser Ausschussempfehlung zu Artikel 1 folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! - Ich frage nach Gegenstimmen! - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist auch hier Stimmengleichheit festzustellen.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Die Hände waren nicht oben! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Die haben nicht abgestimmt! - Der Präsident bespricht sich mit Schriftführerin Kohlenberg)

- Wir brauchen nicht zu streiten. Ich frage noch einmal die Schriftführerin. - Es waren, nachdem ich nach den Gegenstimmen gefragt habe, in den betreffenden Fraktionen nicht alle Arme oben. Insofern hat es eine Mehrheit für die Ausschuss

empfehlung, also für die ursprüngliche Fassung, gegeben.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Artikel 2. - Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wer dieser zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall.

Artikel 3. - Änderungsempfehlung des Ausschusses. - Ihre Stimmen, bitte! - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist ebenfalls einmütig beschlossen.

Gesetzesüberschrift. - Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. - Wer möchte dieser folgen? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Auch das ist einmütig beschlossen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung.

Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmen möchte, den und die bitte ich, sich jetzt vom Platz zu erheben. - Ich frage nach den Gegenstimmen. - Die sehe ich nicht. Enthaltungen? - Dann ist die Novelle zum Ingenieurgesetz bei zahlreichen Enthaltungen in der Fassung, wie sie vom Sitzungsvorstand bei den Einzelberatungen festgestellt worden ist, angenommen.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11: Abschließende Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 17/7278 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/8695 - Schriftlicher Bericht - Drs. 17/8717 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/8742neu - Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/8743

Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf mit Änderungen anzunehmen.

(Unruhe)

- Ich mache erst weiter, wenn es im Plenarsaal ruhig ist. Die Formalien müssen Sie sich anhören,

damit die Beratung ordentlich abläuft. - Herr Kollege Dr. Saipa, bitte! - Keine Gespräche jetzt!

Der Änderungsantrag in Drucksache 17/8742neu betrifft Regelungen zur Barrierefreiheit. Er zielt darauf, als Artikel 1 Nr. 16 des Gesetzentwurfs eine geänderte Fassung des § 49 anzunehmen. Der Änderungsantrag in der Drucksache 17/8743 hat Regelungen zu ortsveränderlichen Geflügelställen zum Gegenstand, die als neue Nr. 36 in Artikel 1 des Gesetzentwurfs vorgesehen werden sollen.

Wir treten in die Beratung ein.