Anette Meyer zu Strohen

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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, wie viele Lehrkräftestellen fallen im Haushaltsplan 2018 gemäß den Vermerken im Haushaltsplan des Kultusministeriums - Einzelplan 07 - weg, und wofür werden diese Stellen derzeit noch eingesetzt?
Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, wir denken europäisch. Ein guter Grund, bestehende Gesetze an die heutige Zeit anzupassen, und dazu gehört das Ingenieurgesetz. Die Umsetzung duldet auch keinen Aufschub mehr, da ja schon ein EU-Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet worden ist.
Mein Dank gilt daher zunächst einmal den Verbänden, den Hochschulen und den sonstigen Institutionen, die sich trotz der kurzen Frist konstruktiv an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt haben. Anlass für diese Neufassung sind insbesondere zwei Richtlinien: die sogenannte Berufsanerkennungsrichtlinie und die Flüchtlingsrichtlinie. Erklärtes Ziel ist es, die Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen wesentlich zu vereinfachen und diese auch in Niedersachsen anzuerkennen und zuzulassen.
Wenn man es also insgesamt betrachtet, haben wir damit einen wichtigen Meilenstein zur Förderung der beruflichen Mobilität in Europa markiert.
Dieser Gesetzentwurf schafft Klarheit und Rechtssicherheit in vielen Punkten. Ich will dazu gar nicht alle Neuregelungen aufführen.
Der Gesetzentwurf betrifft alle Ingenieurinnen und Ingenieure in unserem Bundesland, die planend und beratend für uns tätig sind. Der Kernpunkt der Änderung betrifft - darauf bezieht sich auch Ihr Änderungsantrag - die Frage, wer letztlich die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ führen darf. Daher ist auch der thematische Schwerpunkt der Stellungnahmen der Kammern und aller existierenden aktiven Berufsverbände - und das sind viele - die Regelung in § 6, nämlich die Regelung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieurin oder Ingenieur“. Darin wird der prozentuale Anteil der MINT-Fächer an der Fachrichtung, die zum Führen dieser Berufsbezeichnung berechtigt, festgeschrieben.
In der ersten Fassung des Gesetzentwurfs war der Begriff „überwiegend“ vorgesehen. Meine Damen und Herren, „überwiegend“ hatten wir bisher nicht. An den Hochschulen und Universitäten liegt der MINT-Anteil in den klassischen Ingenieurstudiengängen überall bei 70 %, zum Teil sogar bei 80 %. Und ich muss Sie korrigieren: In Sachsen ist ein Anteil von sogar 80 % der MINT-Fächer festgeschrieben. Nicht nur Bremen, sondern auch Sachsen hat also 80 % festgeschrieben.
Leider unterscheiden sich unsere Auffassungen an der Stelle. Wir als CDU sagen: Warum sollen wir den Anteil, der jetzt schon vorhanden ist, auf „mindestens 50 %“ herunterziehen? Wir sollten bei dem bleiben, was wir schon haben. Genau deshalb haben die Ingenieurkammer und alle Verbände intensiv darum gebeten, den Anteil von 70 % festzuschreiben.
Ich sage auch: Wir brauchen diesen Anteil, um die Qualität des Ingenieurberufs auf Dauer zu erhalten. Das erwartet auch der Verbraucher. Wenn ein Ingenieur etwas für uns plant, dann müssen wir uns darauf verlassen können, dass er auch eine entsprechende Qualifikation hat.
Daher bekennen wir als CDU uns im Gegensatz zu SPD und Grünen, wie wir nun sehen, zu einem MINT-Anteil von mindestens 70 %. Das ist auch im Interesse der zukünftig planenden und beratenden Ingenieure wichtig für sie. Denn fundiertes Fachwissen bedeutet Zukunftsfähigkeit und Zukunftsfestigkeit dieses wichtigen Berufsstandes.
Gerade heute im globalen Wettbewerb werden Ingenieurinnen und Ingenieure gebraucht, die genau diesen beruflichen Anforderungen genügen. Daher benötigen sie eine entsprechende hochka
rätige Ausbildung. Übrigens würde die niedersächsische Ingenieurausbildung, wenn wir diesen Anteil nicht gesetzlich festschreiben würden, klar hinter die europäischen Mindeststandards zurückfallen. Denn auf europäischer Ebene ist dieser Anteil entsprechend festgeschrieben. Wir hätten dann gegenüber der europäischen Ebene also einen Nachteil.
Noch kurz zu der Frage, warum wir das Agrar- und Wirtschaftsingenieurwesen von dieser Regelung ausgenommen haben: In diesem Bereich liegen oft Doppelqualifizierungen vor. Bei den Wirtschaftsingenieuren gibt es einen hohen VWL-Anteil und bei den Agraringenieuren Qualifizierungen im Pflanzen- oder Tierzuchtbereich. Diese Sparten sind also schon lange - grenzübergreifend - nach den Anforderungen des europäischen Auslandes ausgerichtet.
Ich denke, meine Damen und Herren, mit dieser Novellierung des Ingenieurgesetzes stellen wir wichtige Weichen für eine gesicherte Zukunft. Ich würde mich freuen, wenn Sie dem Gesetzentwurf insgesamt zustimmen würden. Ihren Änderungsantrag lehnen wir ab.
Danke.
Sehr geehrter Herr Minister, ich habe eine Frage. Wenn man dieses Thema sehr ernst nimmt, dann geht es in Niedersachsen um Tausende Hektar von Kompensationsflächen. Wenn ich sehe, wie die bewirtschaftet werden - mit langem Gras, einmaliger Mahd, keine Bodenbrüter mehr -, frage ich Sie: Warum veranlassen Sie dann nicht, dass man z. B. auch auf diesen Tausenden von Hektar mit Blühstreifen und Blühflächen entsprechende Nahrungsgrundlagen anlegt?
Des Weiteren frage ich Sie, warum man z. B. über die Bauordnung - auch da könnten Sie Einfluss
haben - nicht verhindert, dass es in Städten oder kleinen Gemeinden da, wo Gewerbe oder Wohnbebauung ist, gleißend hell ist. Ich kann abends ohne Weiteres ohne Licht durch die Städte fahren.
Drittens. Sie wissen auch, dass das Thema Funkwellen bei der Reduzierung von Insektenvorkommen eine Rolle spielt.
Alle diese Sachen vermisse ich in dem Antrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Tempo 30 - Modellversuch des Landes Niedersachsen, am liebsten flächendeckend! Was zunächst mit Umweltschutz und Verkehrssicherheit begründet wurde, entpuppt sich mittlerweile nur noch als ein ideologisch geführter Kampf gegen Autofahrer.
Das Ergebnis dieser müßigen Diskussion - das wissen wir heute schon -: Unmengen von Gutachten, hohe Kosten und bürokratischer Aufwand. Dabei sind die umweltpolitischen Argumente wenig überzeugend. Vorhin wurde schon über Frankfurt gesprochen.
Auch in Tempo-30-Bereichen in unserer Bundeshauptstadt wurde festgestellt, dass eine flächendeckende Temporeduzierung auf keinerlei Weise der Luftverbesserung dient.
Ich würde gerne zu Ende ausführen.
Vergleichbare Messungen gab es auch in süddeutschen Städten. Dort wurden die Messungen übrigens von Hochschulen begleitet.
In Hamburg - das wissen Sie auch - haben wir mittlerweile mehr Tempo-30-Bereiche als Tempo50-Strecken. Allerdings kann auch hier die avisierte Luftverbesserung nicht festgestellt werden, ebenso wenig eine Lärmminderung.
Diese - ich sage einmal - wirklich schon fast verkehrsfeindliche Politik, die hier betrieben wird, führt nicht nur zu Frust bei den Autofahrern, sondern ist auch eher umweltschädlich. Besonders im innerörtlichen Bereich führt das ständige Wechselspiel aus Halten, Anfahren und Beschleunigen des Fahrzeugs zu langen Standzeiten und in der Folge auch zu Emissionen von Schadstoffen und Lärm, Feinstaub und Rußpartikeln. Sie alle wissen, dass die Partikelfilter - und wir haben noch sehr viele Diesel-Fahrzeuge - ihre notwendige Arbeitstemperatur überhaupt nicht erreichen.
Doch anstatt die richtigen Maßnahmen zu ergreifen, wird unverändert von irgendwelchen Modellversuchen geträumt, die wertvolle Haushaltsmittel vernichten, obwohl die Ergebnistendenz mit Blick auf die Feldversuche schon bekannt ist. Wir alle arbeiten daran, Schadstoffe und Lärm zu reduzieren, aber generell - und sogar bundesweit - die Fahrgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren, ist im Hinblick auf Autoabgase und Verkehrslärm nicht der passende Rettungsring.
Vielmehr sollte die Verflüssigung des Verkehrs unser Ziel sein. Denn wir wissen doch alle, dass der Verkehr in den kommenden Jahren sogar noch zunehmen wird. Es wurde schon ausgeführt: Saubere Luft, Lärmreduzierung und Verkehrsfluss lassen sich auf einer Hautverkehrsstraße z. B. über eine Ampelschaltung auf eine „grüne Welle“ erreichen. Straßen wären dann auch das, was ihrer Zweckbestimmung entspricht: Verkehrswege und keine Standzonen!
Meine Damen und Herren, unser gemeinsames Ziel ist es doch auch, dass die Menschen den ÖPNV nutzen, um von A nach B zu gelangen.
Wie wollen wir denn hier Akzeptanz und das oft zitierte Umsteigen von den Individualverkehrsmitteln auf den Bus erreichen? Wer benutzt denn einen Bus, wenn er weiß, er kommt nicht voran? Und die immensen Aufwendungen für verknüpfte Ampelschaltungen, die wir überall in den Städten haben, damit die Busse zügig vorankommen, wären dann ja auch zum Fenster hinausgeworfen.
Anstatt nun Geld in weitere sinnfreie Tempo-30Versuche zu stecken, sollten wir besser alle verfügbaren Technologien nutzen, um dem Ziel, Emissionen zu reduzieren, näher zu kommen.
Zum Beispiel, indem wir mehr Geld für die Erprobung von Elektro- oder gasbetriebenen Bussen geben.
Gestern wurde gesagt, Brennstoffzellen sollen weiterentwickelt werden. All das sind Möglichkeiten, in die wir Geld hineingeben können.
Wir sollten nicht vergessen, dass wir bereits erste Versuche in der Entwicklung von alternativen Antriebsquellen, die energiesparender und umweltfreundlicher sind, zu verzeichnen haben. So sind bereits nachhaltige, synthetische Kraftstoffe entwickelt worden, die erdölunabhängig, schwefel- und benzolfrei sind. Daran ist übrigens eine Firma aus Werlte beteiligt. Das wären auch sinnvolle Versuchsfelder, die gute und umsetzbare Ergebnisse versprechen.
Wie nun ein generelles Tempolimit zu einer nennenswerten Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen soll - das wurde hier vorhin von den Grünen ausgeführt - erschließt sich ebenfalls nicht. Wir haben heute die Möglichkeit, Spielstraßen, verkehrsberuhigte Zonen, Fußgängerzonen und separate Fuß- und Radwege auszuweisen. Damit haben unsere Kommunen wirkungsvolle strategische und planerische Instrumente in den Händen. Mit diesen Mitteln können sie den Verkehr lenken, steuern und ihn da, wo es erforderlich ist, auch entschleunigen. Wir haben auch Zebrastreifen, Fußgängerampeln, Fahrbahneinengungen und Überquerungshilfen, all das können wir anwenden. Ebenso können die Kommunen vor sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern etc. Tempo-30-Zonen einrichten. Diese Maßnahmen dienen der Verkehrssicherheit und schützen insbesondere unsere schwächeren Verkehrsteilnehmer.
Es ist selbstverständlich, dass die CDU-Fraktion alle zweckführenden und sinnvollen Maßnahmen unterstützt und fördert. Die Entscheidung, wo eine Tempo-30-Zone sinnvoll ist als Maßnahme zur Verbesserung der Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmer, lässt sich doch am besten durch die
Entscheidungsträger vor Ort in den Städten und Kommunen treffen
und nicht durch ambitionierte Minister hier in Hannover.
Nachdem die Tempo-30-Regelung schon keinen nennenswerten Positiveffekt auf die Umwelt und die Sicherheit hat, wird es durch sie auch noch zu einer zusätzlichen Belastung für die Unternehmen und ihre Arbeitnehmer kommen. Welche Auswirkungen hat es auf Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, wenn der Verkehr aus den Innenstädten verdrängt wird?
Wird Park and Ride noch den gewünschten Nutzen erreichen, wenn die Busse keine termingerechte Fahrt mehr bieten oder im Stau stecken bleiben?
Das Einkaufen in den betroffenen Städten und Gemeinden wird zunehmend unattraktiv. Das Problem, dass die Kunden mittlerweile auch eine Alternative zum Einkaufen in der Stadt haben, ist doch allen bekannt: unseren Internethandel. Geht es uns nicht allen auch um die Unterstützung des stationären Handelns in unseren Heimatgemeinden?
Dieses Modellprojekt schlägt jedenfalls eine andere Richtung ein. Die Menschen, die pünktlich an ihrem Arbeitsplatz sein müssen, suchen natürlich Alternativstrecken mit ihren Fahrzeugen und bringen damit die Luft- und Lärmbelastung in andere Lebensbereiche.
Wir lösen also keineswegs das Problem, sondern es wird nur vervielfacht und ausgeweitet. Und viele Straßen müssten dann auch noch umgebaut werden, damit sie für die Verkehrsteilnehmer unattraktiv werden, und der Verkehr verlagert sich eventuell in andere, bislang unbeeinträchtigte Wohngebiete.
Ihr Vorhaben richtet sich daher nicht nur gegen die Verkehrsteilnehmer, sondern hat auch Auswirkungen auf die städtische Wirtschaft und ist gleichfalls arbeitnehmerunfreundlich. Schon jetzt wissen wir: Auf weitere Modellversuche können wir verzichten. Damit erreichen wir nichts, und die Aktion führt an dem notwendigerweise zu erreichenden Ziel, Emissionen zu reduzieren, vorbei. Die flächendeckende Zone 30 ist ein Vorhaben, von dem man
auf jeden Fall sagen kann, dass dieser doch wohl eher blinde Aktionismus viele Kosten erzeugen wird, darunter auch Folgekosten, die noch nicht abzuschätzen sind.
Wir werden dem FDP-Antrag zustimmen.
Danke.
Den Radverkehr fördern wir. Wir kriegen in Osnabrück sogar den ersten Radschnellweg.
Erstens. Sie haben unterstellt, dass die Kommunen nicht genügend für die Verkehrslenkung unternehmen. Sie haben das Kind, das überfahren wurde, angeführt. Ich habe gesagt: Die Kommunen haben alle Mittel in der Hand, um dort, wo es notwendig ist, Tempo-30-Zonen einzurichten.
Zweitens habe ich gesagt, dass wir mehr Geld in alternative Antriebsquellen geben müssen. „Mehr“ habe ich gesagt! Elektrobusse gibt es schon. Das Land fördert sie. Das weiß ich. „Mehr“ habe ich im Hinblick auf alternative Antriebsquellen gesagt.
Ich habe die Intention angesprochen. Ich habe nicht gesagt, dass Sie überall Tempo-30-Zonen einführen wollen. Aber die Intention ist doch, mit diesem Modellversuch in dieses Konzept einzusteigen. Von den Grünen weiß ich, dass sie gerne flächendeckend Tempo 30 hätten. Ich habe nicht gesagt, dass es so ist.
- Das weiß ich. Das ist die Intention.
Also alles zurück!
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Modellversuch Tempo 30, generelles Limit auf Tempo 30! Man kann hier feststellen, hier ist eine wahrscheinlich niemals endende und heiße Diskussion losgetreten worden, befeuert von Pro- und Contra-Argumenten auch von vielen selbsternannten Experten. Wie hier schon ausgeführt wurde, gibt es inzwischen etliche Gutachten zu dieser Thematik. Da unsere Landesregierung anscheinend über zu viel Geld verfügt, werden mal eben ein paar 100 000 Euro, sogar 1 Million Euro, wie ich gerade gehört habe, zum Fenster hinausgeworfen.
Sie hätten z. B. erheblich besser in die Nachrüstung der alten Dieselbusse investiert werden können.
Auf Bundesebene ist doch klar geregelt, wo Tempo-30-Zonen und Tempo-30-Strecken eingerichtet werden können. Vorhin wurde schon ausgeführt,
bereits heute hat jede Kommune die Möglichkeit, vor sensiblen Bereichen wie Kindergärten, Schulen, Senioren- und Pflegeheimen, vor Krankenhäusern und auf Hauptverkehrsstraßen durch Städte und Kommunen Tempo-30-Zonen bzw. -Strecken anzuordnen. Wir haben in allen Kommunen auch noch die Möglichkeit, Spielstraßen, Einbahnstraßen und Fußgängerzonen einzurichten. Genau diese Maßnahmen dienen doch der Verkehrssicherheit.
Ich möchte hier heute klarstellen, dass diese Regelungen von der CDU unterstützt und begrüßt werden. Aber mögliche Nachteile einer Tempo-30Regelung werden dabei gerne übersehen und verschwiegen. Jeder von Ihnen kennt das Sprichwort: Wo Licht ist, da ist auch Schatten. - Wir alle wollen doch Lärm- und Schadstoffemissionen senken. Es stellt sich nur die Frage: Wie können entsprechende Reduzierungen erreicht werden? - Mit einer generellen Regelgeschwindigkeit von 30 km/h mit Sicherheit nicht!
Mobilität ist für den Individualverkehr, für den Berufsverkehr sowie für unsere Wirtschaft und unseren Mittelstand von hoher Bedeutung. Daher steht für die CDU die Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund. Vor allem in unseren Städten werden viele Kerngebiete neben den sonst üblichen Geschäften auch bewohnt. Das ist so gewollt und geplant; denn Ziel ist, dass solche Bezirke auch nach Feierabend nicht leer und ohne Leben sind. Werden diese Straßen mit einem Zone-30-Gebot überzogen, kann ich Ihnen heute schon garantieren, dass für die Anlieger eine erhöhte Lärm- und Schadstoffbelastung die Folge sein wird. Anhalten, anfahren, stehender Verkehr und im Stand laufende Motoren der Personenkraftwagen, Lieferfahrzeuge, Motorräder, Busse usw. werden die Luft mit mehr Lärm und Schadstoffen füllen.
Geringe Schadstoffwerte sind vor allem durch einen reibungslosen Verkehrsfluss - Herr Bode führte es schon aus - beispielsweise bei einer grünen Welle zu erreichen. Auch aus lufthygienischer Sicht wäre eine Verstetigung des Verkehrsflusses optimal.
Noch etwas: Auch der Einbau von lärmoptimierendem Asphalt schließt aus technischen Gründen eine Tempo-30-Regelung aus, da die Wirksamkeit des Belages deutlich sinkt. Nebenbei bemerkt ist laut den Vorgaben der Lärmschutzrichtlinie - Sie sollten einmal hineinschauen - der Umsetzung von Baumaßnahmen der Vorrang zu geben.
In unseren Städten sind täglich Tausende von dieselbetriebenen Bussen unterwegs. Wir haben leider erst wenige Elektrobusse in den Städten im Einsatz. Wie Sie alle wissen, brauchen diese Dieselfahrzeuge einen Partikelfilter, der den Ruß aus den Abgasen herausfiltert. Um aber den Ruß durch einen Oxidationsprozess zu eliminieren, ist eine Mindesttemperatur erforderlich, die den Effekt der Rußverbrennung ermöglicht. Das wissen Sie auch. Bei 30 km/h wird diese Betriebstemperatur niemals erreicht.
Der Ruß wird dann durch Abbrennen des Filters abgebaut. Mit einem Schlag werden die gesamten Schadstoffe in die Umwelt abgegeben. Jeder von Ihnen kennt die schwarzen Qualmwolken, die man manchmal sieht.
Meine Damen und Herren, eine generelle Regelgeschwindigkeit von 30 km/h wird mehr Nachteile als Vorteile bringen. Viele Straßen abseits der Wohngebiete müssen mit großem finanziellem Aufwand baulich umgestaltet werden, um Diskomfort herzustellen und damit Tempo 30 durchzusetzen. Die meisten Sammelstraßen, örtlichen Geschäfts- und Hauptgeschäftsstraßen würden ihrer Bündelungsfunktion nicht mehr gerecht. Hauptverkehrsstraßen bringen keinen Zeitgewinn mehr.
Gerade die Menschen, die pünktlich an ihrem Arbeitsplatz sein müssen, suchen mit ihren Fahrzeugen Alternativstrecken und bringen Luft- und Lärmbelastung in andere Gebiete. Das Problem wird also nicht gelöst, sondern nur verdrängt und flächendeckend ausgebreitet. Dicht besiedelte Wohnbereiche, die bisher ohne derartige Belastung waren, werden diese Belastungen auch zu spüren bekommen.
Was Sie gar nicht bedenken, ist die Folge für die Beeinträchtigung des ÖPNV. Unsere Busse stünden im Stau und müssten darüber hinaus an allen Kreuzungen und Einmündungen - so ist das bei Tempo 30 - die Regelung rechts vor links beachten, was mit zusätzlichen Zeit- und Komforteinbußen verbunden wäre. Das wäre ein erheblicher
Nachteil für alle Berufspendler und Schüler, die sich bisher auf den ÖPNV verlassen können.
Außerdem würde durch das ständige Abbremsen und Anfahren der Busse die Schadstoff- und Lärmemission weiter steigen.
Schon von daher ist Tempo 30 aus Umweltschutzgründen als Regelgeschwindigkeit abzulehnen.
Wie könnten die Auswirkungen auf Handel, Gewerbe und Dienstleistungen aussehen? Wie entwickeln diese sich vor dem Hintergrund, dass wir den Verkehr aus den Innenstadtbereichen herausdrängen? Wird das Park-and-Ride-System noch seinen gewünschten Nutzen erreichen und seinen Zweck erfüllen, wenn die Busse nicht mehr eine termingerechte Fahrt bieten oder im Stau steckenbleiben? - Auch Handel, Gewerbe und Dienstleistungen werden wahrscheinlich Mindereinnahmen hinnehmen müssen.
Eines ist schon heute sicher - dafür benötigen wir keinen weiteren Modellversuch -: Flächendeckend Zone 30 einzuführen, ist ein Vorhaben, das nur Kosten produziert, aber den Menschen und der Umwelt nichts nutzt. Von daher sagen wir Nein zur Geldverschwendung und zu blindem Aktionismus, der uns nicht weiter voranbringt.
Danke.
Frau Ministerin, mit der gestern vom Kabinett beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum SGB VIII will die Landesregierung künftig auch Einfluss auf die bislang vom Land nicht zu beeinflussende Ausgabensituation für die Inobhutnahme von unbegleiteten minderjährigen Ausländern nehmen. Ich frage daher die Landesregierung: Will sie dies, weil sie nicht ausschließen kann, dass einzelne Jugendämter bei der Altersfeststellung aus Kapazitäts- oder Zeitgründen eher großzügig waren und vielleicht auch noch sind, weil das Land als überörtlicher Träger ihnen die entstehenden Kosten der Jugendhilfe ohnehin erstattet?
Frau Ministerin, vor dem Hintergrund, dass Sie sich am 4. Mai 2017 in der HAZ dahin gehend äußerten, dass sich mit einer präziseren Altersfeststellung kein Geld sparen ließe, weil das Land ja auch für die Betreuung und Unterbringung junger Volljähriger aufkommen müsse, frage ich Sie: Dürfen denn bereits Volljährige vom Jugendamt in Obhut genommen werden?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen und Herren! In Anbetracht dessen, dass alle Fachleute eine vorsorgliche Tötung der Puten in dem betreffenden Stall in Garrel empfohlen haben, der Minister aber anders entschieden hat, frage ich die Landesregierung, ob der Minister im Fall Garrel die Verantwortung für die weitere Ausbreitung der
Vogelgrippe übernimmt oder ob er jegliche Schuld von sich weisen kann.