Protocol of the Session on May 18, 2017

Es gibt also zwei Möglichkeiten: Entweder Sie verschweigen hier, was Sie wissen. Dann hätten Sie gegen Artikel 24 verstoßen. Das ist in diesem Urteil eindeutig festgehalten. Oder aber, Sie wissen tatsächlich nicht mehr, Sie haben sich nicht darum gekümmert, die notwendigen Informationen zu besorgen. Dann sind Sie jedenfalls hier als regierungsunfähig entlarvt.

Dass das der Fall sein sollte, kaufe ich Ihnen aber nicht ab. Sie wissen mehr, als Sie heute hier präsentieren. Sie wollen aber ein Bild zeichnen, das Ihnen in dieser Zeit der Krise noch irgendwo gerecht wird.

(Johanne Modder [SPD]: Ach, Herr Nacke!)

Das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Ebenfalls zur Geschäftsordnung spricht jetzt Herr Limburg. - Wir wissen um den Konflikt von Frage und Antwort, um all diese Dinge. Urteilsexegese ist nicht in beliebiger Form durch die Geschäftsordnung gedeckt. - Bitte!

(Ulrich Watermann [SPD]: Bei Herrn Nacke aber auch nicht!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - Es besteht jetzt die Gefahr, einen Großteil der Kolleginnen und Kollegen zu langweilen. Das muss ich für den Moment aber leider in Kauf nehmen, weil Herr Nacke meiner per Zwischenruf geäußerten Bitte, das Urteil doch in Gänze vorzulesen, nicht nachgekommen ist. Ich werde das auch nicht in der zur Verfügung

stehenden Zeit tun können, aber ich werde Sie auf eine wichtige Passage hinweisen. Sie findet sich auf Seite 13 des Urteils, Herr Nacke, dann können Sie das selber auch noch einmal nachlesen.

„Da die Landesregierung“

- es ging damals um die schwarz-gelbe Landesregierung -

„die Möglichkeit zur weiteren Erforschung des Sachverhalts - gegebenenfalls unter Verlängerung der Antwortfrist - nicht genutzt bzw. ihre Antwort nicht unter den Vorbehalt des Ergebnisses weiterer Recherchen gestellt hat, ist die Antwort im Sinne des Art. 24 Abs. 1 NV nicht ‚nach bestem Wissen‘ vollständig erfolgt, sodass ein Verstoß gegen diese Verfassungsvorschrift vorliegt.“

Der Staatsgerichtshof sagt also eindeutig: Wenn man aufgrund der Kürze der Zeit nicht in der Lage ist sicherzustellen, dass die Informationen, die man natürlich eingeholt hat - auch ich gehe davon aus - - -

(Zuruf von Jens Nacke [CDU])

Im Übrigen haben Sie gerade gesagt, wir wüssten mehr, Herr Kollege Nacke. Ehrlich gesagt, weiß ich natürlich nichts über interne Vorgänge im Wirtschaftsministerium. Ich habe dazu auch keine Informationen eingeholt, das stünde mir nicht zu, und dazu habe ich auch keine Veranlassung. Sie meinten wahrscheinlich die Landesregierung.

Herr Kollege Nacke, wenn die Landesregierung nicht in der Lage ist, sämtliche Informationen innerhalb von wenigen Tagen zur Verfügung zu stellen, dann muss sie ihre Antwort unter einen entsprechenden Vorbehalt stellen. Und genau das hat der Minister getan.

Ich gehe auch davon aus, dass die Landesregierung schon Informationen hat. Ich habe aber den begründeten Eindruck, dass es noch nicht gelungen ist, diese Informationen entsprechend zu sortieren: Was gehört zur Beantwortung, was gehört nicht zur Beantwortung, was unterliegt welchem Vertraulichkeitsgrad, was ist nicht vertraulich, was sind Geschäftsgeheimnisse etc.?

In Wahrheit, Herr Nacke, wissen Sie es viel, viel besser: Sie versuchen hier nur, möglichst große Schlagzeilen zu produzieren.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Danke schön. - Herr Tonne, ebenfalls zum Sitzungsablauf, so nenne ich das mal. Bitte!

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will aus meiner Sicht zu den Beiträgen von Herrn Grascha und Herrn Nacke hinzufügen: Wir haben jetzt mehrmals geschildert bekommen, dass die Aufarbeitung ein sehr komplexer Vorgang ist, dass die Akten aufgearbeitet werden, dies aber noch nicht abgeschlossen ist. Vor diesem Hintergrund ist es nur logisch und auch konsequent, die Antworten unter diesen Vorbehalt zu stellen.

Es sind umfassende Informationen zugesichert worden. Von daher verstehe ich die Aufregung nur zu einem sehr begrenzten Grad.

(Christian Grascha [FDP]: Es ist ein- fach unglaubwürdig!)

Dass vor diesem Hintergrund Fragen, die nicht Gegenstand der Dringlichen Anfrage waren, sondern ergänzend gestellt worden sind, insbesondere unter den Vorbehalt der abschließenden Informationen gestellt werden, ist auch völlig selbstverständlich.

(Christian Grascha [FDP]: Natürlich war das Gegenstand der Dringlichen Anfrage!)

Wenn Ihnen die Antworten nicht gefallen - dafür kann ich relativ wenig -, dann ist das kein Grund, sich hierhin zu stellen und sich über eine unzureichende Beantwortung zu beschweren.

Was mich ein bisschen stutzig gemacht hat, ist der Hinweis von Herrn Nacke, er habe viel mehr Informationen - da das natürlich die Frage aufwirft, woher er viel mehr Informationen hat.

(Johanne Modder [SPD]: Genau!)

Aber ganz gleich, wie man es dreht und wendet: Das ist kein Grund für diese Unterstellung. Es ist allerdings typisch: wieder einmal nur skandalheischend und nicht mehr.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Danke, Herr Tonne. - Meine Damen und Herren, der Komplex „zur Geschäftsordnung“ ist damit erledigt.

Ich weise auf Folgendes hin: Ich hatte vorhin die Dringliche Anfrage a) bereits abgeschlossen, weil keine weiteren Zusatzfragen mehr vorlagen. Jetzt hat Minister Lies mich allerdings darum gebeten, zu einem Komplex noch eine ergänzende Information zu erteilen. - Bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe das Haus gebeten, die gerade aufgeworfenen Fragen - - -

(Unruhe)

- Entschuldigung, bin ich nicht zu verstehen?

(Jörg Bode [FDP]: Das lag am Umfeld hier! - Jens Nacke [CDU]: Zu hören sind Sie schon!)

- Ach so, alles klar.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe das Haus gebeten, noch einmal zu prüfen, inwieweit wir darauf detaillierte Antworten geben können. Auch die kann ich Ihnen jetzt nur nach bestem, mir jetzt vorliegendem Wissen geben. Aber die will ich Ihnen zumindest nennen.

Und zwar geht um die Frage von Herrn Bode bezüglich des Films. Es haben Gespräche mit Herrn Wittke stattgefunden, der gesagt hat, es hat keine Vorgespräche gegeben. Das ist der jetzige Stand, aber der wird sicherlich nicht ausreichen in der weiteren Klärung. Ich will Ihnen das nur zur Kenntnis geben. Das ist das Wissen, das ich jetzt habe. Das Thema Sieben-Städte-Tour ist eben noch nicht so lange präsent wie das Thema Neoskop. Deswegen sind wir dort nicht in der Form voll sprechfähig.

Bezüglich der Frage von Herrn Schünemann bin ich gerade darüber in Kenntnis gesetzt worden, dass es zwei Informationen gibt, die ich Ihnen geben kann. - Wir werden Ihnen so zügig wie möglich die Zahlen dazu liefern, damit Sie den Sachverhalt auch kennen. - Es gab zwei Dinge: Es gab Mehrkosten, die in Rechnung gestellt worden sind, und es gab zusätzliche Leistungen ergänzend zu dem Angebot. Weiteres zu beidem werde ich Ihnen gleich noch so schnell wie möglich zur Verfügung stellen.

Ich will damit nur deutlich machen: Mir liegen diese Informationen nicht vor, ich kann Ihnen auch nur die Dinge liefern, die da sind. Ich denke, auch das macht noch einmal deutlich, dass am Ende alle

Akten vorliegen müssen, sodass man an der Stelle wirklich den kompletten Einblick hat. Das bestätigt uns, glaube ich, alle gemeinsam im Vorgehen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, ich darf jetzt übergehen zu

b) Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats - Hat die Landesregierung ein Problem mit kritischem Journalismus? - Anfrage der Fraktion der CDU - Drs. 17/8082

Die Dringliche Anfrage wird eingebracht von Herrn Kollegen Nacke. Bitte sehr!

(Ulf Thiele [CDU]: Das passt mehr zum Thema, als ihr ahnt!)

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 3. Mai 2017 berichtete die Hannoversche Allgemeine Zeitung unter der Überschrift „Untersuchungsausschuss des Landtags - Staatsanwalt will Redakteure vorladen“, dass die Staatsanwaltschaft Hannover seit Monaten Journalisten vorlade, die aus dem und über den 23. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss berichten.

(Vizepräsident Karl-Heinz Klare über- nimmt den Vorsitz)

Laut Innenministerium hätten Polizeibeamte die Ermittlungen angestoßen. Der Tatvorwurf laute „Verletzung des Dienstgeheimnisses“.