Meine Damen und Herren, auch wenn ich es in diesem Hohen Hause schon häufiger gesagt habe, ich wiederhole es: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Steuerhinterziehung darf kein Volkssport werden. Deshalb ist es wichtig, die Steuerverwaltung so auszustatten, dass sich kein Krimineller in diesem Land mehr sicher fühlen kann.
Nun bin ich von der CDU-Opposition im Haushaltsausschuss gefragt worden, ob ich alle Unternehmer grundsätzlich für kriminell halte, weil wir die Steuerverwaltung so wirksam aufrüsten wollen.
Dazu sage ich klipp und klar: Natürlich sind die meisten Unternehmer ebenso wie die überwiegende Zahl der Bürgerinnen und Bürger in diesem Lande steuerehrlich. Das ist aber gar nicht die Frage, der wir uns stellen müssen. Bei der Betrugsbekämpfung und bei dem Kampf gegen die Steuerhinterziehung geht es nämlich vor allem um Prävention. Je häufiger Steuerhinterzieher mit der Aufdeckung ihrer kriminellen Machenschaften rechnen müssen, umso weniger kommen sie in die Gefahr, falsche Steuererklärungen abzugeben.
Im Kern geht es aber nicht nur um Steuerhinterziehung. Es geht auch darum, Waffengleichheit herzustellen. Die wenigen Steuerprüfer, die wir in diesem Lande haben, sind häufig einer komplizierten Steuergesetzgebung ausgeliefert und sehen sich einer Vielzahl von gut ausgebildeten und zahlenmäßig weit größeren Gruppe von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern gegenüber.
International tätige Konzerne entziehen sich ihren Steuerverpflichtungen häufig durch komplizierte, aber durchaus legale Steuergestaltungen. Aber, meine Damen und Herren, nicht alles, was legal ist, ist auch legitim.
Deshalb müssen wir unsere Steuerverwaltung durch mehr Personal überhaupt erst einmal in die Lage versetzen, den internationalen Steuerdschungel zu durchdringen, um mit den gewieften Steuerberatern auf der Gegenseite überhaupt mithalten zu können. Deshalb finden wir in unserem Entschließungsantrag die Forderung, bestehende Doppelbesteuerungsabkommen mit ausländischen Steueroasen auszusetzen und neu zu verhandeln, absolut richtig, meine Damen und Herren.
In diesem Zusammenhang ist auch unsere Forderung zu sehen, die zehnjährige Verjährungsfrist bei Steuerhinterziehung zu verlängern, da gerade bei Auslandssachverhalten der zwischenstaatli
Bevor jetzt der Kollege Mohr wieder mit dem Hinweis auf die Verhältnismäßigkeit der eingesetzten Mittel kommt, dass nämlich auch bei schwerer Körperverletzung die Verjährung nach zehn Jahren eintritt - das hatten Sie im Ausschuss zu Recht ausgeführt -, möchte ich den Vorschlag einbringen, lieber Kollege Mohr, die zehnjährige Verjährungsfrist beizubehalten, aber darüber nachzudenken, wann die zehnjährige Frist beginnt. Dazu hat die SPD-Fraktion des Hessischen Landtags jüngst einen vernünftigen Entschließungsantrag eingebracht: Soll die Verjährung wie heute mit Abgabe der Steuererklärung beginnen, oder soll sie gerade bei Auslandssachverhalten erst dann beginnen, wenn die wichtigen Besteuerungsgrundlagen und -informationen aus dem Ausland vorliegen? - Damit würde also die Anlaufhemmung zeitlich nach hinten geschoben werden.
An dieser Stelle gibt es viele Gestaltungs- und Variationsmöglichkeiten. Dazu erwarte ich von unserer Landesregierung eine gewisse Kreativität, wie sie gerade an diesem Punkt die Bundesratsinitiative in die richtigen Bahnen lenkt.
Dazu gehört aber auch der für mich wichtigste Punkt unseres Entschließungsantrags neben der schon genannten Personalaufstockung bei der Finanzverwaltung, nämlich Anreize für die Länder zu schaffen, zusätzliche Betriebsprüfungen und Betriebsprüfungsstellen durchzuführen bzw. zu schaffen. Solange die Länder die Personalkosten zu 100 % zu tragen haben, aber wegen des Länderfinanzausgleichs lediglich 40 % der Mehreinnahmen aus Betriebsprüfungen im Land selbst verbleiben, fehlt jeglicher Anreiz, zusätzliches Personal einzustellen und durch zusätzliche Betriebsprüfungen für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.
Deshalb verweise ich nochmals ausdrücklich auf den Punkt 7 unseres Entschließungsantrags, den ich persönlich für den wichtigsten halte. Im Rahmen der schon angesprochenen Bundesratsinitiative soll geklärt werden, wie die Personalkosten der Länder für ihre jeweiligen Steuerverwaltungen vor der Verteilung des Steueraufkommens angerechnet werden können, damit der Anreiz, zusätzliche Einnahmen durch Betriebsprüfungen zu generieren, bei den Ländern überhaupt vorhanden ist.
Meine Damen und Herren, abschließend stelle ich fest: Rot-Grün setzt heute ein Zeichen für mehr Steuergerechtigkeit, für eine faire Finanzierung unseres Gemeinwesens, für den Kampf gegen kriminelle Machenschaften und Steuerhinterziehung. Nur leider verweigert sich an dieser Stelle wie so häufig die Opposition aus durchsichtigen Gründen wieder einmal unserer Initiative und will den Weg nicht mit uns gemeinsam gehen, obwohl das zulasten der Kolleginnen und Kollegen der Steuerverwaltung und zulasten der ehrlichen Steuerzahler in diesem Lande geht.
Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werter Kollege Henning, ich möchte einen Punkt aufgreifen, den Sie am Ende angesprochen haben. In der Tat ist das Thema Verjährung auch im Ausschuss angesprochen worden. Ich glaube, dass dabei einerseits die Frage der Verhältnismäßigkeit im Raum steht - die Anmerkung, die dazu gekommen ist, ist ja durchaus sinnvoll - und dass es andererseits bereits im geltenden Steuerrecht diverse Sachverhalte und Tatbestände gibt, die für eine Hemmung der Verjährungsfrist sorgen. Insofern sehen wir auch mit Hinweis auf die anderen Verjährungsfristen dort eigentlich keinen Handlungsbedarf.
Werte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich eingangs auch an einem Tag mit einer durchaus hitzigen steuerpolitischen Debatte hier im Landtag für die sachlichen Beratungen im Ausschuss bedanken. Wir haben dort eine inhaltsstarke Diskussion geführt. Dieses Lob möchte ich insbesondere an die Kollegen von der FDP- und der SPDFraktion richten, mit denen es im Ausschuss einen interessanten Austausch gegeben hat.
Mit unseren Anregungen und unserer Kritik sind wir in der ersten Beratung und auch im Ausschuss nicht durchgedrungen. Das ist bedauerlich, weil wir in einigen Punkten durchaus Parallelen entdeckt haben und unter Umständen ein
gemeinsam getragener Beschluss mit Änderungen durchaus möglich gewesen wäre. Dabei hätte allerdings natürlich auch der von latentem Misstrauen geprägte Grundton im Entschließungsantrag korrigiert werden müssen.
Nach dem vorherigen Tagesordnungspunkt ist in meinen Augen aber auch klar, dass in diesem bundes- und landespolitisch wichtigen Themenfeld die Auffassungen von Regierungskoalition und Oppositionsfraktionen in diesem Hause grundlegend unterschiedlich sind.
Die geltenden Steuergesetze müssen angewendet und durchgesetzt werden. Darüber gibt es in diesem Haus keinen Dissens. Dazu braucht es auch keinen Beschluss des Niedersächsischen Landtages.
Um das durchzusetzen, braucht man natürlich eine funktionierende Steuerfahndung, Steuerverwaltung und Betriebsprüfung. Die 20 zusätzlichen Stellen, die in den nächsten fünf oder sechs Jahren jeweils geschaffen werden sollen, stellen sicherlich keinen Paradigmenwechsel, sondern vielmehr eine bescheidene Fortentwicklung dar.
Die zweite Säule in Sachen Steuergerechtigkeit, die leider mitunter in Vergessenheit zu geraten droht, die aber für eine Finanzierung unseres Gemeinwesens ebenso wichtig ist, möchte ich erwähnen: Die geltenden Steuergesetze und die geltenden Steuersätze müssen für die Steuerpflichtigen, für die Finanzverwaltung und auch für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe anwendbar und nachvollziehbar sein.
Diese zweite Säule ist im Antrag leider überhaupt nicht vertreten. Ich bedaure es, dass dieser Themenbereich in der politischen Diskussion auf der Landes- und Bundesebene insgesamt leider aus dem Augenmerk der Parlamente und auch der Öffentlichkeit gerückt ist. Ich denke, da muss man in der nächsten Wahlperiode - insbesondere des Deutschen Bundestags - wieder nachlegen; denn es ist ungenügend, dass wir das vor dem Hintergrund der staatlichen Mehreinnahmen auch bei uns im Lande Niedersachsen nicht betrachten.
Das Steueraufkommen schreitet von Rekordjahr zu Rekordjahr fort. Wir haben uns kürzlich über den sehr positiven Rechnungsabschluss 2012 unterhalten. Insofern ist sicherlich ein Landeshaushalt ohne Nettokreditaufnahme - genauso wie auf Bundesebene - erreichbar, und zwar bei
Das Herstellen von Steuergerechtigkeit ist eine landes- und bundespolitische Daueraufgabe. Es reicht hierfür aber nicht aus, nur die Vollzugs- und Prüfungsseite der Thematik zu behandeln und ansonsten auf Steuererhöhungen und neue Steuern zu setzen. Wir sehen im Zuge der anstehenden Neuregelung bzw. der Verhandlungen über die Finanzbeziehungen der Länder mit Blick auf den 2019 auslaufenden Solidarpakt II Chancen, beide Bereiche in der Steuer- und Finanzpolitik in Deutschland voranzubringen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Antragstext und auch in verschiedenen Wortbeiträgen in den Ausschussberatungen ist deutlich geworden, dass Sie eine Bundesratsinitiative zur Anrechnung der Personalkosten für die Betriebsprüfer favorisieren. Dieser Punkt muss unserer Ansicht nach ebenfalls Bestandteil der Neuverhandlungen der Finanzbeziehungen der Länder sein. Das gehört mit ins Paket, weil im Zuge dieser Verhandlungen natürlich auch sichergestellt werden muss, dass die Länder von dem Geld, das sie selbst einnehmen bzw. in ihrem eigenen Land erwirtschaften und generieren, mehr für sich behalten können und dass die massive Umverteilungsfunktion des Länderfinanzausgleichs auch mit mehr Leistungsanreizen für die Länder versehen wird.
Eine Bundesratsinitiative zum jetzigen Zeitpunkt widerspräche der Linie der rot-grünen Länder, den Länderfinanzausgleich, der in seiner jetzigen Fassung von zwei Ländern beklagt wird, zunächst nicht anzufassen. Eine Initiative wäre jetzt vor diesem Hintergrund meines Erachtens unklug.
Sie haben zum Ausdruck gebracht, dass der Freistaat Bayern mit geringer Prüfungs- bzw. Prüferintensität quasi Standortpolitik betreibt. Ich möchte einmal darauf hinweisen, dass im Bundesdurchschnitt jeder Prüfer rechnerisch Erträge von rund 1,2 Millionen Euro im Jahr erwirtschaftet. Das ist, denke ich, weithin unbestritten und auch von verschiedenen Seiten im Ausschuss erwähnt worden. Ein Steuerprüfer in Bayern generierte im Jahr 2012 ein Aufkommen von rund 2,5 Millionen Euro. Natürlich würden dort zusätzliche Prüfer wahrscheinlich auch Mehreinnahmen generieren.
Wenn Sie sich einmal Steuerkraft und Steueraufkommen dort ansehen, denke ich, dass Sie als neue rot-grüne Landesregierung in Bezug auf die Haushaltspolitik in den letzten sechs Monaten - trotz eines hervorragenden Rechnungsergebnisses 2012 und einer guten Einnahmelage auch im ersten Halbjahr 2013 - hübsch vorsichtig sein sollten, wenn Sie den Zeigefinger gegenüber Bundesländern erheben, die in der Steuer- und Finanzpolitik - offenkundig auch im Steuervollzug - als sehr erfolgreich anzusehen sind.
Ihr Entschließungsantrag würdigt nicht genügend die enormen Anstrengungen und Erfolge in den letzten Jahren auf Bundesebene und auch im internationalen Kontext. Herr Kollege Henning hat eben noch einmal die internationalen Vereinbarungen angesprochen.
Ich möchte einen Punkt noch einmal hervorheben. Die Voraussetzungen für die strafbefreiende Selbstanzeige sind in 2011 erheblich verschärft worden. In der Wahlperiode davor - noch zu Zeiten der Großen Koalition - ist die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verlängert worden. Die 36 Doppelbesteuerungsabkommen, die in dieser Wahlperiode des Deutschen Bundestages geschaffen bzw. beschlossen wurden, erfüllen den OECDStandard. Ich denke, damit sind wir auch bundespolitisch auf einem guten Weg.
Natürlich ist klar, dass wir das, was Sie zu Recht beschrieben haben, alle gemeinsam nicht wollen, dass nämlich international agierende Konzerne das Steuerrecht so nutzen, dass sie sich über Zerlegung Vorteile verschaffen. Vielmehr sollen und müssen dort, wo der wirtschaftliche Nutzen bzw. der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens generiert und erwirtschaftet wird, auch Steuern gezahlt werden. Es gibt, denke ich, in Bezug auf diese Punkte nicht nur Einigkeit in diesem Landtag. Wir können auch sagen, dass die amtierende Bundesregierung in diesem Bereich in den letzten Jahren deutlich vorangekommen ist. Diesen Weg unterstützen wir.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, aus den genannten Gründen werden wir den Entschließungsantrag wie auch schon im Ausschuss ablehnen.
„Durch Betriebsprüfungen nahmen die Finanzämter im vergangenen Jahr fast 19 Milliarden Euro zusätzlich ein. Doch der Gewinn könnte noch viel höher sein.“