Ein Unternehmen macht Verluste, hat aber Vermögenswerte. Sie haben in Ihrer Rede gesagt, es kommt nicht zu einer Substanzbesteuerung. Werden Unternehmen, die den Freibetrag von 200 000 Euro überschreiten, aber Verluste machen, von Ihrer Vermögensteuer ausgeschlossen? Wenn ja, wo finde ich das eigentlich im SPD-Wahlprogramm oder beim SPD-Kanzler
kandidaten Steinbrück? Wenn nein, wie stellen Sie sicher, dass es keine Substanzbesteuerung gibt? Denn wenn man kein Geld verdient, aber Steuern zahlen muss, dann greift das doch die Substanz an, oder nicht?
Von der Regelung, eine halbe Minute zusätzliche Redezeit in Anspruch zu nehmen - ich werde das sehr genau beobachten -, möchte zunächst auch der Kollege Bley und im Anschluss daran der Kollege Heere für die Grünen Gebrauch machen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf noch einmal darauf eingehen. Herr Schneider meint, dass das nicht zutrifft, dass meine Ausführungen eben nicht richtig sind. Der Wirtschaftsrat Deutschland hat Folgendes geschrieben:
„Keine Verschärfung der Substanzbesteuerung! Das Bundesverfassungsgericht hat 1996 die Erhebung der Vermögensteuer aus gutem Grund für verfassungswidrig erklärt: Die Bewertung verschiedener Vermögensarten ist bis heute nicht einheitlich umsetzbar. Als Ersatz für Länder und Kommunen wurden damals bereits die Grunderwerb- und die Erbschaftsteuer erhöht! Vermögen wird bereits in unserem Land besteuert: Über Grund- und Grunderwerbsteuer nahmen Kommunen und Länder im vergangenen Jahr 20 Milliarden Euro ein.“
Herr Kollege Bley, vielen Dank. - Jetzt hat der Kollege Heere - ebenfalls für 30 Sekunden - das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch ich möchte noch kurz auf das Thema Vermögensteuer eingehen. Bei uns heißt das „Vermögensabgabe“. Aber da gibt es unterschiedliche Konzepte. Das ist Ihnen egal. Wir haben da einen Freibetrag von 5 Millionen Euro vorgesehen. Insofern ist relativ klar, dass wir uns bei der Ausgestaltung genau angucken, wie die Wirkungen sind.
Die Grundfrage ist aber: Wollen wir eine solche Steuer, oder wollen wir sie nicht? - Sie kommen mit einem bestimmten Modell hierher und sagen: Nach diesem Modell lohnt sich das gar nicht usw. - Wir müssen die Ausgestaltung prüfen. Dann müssen wir uns angucken, welche Freibeträge bzw. Grenzen wir vorsehen müssen. Genau das werden wir tun, wenn wir dann einmal an der Regierung sind.
Mir liegt jetzt eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung vom Kollegen Nacke vor, dem ich das Wort erteile.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir, kurz darauf hinzuweisen, dass es bisher übliche Praxis in diesem Hause war, bei der Zuweisung zusätzlicher Redezeiten den größeren Fraktionen mehr Redezeit - in der Regel das Doppelte an Redezeit - zuzuweisen. So ist es auch bei der Zuweisung normaler Redezeiten. Ich bitte, an dieser Praxis zukünftig weiter festzuhalten.
Das wird das Präsidium auch einhalten. Aber ich habe ausdrücklich darauf hingewiesen - wir machen heute einmal Gleichbehandlung -: Herr Minister hat seine Redezeit kaum überzogen. Ich glaube schon, Herr Kollege Nacke, dass das angemessen war. Sie wissen, dass ich das in der Vergangenheit immer äußerst großzügig gehandhabt habe. Bringen Sie mich davon bitte nicht ab!
Wir kommen zunächst zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 10. Es geht um den Antrag der CDU-Fraktion. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/139 ab
lehnen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Gibt es Enthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist mit Mehrheit gefolgt worden.
Wir kommen zur Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 11. Es geht um den Antrag der Fraktion der FDP. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen möchte und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/432 ablehnen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Enthaltungen? - Dann ist auch dieser Beschluss mit Mehrheit gefasst, d. h. die Ausschussempfehlung ist angenommen.
Wir kommen dann zur Ausschussüberweisung zu Tagesordnungspunkt 12. Hier empfiehlt Ihnen der Ältestenrat, den neu eingebrachten Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das wird ausreichend unterstützt.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: Steueraufkommen durch gerechten Steuervollzug sichern - Maßnahmen gegen Steuerbetrug verstärken - Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/260 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/443
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Trotz guter Steuereinnahmen und niedriger Zinssätze sind die öffentlichen Haushalte allesamt defizitär, und zwar egal ob auf kommunaler Ebene, auf Landes- oder auf Bundesebene. Hinzu kommt, dass wir alle ge
Meine Kollegin Renate Geuter hat eben ausgeführt, dass die alte schwarz-gelbe Landesregierung uns im Haushaltsplan 2013 ein Haushaltsdefizit von 1,3 Milliarden Euro und rund 60 Milliarden Euro aufgehäufte Altschulden aus schwarzgelben Zeiten hinterlassen hat.
Gleichzeitig stehen wir auf Landesebene vor gewaltigen Zukunftsaufgaben, beispielsweise vor der Aufgabe, den Sanierungsstau im Bereich der öffentlichen Infrastruktur, die wachsenden Pensionsverpflichtungen und auch den demografischen Wandel zu meistern. Ich nenne hier nur einmal die Stichworte: Bildung, Ganztagsschulen und Kita-Ausbau.
Meine Damen und Herren, ich bin mir ziemlich sicher: Allein durch Ausgabenkürzungen, wie diese Seite des Hauses es immer so gerne vorschlägt, werden wir diese gewaltigen Herausforderungen mit Sicherheit nicht in den Griff bekommen. Wir müssen uns deshalb vor allem um die Einnahmeseite kümmern.
Einen Weg hat Ihnen einen Tagesordnungspunkt zuvor Renate Geuter aufgezeigt, nämlich durch maßvolle Steuererhöhungen für Vermögende und Besserverdienende unser Gemeinwesen auf eine solide finanzielle Grundlage zu stellen.
Ein ergänzender Weg ist es, das Steueraufkommen durch einen gerechten Steuervollzug zu sichern und wirksam gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung vorzugehen. Das ist der Gegenstand unseres heutigen Entschließungsantrags. In der Besteuerungspraxis hat sich nämlich gezeigt, dass es ein riesiges Vollzugsdefizit gibt. Es klafft eine große Lücke zwischen dem, was gewählte Volksvertreter auf der einen Seite im Bundestag oder auch hier im Landtag bei der Verabschiedung der Steuergesetze ursprünglich wollten, und dem, was Betriebsprüfer draußen vor Ort daraus machen können.
Meine Damen und Herren, das Geld liegt auf der Straße. Wir müssen es nur einsammeln. Lassen Sie uns gemeinsam das schon genannte Vollzugsdefizit angehen! Dann bräuchten wir im Grunde auch nicht über die geplanten Steuererhöhungen zu streiten wie unter den Tagesordnungspunkten zuvor.
Wie hat unser Finanzminister, Peter-Jürgen Schneider, bei der Abschlussfeier für die Anwärter der Finanzverwaltung so schön gesagt? - Ohne
Recht hat er, unser Finanzminister. Deshalb wollen wir mit unserem Entschließungsantrag dazu beitragen, dass die Steuerverwaltung in Niedersachsen wieder so ausgerichtet wird, dass sie ihrer tragenden Rolle als Einnahmeverwaltung gerecht werden kann.
Dafür brauchen wir eine bedarfsgerechte Personalausstattung und eine Stärkung der Betriebsprüfungsstellen.
Erstens wollen wir 100 zusätzliche Stellen im Betriebsprüfungsdienst und in der Steuerfahndung schaffen.
Da neue Betriebsprüfer nun einmal nicht vom Himmel fallen, wollen wir zweitens die Ausbildungskapazitäten für Steuer- und Finanzanwärter bedarfsgerecht erhöhen.
Drittens wollen wir das qualifizierte Steuerpersonal von reinen Verwaltungstätigkeiten entlasten, beispielsweise durch die Einstellung von zusätzlichen Verwaltungsangestellten, damit sich die Betriebs- und Steuerfahndungsprüfer auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Meine Damen und Herren, auch wenn ich es in diesem Hohen Hause schon häufiger gesagt habe, ich wiederhole es: Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt, sondern untergräbt das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in unseren Rechtsstaat. Steuerhinterziehung darf kein Volkssport werden. Deshalb ist es wichtig, die Steuerverwaltung so auszustatten, dass sich kein Krimineller in diesem Land mehr sicher fühlen kann.