(Unruhe - Jens Nacke [CDU]: Es muss doch einmal für Ruhe gesorgt werden! Es ist ja kein Wirtshaus hier!)
Frau Jahns, es geht noch nicht weiter. Es herrscht nämlich gar keine Ruhe hier. - Die Zeit wird gestoppt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich appelliere an die Kolleginnen und Kollegen von der SPD und von den Grünen: Nehmen Sie sich ein Herz! Denken Sie an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! Nehmen Sie sich ein Beispiel an allen anderen Bundesländern, die sozialverträglich mit diesem Thema umgehen! Sie vertreten immer die Sozialpolitik. In diesem Fall ist es eine Katastrophe. Sie gefährden Familienleben und die Unterstützung derjenigen Menschen, die Unterstützung dringend nötig haben.
Ganz ruhig, meine Damen und Herren! - Frau Kollegin Jahns, dürfen wir es so verstehen, dass auch Sie den Wunsch haben, dass hier eine Regierungserklärung abgegeben wird?
- Nein. Warten Sie ruhig ab! - Will noch jemand von Ihnen zur Geschäftsordnung sprechen? - Herr Minister Lies, zur Geschäftsordnung oder zur Sache? - Es gibt keine weiteren Meldungen zur Geschäftsordnung.
Hier ist der Wunsch geäußert worden, dass die Regierung die Thematik während dieser Sitzungstage behandeln möchte. Das ist ein etwas schwieriges Ansinnen, das ohne die Regierung nicht geht.
In Artikel 23 Abs. 2 unserer Verfassung - die steht vor der Geschäftsordnung - heißt es - das wissen wir natürlich alle -:
„Die Mitglieder der Landesregierung und ihre Beauftragten haben zu den Sitzungen des Landtages und seiner Ausschüsse Zutritt.“
Aus diesem Satz ergibt sich, wenn Sie so wollen: Allein die Regierung hat das Recht, darüber zu entscheiden, ob sie reden will oder nicht. Das Parlament kann sie in dem Punkt nicht zwingen. Das entscheidet allein die Landesregierung.
Darf ich die Geschäftsordnungsdebatte damit als erledigt betrachten und Herrn Minister Lies, wenn er will, jetzt das Wort zur Sache geben? - Jederzeit. Bitte!
Außerhalb der Tagesordnung: Unterrichtung durch den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über die Entwicklung der Spielhallen in Niedersachsen
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte es für angemessen, dass wir jetzt auch hier im Parlament darüber sprechen. Denn es
Das nehmen wir sehr ernst, weil es Betroffene sind. Das steht doch völlig außer Frage. Es ist doch völlig unbenommen, welcher Tätigkeit sie wo nachgehen: Die Wertschätzung den Menschen gegenüber, die dort arbeiten, ist die gleiche Wertschätzung, die wir denen entgegenbringen, die an anderer Stelle arbeiten. Ich glaube, darin sind wir uns in diesem Hause doch einig.
Klar ist meiner Meinung nach aber auch - das muss man dazusagen -, dass es nicht plötzlich gekommen ist. Ich will daran erinnern: Als der Glückspielstaatsvertrag - übrigens gemeinsam vom Bund und den 16 Ländern; Sie waren daran ja mit beteiligt -, beschlossen worden ist, hatte er ein festes Ziel, nämlich das Suchtpotenzial weiter zu reduzieren, das Hunderttausende von Menschen in Deutschland betrifft. Eine der Lösungen dazu war, die Zahl der Spielhallen oder der Mehrfachkonzessionen zu reduzieren.
Das war genau das Ziel, das damals auch zu Ihrer Regierungszeit mit vereinbart worden ist. Deswegen wundere ich mich ein bisschen, dass Sie den Sachverhalt kritisieren; denn der war ja klar, den haben Sie damals ja mitgetragen. An der Stelle sind wir uns, glaube ich, wohl einig.
Der zweite Punkt, meine Damen und Herren, ist, dass es eine Übergangszeit von fünf Jahren gab. Es war damals eine kluge Entscheidung zu sagen: Wir machen das nicht spontan, sondern wir machen das mit einer Übergangszeit.
Diese fünfjährige Übergangszeit ist wichtig gewesen. Sie war mit dem 1. Januar 2017 aber abgelaufen. Auch darauf konnten sich alle Beteiligten fünf Jahre lang einstellen. Es ist also keine Überraschung, dass es am Ende so gekommen ist und so entschieden worden ist.
Das sieht man übrigens auch in der Rechtsprechung zum Thema Härtefall, dass nämlich die Härtefallregelung nach der bisherigen Entscheidung nicht greift. Denn man sagt: Es gab eine sehr lange Übergangszeit von fünf Jahren und somit für alle die Möglichkeit, sich darauf einzustellen.
Jetzt will ich noch einmal an die Regelung in Niedersachsen erinnern: Wir haben in Niedersachsen eine im Sinne der Spielhallenbetreiber und der Beschäftigten sehr großzügige Regelung, weil wir einen Mindestabstand von 100 m definiert haben. Wenn Sie sich das in anderen Bundesländern ansehen, stellen Sie fest, dass diese 500 m Abstand definiert haben.
Wir haben übrigens inzwischen Kommunen in unserem Land, die höhere Abstände als die von uns vorgegebenen beschließen, weil sie eine weitere Reduzierung der Zahl der Spielhallen wollen. Das Land Niedersachsen ist sehr großzügig bezüglich der geringen Abstände geblieben und hat es auch bewusst so entschieden. Denn das Thema Mehrfachlizenzen ist ja am Ende schon im Glückspielstaatsvertrag gelöst worden.
Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Wonach entscheidet man? - Es gibt möglicherweise keine ganz einfache, kluge Entscheidung über die Frage, welche von zwei Spielhallen - wenn ich beim Beispiel von zwei Spielhallen bleibe - dann, wenn der Abstand weniger als 100 m beträgt, geschlossen werden soll. Das ist bei kommunalen Entscheidungen auch nicht anders; das Los ist jetzt ja nicht neu erfunden worden. Am objektivsten ist es - auch wenn es nicht fair für den einzelnen Betreiber ist -, zu sagen: Wenn es keine anderen Kriterien gibt, dann nimmt man das Los. - Das ist mit Blick auf Spielhallen ein bisschen ungewöhnlich - das gebe ich zu -, aber es ist die einzige Möglichkeit, eine sachgerechte und objektive Entscheidung zu treffen. Genau deshalb haben wir uns, meine sehr verehrten Damen und Herren, für das Losverfahren entschieden.
Insofern will ich nur daran erinnern, meine Damen und Herren: Die Debatte, die Sie dann ehrlicherweise draußen führen - nur zu Ihrem Verständnis, bitte! -, richtet sich nicht gegen die Frage, ob wir Spielhallen schließen.
Meine Damen und Herren, der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass Spielhallen geschlossen werden. Die Debatte können Sie dagegen richten, wie man entscheidet.
Aber wie um Himmels willen wollen Sie denn eine sachgerechte Entscheidung der Einzelfälle herbeiführen?
Deswegen: Man kann darüber streiten, welchen Weg man will. Aber im Ergebnis wird die Hälfte der Spielhallen geschlossen. Das sieht der Glücksspielstaatsvertrag so vor,
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Zuruf von der FDP: Objektiv wäre ein Vergabever- fahren!)
Diese Erklärung eines Regierungsmitglieds löst jetzt eine Aussprache aus. Herr Minister Lies hat dreieinhalb Minuten gesprochen. Ich erteile den beiden großen Fraktionen ebenfalls jeweils dreieinhalb Minuten Redezeit, den beiden kleinen Fraktionen jeweils zwei Minuten - ich bin großzügig, Herr Bode.