Protocol of the Session on March 2, 2017

Auch der Grundsatz, dass Banken Immobilienkredite nur noch nach intensiver Prüfung der Kreditwürdigkeit ausreichen dürfen, ist in der Sache vernünftig. Immerhin geht es bei der Baufinanzierung oft um stattliche Beträge und um lange Laufzeiten.

Außerdem ist die Frage, ob ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen während der Kreditlaufzeiten nachkommen kann, immer schon ein zentrales Kriterium der Banken bei der Kreditvergabe gewesen.

In der Praxis hat sich allerdings herausgestellt, dass die Vorgaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung offensichtlich nicht klar und eindeutig genug formuliert worden sind. Die Kreditinstitute haben zum Teil ein sehr unterschiedliches Verständnis der Vorschriften entwickelt.

Die Vertreter Niedersachsens und anderer Bundesländer hatten bereits bei der ersten Beratung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie im Bundesrat Anfang 2016 angeregt, die Regelungen zur Kreditwürdigkeitsprüfung zu konkretisieren, um Auslegungsprobleme zu vermeiden. Das ist leider nicht geschehen.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die entstandenen Rechtsunsicherheiten bei den Marktteilnehmern lassen befürchten, dass manche Darlehensgeber aus Gründen der Vorsicht Darlehen nicht vergeben, die bei richtiger Interpretation hätten gewährt werden können. Rechtssicherheit gerade in dieser zentralen Frage ist aber sowohl für Darlehensgeber als auch für Verbraucher von hohem Interesse. Die private und die gewerbliche Immobilienfinanzierung darf nicht durch unklare gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden.

Der Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für alle Bevölkerungsgruppen ist - darin sind wir uns sicherlich alle einig - für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung. Die Auslegungsvorschriften zur Kreditwürdigkeitsprüfung sind also so zu gestalten, dass keine Verbrauchergruppe, etwa Ältere, junge Familien oder Selbstständige, vom Zugang zu einem Immobiliendarlehen ausgeschlossen wird.

Der Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Hessen und Bayern im Bundesrat Ende letzten Jahres fordert eine Korrektur und Klarstellung dieser Richtlinie. Sinnvoll ist die Forderung, Regelungen zurückzunehmen, die über die europäische Richtlinie hinausgehen und damit die Kreditvergabe für einige Verbrauchergruppen zusätzlich erschweren. Allerdings enthält der Antrag der genannten Bundesländer neue unbestimmte Rechtsbegriffe. Zu befürchten ist, dass auch damit nicht alle Auslegungsprobleme ausgeräumt werden können.

Der Bund hat im Dezember letzten Jahres einen anderen Weg gewählt, um die Rechtssicherheit zu verbessern, und sich dabei von den Vorschlägen der Verbraucherzentralen leiten lassen. Mit dem Entwurf eines Finanzrechtsänderungsgesetzes

sind Präzisierungen der Wohnimmobilienkreditrichtlinie vorgesehen mit dem Ziel, dass Erschwernisse bei Kreditvergaben an bestimmte Bevölkerungsgruppen damit ausgeräumt werden.

(Zustimmung von Petra Tiemann [SPD] sowie Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Das Gesetz enthält darüber hinaus eine Ermächtigung für eine Verordnung, in der Leitlinien und Kriterien für die Kreditwürdigkeitsprüfung festgelegt werden. Das ist, wie auch die deutsche Kreditwirtschaft festgestellt hat, ein Schritt in die richtige Richtung. Es sind aber noch nicht alle identifizierten Rechtsunsicherheiten beseitigt. Das hat auch der Bundesrat im Februar in einer umfassenden Stellungnahme deutlich gemacht.

(Zuruf von Reinhold Hilbers [CDU])

Niedersachsen hat die dort geforderten Ergänzungen nachdrücklich unterstützt.

Einer Klarstellung bedarf noch das Thema der Kreditwürdigkeitsprüfung im Falle einer Anschlussfinanzierung oder Umschuldung. Personen, die solche Darlehen in Anspruch genommen haben, sind von diesen verschärften Kreditwürdigkeitsprüfungen auszunehmen. Auch Kredite, die im Rahmen von Förderprogrammen zweckgebunden vergeben und über eine Förderbank der Länder abgewickelt werden, sind von einigen Beschränkungen auszunehmen.

Der Bundesrat hat zu Recht darauf bestanden, dass die Verordnung, mit der verbindliche Kriterien und Methoden der Kreditwürdigkeitsprüfung festgelegt werden, zeitnah ausgearbeitet und vorgelegt wird. Selbstverständlich sollte diese Verordnung nicht ohne Beteiligung der Länder, die über einen guten Überblick über die regionalen Immobilienmärkte verfügen, erarbeitet und beschlossen werden.

(Zustimmung von Petra Tiemann [SPD])

Der Bund sollte auch darauf verzichten - jetzt ist das CDU-geführte Bundesfinanzministerium angesprochen -, wie es jetzt im Gesetz vorgesehen ist, mit zusätzlichen Instrumenten für ein Eingreifen der BaFin neue Hürden aufzubauen.

Meine Damen und Herren, mit diesen bisherigen Ausführungen wird sehr deutlich, dass diese Landesregierung in den letzten Wochen und Monaten zielorientiert und konstruktiv daran mitgearbeitet hat, die aufgetretenen Unsicherheiten auszuräumen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Wir sind uns darin einig, dass Käuferinnen und Käufer von Wohneigentum und diejenigen, die ihre Immobilie sanieren wollen, gute und verlässliche Rahmenbedingungen benötigen. Wenn der Bund bei der Ausgestaltung des Finanzaufsichtsrechtsergänzungsgesetzes die Vorschläge des Bundesrates berücksichtigt, sind wir überzeugt, dass damit eine Beseitigung der Rechtsunsicherheiten und Erleichterungen bei der Vergabe von Wohnimmobilienkrediten erreicht werden können.

Uns interessiert das Ergebnis. Wir sprechen uns für ein zeitnahes Vorliegen dieses Ergebnisses aus. Darin unterscheiden wir uns von Ihnen, die immer noch darauf bestehen, dass der alte Weg, der inzwischen längst verlassen worden ist, wieder eingehalten werden sollte. Damit werden Sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern keinen Gefallen tun.

(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN)

Das Ganze haben wir in unserem Änderungsantrag deutlich gemacht, indem wir die Landesregierung aufgefordert haben, sich weiterhin wie bisher konstruktiv für die Beseitigung von Umsetzungsdefiziten einzusetzen. Maßstab muss dabei ein fairer Interessenausgleich zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern und Kreditinstituten sein, der die Kreditvergabe für Wohnimmobilien auf eine sichere und verlässliche Basis stellt.

Meine Damen und Herren, wir stellen fest: Wir sind bei dem Thema noch nicht am Ende. Es mag durchaus sein, dass wir, wenn sich die Bundesregierung nicht im Sinne des Bundesrates bewegt, dieses Thema hier noch einmal aufgreifen müssen. Es war aber Ihr Wunsch, dass wir diese Anträge abschließend beraten. Das tun wir heute.

Aber da Ihre Anträge den aktuellen Sachstand nicht mehr wiedergeben, können wir nur empfehlen, Ihren Anträgen nicht zuzustimmen, sondern unseren besseren und aktuellen Antrag zu unterstützen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Geuter. - Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Dr. Siemer zu einer Kurzintervention gemeldet. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hatte schon darauf hingewiesen, dass dieser Antrag erst vor Kurzem aufgetaucht ist,

(Miriam Staudte [GRÜNE]: Ja, vor zehn Tagen! Muss man mal lesen!)

obwohl wir die Beratungen in den Gremien und insbesondere im Haushaltsausschuss im August letzten Jahres durchgeführt haben. Sie kommen mit Ihren Vorstellungen ein Dreivierteljahr später, sodass wir sie im Ausschuss nicht einmal beraten konnten. Weil Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen offensichtlich nicht dahintergekommen sind, dass Sie an diesem Thema gearbeitet haben, musste der erste Applaus für das, was Sie vermeintlich erreicht haben, von der CDU kommen.

(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Sagen Sie doch mal was zur Sache, Herr Kollege! Sie haben eben lange gere- det! Und jetzt wieder nichts!)

Der Antrag zielt seitens der EU auf die Vermeidung einer Immobilienblase. Meines Erachtens wird in Ihrem Änderungsantrag aber nach wie vor vollkommen überzogen. Es wurde ja auch in Ihrer Stellungnahme deutlich, dass einige noch weiter gehen wollen.

Es sind, wie gesagt, nicht die Volks- und Raiffeisenbanken, es sind nicht die Sparkassen, die durch eine lockere Kreditvergabe aufgefallen sind. Insofern werden hier denjenigen Zügel angelegt, die gar nicht die Ursache waren. Die Immobilienblase kam in Amerika durch die Sekurisation, also die Verbriefung von Krediten durch Wertpapiere, zustande. Dadurch ist es zu einer Immobilienblase gekommen - nicht durch eine lockere Kreditvergabe durch die Volksbank in Holzminden oder anderer solcher Institutionen.

(Beifall bei der FDP)

Das zeigt auch der Spruch in Ihrem Antrag, dass Sie auf weitere Kontrolle und Regulierung gehen. Wenn Sie sich einmal die Praxis in den Banken anschauen, wissen Sie, wie sehr die Mitarbeiter dort mit der Regulierung zu kämpfen haben. Also, an Regulierung mangelt es wahrlich nicht. Die

Finanzierungsberater bei den Banken können Ihnen ihr Leid klagen. Da muss deutlich abgebaut statt aufgebaut werden.

Vielen Dank.

(Zustimmung von der CDU)

Vielen Dank. - Frau Geuter, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn Sie mir zugehört hätten, meine Damen und Herren von der Opposition,

(Editha Lorberg [CDU]: Wir waren die Einzigen, die Ihnen zugehört haben, Frau Geuter!)

hätten Sie wahrgenommen, dass sich in den Wochen und Monaten seit Ihrer Antragstellung an entscheidenden Stellen viel getan hat. Wir haben uns über diese Veränderung des Sachverhaltes auch im Haushaltsausschuss mehrfach unterrichten lassen.

Ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Uns geht es darum, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch die Banken so bald wie möglich Rechtssicherheit bekommen. Der Weg, der jetzt beschritten worden ist, ist im Bundesrat am 10. Februar 2017 von allen Bundesländern unterstützt worden, auch von den Bundesländern, die ursprünglich eine andere Bundesratsinitiative eingebracht hatten.

Vor diesem Hintergrund sollten wir nicht darüber nachdenken, wer hier jetzt den richtigen Weg gefunden hat, und nicht mit irgendwelchen Schuldzuweisungen arbeiten,

(Christian Grascha [FDP]: Das hörte sich aber eben noch anders an, Frau Geuter! - Dr. Stephan Siemer [CDU]: Schuldzuweisungen können Sie ganz gut!)

sondern überlegen, wie wir die Rechtsunsicherheiten, die aufgetreten sind, schnellstmöglich beheben können.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Schulz- Zuweisungen!)

Das nützt den Verbraucherinnen und Verbrauchern und auch den Banken.

(Dr. Stephan Siemer [CDU]: Schulz war’s!)