Es hat sich eine sehr unsoziale Praxis entwickelt dahin gehend, dass insbesondere ältere Menschen oft nicht mehr als kreditwürdig eingestuft worden sind, auch wenn sie abbezahlte Immobilien als Sicherheit hätten vorlegen können. Insbesondere in Fällen des barrierefreien Umbaus oder der energetischen Sanierung einer Wohnung ist es natürlich ganz und gar nicht in unserem Sinne, wenn diese Menschen keine Kredite mehr bekommen.
Dasselbe gilt für junge Familien, die eine Immobilie erwerben wollten. Auch ihnen wurden viele Steine in den Weg gelegt. Das ist insbesondere auch insofern kontraproduktiv, als wir in Deutschland die Eigentumsquote anheben wollen. Bis vor einigen Jahren gab es ja auch noch die Eigenheimzulage.
CDU und FDP haben dazu Anträge vorgelegt. Die Zeit ist allerdings vorangeschritten, und wir haben inzwischen gemeinsam mit der SPD eine neue Beschlussvorlage erarbeitet, die Ihnen in der Drucksache 17/7473 vorliegt.
Ich glaube, wir geben darin einen sehr guten Überblick über den historischen Verlauf dieser politischen Debatte. Wir haben auch einige Punkte aus den beiden Anträgen aufgegriffen, und ich appelliere sehr an CDU und FDP, sich zu überlegen, ob sie diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen können. Ich denke, er ist parteipolitisch sehr neutral. Alle, die an diesem Ziel mitgearbeitet haben, werden gelobt: auf der einen Seite natürlich die Landesregierung, die schon damals, als das ursprüngliche Gesetz verabschiedet wurde, ihre Bedenken angemeldet hat, aber auch die Bundesregierung, die nun einen neuen Gesetzentwurf vorgelegt hat, der doch die wesentlichen Kritikpunkte aufgreift.
Ich finde es auch als Signal vor der endgültigen Beschlussfassung sehr wichtig, dass wir die Punkte, die der Bundesrat kritisch aufgegriffen hat, deutlich verstärken. Der Bundesrat fordert ja auch weitere Klarstellungen bezüglich der neuen Vergabekriterien, und er spricht sich ganz klar dafür aus, dass Verbraucherinnen- und Verbraucherrechte gestärkt werden sollen - sei es bei sogenannten Immobilienverzehrkrediten oder bei den Prüfungen zu Vorfälligkeitsentschädigungen, wobei die Banken bislang relativ freie Hand hatten.
Es geht auch um die Frage der Höchstgrenzen bei den neuen Vergaberegularien, und wir formulieren einen ganz dringenden Appell, zeitnah für eine Ausgestaltung der neuen Verordnung zu sorgen und verbindliche Kriterien für die Kreditwürdigkeit vorzulegen, sodass die Kreditinstitute auch wissen, woran sie sind und nach welchen ganz konkreten Kriterien sie die Kredite zu vergeben haben.
Vielen Dank, Frau Staudte. - Jetzt hat sich Herr Grascha, FDP-Fraktion, zu Wort gemeldet. Großes Lob!
- Kann sein. Ja, das hatten wir schon mal. Aber das ist keine Absicht, Herr Dr. Siemer. Bitte schön!
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Prinzip würde ich mich ja freuen, Frau Staudte, wenn wir uns in allen Punkten einig wären. Aber ich muss Ihnen deutlich sagen: Im Grunde genommen bin ich von beiden Regierungsfraktionen - sowohl von der SPD als auch von den Grünen - maßlos enttäuscht.
(Zustimmung bei der CDU - Zurufe von der SPD und von den GRÜNEN: Oh! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Ich dachte, von Ihrer Bundesregierung, die das ursprüngliche Gesetz verab- schiedet hat!)
Ich möchte einmal kurz die Chronologie verdeutlichen: Die Europäische Union hat 2015 die Verbraucherschutzrichtlinie auf den Weg gebracht. Der Bundesgesetzgeber hat das Gesetz zur Umsetzung am 21. März 2016 verabschiedet. Und es war der SPD-Bundesjustizminister, der die Ver
(Renate Geuter [SPD]: Aber Gesetze werden immer noch von der Legislati- ve erlassen und nicht vom Minister!)
Bei unserer ersten Debatte im Landtag zu diesem Thema, im Oktober, herrschte große Einigkeit. Aber, Frau Staudte, wir haben keinerlei Input - weder von den Grünen noch von der SPD - in schriftlicher Form für die Ausschussberatungen bekommen. Wir konnten der heutigen Tagesordnung des Landtages entnehmen, dass Sie kurz vor Ende der Strecke einen Änderungsantrag eingereicht haben, den wir aber im Ausschuss nicht mehr diskutieren konnten, weil er bei den Ausschussberatungen noch nicht vorlag.
Allen Beteiligten war schon im Sommer letzten Jahres klar, dass die Verschärfungen, die der SPD-Bundesjustizminister Heiko Maas in diese Regelung eingebracht hat, beim Hauskauf, bei der Renovierung, bei der Schaffung von Wohnraum große Probleme bei den Banken verursachen würden. Deshalb haben wir von der CDU bereits am 18. Juli 2016, also vor fast neun Monaten, eine Unterrichtung im Haushaltsausschuss beantragt, die am 10. August stattgefunden hat. Und am 18. Oktober 2016 haben wir unseren Antrag in die parlamentarischen Beratungen eingebracht.
Sie mögen ja im Oktober bei der Plenardebatte genickt haben. Aber einen produktiven Beitrag zu diesem Thema haben Sie nicht geleistet. Das muss man ganz objektiv sagen.
(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist so ein Witz! - Renate Geuter [SPD]: In welcher Welt leben Sie denn?)
Niedersachsen hat so im Bund bei diesem Thema keine Rolle gespielt. Sie haben eben in Ihrer Rede deutlich gemacht, dass Sie, nachdem die Bundesratsinitiative vorlag, den Inhalt abgeschrieben und in Ihren Antrag gegossen haben. Das war Ihr Beitrag zu diesem Thema.
(Reinhold Hilbers [CDU]: Intellektuelle Höchstleistung! - Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Sagen Sie doch mal was zur Sache, Herr Kollege!)
Um es noch einmal deutlich zu machen: Es war der SPD-Bundesjustizminister Maas, der es Rentnern, Arbeitnehmern, jungen Ehepaaren erschwert hat, Eigenheim zu erwerben oder Wohnraum umzubauen.
(Renate Geuter [SPD]: Herr Maas er- lässt keine Gesetze, weil er nicht Mit- glied des Bundestages ist!)
Sie können hier lange diskutieren, aber Sie kommen nicht daran vorbei, dass Herr Maas, der SPDBundesjustizminister, Ursache dieses Problems ist. Die EU ist es nämlich nicht; die hat diese Richtlinie so nicht gemacht.
Es ist falsch, auf die EU zu zielen. Sie haben die Probleme verursacht, und zwar an der vollkommen falschen Stelle. Im Wesentlichen tragen die Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Sparkassen die Immobilienfinanzierung in Deutschland. Sie haben sich auch schon vor der Finanzkrise sehr verantwortlich im Umgang mit Krediten gezeigt. Ihnen haben Sie Knüppel zwischen die Beine geworfen. Damit haben Sie nicht nur die Banken getroffen, denen das Geschäft erschwert wird, sondern Sie haben die Verbraucher - - -
- Ich wiederhole das gern. Sie geben mir die Gelegenheit, darauf hinzuweisen, dass es der SPDBundesjustizminister Maas war, der dieses Problem verursacht hat. Mit dieser Nachricht müssen Sie leider heute nach Hause gehen.
Weil Ihr Antrag viel zu spät kam und, wie Sie schon gesagt haben, von der Bundesratsinitiative abgeschrieben ist, lehnen wir ihn ab. Unser Antrag ist erstens besser, und zweitens war er schon viel länger da.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Auch wenn ich mich immer wieder über die Vorstellungen der Opposition zum Thema „Gewaltenteilung“ wundere, möchte ich mich jetzt zum Sachverhalt äußern.
(Ottmar von Holtz [GRÜNE]: Sehr gut! - Wiard Siebels [SPD]: Das hätten wir von Herrn Dr. Siemer auch erwartet!)
Die Wohnimmobilienkreditrichtlinie der Europäischen Union hat die Erhöhung des Verbraucherschutzes, die Sicherung eines nachhaltigen Kreditgeschäfts sowie die Harmonisierung europäischer Standards zum Ziel.
Auch wenn damit auf die Banken neue gesetzliche Anforderungen zukommen, werden diese Anliegen nicht nur von den Verbraucherschützern, sondern auch von den Vertretern der Banken grundsätzlich begrüßt.
Auch der Grundsatz, dass Banken Immobilienkredite nur noch nach intensiver Prüfung der Kreditwürdigkeit ausreichen dürfen, ist in der Sache vernünftig. Immerhin geht es bei der Baufinanzierung oft um stattliche Beträge und um lange Laufzeiten.