Herr Minister, Sie haben gerade gesagt, dass kein Antrag für die Ringelschwanzprämie abgelehnt worden ist. Nun hat Ihr Haus ein Gesamtbudget für die Ringelschwanzprämie. Deshalb würde mich interessieren: Für wie viele zusätzliche Schweine reicht das vorhandene Budget der Ringelschwanzprämie noch aus? Oder: Wie viele Schweine können Sie insgesamt mit Ihrem Budget fördern?
Ich will das nicht zu lang machen. Insgesamt wurden 28 Millionen Euro für Tierwohlmaßnahmen in der Förderperiode bei der EU angemeldet und genehmigt. Wir haben übrigens nicht nur die von
Ihnen vieldiskutierte Ringelschwanzprämie. Wir haben auch Prämien für Legehennenhalter, die besser sind. Deshalb kommt es immer darauf an. Da gucken wir jedes Jahr, wie viele Anträge es in diesen Bereichen gibt, und dann werden die Gelder zugeteilt.
weil wir mit den Verbänden vereinbart haben - das war eine Forderung von ihnen -, dass nicht alles sofort geht. Ich habe nie gesagt, wir können morgen damit aufhören, und alle müssen es machen.
Deshalb wächst das langsam auf. Beim ersten Mal waren es 80 000 Schweine. Jetzt sind wir bei 200 000 Mastschweinen.
Aber noch einmal: Es sind nicht 28 Millionen Euro allein für Mastschweine, sondern für einen Mix von verschiedenen Tierwohlmaßnahmen.
Und wenn wir zusätzliche Mittel bekommen - und danach sieht es im Bundesrat aus -, können wir diese Summe auch aufstocken.
Ich stelle nur fest: Anders als bei der Initiative „Tierwohl“ des Bauernverbandes ist aus Geldmangel in Niedersachsen kein Antrag abgelehnt worden.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Jörg Bode [FDP]: Keine 5 %! - Heiner Schönecke [CDU] meldet sich zu Wort)
Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Schönecke, eine Kurzintervention auf die Rede eines Ministers ist nicht vorgesehen. Sie können aber zusätzliche
Redezeit beantragen. Das ist für die CDU-Fraktion aber auch schon geschehen. Herr DammannTamke erhält zwei Minuten. Bitte schön!
Herr Minister, Sie haben mich persönlich angesprochen, dass ich behauptet hätte, diese Ringelschwanzprämie sei eine Prämie für Blutbäder. Dem ist auch so; dazu stehe ich nach wie vor. Denn wenn diese Prämie gezahlt wird und lediglich 70 % der Tiere unversehrt im Schlachthof ankommen, dann ist das ein Indiz dafür, dass bei 30 % der Tiere dieses Blutbad akzeptiert wird. Insofern ist das von der Anlage her schon nicht mit dem Tierschutz vereinbar.
Aber ich habe mich vor allen Dingen gemeldet, weil diese wunderbare Erfolgsgeschichte der Ringelschwanzprämie einen ganz maßgeblichen Fehler hat: Bei einem Teil der Betriebe, die davon Gebrauch gemacht haben, handelt es sich um einen reinen Mitnahmeeffekt, weil sie es immer schon so gemacht haben. Ein weiterer Teil kann das umsetzen, weil die baulichen Voraussetzungen dafür gegeben sind. Aber in 99 % der Mastschweineställe in Niedersachsen funktioniert das aufgrund der baulichen Voraussetzungen nicht.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Sie können einfach nicht zugeben, dass Sie sich geirrt haben! Sie können nicht zuge- ben, dass eine Maßnahme, die Sie abgelehnt haben, erfolgreich war! Souveränität und Größe sehen an- ders aus, Herr Kollege! Echte Größe ist, Irrtümer auch einmal einzuräu- men!)
Sie haben es bis heute nicht geschafft, eine wie auch immer gestaltete Förderung all derjenigen einzuführen, die willens sind, ihre Ställe umzubauen, im Sinne von mehr Tierwohl und mit dem Ziel, auf das Kupieren der Schwänze verzichten zu können.
Ganz abgesehen davon: Die genehmigungstechnischen Voraussetzungen haben Sie in eine interministerielle Arbeitsgruppe geschoben. Wie wir alle vernommen haben, sind Ergebnisse nicht vor De
zember 2017 zu erwarten. Die Regierung hätte auch ehrlich sein und sagen können: In dieser Wahlperiode können wir das nicht mehr regeln. Nach uns die Sintflut!
Sie sind eine Antwort auf die zentrale Frage schuldig geblieben: Wie wollen Sie den Umbau der Ställe in Niedersachsen hin zu mehr Tierwohl unterstützen?
Da reichen Ihre 16,50 Euro Prämie nicht. Denn die sind lediglich dafür da, der Mehraufwand an Arbeit auszugleichen, aber nicht für investive Maßnahmen, geschweige denn für Genehmigungen.
Vielen Dank, Herr Dammann-Tamke. - Jetzt liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Alle Agrarexperten haben gesprochen. Herr Limburg, ich weiß nicht, ob Sie auch noch etwas sagen wollen?
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der Drucksache 17/6234 ablehnen möchte, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war die Mehrheit. Damit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.
Tagesordnungspunkt 13: Abschließende Beratung: UN-Behindertenrechtskonvention endlich umsetzen - niedersächsischen Aktionsplan jetzt verabschieden und NBGG anpassen! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6243 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie, Gesundheit und Migration - Drs. 17/7378 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/7478
Mit ihrem Änderungsantrag zielt die Fraktion der CDU auf eine Annahme ihres eigenen Antrags in geänderter Fassung.
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich die Abgeordnete Gudrun Pieper für die CDUFraktion. Bitte schön!
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchten wir uns bei der Fachkommission Inklusion für die hervorragende Zuarbeit zum Aktionsplan Inklusion bedanken.
Ohne ihre Unterstützung - da spreche ich wohl für alle Fraktionen in diesem Landtag - wären wir noch sehr weit von einem Aktionsplan entfernt.
Bedanken möchten wir uns auch beim Begleitgremium, das seinen Beitrag dazu geleistet hat, den vorliegenden Aktionsplan mit seinen 211 Maßnahmen in Form zu bringen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, nun könnten wir alle sagen: Alles gut! Der Aktionsplan für die Jahre 2017 und 2018 liegt vor. Die Arbeit kann beginnen. - Ja, das kann sie. Doch ganz so leicht ist es leider nicht. Denn die kritischen Punkte - nämlich die konkrete Umsetzung der Maßnahmenvorschläge und damit die gleichberechtigte Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen - sind im Aktionsplan leider in vielen Bereichen weiterhin offen bzw. ohne konkrete Angaben zum Zeitplan in den zwei Jahren. Ebenso liegt der Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bis heute nicht vor.