Die Konzeptlosigkeit des Bundes drückt sich darüber hinaus auch in der Tatsache aus, dass es keine Vorschläge für Bundesgesetze zur Regelung der konkreten Rahmenbedingungen für eine Bundesgesellschaft gibt und dass es - das empfinde ich in dieser Zeit als dramatisch - keine klaren Bekenntnisse für den Umgang mit unseren Beschäftigten gibt.
Für Niedersachsen ist daher klar: Eine Grundgesetzänderung mit privatisiertem Straßeneigentum wird es nicht geben. Auch stimmen wir nicht einseitig einer Grundgesetzänderung zu, ohne dass überhaupt ein konkretes Konzept zur Ausgestaltung einer Bundesgesellschaft bekannt ist oder deutlich gemacht wird. Wir können uns doch nicht eine Zustimmung zu einer Grundgesetzänderung abringen lassen, ohne dass wir wissen, was wir nach der Abgabe unserer Einflussrechte dafür bekommen. Das kann doch erst erfolgen, wenn klar ist, wie hinterher die Struktur und die Situation aussehen.
Niedersachsen setzt sich daher für eine klare Verbindung zwischen Organisationskonzept für eine Infrastrukturgesellschaft und zugehöriger Gesetzesänderung ein, wenn es denn dazu kommt, weil es die Mehrheiten so wollen.
Ich will an dieser Stelle sagen: Dass wir eine Debatte darüber führen, ist richtig. Aber wo sind all die Partner geblieben, die einst mit uns gemeinsam verhindern wollten, dass es dazu kommt? - Leider sind kaum welche übrig geblieben. Wir sind inzwischen, wenn man die Mehrheitsverhältnisse betrachtet, in einer schwierigen Lage.
Wir fordern aber auch weitere Mitbestimmungsrechte des Bundesrats bei den Fachgesetzen. Und vom Bund werden wir Zusagen einfordern, die unsere Infrastruktur und die von uns erbrachten Planungs- und Baufortschritte absichern und weiter befördern. Um es deutlicher zu sagen: Dort, wo wir mit den Planungen begonnen haben und auf gu
tem Weg sind, muss es Zielsetzung sein, diese auch fortzusetzen und zu beenden und nicht das ganze Projekt mitten in der Phase der Bauplanung oder der Bauausführungsplanung an Dritte zu übergeben, wobei wir nicht wissen, ob das auch wirklich in der Intensität, die für Niedersachsen entscheidend ist, weitergeführt wird.
Der entstandene Schwebezustand ist vom Bund zu verantworten. Darum tun wir als Landesregierung schon jetzt alles, was in unserer Macht steht, um ein verlässlicher Partner zu bleiben. Denn wir haben ein Interesse daran, dass, wenn es Entscheidungen gibt, die wir nicht verhindern können, diese nicht zum Schaden unserer Infrastruktur und unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind. Der Erhalt von Straßen und Brücken überall im Land ist und bleibt zentrale Aufgabe. Es muss alles vermieden werden, was die dringende Sanierung und Ertüchtigung von Brücken und Straßen verzögert. Wir wissen heute schon, mit welchem Nachdruck wir genau diese Projekte und gerade die Brücken angehen müssen. Wir wissen übrigens auch, welche Konsequenzen es hat, wenn dies nicht zeitgerecht umgesetzt werden kann.
Wir treiben die Neuplanung konzentriert weiter voran, ob für die A 20, für die A 39 oder für die vielen Ortsumgehungen, für alle Projekte, die von großer wirtschaftlicher Bedeutung für unser Land sind. Wir bauen unsere Autobahnen und Bundesstraßen weiter bedarfsgerecht aus. Die A 7 oder der A 1 werden sechsstreifig ausgebaut.
Die Schwerpunkte sind daher weiterhin eine zügige Planung, eine schnelle Bauabwicklung, ein sicherer Verkehr, eine gute Verkehrslenkung und information und vor allen Dingen natürlich eine Bürgerbeteiligung und eine transparente Planung und Entscheidungsfindung.
Wir werden unsere Landesbehörde daher auch, wo möglich und nötig, mit Personal verstärken und wirken auch heute darauf hin, dass das Personal an uns gebunden ist. Wir brauchen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für Aufgaben, die von der Auftragsverwaltung des Bundes völlig losgelöst sind, wenn es um unsere eigenen Landesstraßen und um die Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene geht. Das gilt sowohl für das Personal als auch für die Planungsmittel.
Zu Frage 1: Die Beschlüsse des Niedersächsischen Landtags stellen, auch in Fällen wie vorliegend, für die Landesregierung zentrale politische Leitlinien dar, die im Rahmen des Regierungshandelns als Orientierung einzubeziehen sind.
Zu Frage 2: Die Landesregierung fällt ihre Entscheidungen auf Basis vorliegender Fakten. Derzeit liegen seitens des Bundes keine bewertbaren Vorschläge oder Gesetzentwürfe vor.
Zu Frage 3: Die Landesregierung wird nach Vorliegen aller Tatsachen und vonseiten des Bundes vorzulegenden Gesetzentwürfe über ihre Positionierung entscheiden müssen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es besteht nun die Gelegenheit, Zusatzfragen zu stellen. Ich weise Sie darauf hin, dass das nach bestimmten Spielregeln geschieht. Die Bestimmungen der Geschäftsordnung dazu kennen Sie alle: Die Zusatzfragen müssen ohne sonderliche Einleitung gestellt werden, sie müssen also kurz und knapp sein, sollen keine Werturteile oder dergleichen enthalten. Vor allem sollen sie kurz und knapp sein.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund, dass ich bei einem Autokauf oder auch vor einem Besitzerwechsel ganz klare Bedingungen aushandele und dass es in diesem Jahr mit den Stimmen aus Niedersachsen dazu gekommen ist, dass nicht mehr das Land, sondern der Bund für die Bundesfernstraßenausbauverwaltung zuständig sein soll, frage ich die Landesregierung: Zu welchen Bedingungen und unter welchen Kriterien hat man hierfür die Zustimmung gegeben? Nur die Interessen des Landes Niedersachsen zu wahren, reicht für mich nicht aus.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bley, ich habe gerade schon deutlich gemacht, dass es noch keinen Beschluss zu einer Änderung des Grundgesetzes gibt. Vielmehr habe ich ausgeführt, dass wir einer Grundgesetzänderung nicht zustimmen können - ich denke, das geht den Kolleginnen und Kollegen in den anderen Ländern genauso -, deren Auswirkungen wir noch gar nicht kennen. Deswegen muss doch erst einmal dieser Teil vorgelegt werden, übrigens mit all den von mir beschriebenen Punkten: Wie stellen wir sicher, dass das Personal bei uns weiterhin dauerhaft beschäftigt ist, oder wie stellt sich der Bund dessen Beschäftigung vor?
Wie sorgen wir dafür, dass die Projekte, die für uns von entscheidender Bedeutung sind, auch von uns weiter geplant und vorangebracht werden können? Wie stellen wir sicher, dass es eben nicht zu einer extremen Zerteilung kommt, indem man nicht nur über Autobahnen redet, sondern auch über Bundesstraßen?
All diese Punkte müssen doch geklärt werden. Erst dann kommt es zu einer Klärung der Frage, ob eine solche Grundgesetzänderung eine Mehrheit findet und ob andere Länder überhaupt bereit sind, neben dem, was sie bisher gemacht haben, relativ bedingungslos diesem Punkt zu folgen und zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Vor dem Hintergrund, wie erschüttert sich der Minister über das vermeintliche Schicksal der Mitarbeiter zeigte, frage ich die Landesregierung: Welche Gedanken hat sich die Landesregierung vor der Zustimmung über die Konsequenzen gemacht, die die Inhalte des Bund-Länder-Finanzausgleiches für das Personal der Landesbehörde für Straßenbau haben würden? Welche Gedanken hat sich die Landesregierung über das Schicksal dieser Mitarbeiter gemacht?
(Zustimmung bei der CDU - Jörg Bo- de [FDP]: Guter Punkt! - Gegenruf von der SPD: Uns müsst gerade ihr fragen! - Gegenruf von Jörg Bode [FDP]: Ja! - Gegenruf von der SPD: Da wird der Bock zum Gärtner ge- macht!)
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Fredermann, ich habe dargestellt, dass wir uns nicht an diesem Tag mit dem Thema auseinandergesetzt haben. Gerade die Verkehrsminister der Länder haben sich - wohlwissend, dass dieser Prozess vom Bund nun schon seit etwas Längerem vorangetrieben wird - mit dieser Frage auseinandergesetzt, damit es gerade nicht dazu kommt.
Wir haben uns in der gesamten Zeit - sowohl hier im Land als auch in den anderen Ländern - immer im vollem Bewusstsein damit auseinandergesetzt, dass diese Konsequenzen, die es möglicherweise für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat, zu vermeiden sind. Darum geht es.
Unser Ziel war es, mit sachlichen und guten Argumenten im Sinne des Erhalts und des Ausbaus der Infrastruktur - bis zu einem gewissen Grad bin ich davon ausgegangen, dass der Bund die gleichen Interessen wie wir hat - den Bund davon zu überzeugen, dass der richtige und beste Weg wäre, die Bundesauftragsverwaltung dort fortzusetzen - das muss man auch erkennen -, wo die Leistungsfähigkeit gegeben ist.
Diese Leistungsfähigkeit ist in ganz besonderer Form in Niedersachsen gegeben. Das kann man - ich will das hier auch offen sagen - möglicherweise nicht für alle Bundesländer in gleicher Weise formulieren. Aber man kann es für Niedersachsen sagen. Deswegen spiegelt der besondere Nachdruck aus Niedersachsen nicht nur die hohe Wertschätzung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Sorge um deren weitere Entwicklung wider, sondern ist vor allen Dingen auch damit verbunden, dass die hohe Qualität an Infrastruktur und Ausbau weiterhin in unserem Land gesichert wird.
Darüber machen wir uns nicht erst seit wenigen Wochen Gedanken. Daran arbeiten wir - ich habe vorhin von dem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz gesprochen - schon seit 2015.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Zusatzfrage stellt für die FDP-Fraktion der Kollege Grascha. Bitte!
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auf den Aspekt der Teilprivatisierung der Infrastrukturgesellschaft zu sprechen kommen.
Vor dem Hintergrund, dass Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble mehrmals gegenüber Medien erklärt hat, dass die Ministerpräsidentenkonferenz - mit Ausnahme des Ministerpräsidenten von Thüringen - offensichtlich dieser Teilprivatisierung zugestimmt hat, frage ich den Herrn Ministerpräsidenten, ob dies bei der entsprechenden Ministerpräsidentenkonferenz zur Sprache gekommen ist und ob die Aussage des Bundesfinanzministers richtig ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Herr Grascha, ich bin Ihnen dankbar für die Frage, gibt sie mir doch zunächst einmal Gelegenheit, die in den beiden vorangegangenen Fragen formulierte Unterstellung zurückzuweisen, die Landesregierung hätte an irgendeiner Stelle zu irgendeinem Zeitpunkt für das Ende der Bundesauftragsverwaltung plädiert.
Das Gegenteil ist richtig. Wir haben in allen Sitzungen, an denen wir teilgenommen haben, gesagt, dass wir nicht dafür sind. Ich wäre den Mitgliedern der CDU-Fraktion - auch der FDP-Fraktion - dankbar, wenn sie das ein für alle Mal zur Kenntnis nehmen würden.
- Dabei bleibt es unter den Bedingungen, die ich in der, ich glaube, letzten Plenarsitzung genannt habe. Ich kann mir unter den heute gegebenen mir bekannten Bedingungen eine Zustimmung nicht vorstellen.
Dies vorausgeschickt, jetzt aber zu der Frage, die Herr Grascha gestellt hat, denn vor diesem Hintergrund sind die vorangegangenen Fragen von den Kollegen der Union noch ein wenig kritischer zu sehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie müssen sich schon klarmachen, dass es Ihr Bundesfinanzminister, Herr Dr. Schäuble, ist, der an dieser Stelle noch einen Schritt weitergeht und nicht nur eine bundeseigene Verwaltung, sondern eine Privatisierung der Bundesverwaltung der Bundesfernstraßen haben will.
Er will also an dieser Stelle die Betroffenen noch sehr viel stärker in Ungewissheit stürzen, als das ohnedies bereits der Fall ist.