Protocol of the Session on November 22, 2016

Meine sehr geehrten Damen und Herren, am vergangenen Dienstag hat das Bundesministerium des Inneren die Vereinigung „Die wahre Religion“ alias „LIES! Stiftung“ verboten. Als Erklärung dazu: Es handelt sich um einen bundesweit operierenden Verein. Deswegen kann auch nur der Bundesinnenminister diesen Verein verbieten.

Der Verein „Schlüssel zum Paradies“ ist ein landesweit operierender Verein, der übrigens seinerzeit aus „LIES!“ ausgeschlossen worden ist und den wir verbieten könnten, wenn es genügend Verbotsgründe gäbe.

Ich weiß, dass der Rechtsstaat nicht jedem immer dann gefällt, wenn gerade nicht die Maßnahmen möglich sind, die man sich gern wünscht. Aber wir können keinen Verein verbieten, solange es nicht ausreichende Verbotsgründe gibt, die am Ende auch vor Gericht Bestand haben. Das jedenfalls ist mein Anspruch, was das Handeln dieses Rechtsstaates angeht, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Sagen Sie, der Verein ist rechtskonform?)

Diese Maßnahme, dieser wichtige Schlag gegen den radikalen Islam, war notwendig - ein Schlag, mit dem die Verbreitung salafistischer Propaganda und die Anwerbung von Salafisten durch Koranverteilaktionen unterbunden werden.

Das Verbot wurde mit einer Vielzahl von Durchsuchungen bundesweit vollstreckt, und die Vereinigung wurde aufgelöst. Auch in Niedersachsen wurden bei insgesamt sechs Personen Durchsuchungen durchgeführt. 14 weiteren Personen wurde die Verbotsverfügung ausgehändigt.

Herr Minister, ich darf Sie ganz kurz unterbrechen. Herr Thiele würde Ihnen gern eine Zwischenfrage stellen.

Ich würde gern fortsetzen.

Das genannte Verbot des Bundesinnenministeriums erstreckt sich dabei nur auf den genannten Verein und seine Teilorganisationen. Es regelt selbstverständlich kein allgemeines Verbot des Verteilens von Koranen. Das wäre auch falsch verstandene Härte, die dem einen oder anderen vielleicht gefallen würde. Überdies wäre es rechtlich unmöglich, und es wäre gesellschaftspolitisch unverträglich. Schließlich wollen wir keine allgemeine Stigmatisierung des Islam und seiner Heiligen Schrift.

Diese Landesregierung wird aber alles rechtlich Mögliche dafür tun, um sogenannte Koranverteilaktionen oder auch das Verteilen von anderen Schriften zu verbieten,

(Zuruf: Ja, was denn?)

wenn diese das Ziel haben, Menschen zu Straftaten anzustiften oder sie mit diesem Ziel zu radikalisieren.

Deshalb ist, wie von mir angekündigt, heute ein Erlass an die Kommunen herausgegeben worden, der das Ziel hat, die Anmeldung derartiger Stände mit allen Möglichkeiten zu verhindern. Der Erlass empfiehlt u. a. eine frühe Beteiligung der Polizei und des Verfassungsschutzes durch die Kommunen, um eventuelle Gefahren solcher Verteilaktionen zu erkennen und damit untersagen zu können.

Außerdem wollen wir das Niedersächsische Straßengesetz ändern. Derzeit ist es nämlich nicht möglich, die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis abzulehnen, wenn sonstige öffentliche Be

lange unverhältnismäßig durch salafistische Propaganda beeinträchtigt werden. Dies ist allerdings ein Weg, derartige Stände zu verhindern, ein Weg, der in Hamburg und Berlin - übrigens sonst noch nirgendwo - bereits beschritten wird und zukünftig auch hier möglich sein wird.

Ich kann Ihnen an dieser Stelle aktuell mitteilen, dass der Generalbundesanwalt heute mit Unterstützung der Sicherheitsbehörden aus Niedersachsen, Bayern und Berlin drei mutmaßliche Unterstützer der Terrororganisation Ahrar al-Scham festgenommen und Wohnungen durchsucht hat; ein weiterer Erfolg, der nicht von ungefähr kommt.

Die Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aus Bund und beteiligten Ländern hat ausgezeichnet funktioniert. Mein Dank gilt an dieser Stelle allen eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die vor Ort beteiligt waren und schon wieder an vorderster Front gegen den radikalen Salafismus vorgegangen sind.

(Beifall bei der SPD und von Anja Piel [GRÜNE])

Meine Damen und Herren, die angesprochenen Maßnahmen sind natürlich nur einige Bausteine, um gegen eine Radikalisierung junger Menschen vorzugehen. Weitere Schritte waren beispielsweise die Festnahme des Hasspredigers Abu W. hier in Niedersachsen oder das vereinsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die DIK-Moschee in Hildesheim.

Außerdem werden weitere Vereinsverbote bei Vorliegen von Erkenntnissen fortlaufend durch mein Haus geprüft. Unter Federführung des LKA und des Verfassungsschutzes hat diese Landesregierung zudem die Kompetenzstelle „Islamismusprävention Niedersachsen“ eingerichtet. Alle relevanten Akteure der Kompetenzstelle „Islamismusprävention“ und der Sicherheitsbehörden sind hier eng miteinander vernetzt und arbeiten auf der Grundlage fest vereinbarter Strukturen mit klaren Meldewegen gegen Radikalisierung.

Vor etwa zwei Jahren wurde die Beratungsstelle „beRATen e. V.“ durch die Landesregierung gegründet, an die sich Eltern radikalisierter Jugendlicher unmittelbar wenden können, um Hilfe zu erhalten.

Meine Damen und Herren, diese Landesregierung zeigt keine falsche Toleranz. Diese Landesregierung geht konsequent gegen extremistische Radikalisierung vor.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die verfassungsrechtlich garantierte Religionsfreiheit ist ein hohes Rechtsgut. Für viele Bürgerinnen und Bürger, egal zu welcher Religion sie gehören, stellt ihr praktizierter Glaube einen wichtigen Bestandteil ihres täglichen Lebens dar. Dies gilt es zu achten und zu schützen.

Religiös motivierter Extremismus befindet sich jedoch klar außerhalb dieses Schutzbereiches. Wir lassen es nicht zu, dass Salafisten oder Islamisten den friedlichen Glauben missbrauchen, um Gewalt und Hass zu schüren und zu verbreiten.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Der zweite Teil des Antrags zur Aktuellen Stunde befasst sich mit dem Thema Vollverschleierung in Schulen. Lassen Sie mich zunächst vorwegschicken, dass der Begriff der „Vollvermummung“ hier wahrscheinlich nur irrtümlich falsch gewählt worden ist. Dieser wurde möglicherweise in Anlehnung an das Versammlungsrecht gewählt. Da sich der Antrag jedoch auf religiöse Bedeckungsgebote bezieht, ist hier der Begriff der Vollverschleierung angemessen, den ich im Folgenden auch verwenden werde.

(Jens Nacke [CDU]: Falsch!)

Die Frage der Verschleierung bzw. nach deren Zulässigkeit betrifft die gesamte Landesverwaltung und nicht nur den Bereich der Schulen. Sie stand zuletzt aber insbesondere für diesen Bereich im Fokus. In Niedersachsen sind aktuell sechs Fälle bekannt, in denen Schülerinnen voll verschleiert zum Unterricht gekommen sind.

(Zuruf von Ulf Thiele [CDU])

In einem Fall wurde entschieden, die Vollverschleierung aufgrund der besonders gelagerten Umstände des Einzelfalls - wir haben das gerade gehört - für einen absehbaren Zeitraum zu dulden, auch um der Schülerin ihren bevorstehenden Schulabschluss zu ermöglichen. Dafür hat nach meinen Informationen nach entsprechender Aussprache im Kultusausschuss auch die Opposition Verständnis gezeigt. In allen anderen Fällen wurde der Schleier nach Beratungsgesprächen wieder abgelegt.

In dem genannten Einzelfall werden weitere Gespräche mit der Schülerin geführt. Die Niedersächsische Landesschulbehörde steht der Schule im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten weiterhin beratend und unterstützend zur Seite. Der Verfassungsschutz steht dabei in Kontakt mit den beteiligten Akteuren - wie der Landesschulbehörde - und unterstützt diese mit ihren Präventionsangeboten. Im Rahmen der guten und zügigen Zusammenarbeit in der Kompetenzstelle Islamismusprävention bei LKA und Verfassungsschutz wurde sichergestellt, dass beRATen e. V. in diesem Einzelfall tätig wird.

Meine Damen und Herren, die im Grundgesetz geschützte Religionsfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, zu glauben oder nicht zu glauben, sie umfasst auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den als verbindlich empfundenen Lehren des jeweiligen Glaubens zu orientieren und im Alltag seiner Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Die Religionsfreiheit wird durch das staatliche Bestimmungsrecht im Schulwesen begrenzt. Beide Grundrechte sind im Wege der praktischen Konkordanz so gegeneinander auszugleichen, dass beiden möglichst weitgehende Wirksamkeit verschafft wird.

Vor diesem Hintergrund kann es Schülerinnen z. B. nicht verwehrt werden, in der Schule ein Kopftuch zu tragen. Es ist für Schülerinnen nach dem geltenden Recht jedoch nicht zulässig, einen Gesichtsschleier in der Schule zu tragen. Die Schülerinnen und Schüler an staatlichen Schulen in Niedersachsen haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung des Unterrichtsbetriebes stören könnte. Die vollständige Gesichtsverschleierung stellt im täglichen Schul- und Unterrichtsbetrieb ein objektives Unterrichtshindernis dar, sodass die Schule ihrem Bildungsauftrag nicht zu 100 % entsprechen kann.

(Zurufe von der CDU: So ist es! Sehr richtig!)

Aus pädagogischer Sicht ist es nicht möglich, eine erfolgreiche Durchführung des Unterrichts zu gewährleisten, wenn aufgrund der Vollverschleierung einer Schülerin deren Mimik und Gestik nicht mehr erkennbar werden.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Nach aktueller Rechtslage stehen den Schulen bzw. den Schulbehörden, abgesehen von Beratungsgesprächen, keine weiteren zielführenden

Maßnahmen zur Verfügung, wenn eine schulpflichtige Schülerin voll verschleiert zum Unterricht erscheint.

(Gudrun Pieper [CDU]: Das versteht doch kein Mensch!)

Die im Niedersächsischen Schulgesetz geregelten Ordnungsmaßnahmen reichen vom Ausschluss vom Unterricht über eine Überweisung in eine Parallelklasse bis hin zum Verweis von der Schule bzw. von allen Schulen.

Das Niedersächsische Kultusministerium hat in den genannten Fällen der Vollverschleierung pädagogische und präventive Ansätze verfolgt, um jene Vollverschleierung bei Schülerinnen zu verhindern. Falls jedoch alle diese Maßnahmen nicht zum Erfolg führen, müssen auch Sanktionen in Betracht gezogen werden. In einem solchen Fall wäre der Weg über das Ordnungswidrigkeitengesetz zu prüfen. Eine etwaige Ordnungswidrigkeit könnte dann mit einer Geldbuße geahndet werden. Bei einer Verweigerung der Zahlung käme gegebenenfalls auch Erzwingungshaft in Betracht.

Meine Damen und Herren, bevor allerdings solche Schritte eingeleitet werden, sollten - gerade bei auftretenden Konflikten in Schulen - Lösungen eher auf kommunikativen als auf repressiven Wegen gesucht werden.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Gerade in einem Einzelfall wie dem hier beschriebenen müssen wir darauf achten, Augenmaß zu bewahren - im Sinne einer Verhältnismäßigkeit dessen, was wir tun. Gleichzeitig, meine Damen und Herren, haben die Sicherheitsbehörden diesen Fall natürlich genau im Blick. Aus Gründen des Schutzes der Person darf an dieser Stelle hierzu aber nicht unterrichtet werden.

(Ulf Thiele [CDU]: Na super!)

Wie Staatssekretär Manke angekündigt hat, wird eine Unterrichtung des zuständigen Ausschusses aber in Kürze erfolgen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Herr Minister, Herr Thiele möchte Ihnen eine Zwischenfrage stellen.

Ja.