Herr Onay, vor dem Hintergrund, dass Sie gerade von Freiwilligkeit gesprochen haben - das ist ja vom Kultusministerium auch immer wieder so kommuniziert worden -, frage ich Sie: Für wie wahrscheinlich halten Sie es, dass dieses Mädchen, wenn es in einem anderen gesellschaftlichen Umfeld aufgewachsen wäre, auch zu der Entscheidung gekommen wäre, in der Schule einen Niqab zu tragen?
habe. Sie haben ja recht. Die Mehrheit der Muslime lehnt diese Praxis ab. Die Gesellschaft lehnt diese Praxis ab. Aber die Frage ist doch: Was passiert, wenn wir die Schülerin beispielsweise von der Schule verweisen? Wir drängen sie noch viel stärker in diese Parallelwelt, die Sie hier zu Recht kritisieren, die vermutlich wir alle hier kritisieren.
(Helge Limburg [GRÜNE]: Richtig! - Beifall bei den GRÜNEN - Ulf Thiele [CDU]: Sie geben dieser Parallelwelt nach!)
Dass die Gespräche der Schule - nicht Sanktionsmaßnahmen - nicht bloß warme Worte sind, zeigt der Umstand, dass bei den sechs Fällen, die es vermutlich gab, in vier Fällen die Vollverschleierung abgelegt wurde. Der eine Fall war der in Osnabrück, am Abendgymnasium, mit Rechtsschutzersuchen. Und diese eine von 800 000 Schülerinnen und Schülern in Niedersachsen besteht eben darauf und ist ein absoluter Einzelfall.
(Jens Nacke [CDU]: „Auf dieses Ge- spräch kommt es jetzt an!“, ist das Ih- re Position? - Zuruf von der CDU: Gleiches Recht für alle!)
Dies darf allerdings für die Zukunft keinen Präzedenzfall darstellen. Denn das Schulleben, der Bildungsauftrag brauchen das offene Gesicht, den offenen Kontakt, auch zur Prägung des Sozialverhaltens und zur Förderung der Persönlichkeitsentwicklung. Aber, wie gesagt, Zwangsmaßnahmen halte ich in diesem Fall ausdrücklich für nicht zielführend, sondern für eine Verschlechterung der Situation.
Pädagogische Maßnahmen in der Schule, wie die Gespräche, die ich eben schon angesprochen habe, können sinnvoller sein. Denn gemäß dem Bildungsauftrag gehört es auch dazu, Schülerinnen und Schüler dazu zu befähigen, Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen. Dies gilt auch für eine freiheitliche Gesellschaft, meine sehr geehrten Damen und Herren. Alles-oder-nichts-Lösungen werden den komplexen Sachverhalten nicht gerecht.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen den Ausführungen der Kollegin Schröder-Köpf und des Kollegen Watermann gibt es hier natürlich einen gemeinsamen Kern, der diese beiden Punkte, die hier in der Überschrift angesprochen sind, betrifft. Es geht nämlich jeweils um die Frage, wie eigentlich der Staat und wie die Politik mit religiös motivierten Handlungen umgeht und mit welchem Wertekanon, mit welchem Regelwerk man darauf reagiert.
Herr Kollege Onay hat eben schon darauf hingewiesen: Wir haben unsere Verfassung, das Grundgesetz. Recht und Gesetz sind der Maßstab, wie wir damit umzugehen haben. Dazu gehört selbstverständlich auch die Religionsfreiheit, die in diesem Kontext für das staatliche Handeln maßgeblich ist. Aber sie ist eben nicht grenzenlos, sondern sie findet ihre Grenzen im Schulbetrieb etwa darin, dass ein staatlicher Erziehungsauftrag zu erfüllen ist, und sie findet ihre Grenze im Schulbetrieb im Schulfrieden, die hier beide auf religiös motivierte Handlungen treffen.
Da kann es bei einer Niqab überhaupt kein Missverständnis geben. Denn der Niqab ist gegen das, was wir in der Schule brauchen, nämlich eine offene Kommunikation von Angesicht zu Angesicht.
Eine Vollverschleierung, die das verhindert, ist schlechterdings nicht mit dem staatlichen Erziehungsauftrag und auch nicht mit dem Schulfrieden vereinbar. Deshalb kann es überhaupt kein Missverständnis und auch keine falsch verstandene Toleranz geben. Da gibt es eine klare Aussage.
In dem besonderen Fall scheint mir das Problem zu sein, dass die Schule schlechterdings viel zu lange zugeguckt und das geduldet hat und bei der Schülerin irgendwann der Eindruck entstand: Das wird schon irgendwie hingenommen.
Genau das, meine Damen und Herren, ist übrigens das Problem mit Ihrer Einzelfallargumentation. Sie wird natürlich in anderen Fällen herangezogen werden, in denen man sagt: Ja, wenn ihr es da
Der Staat bindet sich durch sein eigenes Verhalten. Deshalb funktioniert das nicht. Daher ist es ein großer Fehler, dass die Schule das so gemacht hat.
Die Frage ist: Warum hat die Schule das eigentlich so gemacht? - Damit kommen wir dann wieder zum gemeinsamen Kern der einzelnen Punkte. Was wir überall in den staatlichen Organisationen unter dieser Landesregierung feststellen, ist eine große Verunsicherung im Umgang mit religiös motivierten Handlungen. So richtig weiß man nicht, wie man das einordnen soll.
Das finden wir in verschiedenen Bereichen. Das finden wir in der Schule. Wir finden es übrigens auch bei den Sicherheitsbehörden, wie der Polizei. Wieso sagt ein Polizeibeamter im Celler Prozess bei den Wolfsburgern: „Ja, das mit den Ermittlungen in Moscheen ist so eine Sache. Das ist eine heikle Sache. Davon lassen wir lieber die Finger.“? - Das ist doch nicht Ausdruck dafür, dass der das nicht machen will, sondern er ist verunsichert, weil er nicht weiß, wie die Landesregierung das einschätzt und ob das politisch gewollt ist.
Wie war es denn im Umgang mit Safia, wo neben dem Alter auch die Religion eine Rolle dafür gespielt hat, dass der Verfassungsschutz hier eben nicht gespeichert hat? Wie ist es bei der Koranverteilungsaktion, wozu genau die Argumentation kommt: „Na ja, das Verteilen des Korans an sich ist als religiöse Handlung nicht zu beanstanden.“? Einverstanden, es ist genauso wenig zu beanstanden wie das Verteilen der Bibel.
Aber die Motivation dahinter ist doch offensichtlich spätestens jetzt bekannt. Und dann vergisst noch der Innenminister, die Organisation „Schlüssel zum Paradies“ zu verhindern.
Das ist natürlich Ausdruck einer Verunsicherung im Umgang damit. Diese Landesregierung muss sich vorhalten lassen, dass sie nicht in der Lage ist, eine klare, durch Recht und Gesetz gegebene Linie aufzuzeigen, was dazu führt, dass solche Einzelfälle, solche Verstöße, wie sie jetzt beschrieben werden, passieren und als Beispiel herange
Das liegt in den Unklarheiten dieser Landesregierung begründet, die von Anfang an - in der Sicherheitspolitik sehen wir das ja sehr deutlich - mit dem Anspruch gekommen ist: Ja, da müssen wir sehr differenzieren.
Wenn man aber im Rahmen der Differenzierung nur Verwirrung schafft und keine klaren Leitlinien gibt, keine klaren Kanten aufzeigt, dann kommt genau das, was wir hier erleben, dann kommt man aus falsch verstandener Toleranz zu solchen Ergebnissen, die nicht mehr mit unserem Rechtsstaat und unserem Grundgesetz vereinbar sind. Damit schaffen Sie Beispiele und bereiten jenen den Nährboden, die genau dies nehmen und sagen: „Das ist eine falsche Entwicklung hier in Deutschland“, obwohl das keiner in diesem Maße will. Sie schaffen diese Beispiele, die als Orientierung für diejenigen dienen, die an religiösen Fragen entlang spalten wollen. Es ist Ihre Verantwortung, hier eine klare Kante aufzuzeigen. Das tun Sie nicht.
Das ist weiterhin nicht erkennbar. Ich mutmaße, dass es da auch aufgrund unterschiedlicher Auffassungen der Koalitionspartner seitens der SPD falsch verstandene Toleranz gibt.
Erst so langsam kommt der Innenminister mit dem, was er tut, in die Spur. Aber er hinkt den Entwicklungen im Sicherheitsbereich immer hinterher, was schon wieder bei der Verbotsaktion im Zusammenhang mit Koranverteilständen deutlich wird. Es war der Bundesinnenminister, der das gemacht hat. Das Innenministerium musste irgendwann einräumen, dass die, die in Hannover aktiv sind, auch noch vergessen haben, diese Organisation mit einzubeziehen.
In diesem Sinne brauchen wir mehr Klarheit, mehr Deutlichkeit, mehr Souveränität im Umgang mit religiösen Fragen und nicht immer gleich ein Zurückschrecken und die Sorge, man könnte religiöse Gefühle verletzen. Hier geht es um die Behauptung der Grundrechte des Grundgesetzes und unserer verfassungsgemäßen Ordnung.
Vielen Dank, Herr Dr. Birkner. - Es hat sich jetzt der Minister zu Wort gemeldet. Herr Innenminister, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da war sie wieder: die Märchenstunde über das, was diese Landesregierung tut und wovor sie zurückschreckt.
(Beifall bei der SPD - Zuruf von der FDP: Nein, die kommt jetzt! - Zurufe von der CDU und von der FDP: Oh! Oh!)
Das kennen wir ja schon zur Genüge. Enttäuschend ist, dass Sie nicht müde werden, diese Wiederholung hier vorzutragen, wo Sie doch längst wissen, dass es nicht so ist. Wider besseres Wissen behaupten Sie nach wie vor das Gegenteil. Schlimm genug für den Parlamentarismus, aber das ist Ihr Problem.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, am vergangenen Dienstag hat das Bundesministerium des Inneren die Vereinigung „Die wahre Religion“ alias „LIES! Stiftung“ verboten. Als Erklärung dazu: Es handelt sich um einen bundesweit operierenden Verein. Deswegen kann auch nur der Bundesinnenminister diesen Verein verbieten.