Zu unserer lang erkämpften Form des Unterrichts gehört das gemeinsame Lernen von Mädchen und Jungen, gehört es, sein Gesicht zu zeigen, mit quasi offenem Visier zu diskutieren und zu streiten. In letzter Konsequenz empfinden wir das so: Vollverschleierung und Demokratie gehen nicht zusammen.
Lassen Sie uns deshalb zusammen ausloten, welche Schritte, vielleicht sogar zusätzlich zu den bisherigen Regelungen im Niedersächsischen Schulgesetz, eine Ausbreitung dieser Form der Verschleierung entgegenwirken können, aber - das muss an dieser Stelle betont werden -: Wir haben Zeit, sinnvolle Maßnahmen zu überlegen, die letztendlich Bestand vor Gericht haben müssen und keine Schnellschüsse sind.
Frau Kollegin, ich darf Sie kurz unterbrechen. Herr Mohr, CDU-Fraktion, würde Ihnen gerne eine Zwischenfrage stellen.
Aber - das muss an dieser Stelle betont werden -: Wir haben Zeit, sinnvolle Maßnahmen zu überlegen, die letztendlich Bestand vor Gericht haben müssen und die keine Schnellschüsse sind, die beide Grundrechte, Bildungsauftrag versus Religionsfreiheit, klug ins Verhältnis setzen.
Denn es gibt derzeit nur eine einzige Niqab-Trägerin unter den annähernd 800 000 Schülerinnen und Schülern an Niedersachsens öffentlichen und allgemeinbildenden Schulen, ein einziges Mädchen, das in ein paar Tagen 16 Jahre alt wird.
Schule und Behörden werden die Schülerin aus Belm im Blick behalten. Wir sollten unser Augenmerk nun wieder stärker auf die anderen Landeskinder richten.
Vielen Dank, Frau Schröder-Köpf. - Ebenfalls zu diesem Punkt hat sich Herr Kollege Watermann, SPD, gemeldet. Sie haben das Wort, Herr Watermann. Bitte sehr!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Da ist nicht viel Zeit übrig geblieben. Aber ich will an das anschließen, was die Kollegin Doris Schröder-Köpf gesagt hat.
Herr Thümler, eine Sache, weil Sie heute Geburtstag haben: Das, was Sie zuletzt gesagt haben, sollte uns ganz weit nach vorn bringen. Wir sollten Verteilaktionen, die durchgeführt werden, um zu radikalisieren, energisch bekämpfen, aber wir sollten das mit den Möglichkeiten tun, die uns der Rechtsstaat gibt. Ich hoffe, dass wir ausloten, wo wir diese verschärfen können. Wir sollten klar trennen: Nicht das Verteilen, sondern die Absicht dahinter, die Absicht zu radikalisieren, ist das, was wir zu bekämpfen haben. Wir sollten die Dinge nicht durcheinanderbringen.
Ich würde mir heute wünschen, dass wir so damit umgehen, dass wir die rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen. Es sind genügend da, und sie werden auch angewandt.
- Herr Kollege Nacke, gelegentlich muss man auch die Möglichkeit haben, dass es rechtsfest ist, wenn man Punkte sammelt. Vielleicht sollten wir uns darauf konzentrieren.
(Jens Nacke [CDU]: Sagen Sie einmal etwas zum „Schlüssel zum Paradies“! Herr Watermann hat sich davor ge- drückt!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU spricht im Titel ihres Antrages zur Aktuellen Stunde zwei Punkte an, die in diesem Kontext durchaus irreführend sein können.
Bei der Koranverteilung geht es nicht um Toleranz, meine sehr geehrten Damen und Herren, sondern sie ist eindeutig verfassungsrechtlich geschützt. Der Koran war - das hat der Bundesinnenminister eindeutig klargestellt - nicht das Ziel dieser Verbotsverfahren, sondern Ziel waren die Aktionen, die dahinter standen, nämlich der klare Missbrauch des Islams und seiner Symbole und eben auch des Korans durch die neo-salafistische Szene. Für die Klarstellung durch den Innenminister bin ich sehr dankbar.
(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD - Ulf Thiele [CDU]: Dazu passt der „Schlüssel zum Paradies“ nicht!)
Dies umfasst eindeutig alle Exemplare, Schriftstücke und alles, was dazugehört, was die sogenannten „Lies!“-Kampagnen umfassen, ob in Niedersachsen oder woanders.
Für den Verein, den Sie ansprechen, muss es, so denke ich, noch ein rechtsstaatliches Verfahren geben, um zu sehen, welche Möglichkeiten bestehen. Da werden wir Weiteres verfolgen.
Ich möchte eines klarstellen: Kein heiliges Buch steht in Niedersachsen oder in Deutschland über dem Grundgesetz. Das Grundgesetz sollte deshalb auch Kompass für unsere Entscheidungen sein, so auch beim Thema Vollverschleierung.
Richtig ist, dass die überwältigende Mehrheit der Muslime die sogenannte Vollverschleierung ablehnt und nicht als eigene Praxis akzeptiert, weshalb sich in Deutschland schätzungsweise nur 300 bis 400 Frauen vollverschleiern.
Unter der sogenannten Burka-Verbotsdebatte, die immer wieder aufkommt, leiden allerdings insgesamt 400 000 Muslime in Niedersachsen und wahrscheinlich vier Millionen in ganz Deutschland.
Dass diese Vollverschleierung größtenteils nicht zur Praxis muslimischen Lebens gehört, mindert nicht den verfassungsrechtlichen Schutz der vollverschleierten Personen; denn das Grundgesetz schützt auch Außenstehende, Außenseiter oder auch Sektierer, und eine staatliche Koraninterpretation können und dürfen wir nicht vorgeben.
Und ja: Die Vollverschleierung widerspricht vollständig dem Verständnis von Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau. Doch was ist mit jenen Frauen, die sich freiwillig vollverschleiern? - Der Staat kann schwer Menschen vor sich selbst schützen, meine sehr geehrten Damen und Herren.
Dennoch bedeutet dies nicht, dass eine Vollverschleierung überall erlaubt sein muss. Anlassbezogene Verbote kann es geben, und sie sind zum Teil auch richtig, so wie eben das Schulgesetz in Verbindung mit Artikel 7, dem Bildungsauftrag, die Vollverschleierung als unzulässig erachtet.
Doch der bereits angesprochene Fall einer noch schulpflichtigen Schülerin in Belm, die seit fast drei Jahren eine Vollverschleierung - freiwillig wohl - trägt, zeigt uns, auf welche Probleme wir in der Praxis stoßen.
Ich denke, es ist richtig, dass die Schülerin in diesem Fall im kommenden Jahr ihren Abschluss machen kann, obwohl die Vollverschleierung im absoluten Widerspruch zum Schulgesetz steht. Ein Verweis von der Schule beispielsweise würde diesen jungen Menschen vermutlich vollends in ihre frauenverachtende Parallelwelt drängen.