(Christian Dürr [FDP]: Was Sie ma- chen, Herr Janßen, immer die EU vorzuschieben, ist brandgefährlich!)
Moment! Jetzt habe nur ich hier oben das Wort! - Zum weiteren Verfahren: Herr Dürr, Sie haben nicht das Wort. Herr Kollege Oesterhelweg bittet den Kollegen Janßen, eine Frage stellen zu dürfen. Lassen Sie das zu?
Herzlichen Dank. Ehrlich gesagt, hatte ich bei Ihnen gar nicht damit gerechnet. Sonst lassen Sie es ja nicht zu. Aber ich habe trotzdem eine Frage.
Herr Kollege, gibt es denn diese - ich will es nett formulieren - in Erwägung gezogenen Verbote, Angelverbote, Nachtangelverbote, Besatzverbote, so großräumig wie auf dieser Karte dargestellt, auch in anderen Ländern der Europäischen Union, oder ist das vielleicht nicht doch etwas, was uns hier in Niedersachsen „auszeichnet“?
(Zustimmung bei der CDU - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist doch keine politische Frage! Er ist doch nicht Ihr Rechercheur! - Ulf Thiele [CDU]: Die Holländer kennen es nicht! Da bin ich mir sicher! Die Dänen auch nicht!)
Die Karte, die Sie zugrunde gelegt haben, umfasst einen bestimmten Lebensraumtyp, für den diese Option besteht, es im Einzelfall zu machen.
Aber, Herr Oesterhelweg, ich bleibe ganz konkret bei der Aussage, dass die Landkreise vor Ort die Verordnung beschließen. Das sind im Allgemeinen die politischen Gremien; ich habe jedenfalls noch nichts anderes vernommen. Es ist im Allgemeinen der Kreistag, der über eine solche Verordnung beschließt. Vor Ort - das kenne ich durchaus auch aus eigener Erfahrung als Mitarbeiter einer Kreisverwaltung - wird sehr genau abgewogen und versucht, die unterschiedlichen Ansprüche an einen Naturraum miteinander in Einklang zu bringen.
Ich bitte Sie ganz dringend, die Kompetenzen der Landkreise vor Ort nicht völlig in Zweifel zu ziehen. Das tun Sie nämlich hiermit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Janßen, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass es auffällig ist, dass in anderen europäischen Nachbarländern Vorgaben und argumentative Verbindungen dieser Art im Zusammenhang mit der Umsetzung der Natura-2000-Richtlinie nicht bestehen, dass sie aber in Niedersachsen in dieser Form - und zwar schon in der Debatte mit dem Landkreistag - als Vorgabe und als Argumentation des NLWKN eingebracht wurden?
Und finden Sie es nicht auch langsam fahrlässig, dass man Dinge, die man politisch im eigenen Land in eigener Verantwortung umsetzen möchte, den Landkreisen als Handreichung zur Umsetzung
vorgibt, dass man aber am Ende, wenn es eng wird, immer mit dem Finger auf Brüssel zeigt, was wiederum zur Konsequenz hat, dass die Menschen immer mehr Verdruss über Brüssel haben und deswegen Rattenfänger in diesem Land Zulauf bekommen?
Herr Thiele, dass Sie hier ein Statement geschickt in eine Frage verpackt haben, ist hier angekommen. Das haben wir natürlich gemerkt. - Aber das nur als Rückmeldung an Sie.
Zunächst zu der letzten Bemerkung, die ich eben auch schon als Zwischenruf - ich glaube, von Herrn Dürr -
Ich würde sagen: Das, was sogenannten Rattenfängern vom rechten Rand das Publikum zutreibt, sind verunglimpfende Fehldarstellungen, die populistisch versuchen, Strömungen aufzunehmen, die schlicht und ergreifend durch die Realität nicht gedeckt sind. Da fassen Sie sich bitte einmal an die eigene Nase. - Das ist die Antwort auf die erste Frage.
Die zweite Frage bezog sich darauf, dass es so etwas in anderen Ländern möglicherweise nicht gibt. - Ich muss ehrlich sagen, ich habe zur Vorbereitung dieser Rede nicht in europäischen Ländern nachgeguckt, welche Empfehlungen und Vorgaben es dort im Einzelfall gibt.
Ich halte es aber für sinnvoll und hilfreich, dass wir - weil wir es in Niedersachsen unter SchwarzGelb ja nun hinnehmen mussten, dass die Bezirksregierungen und damit die Instanzen, die bis 2006 Natura-2000-Gebiete umgesetzt haben, aufgelöst wurden, wodurch das Ganze auf etwas mehr als 50 untere Naturschutzbehörden übertragen wurde - dafür sorgen, dass nicht jede untere Naturschutzbehörde das jeweils wieder neu erfinden
muss. Es ist gerade in Niedersachsen notwendig, solche Handlungsleitfäden zu geben, weil die unteren Naturschutzbehörden ansonsten ja völlig im Regen stehen.
Also, wir brauchen die. Und da können Sie auch sich nicht herauslügen. Das ist in NordrheinWestfalen schon ganz anders. Die haben die Bezirksregierungen. Hier haben Sie die ja aufgelöst; Sie haben ja gemeint, das war alles überflüssig.
Jetzt würde ich gern in meinen Ausführungen fortfahren, weil auch die Uhr inzwischen wieder weiterläuft.
Deshalb leisten nämlich die Anglervereine unverzichtbare Arbeit für den Naturschutz, beispielsweise mit ihrem Engagement für den Fischartenschutz, für Renaturierung und Gewässerdurchgängigkeit sowie Gewässerreinhaltung. Dafür sind wir den Angler- und Sportfischerverbänden in Niedersachsen ausgesprochen dankbar, meine Damen und Herren.
Der Anglerverband Niedersachsen argumentiert jetzt allerdings so, als handele es sich um ein flächendeckendes Angelverbot. Das ist aber nicht richtig; das habe ich gerade ausgeführt. Im Papier des Landkreistages ist es an bestimmten Gewässerabschnitten als Empfehlung benannt, die bei entsprechenden Voraussetzungen im Einzelfall zur Anwendung kommen kann.
Bei der NLWKN-Musterverordnung ist die mögliche Festsetzung gekennzeichnet als beispielhafter Inhalt, der im Einzelfall, je nach Erfordernis, anzupassen ist. - Das ist genau das, was ich gerade vorgetragen habe.
Und das tun die Landkreise im Einzelfall auch. Sie sind verpflichtet, im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung die Angler entsprechend einzubinden.
Der zweite Fischerverband in Niedersachsen, der Landesfischereiverband Weser-Ems, ist da übrigens deutlich konstruktiver unterwegs. Auch dort wurde durchaus festgestellt, dass in einzelnen Landkreisen Formulierungen aus den Arbeitshilfen ohne ausreichende Begründung übernommen wurden. Der Verband empfiehlt, in diesen Fällen
Das, meine Damen und Herren, scheint mir auch das deutlich sinnvollere Vorgehen zu sein. Sie wissen, bei allen möglichen Vorhaben - egal, ob es sich um Naturschutz oder etwa Straßenbauvorhaben handelt - gibt es erhebliche Mitsprache-, Mitbeteiligungsmöglichkeiten, und die sollten auch in diesem Fall genutzt werden.