- gleichwohl aber der Verfassungsschutz schon 2014 Safia als abschreckendes Beispiel in Vorträge aufgenommen hat, frage ich die Landesregierung: Wie wollen Sie zukünftig sicherstellen, dass der Maßnahmenkatalog angewendet wird, und warum ist das bei Safia S. nicht passiert?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, der Maßnahmenkatalog unterliegt der Sperrung, wie Sie wissen. Deswegen kann ich zu diesem Sachverhalt nichts sagen.
(Christian Dürr [FDP]: Es geht ja nur um die Anwendung! - Gegenruf von Minister Boris Pistorius: Er ist ange- wandt worden!)
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister Pistorius, vor dem Hintergrund, dass Sie bei der Beantwortung der Eingangsfragen, insbesondere zu Frage 3, breit Auskunft zum Fall Ahmed A. gegeben haben, und zwar zu dem Zeitraum, in dem es für die Sicherheitsbehörden in Niedersachsen noch gut lief, aber ab dem Moment, in dem es schlecht lief, Sie meine Frage nach der Zustimmung der Bundesbehörden zu der Einstellung der Observation mit dem Hinweis auf das vom Bund verhängte Aussageverbot nicht beantwortet haben, frage ich die Landesregierung und insbesondere Sie, Herr Minister Pistorius:
Aufgrund der Auskunftspflichten der Niedersächsischen Verfassung, der Entscheidungen des Staatsgerichtshofes, von § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes - das eine solche Auskunftsweiterleitung an Parlamente vorsieht - und der Bewertung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Landtags, dass Ihre gerade erneut vorgetragenen Begründungen vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs nicht ausreichend und auch mit der
Welches sind die konkreten Verwehrungsgründe, aus denen Sie die Antwort auf meine Frage nach der Zustimmung der Bundesbehörden zu der Einstellung der Observation und auf die anderen Fragen zu Ahmed A. im Detail verweigern? - Ich bitte Sie, hier alle Gründe konkret im Detail vorzutragen und nicht eine - verfassungswidrige! - pauschale Antwort zu geben.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, solange § 6 des Bundesverfassungsschutzgesetzes in Kraft ist, sehe ich mich dazu nicht imstande.
(Jörg Bode [FDP]: Der sieht das vor, dass Informationen an die Parlamente weitergegeben werden! - Jörg Hillmer [CDU]: Noch nicht einmal eine Be- gründung? - Weiterer Zuruf von Jörg Bode [FDP])
Danke schön. - Herr Kollege Bode, Sie haben es gehört. Sie wissen ja, welche Möglichkeiten bestehen und welche nicht. - Es folgt Herr Kollege Nacke. Bitte!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie in Ihren einleitenden Worten die Koran-Verteilaktion, insbesondere die „Lies!“-Aktion, angesprochen und in Aussicht gestellt haben, dass Sie den Ordnungsbehörden nahelegen wollen, solche Verteilaktionen zukünftig zu verbieten, frage ich die Landesregierung: Warum hat der Verfassungsschutz Informationen, die die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr insbesondere über Personen erlangt hat, die an Koran-Verteilaktionen teilgenommen haben, nicht in seine Arbeit aufgenommen, warum hat er insbesondere diese Gefährder nicht gespeichert und dadurch offenkundig die Vorfeldaufklärung deutlich erschwert, sondern sich stattdessen auf öffentlich zugängliche Quellen verlassen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, selbstverständlich sind, soweit mir bekannt, alle Informationen, die die Polizei an den Verfassungsschutz weitergegeben hat, auch in die dortige Arbeit miteinbezogen worden.
(Jens Nacke [CDU]: Soweit Ihnen be- kannt ist! Das ist aber bei Weitem nicht alles! Das stimmt definitiv nicht!)
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie auf die Frage des Kollegen Bode eben ausgeführt haben, dass Sie sich unter Hinweis auf das Bundesverfassungsschutzgesetz, wenn ich es richtig verstanden habe, nicht in der Lage sehen, Auskunft zu geben, bitte ich Sie, einmal detailliert zu begründen, warum Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung Sie dazu berechtigt, die Auskunft zu verweigern.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Birkner, erstens: Ich verweigere keine Aussage; ich halte mich an Recht und Gesetz.
- Wenn es neuerdings bei der FDP etwas lachhaft ist, sich an das Gesetz zu halten, Herr Bode, dann haben Sie ein Problem, aber nicht ich.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das, was ich gerade vorgetragen habe, noch einmal vortragen. Ich kann es Ihnen auch geben. Das ist
sehr spezifisch. Aber wenn Ihnen das nicht ausreicht, dann müssen wir uns an anderer Stelle darüber unterhalten.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Was sind denn die spezifischen Gründe?)
Danke schön, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, zu dem Tagesordnungspunkt b liegen mir keine weiteren - - -
Ich würde in der letzten Frage, die möglich ist, gerne auf die vorherige Fragerunde zurückkommen, die ja den gleichen Inhalt bündelt, und frage noch einmal ausdrücklich - weil diese Frage vorhin unbeantwortet geblieben ist -: Waren die niedersächsischen Sicherheitsbehörden über den Fall unterrichtet, dass es in Belm ein Mädchen gibt, das eine Niqab in der Schule trägt?
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Helge Limburg [GRÜNE]: Nein, das hat mit der Frage nichts zu tun, Herr Kollege! - Miriam Staudte [GRÜNE]: Das ist eine unzulässige Ausweitung!)
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Nacke, das Landesamt für Verfassungsschutz ist über beide Fälle informiert.
c) Wann beendet Niedersachsen das „Kükenschreddern“? - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 17/6439
Die Frage wird eingebracht von der Kollegin Miriam Staudte, Bündnis 90/Die Grünen. Bitte sehr! Sie haben das Wort.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Ich verlese die Anfrage: Wann beendet Niedersachsen das „Kükenschreddern“?
Nach Schätzungen werden jährlich fast 50 Millionen männliche Küken, davon ca. 28 Millionen in Niedersachsen, am Tag ihrer Geburt getötet, weil sie das falsche Geschlecht haben. Diese Praxis gilt als ethisch bedenklich und tierschutzrechtlich fragwürdig.
In Niedersachsen ist das „Kükenschreddern“ bereits grundsätzlich verboten. Nur noch übergangsweise, bis Mehrnutzungshuhn - für Fleisch- und Eierproduktion geeignet - oder die Geschlechtsfrüherkennung im Ei praxisreif sind, dürfen Tiere am Tag ihrer Geburt getötet und verfüttert werden.