Protocol of the Session on August 19, 2016

und Sie die Planungssicherheit der Straßenbaubehörde in den Mittelpunkt stellen, frage ich Sie, ob Sie denn die von Ihnen angekündigten Mittel schon in Ihrer Planung auf die einzelnen Straßenbauverwaltungen - Aurich, Gandersheim, Goslar etc.; ich bitte um eine vollständige Aufführung - verteilt und angekündigt haben, über welche Mittel sie verfügen können.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Thiele, der Haushalt muss erst einmal beschlossen werden. Das nehme ich natürlich dankend auf,

(Ulf Thiele [CDU]: Planungssicherheit irgendwann in zwei Jahren!)

selbstverständlich mit der hohen Wertschätzung des Parlaments.

Aus dem Haushalt wird immer zum Jahresende aus den Daten, die vorliegen, die entsprechende Zuweisung an die Geschäftsbereiche erfolgen.

(Zuruf von Björn Thümler [CDU])

Dazu gibt es natürlich eine Abstimmung darüber, was da ist und was möglich ist. Ich glaube aber schon, dass wir jetzt nach der aktualisierten Überprüfung wissen, wo Handlungsbereiche sind, mit denen wir uns neben der Verteilung auf die Geschäftsbereiche auseinandersetzen müssen. Also: Wo ist der dringendste Handlungsbedarf, was die Qualität der Straßen angeht, was den Verkehr auf der Straße angeht?

Sie werden das erleben. Ihnen gegenüber sagen sicherlich genauso oft Bürger, sie haben eine ext

rem schlechte Straße. Ehrlicherweise kann man das auch begründen. Zum Teil sind 2 000 oder 3 000 Autos am Tag auf der Straße. Es gibt andere Straßen, die vom Zustand her nicht gut sind, ebenfalls dringend sanierungsbedürftig sind, auf denen jedoch 6 000, 8 000 oder 10 000 Fahrzeuge fahren. Also auch das muss natürlich mit den Geschäftsbereichen abgestimmt werden. Dann haben die Geschäftsbereiche ihre Mittel, die sie für das Jahr jeweils einplanen können. Und - das ist das Entscheidende - sie wissen, dass im Jahr darauf, im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr keine Kürzungen drohen, sondern sie verlässlich in die Vorplanung gehen und wissen, in welcher Größenordnung sie im nächsten Jahr und im übernächsten Jahr Geld zur Verfügung haben, sodass sie wirklich eine Planungsstruktur entwickeln können. Es geht ja nicht nur um eine Maßnahme, die fertig wird. Sie müssen auch überlegen, wie die verschiedenen Maßnahmen hintereinander getaktet werden. Genau diese Planungssicherheit und Verlässlichkeit sind für die Landesbehörde und damit natürlich vor allem für die Geschäftsbereiche jetzt gegeben.

(Ulf Thiele [CDU]: So, wie das immer war!)

Vielen Dank, Herr Minister. - Die nächste Frage kommt vom Kollegen Reinhold Hilbers.

Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister, angesichts der Tatsache, dass Sie 15 Millionen Euro aus dem kommunalen Straßenbau herausgenommen haben und Sie Umschichtungen von 60 : 40 zu dem ÖPNV vornehmen, frage ich:

(Zuruf von der SPD: 60 % der Mittel aus dem Entflechtungsgesetz fließen in den ÖPNV, nur 40 % in den Stra- ßenbau!)

Wie hoch ist das Antragsvolumen, das von den Kommunen eingereicht worden ist, was derzeit wegen fehlender Mittel nicht bewilligt werden kann?

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Hilbers. - Herr Minister Lies, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Hilbers, vielleicht eine Zahl vorweg: Die Vorbelastungen der Bewilligungsbehörden für laufende, noch abzurechnende Vorhaben - das habe ich vorhin angedeutet; also ganz normaler logischer Prozess - beliefen sich Ende 2015 auf rund 140 Millionen Euro. 140 Millionen Euro, die nichts damit zu tun haben, wie viele Anträge gestellt werden, schieben wir quasi vor uns her, weil sie aus Bewilligungen der Vergangenheit stammen. Ein völlig normaler Prozess. Das ist nicht irgendwie kritisch, sondern das muss man wissen.

Wenn man sich den Anteil der Entflechtungsmittel überhaupt ansieht, die wir pro Jahr haben, dann zeigt das natürlich, dass es ein gleitender, kontinuierlicher Prozess ist. Laut Haushaltsplan und Mipla stehen für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 204 Millionen Euro für den kommunalen Straßenbau zur Verfügung. Das sind im Jahr 2016 55,578 Millionen Euro und werden dann 2017 bis 2019 49,403 Millionen Euro sein. Das aktuelle Jahresbauprogramm 2016 für den kommunalen Straßenbau - also die neuen Vorhaben, nicht das, was schon an Vorbelastungen da ist - hat ein Gesamtfördervolumen von 26 Millionen Euro. Es verbleiben somit für die Förderung des kommunalen Straßenbaus bis zum Auslaufen 2019 - das ist jetzt die eigentlich erschreckende Zahl - noch 38 Millionen Euro. Weil wir natürlich theoretisch - - -

(Reinhold Hilbers [CDU]: Weil Sie so viel kürzen!)

- Nee, nee, nee. Nein, glauben Sie mir. Lassen Sie es mich kurz beschreiben, und dann können Sie sich Ihre Gedanken machen!

Es geht darum, dass wir die 140 Millionen Euro vor uns herschieben, die wir natürlich bis Ende 2019 abfinanziert haben müssen. Das ist der Hemmschuh, warum wir die neuen Investitionen möglicherweise nur in begrenztem Maß haben. Sobald - deswegen, das habe ich vorhin gesagt, drängen wir auch gemeinsam; da sind wir uns völlig einig - es uns gelingt, die Entflechtungsmittel über 2019 hinaus festzulegen, habe ich nicht mehr die Diskussion, dass ich bis Ende 2019 alles abfinanziert haben muss, sondern ich wie immer, wie in den ganzen vergangenen Jahren, sozusagen über die Zeiträume hinaus gleitend finanzieren kann.

Das ist der ganz entscheidende Faktor, der viel dramatischer ist, als wenn ich weitere 5 Millionen Euro umschichte. Das Geld kommt den Kommunen zugute. Die Anträge ÖPNV sind übrigens sehr gut und sehr intensiv vorhanden. Es ist also kein Geld gegen, sondern für die Kommunen. Aber gerade was das Thema Sicherstellung neuer Projekte angeht, müssen wir gemeinsam mit großem Nachdruck in Berlin dafür werben, dass die Sicherstellung der Entflechtungsmittel über 2019 hinaus da ist. Dann können wir nämlich auch in größerem Rahmen wieder neue Projekte bewilligen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. - Die nächste Frage kommt von der Kollegin Annette Schwarz, CDU.

Danke, Herr Präsident. - Die Landesregierung hat ja eben durch den Minister betont, dass die Infrastruktur eine besondere Bedeutung hat und auch der Radwegebau dabei eine große Rolle spielt. Da geht es natürlich nicht nur um Neubau, sondern auch um Bauen im Bestand.

Daher frage ich die Landesregierung, wie sie die Situation nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2010 hinsichtlich der Radwegebenutzungspflicht und der daraus folgenden Veränderungen bei den Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen für die Anlage von Straßen, wobei auch die Radwegebreite verändert worden ist, bewertet, da zum Teil auch in den Kommunen die Förderfähigkeit verloren geht, wodurch letztendlich die Kommunen nicht mehr unterstützt werden und Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden können, und was sie zu tun gedenkt, um die Kommunen in ihrem Bestreben auf diesem Gebiet zu unterstützen.

Das waren fast anderthalb bis zwei Fragen. Aber wir lassen es als eine Frage stehen. - Herr Minister, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Schwarz, vielleicht erst einmal die Rahmenbedingungen: Wir fördern Radwege ab 1,50 m Breite. Das haben wir als Voraussetzung für eine Förderung definiert.

Ich will es einmal ganz vorsichtig sagen - bei uns im Landkreis haben wir auch gerade eine Debatte dazu -: Eine Benutzungspflicht werden wir in bestimmten Bereichen nicht mehr anordnen können, wenn der Radweg nicht breit genug ist. Es sind wenige, die darauf drängen, einen solchen Radweg nicht benutzen zu müssen. Für viele gehört zur Verkehrssicherheit immer noch ein Radweg. Wir werden das akzeptieren müssen. Auch wenn man auf dem Klageweg erreichen kann, dass man einen Radweg nicht benutzen muss, darf man ihn benutzen.

Unsere Anstrengungen müssen darauf gerichtet sein - so habe ich auch Sie verstanden -, etwas für die Verkehrssicherheit zu tun und die Benutzung des Rades attraktiv zu machen.

Wir werden mit dieser Entscheidung wohl leben müssen. Wir werden sie nicht verändern können.

Wir haben großes Interesse daran - ich habe es vorhin beschrieben -, dass wir Radwege so sanieren können, dass wir zügig fertig werden können und nicht erst alles umplanen müssen. Wir haben weiterhin ein Interesse daran, Radwege im kommunalen Bereich weiter fördern zu können. 1,50 m sind die Mindestbreite; ich habe gerade noch einmal gefragt. Der gesetzliche Rahmen liegt fest. Da werden wir kaum Möglichkeiten haben.

Ich will aber sagen: Es kann nicht sein, dass die wenigen, die sich - aus einem vielleicht aus sich heraus erklärbaren Grund - einer Radwegebenutzungspflicht verweigern, am Ende dafür sorgen, dass für die vielen, die ein Interesse an Verkehrssicherheit haben, keine Radwege mehr gebaut werden können. Es muss in unserem gemeinsamen Interesse sein, dass das möglich bleibt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Seine zweite Frage stellt Herr Kollege Janßen. Bitte!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Diskussion um die ELERMittel für den ländlichen Wegebau, vor dem Hintergrund, dass auch ELER-Mittel natürlich nicht unbegrenzt verfügbar sind, und vor dem Hintergrund, dass auch der Breitbandzugang zur ländlichen Infrastruktur gehört, frage ich die Landesregierung: Wie viel Geld aus dem ELER-Programm steht in dieser Förderperiode für den Breitbandausbau zur Verfügung, und wie viel war es in der vorangegangenen Förderperiode?

Vielen Dank. - Herr Minister Meyer, bitte!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat entschieden, erstmals ELER-Gelder für den Ausbau schneller Internetverbindungen, schneller Datenautobahnen zur Verfügung zu stellen. Die Kommunen bekommen gerade die Bescheide oder haben sie schon bekommen. Wir haben insgesamt 50 Millionen Euro eingeplant, davon 40 Millionen Euro aus dem ELER-Programm.

Da es sich um eine neue Maßnahme handelt, gehe ich davon aus, dass in der vorigen Periode - unter der alten Regierung - 0 Euro aus dem ELER für den Breitbandausbau eingeplant waren und auch 0 Euro ausgegeben wurden.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Ebenfalls seine zweite Frage stellt Herr Kollege Hillmer.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Lies, vor dem Hintergrund, dass Sie hier eben eingeräumt haben, dass Sie Umschichtungen der Entflechtungsmittel vornehmen - weg vom kommunalen Straßenbau, hin zum öffentlichen Personennahverkehr -,

(Gerald Heere [GRÜNE]: Das steht im Gesetz!)

und vor dem Hintergrund, dass Sie davon gesprochen haben, dass Sie ein Auftragsvolumen von 140 Millionen Euro vor sich her schieben, das Sie in dem sicher absehbaren Zeitraum bis 2019 nicht mehr komplett aus Entflechtungsmitteln abarbeiten können - einige Millionen werden übrig bleiben -, frage ich Sie: Wie viele Millionen - korrigieren Sie mich, wenn ich Sie falsch verstanden habe - macht die Umschichtung der Entflechtungsmittel - weg vom kommunalen Straßenbau -, die Sie vorgenommen haben, von 2013 bis 2019 aus?

(Reinhold Hilbers [CDU]: Jetzt wollen wir eine konkrete Zahl hören!)

Vielen Dank. - Es antwortet Herr Minister Lies. Bitte!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Diese Frage sollte er lieber von Herrn Schneider beantworten lassen!)

Herr Präsident!

(Reinhold Hilbers [CDU]: Das ist keine Lyrik!)