Protocol of the Session on August 19, 2016

Was die Sanierung von Landesstraßen angeht, besteht also in die nächsten Jahre Verlässlichkeit. - Das steht selbstverständlich unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt entsprechend dem vorliegenden Entwurf beschlossen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Sie mich nun fragen, welche die zehn schlechtesten Landesstraßen sind, so werde ich Ihnen diese Frage nicht mit zehn Landesstraßennummern beantworten. Der im Pressegespräch vorgestellte und im Internet nachzulesende Straßenzustandsbericht ist das Ergebnis der Netzbetrachtung der niedersächsischen Landesstraßen, also keine Karte, aus der man automatisch Baumaßnahmen ableiten kann. Ob und wie daraus eine Baumaßnahme entwickelt werden kann, ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Dabei spielen bei Ortsdurchfahrten die Ausbauabsichten der Kommunen eine Rolle. Eine Abstimmung mit den Kommunen zu erreichen, ist möglicherweise, wenn Kommunalwahlen anstehen, schwierig. Deshalb wollen wir auch nicht übereilt Listen verteilen, sondern wir wollen uns intensiv mit den Kommunen darüber auseinandersetzen, wie wir eine Lösung herbeiführen können.

Ob und wann eine Straße saniert werden kann, hängt von vielen Faktoren ab. Die Bedeutung der Straße im Straßennetz, örtliche Baustellen anderer Baulastträger, die Dringlichkeit im Vergleich zu anderen und wichtigen Projekten, Schäden der

zukünftigen Winter usw. spielen hierbei eine Rolle. Insoweit bitte ich um Verständnis. Es wäre falsch, eine Reihenfolge der Nummern der Landesstraßen zu nennen. Vielmehr muss dies sorgfältig erarbeitet werden und wird Ihnen dann selbstverständlich auch vorgelegt werden.

Welche Straßen nicht den Ansprüchen der Nutzer genügen, wissen Sie aus Ihren Wahlkreisen ganz genau. Wir im Ministerium und in der Straßenbauverwaltung kennen diese natürlich auch.

Aber, meine Damen und Herren, ein Weiteres hat die Untersuchung der Landesstraßen deutlich gezeigt: Leider ist es uns nicht gelungen, den Zustand der 4 500 km Radwege zu verbessern. In Niedersachsen wurde bereits im Jahr 2010 ein Verfahren entwickelt, um die Radwege objektiv vergleichen zu können. Ich finde es erwähnenswert, dass das Verfahren von andern Bundesländern übernommen worden ist, dass also andere Bundesländer auf das niedersächsische Modell zurückgegriffen haben. Das ist ein kluger Weg.

Leider hat sich das Netz auf 855 km - 630 km und damit 14 % waren es zuvor - verschlechtert. Ich will offen sagen: Insoweit besteht echter Handlungsbedarf. Die bisher zur Erhaltung der Radwege eingesetzten 5 Millionen Euro sind hierfür nicht ausreichend. Wir werden weitere Mittel für diesen Bereich brauchen. Rechnerisch gehen wir von 2,5 Millionen Euro jährlich aus, wenn wir das Netz verbessern und trotzdem daran festhalten wollen, pro Jahr für 5 Millionen Euro in den Bau neuer Radwege zu investieren. Das ist, glaube ich, auch unser gemeinsames Ziel, damit das Netz der die Landesstraßen begleitenden Radwege weiter funktional ausgebaut wird. Dabei geht es weniger um die Frage, ob wir Dutzende von Kilometern bauen. Es gibt zum Teil Abschnitte, die gar nicht so lang sind, mit denen wir aber, wenn wir sie bauen können, ein vernünftiges, in sich geschlossenes Radwegenetz schaffen.

Gerade bei Radwegen brauchen wir also beides: Die Investitionen in den Neubau von Radwegen, aber auch die notwendigen Mittel zur Unterstützung des Erhalts der vorhandenen Radwegestruktur.

Ich denke daher, wir sollten den Neubau von Radwegen nicht einstellen. Wir sollten dabei auch nicht kürzen. Ansonsten hätten wir das Radwegekonzept für den Neubau von Radwegen ja auch nicht fortzuschreiben brauchen. Der Neubau ist ja genau unser Ziel gewesen.

Wir sind aber auch bei der Erhaltung von Radwegen nicht untätig. Leider entsprechen fast alle an Landesstraßen vorhandene Radwege nicht der heutigen Anforderung von 2,5 m Breite. Wenn wir die zumeist unter 2 m breiten Radwege anpassen wollten, wäre ein aufwendiges und zeitraubendes Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Wir können einen Radweg nicht automatisch um 50 cm auf das vernünftige und heute zulässige Maß verbreitern, sondern wir müssen dafür ein Planfeststellungsverfahren durchführen.

Ich denke, meine Damen und Herren, dass wir insoweit den Kompromiss eingehen müssen, bei den anstehenden Radwegeerhaltungsmaßnahmen im Interesse der Radfahrer die vorhandene Breite wiederherzustellen und bei der Neuplanung die Breite von 2, 5 m entsprechend den Anforderungen der ERA - Empfehlungen für Radverkehrsanlagen - vorzusehen. Das muss in einem klugen Nebeneinander möglich sein.

Wir wollen das Erhaltungsmanagement der Radwege nicht auf einzelne namentliche Maßnahmen reduzieren, sondern sinnvoll auf Kombinationsmaßnahmen setzen. Bei allen Fahrbahnsanierungen, die wir durchführen - das sehen Sie in der Karte -, wird also geprüft, ob der Radweg, der parallel läuft, erhaltungsbedürftig ist, um dann in einer Bauphase Fahrbahn und Radweg kombiniert zu erneuern. Das spart Kosten und sorgt natürlich auch dafür, dass ein solcher Abschnitt dann insgesamt erneuert ist. In Einzelfällen wird es aber auch weiterhin Radwegerneuerungen geben.

Die Reihenfolge, welcher Radweg wann erneuert wird, entscheidet sich somit danach, ob eine Fahrbahnerneuerung durchgeführt wird.

Unsere Orientierung, der Entschließungsantrag „Fahrradland Niedersachsen stärken“ des Landtages, bleibt dabei ganz vorn. Mit ihm hat sich der Landtag ausdrücklich für ein Erhaltungsmanagement der Radwege ausgesprochen. Allerdings ergibt es keinen Sinn, wenn wir Listen von Einzelmaßnahmen erstellen, diese ständig fortschreiben und erklären, warum einzelne Vorhaben in Verzug geraten sind. Ich setze deshalb sehr auf das Fachwissen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, die sich vor allem in ihren Geschäftsbereichen in einem engen Dialog mit den Kommunen vor Ort befindet.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Straßen- und Radwegerhaltung wird im Wesentlichen über den Landesstraßenbauplafond - Kapitel 08 20 Titelgruppe 61 - finanziert. Hier haben wir den Haus

haltsansatz 2017/2018 auch in der Mipla fortgeschrieben. Dadurch schaffen wir die notwendige Planungssicherheit, und zwar nicht nur für die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger, sondern vor allen Dingen für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Das ist wichtig, damit auch dort bekannt ist, welche Planungen wir mit welchem Volumen in Zukunft angehen können.

Auf den vielen kurzen, schlechten Abschnitten, die nicht als Baumaßnahme erfasst werden können, müssen wir aber auch jederzeit die Verkehrssicherheit gewährleisten. Dazu dient u. a. der Titel 521 10; das sind die sogenannten Unterhaltungsinvestitionsmittel. Nach Jahren des Kampfes um eine ausreichende Deckung hat diese Landesregierung mit 21,6 Millionen Euro einen auskömmlichen und verlässlichen Rahmen im Haushalt geschaffen. Deshalb finden Sie diesen Ansatz auch in der Mittelfristplanung 2020 fortgeschrieben. Dies ist ein echter Mehrwert für die Planungssicherheit und ein deutliches Zeichen, welche Priorität wir dem Thema Landesstraßen einräumen.

Meine Damen und Herren, wie wollen wir die Gelder für die Landesinfrastruktur umsetzen? Auch der Bund hat sein Defizit der Bundesfernstraßeninfrastruktur erkannt und mit dem sogenannten Investitionshochlauf angekündigt, für die Bundesländer in den nächsten Jahren entsprechende Mittel bereitzustellen. Für die sach- und termingerechte Umsetzung bei Landes- und Bundesmaßnahmen ist die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig. Das ist mit dem landeseigenen Personal schon seit vielen Jahren nicht mehr möglich, sodass verstärkt auf den Einsatz von Ingenieurbüros gesetzt wurde. In der Kleinen Anfrage von Herrn Bode in der Drucksache 17/5994

(Christian Dürr [FDP]: Guter Mann! - Dr. Stefan Birkner [FDP]: Viele Fra- gen!)

ist schon angefragt worden, wie die Landesregierung dazu steht. Deshalb will ich nicht intensiv darauf eingehen; aber auch hier haben wir gehandelt, meine Damen und Herren, und den Ansatz sowohl im Doppelhaushalt 2017/2018 als auch in der Mittelfristplanung auf 51 Millionen Euro pro Jahr drastisch erhöht. Das ist so gut wie bei keiner Landesregierung zuvor, und das ist verlässlich. In einem Jahr Mittel zu geben, im anderen Jahr aber nicht, hilft keiner Landesbehörde bei der Planung und hilft auch nicht bei der Gewinnung von Ingeni

eurbüros, um diese Planung durchzuführen. Die Verlässlichkeit von jährlich 51 Millionen Euro ist die Grundlage dafür, dass wir in der Lage sind, die Planungen mit der entsprechenden Geschwindigkeit voranzutreiben.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, kommen wir zu den Entflechtungsmitteln. In Ihrer mündlichen Anfrage heißt es: „Hält die Landesregierung die den Kommunen zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den kommunalen Straßenbau für ausreichend?“ - Aus Sicht der Kommunen wird sicherlich zu wenig bereitgestellt. Die Antwort aus der Sicht der Kommunen ist, so denke ich, relativ einfach. Aus Sicht des Landes wollen wir zunächst einmal den Zweck des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes betrachten. Dabei geht es um die Förderung des kommunalen Straßenbaus durch einen Zuschuss von Bundesgeldern, die dem Land aus Mitteln des Entflechtungsgesetzes zur Verfügung stehen. Damit sollen kommunale Vorhaben - Straßenbau und öffentlicher Personennahverkehr - gefördert werden; sie können aber nicht finanziert werden. Beides erfolgt über die Zuwendung zu den Aufträgen, die die Kommunen in eigener Verantwortung vergeben. Es handelt sich also immer um einen Zuschuss und nicht um eine Vollfinanzierung, was den Kommunen selbstverständlich klar ist.

Die Landesregierung strebt nach der Koalitionsvereinbarung eine verkehrspolitische Anpassung an. So sollen die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz zur Förderung des kommunalen Straßenbaus in Teilen stärker - von 40 : 60 auf 60 : 40 - zugunsten der Vorhaben im öffentlichen Personennahverkehr umgeschichtet werden. Daher wurde im Jahr 2013 entschieden, dass ab 2014 die Umschichtung der Mittel vom Straßenbau zum ÖPNV jährlich in Fünf-Prozent-Schritten erfolgt. Das ist so im Gesetz zur Verteilung der Entflechtungsmittel festgelegt.

Der Landtag hat mit dem Haushaltsgesetz 2016 beschlossen, aus diesen Mitteln einmalig einen Betrag in Höhe von 15 Millionen Euro für den Landesstraßenbauplafond und dann am Ende für die DILAU-Mittel, also für die Planungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Diese Mittel, meine Damen und Herren, werden aus den Mitteln des ÖPNV-Bereichs zur Verfügung gestellt. Es handelt sich also nicht um Fördergelder, die für den kommunalen Straßenbau gebunden sind. Das liegt ein bisschen daran, dass das

Thema ÖPNV in der Vergangenheit unter der ehemaligen Landesregierung eine eher untergeordnete Rolle gespielt hat, dass wir jetzt mit neuen Projekten, neuen Anreizen und neuen Fördermöglichkeiten sehen, wie das wirkt, und dass die Kommunen auch im starken Maße darauf zurückgreifen. Ich will es noch einmal beschreiben: Diese 15 Millionen Euro haben wir aus diesem Teil herausgenommen - zugunsten der wichtigen Entscheidung, dass wir mehr Geld für Planung brauchen.

Eines geht nicht, meine Damen und Herren: Sie können sich nicht einerseits hinstellen und sagen, hier gebe es zu wenig Geld für Planung. Wenn wir dann konsequent entscheiden und sagen, dass Planung an dieser Stelle Vorrang hat, und diese 15 Millionen Euro aus dem ÖPNV-Anteil herausnehmen, wird andererseits kritisiert, dass wir Geld dafür zur Verfügung stellen. Es muss nun einmal aus dem Haushalt kommen. Ich stehe zu der Entscheidung, dass es richtig war, die Planungen voranzubringen und diese 15 Millionen Euro dafür zu investieren. Das war eine richtige Entscheidung. Sie ist nicht einfach. Dazu muss man aber stehen, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD)

Durch die sukzessive Umschichtung der Mittel über einen Zeitraum von vier Jahren hat die Landesregierung es den Kommunen ermöglicht, sich auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen der Verteilung einzustellen.

Um den negativen Effekt wenigstens bei den kommunalen Radwegen abzumildern, hat die Landesregierung ein Sonderprogramm für neue Wege und mehr Verkehrssicherheit im Zeitraum 2014 bis 2017 aufgelegt. Die hierfür zunächst bereitgestellten 32 Millionen Euro - vier Jahre lang jeweils 8 Millionen Euro - stammen aus nicht gebundenen Mitteln der ÖPNV-Förderung. Ende 2015 haben wir diese Mittel noch einmal auf 48 Millionen Euro aufgestockt.

Sie sehen: Wir handeln nicht nur dort, wo wir direkt in Verantwortung sind, nämlich bei den Landesstraßen, sondern vor allen Dingen auch dort, wo wir die Kommunen unterstützen. Ich kann aus meinen Gesprächen nur sagen: Die Kommunen sind äußerst dankbar dafür, dass es endlich ein konsequentes Programm gibt, um die Radwege an kommunalen Straßen wieder auszubauen. Das war also eine richtige Entscheidung dieser rotgrünen Landesregierung.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Die Thematik bei den Entflechtungsmitteln ist aber doch eher, dass der Fortbestand über 2019 hinaus derzeit rechtlich nicht gesichert ist. Dafür müssen wir, meine Damen und Herren, über alle Fraktions- und Parteigrenzen hinweg gemeinsam in Berlin sorgen. Wir brauchen die Entflechtungsmittel auch weiterhin. Sie dürfen gerne vom Bund auch in größerer Höhe zur Verfügung gestellt werden.

Meine Damen und Herren, ich will auch offen sagen: Wir brauchen sie auch in starkem Maße sozusagen als Partner für die Kommunen, weil natürlich auch in den Kommunen und gerade bei den kommunalen Straßen erheblicher Sanierungsbedarf besteht. Es reicht nicht aus, nur Geld für die Bundesstraßen zur Verfügung zu stellen. Wir müssen von der Frage der Zuständigkeit wegkommen und viel stärker zur Frage der Verantwortlichkeit kommen. Ich würde mich freuen, wenn wir das gemeinsam im Bund so diskutieren und Sie uns dabei unterstützen würden.

Meine Ausführungen haben deutlich gemacht: Im Bereich der Landesstraßeninfrastruktur ist seit 2004 zu wenig investiert worden. Diese Versäumnisse holen wir durch eine ausreichende Mittelausstattung über den Ansatz im Doppelhaushalt und in der Mittelfristplanung nach. Das Landesstraßennetz ist seit 2010 besser geworden. Allerdings werden wir uns verstärkt den Ortsdurchfahrten und der Radwegeerhaltung widmen müssen. Die Entflechtungsmittel sind vom Bund bisher nur bis 2019 zugesagt. Hier sind wir in intensiven Gesprächen mit dem Bund, diese Mittel auch künftig für uns zur Verfügung zu stellen.

Dies vorangestellt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu Frage 1: Die Landesregierung hat mit dem Entwurf des Doppelhaushaltes 2017/2018 die hohen Investitionssummen für den Erhalt und den Ausbau der Straßeninfrastruktur der Landesstraßen fortgeschrieben. Im Entwurf sind für 2017 74,844 Millionen Euro und für 2018 84,877 Millionen Euro eingestellt. Mit dem Ansatz der Mittelfristplanung für die Jahre 2019 und 2020 in Höhe von 84,877 Millionen Euro setzt die Regierung den erfolgreichen Kurs der Erhaltung der Landesstraßeninfrastruktur fort. Damit ist es möglich, den Straßenzustand zu halten bzw. auch entsprechend weiter zu verbessern.

Durch das Sondervermögen zum Abbau des Investitionsstaus stehen seit 2014 weitere 10 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Mit dem Auslaufen in 2017 wird ein Anschlussprogramm für die Ortsdurchfahrten aufgelegt, das nunmehr im Landesstraßenbauplafond geführt wird. Vorbehaltlich der Verabschiedung des Doppelhaushaltes stehen damit ausreichend Mittel zur Verfügung, den Zustand der Landesstraßeninfrastruktur weiter zu verbessern.

Zu Frage 2: Da die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel in ihrer Höhe begrenzt sind, reichen die dem Land Niedersachsen nach dem Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz für die Förderung des kommunalen Straßenbaus zur Verfügung stehenden Mittel bei Weitem nicht aus, um sämtliche Wünsche, die es von den Kommunen im Bereich ÖPNV, aber auch im Bereich kommunaler Straßenbau gibt, zu bedienen.

Durch die sukzessive Umschichtung der Mittel über den Zeitraum von 2014 bis 2017 hat die Landesregierung es den Kommunen ermöglicht, sich auf die geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen einzustellen.

Zu Frage 3: Für die Förderung des ländlichen Wegebaus nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, kurz ZILE, stehen den Ämtern für regionale Landesentwicklung im Jahr 2016 folgende Zuwendungskontingente für die Anträge aus 2015 und 2016 zur Verfügung: 10 Millionen Euro aus dem ELER entsprechend dem indikativen Finanzplan des Programms zur Förderung der Entwicklung im ländlichen Raum Niedersachsen und Bremen, kurz PFEIL, sowie 7,376 Millionen Euro aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, kurz GAK.

Neben diesen Mitteln der Maßnahme ländlicher Wegebau von schon knapp 17,4 Millionen Euro wurden den Ämtern für regionale Landesentwicklung weitere rund 14,8 Millionen Euro an Zuwendungskontingenten für den ländlichen Wegebau im Rahmen von Flurbereinigungsverfahren zur Verfügung gestellt.

Damit können, meine Damen und Herren, alle vorliegenden Anträge in der Maßnahme Flurbereinigung bewilligt werden. In der gesamten Förderperiode von PFEIL sind 60 Millionen Euro an ELER-Mitteln zur Förderung des ländlichen Wegebaus in Flurbereinigungsverfahren veranschlagt.

Weiterhin sind in weiteren Maßnahmen, z. B. im Rahmen der Dorfentwicklung, Mehraufwendungen für den Wegebau grundsätzlich förderfähig. Damit können Fördermittel der ZILE-Richtlinie über die GVFG-Mittel hinaus eingesetzt werden, die der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im ländlichen Raum zugutekommen.

Ferner weise ich darauf hin, dass auch aus der Maßnahme Tourismus bei ZILE Wege, die dem Tourismus dienen, gefördert werden können, was ebenfalls der Verbesserung von Verbindungsqualitäten im ländlichen Raum dient.

Und schließlich, meine Damen und Herren, stehen im forstlichen Wegebau für das Jahr 2016 Fördermittel von insgesamt 2 Millionen Euro zur Verfügung. Hier konnten ebenfalls alle vorliegenden förderfähigen Anträge bewilligt werden. Auch die Niedersächsischen Landesforsten wenden erhebliche Mittel für den ländlichen Wegebau im und zum Wald auf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren, wir beginnen jetzt mit den Fragen.

Ich will nur auf Folgendes hinweisen: Es liegt eine Menge von Wortmeldungen für Fragen vor. Auf den ersten Zetteln, die wir bekommen haben, stand: zu Tagesordnungspunkt 26. - TOP 26 waren die Mitteilungen des Präsidenten. Dazu haben Sie wahrscheinlich keine Nachfragen. Gemeint ist sicherlich TOP 27.