unseren Hochschulen flexibler und individueller gestalten zu können. Das heißt: Studierende können selbst entscheiden, wann sie lernen wollen. Sie können entscheiden, wo sie lernen wollen. Vor allen Dingen erreichen wir damit neue Studierendengruppen, für die es schlichtweg schwierig wäre, im engen Zeitraster eines Vollzeitpräsenzstudiums zu studieren, weil sie berufstätig sind oder Kinder oder sonstige familiäre Verpflichtungen haben.
Die Digitalisierung der Lehre ist aber auch kein Allheilmittel. Gute Lernbedingungen werden auch in Zukunft die Verzahnung von digitalem selbst organisiertem Lernen mit guter analoger klassischer Lehre brauchen. Die Qualität der Lehre muss der Maßstab sein, an dem sich am Ende auch die Einführung digitaler Lernszenarien orientieren sollte.
Ein Punkt ist aber besonders wichtig. Jetzt komme ich auf die eingangs schon erwähnte thematische Engführung des Antrags zurück. Die Digitalisierung betrifft nicht nur die Lehre, sondern auch die Forschung. Ich bin fest davon überzeugt, dass wir den digitalen Wandel nur dann wirklich erfolgreich werden umsetzen können, wenn wir die Hochschulen insgesamt in den Blick nehmen, also Forschung und Lehre und alle möglichen anderen Supportbereiche, die bei den Themen Digitalisierung, Bibliotheken usw. ja auch mit angesprochen sind.
Es geht eben nicht nur darum, alle möglichen Prozesse digital zu gestalten. Vielmehr geht es darum, qualitativ hochwertige Lehrformate zu entwickeln, die einen echten Mehrwert bringen. Außerdem geht es darum, forschendes Lernen digital zu unterstützen. Digitalisierung an den Hochschulen heißt eben auch, den Forschungsprozess mit digitalen Strukturen zu fördern. Diese Auffassung vertreten im Übrigen auch die Hochschulen.
Wir sind bereits dabei, gemeinsam mit der Landeshochschulkonferenz eine Digitalisierungsstrategie zu erarbeiten, die Forschung und Lehre in den Blick nimmt. Wir wollen Leitlinien herausarbeiten und daraus konkrete Handlungsoptionen für die Umsetzung ableiten. Für das erste Halbjahr 2017 ist geplant, strategische Eckpunkte für die nachhaltige Digitalisierung unserer Hochschulen vorzulegen.
Dabei fangen wir aber auch nicht bei null an. Wir haben bereits im Hochschulentwicklungsvertrag festgeschrieben, dass die Hochschulen die Potenziale von E-Learning nutzen sollen, und haben dazu durchaus beispielsweise im Rahmen des
Wir haben in Niedersachsen Expertenstrukturen, die sich in den vergangenen Jahren schon sehr intensiv mit diesem Themenfeld auseinandergesetzt haben und bestens vernetzt sind. Da sind wir dann bei dem jetzt schon mehrfach zitierten prominenten Beispiel von ELAN gelandet.
Das lässt mich dann noch einmal ein Stück weit den Werbeblock einblenden; denn ELAN wird den Kongress Teaching Trends 2016 in Clausthal durchführen. Da geht es um die neusten Entwicklungen in Sachen E-Learning, die dort vorgestellt und diskutiert werden. Vielleicht hat ja der eine oder andere, jedenfalls aus dem Ausschuss, Lust, sich diesen Kongress mal anzuschauen. Ich denke, es ist deutlich geworden, dass an unseren Hochschulen in Sachen Digitalisierung durchaus schon relativ viel passiert, womit ich die Herausforderung der nächsten Jahre keinesfalls kleinreden will. Aber eine alleinige Fokussierung auf die Lehre - da stimme ich auch den Regierungsfraktionen zu - würde definitiv zu kurz greifen.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/4177 ablehnen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen?
(Minister Olaf Lies sitzt auf dem Platz von Christian Grascha [FDP] und nimmt von dort aus an der Abstim- mung teil)
- In der Fraktion da vorne hat einer verkehrt gestimmt. Herr Minister Lies, wir haben das zur Kenntnis genommen.
Meine Damen und Herren, wir sind jetzt am Ende der Vormittagsberatung. Wir machen anderthalb Stunden Mittagspause. Um 14.15 Uhr treffen wir uns wieder.
Wir setzen jetzt die Beratungen fort. Ich bitte Sie, Platz zu nehmen, sodass wir konzentriert in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteigen können.
Tagesordnungspunkt 18: 33. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 17/6140 - strittige und unstrittige Eingaben - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/6293 - Änderungsantrag der Fraktion der FDP - Drs. 17/6307
Ich rufe zunächst die Eingaben aus der 33. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/6140 auf, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen.
Wer zu diesen Eingaben der Ausschussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Den Empfehlungen wurde einstimmig gefolgt.
Ich rufe nun die Eingaben aus der 33. Eingabenübersicht in der Drucksache 17/6140 auf, zu denen die erwähnten Änderungsanträge vorliegen. Diese beziehen sich auch auf die Eingaben zu den drei Themenkomplexen Krankenhaus Salzgitter, Krankenhaus Dissen und Mikroplastik.
Die Fraktion der SPD und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen haben zu diesen drei Komplexen eine Rücküberweisung an den Ausschuss beantragt. Im Rahmen der Abstimmung über diese Eingaben werde ich daher jeweils zunächst über den Antrag zum Verfahren, d. h. über den Antrag auf Rücküberweisung, abstimmen lassen. Wenn dem Verfahrensantrag gefolgt wird, werden die Änderungsanträge - soweit sie sich auf die in Rede stehenden Eingaben beziehen - ebenfalls mit an den Petitionsausschuss überwiesen.
Das Wort hat Herr Kollege Dr. Matthiesen, CDUFraktion, zu den Eingaben 1485/11/17 und 1495/11/17. Beide betreffen den Erhalt des St. Elisabeth-Krankenhauses in Salzgitter. Bitte, Herr Kollege!
Frau Präsidentin! Meine Kolleginnen und Kollegen! Hier geht es um das St. Elisabeth-Krankenhaus in Salzgitter-Bad und um das abgewickelte Krankenhaus Dissen im Raum Osnabrück. Beide Eingaben betreffen ein Grundsatzproblem der Landespolitik, nämlich die unzureichenden Krankenhausbaumittel.
Das St. Elisabeth-Krankenhaus hat bereits im Jahr 2014 einen entscheidungsreifen Antrag auf Förderung von 28 Millionen Euro für einen Ersatzneubau im Krankenhausplanungsausschuss gehabt. Der Krankenhausplanungsausschuss ist dem Antrag nicht gefolgt. Es gab keine Investitionsförderung.
Dieser Antrag ist aktuell. Es geht immer noch um das Thema. Der Antrag ist auch nicht in der sogenannten 1,7-Milliarden-Euro-Liste enthalten. Es ist ein weiterer Betrag. Er zeigt, dass das Problem des Krankenhausinvestitionsstaus in Niedersachsen überhaupt nicht gelöst ist.
Wir als CDU-Fraktion sind dafür, dass das St. Elisabeth-Krankenhaus in Salzgitter-Bad diese 28 Millionen Euro bekommt, und wollen deswegen, dass die Eingabe berücksichtigt wird. Dafür haben sich sehr viele Petenten eingesetzt: Patienten noch und noch, die Ärzteschaft und der Raum sowieso. - Ich habe gestern mit dem Kollegen Bosse gesprochen. Er ist auch auf der Seite.
Lassen Sie mich bei der Gelegenheit noch eine Klarstellung zu dem sogenannten 1,3-MilliardenEuro-Programm der Landesregierung vornehmen. Es geistert durch die Medien, dass das ganz toll ist. Das ist natürlich absoluter Unfug.
Dabei kommt gar nichts heraus. Um das klar zu sagen: Sie reden von 1,3 Milliarden Euro. In Wirklichkeit geben Sie gerade mal 10 Millionen Euro jährlich zu diesem Kreditprogramm von 663 Millionen Euro. Diese 663 Millionen Euro sind auf fünf Jahre bezogen und werden jetzt über 25 Jahre durch ein Abfinanzierungsprogramm für Kredite abgestottert, die die Krankenhäuser selbst aufnehmen müssen. Das Land bedient diese Kredite pro Jahr 25 Jahre lang gerade einmal mit 10 Millionen Euro. Wo bleibt also die Investitionskraft des Landes? - Es geht nicht um Milliarden, sondern pro Jahr um einige Milliönchen mehr.
werden. Der größte Teil des Investitionsstaus wird damit nicht abgebaut. Er baut sich sogar weiter auf. Die Krankenhausgesellschaft sagt, dass wir über 500 Millionen Euro pro Jahr benötigen, um den Investitionsstau abzubauen. Insofern ist hier eine weiche Stelle Ihrer Politik. Der Ministerpräsident hat gestern nur Wahlkampf gemacht, anstatt etwas Vernünftiges vorzuschlagen.
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Filiz Polat [GRÜNE]: Unverschämt! - Zuruf von Gerd Ludwig Will [SPD])
Wissen Sie übrigens, was ver.di sagt? - ver.di fordert 700 Millionen Euro pro Jahr. ver.di und ich haben uns ein bisschen unterhalten. ver.di staunt auch nur, was diese Landesregierung so anstellt.
Lassen Sie sich jetzt nicht irritieren. Das war eine Regieanweisung, Herr Kollege. Fahren Sie jetzt bitte fort.
Jedenfalls besteht in Dissen das Problem mit der ambulanten Notfallversorgung. Das muss dringend gelöst werden. Deswegen plädieren wir für „Berücksichtigung“.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Matthiesen. - Zu den gleichen Eingaben, den Erhalt des St. ElisabethKrankenhauses betreffend, hat nun Herr Kollege Försterling das Wort. Bitte!