Lieber Kollege Brunotte! Der Kern dieses ganzen Verhandelns sind nicht die Pflegesatzverhandlungen zwischen den Leistungsanbietern und den Kostenträgern, sondern es geht um die Möglichkeit des Landes, selbst zu bestimmen, wie Personalschlüssel in Zukunft auszusehen haben. Die Basis ist der Landesrahmenvertrag. Der Landesrahmenvertrag nach § 75 Sozialgesetzbuch XI ist die Ermächtigungsgrundlage für die Möglichkeit, selbst zu sagen, welche Personalbandbreiten es gibt, oder genaue Personalschlüssel festzulegen und zu sagen, um welches Personal es geht: Pflege und Betreuung, Therapeuten, Alltagsbegleiter usw. - Diese Dinge sind jetzt ganz neu und müssen durchdacht werden. Sie müssen auch möglichst bald gelöst werden, weil sich die Dinge in den Heimen sehr geändert haben.
Sie reden wie die Katze um den heißen Brei herum. Hier liegt direkt die Verantwortung des Landes. Das machen eben nicht die Verhandlungspartner vor Ort. Unser Antrag zielt darauf, dass sich dieses Themas angenommen wird.
Deswegen wollen wir, dass hier eingestiegen wird und möglichst bald Ergebnisse kommen, bevor das neue Personalbemessungssystem nach dem Pflegestärkungsgesetz ab 2020 kommt. Das ist jetzt eine Aufgabe. Die Landesregierung hat etwas zu tun. Wir sehen bis jetzt noch nicht, dass hier etwas geschieht.
Herr Präsident! Herr Kollege Matthiesen! Im Sozialausschuss ist mehrfach dargestellt worden, dass sich dieser Landesrahmenvertrag, den Sie gerade angesprochen haben, in der Verhandlung befindet. Ich gehe davon aus, dass die Landesregierung dort am Ball ist und es zeitnah Ergebnisse geben wird. Ich gehe davon aus, dass die Ministerin gleich noch einmal etwas zu sagen wird und wir an der Stelle keine Maßnahmen aus dem Parlament brauchen, weil das mehrfach im Sozialausschuss Thema war und diese Landesregierung am Landesrahmenvertrag arbeitet. Von daher gibt es keine Notwendigkeit, um irgendetwas herumzureden. Das ist ein Faktum, das mehrfach dargestellt wurde. In den zehn Jahren, in denen Sie Verantwortung getragen haben, hätten Sie die Chance dazu gehabt, Dinge besser zu machen, wenn Sie es hätten tun wollen. In der Zeit ist wenig in der Pflege passiert. Wir machen das jetzt besser.
Vielen Dank. - Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Seit vielen Jahren steht fest, dass die personelle Ausstattung in den Pflegheimen in Niedersachsen unzureichend ist. Das geht zulasten der Pflegequalität und damit zulasten der pflegebedürftigen Menschen. Fachkräftemangel und Arbeitsverdichtung kennzeichnen eben auch die schwierige Lage für die Pflegerin
nen und Pfleger. Was wir brauchen, ist Nachwuchs. Was wir noch dringender verhindern müssen, ist, dass Pflegekräfte wegen Überlastungen und schlechter Arbeitsbedingungen weiterhin vorzeitig aus dem Beruf aussteigen.
Die Landesregierung hat dazu bereits eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, um die Situation in der Pflege zum Positiven zu wenden. Dazu gehören u. a. die Entschließung der SPD, die dort genannten gemeinsamen Erklärungen oder der unterstützende Einsatz zum Tarifvertrag und ähnliches.
Mit dem Pflegestärkungsgesetz II werden die bisherigen drei Pflegestufen nun durch fünf neue Pflegegrade abgelöst. Zurzeit werden die Pflegesätze auf dieses neue System umgestellt. In einigen anderen Bundesländern wurde diese Möglichkeit dazu genutzt, gleichzeitig mit der Systemumstellung die Personalschlüssel zu verbessern. In Niedersachsen aber hat sich die Selbstverwaltung aus Pflegekassen, Kommunen und Leistungsanbietern darauf geeinigt, über bessere Personalschlüssel gesondert zu verhandeln. Aus meiner Sicht hat die Selbstverwaltung da eine Chance verpasst.
Im September ist geplant, mit den Verhandlungen über einen neuen Pflegerahmenvertrag für vollstationäre Einrichtungen zu beginnen. Das Land wird in diesen Verhandlungen als eine von mehreren Vertragsparteien vertreten sein und auch dort eine klare Position einnehmen, die ich jetzt kurz skizzieren möchte:
Erstens. Ich bin der Auffassung, dass wir dringend feste Mindestschlüssel benötigen, die deutlich höher liegen als im bisher geltenden Rahmenvertrag. Je nach Schlüssel würden allein auf diese Art und Weise 600 bis 1 500 neue Stellen in den Heimen geschaffen.
Zweitens. Die Schlüssel müssen so verbessert werden, dass Niedersachsen mindestens zum Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer aufschließt. Das kann durchaus differenziert für Pflegefachkräfte und soziale Betreuung geschehen.
Drittens. Eine Absenkung der seit vielen Jahren bundesweit auch in Niedersachsen bestehenden Fachkraftquote in der Pflege von 50 % ist für mich nicht verhandelbar. Was wir jetzt brauchen, ist eine fachlich fundierte Diskussion über die Frage, welche Fachkräfte benötigt werden, welche Berufsgruppen und welche Berufserfahrungen als Fachkräfte für welche Tätigkeitsbereiche anerkannt werden können.
Das Land wird sich bei den Rahmenvertragsverhandlungen engagiert genau in diesem Sinne einbringen und auf die Umsetzung dieser zentralen Punkte dringen. Ich bin gespannt auf die Reaktion der übrigen Vertragspartner. Wir als Niedersächsische Landesregierung stehen für eine bessere Personalausstattung in der Pflege.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit sind wir am Ende der Beratung.
Die auf Annahme in geänderter Fassung lautende Beschlussempfehlung entfernt sich inhaltlich weiter als der Änderungsantrag vom ursprünglichen Antrag. Nach § 39 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung stimmen wir daher zunächst über die Beschlussempfehlung ab. Nur falls die Beschlussempfehlung abgelehnt wird, stimmen wir anschließend noch über den Änderungsantrag ab.
Wir kommen jetzt also zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen und damit den Antrag der Fraktion der FDP in der sich aus der Beschlussempfehlung ergebenden geänderten Fassung annehmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Enthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.
Damit ist zugleich der Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/6259 nach § 39 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 31 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 unserer Geschäftsordnung abgelehnt.
Tagesordnungspunkt 10: Abschließende Beratung: Öffentlich-private Partnerschaften zum Nutzen der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickeln! - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 17/2897 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen - Drs. 17/5809
Der zu diesem Beratungsgegenstand zunächst vorgelegte Änderungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 17/6258 wurde, wie Sie der Drucksache 17/6306 vom heutigen Tage entnehmen können, wieder zurückgezogen.
Wir kommen zur Beratung. Zu Wort gemeldet hat sich der Abgeordnete Sebastian Lechner, CDUFraktion. Sie haben das Wort, Herr Lechner.
Eine Sekunde, Herr Lechner! - Meine Damen und Herren, wir haben mit einem neuen Tagesordnungspunkt begonnen. Darf ich Sie auf der rechten Seite bitten? - Danke schön. Dann haben wir jetzt auch die notwendige Aufmerksamkeit hergestellt, die Sie bestimmt benötigen werden. Bitte schön!
Vor anderthalb Jahren haben wir als CDU einen Antrag zur Weiterentwicklung der öffentlich-privaten Partnerschaften vorgelegt. Wir fordern in diesem Antrag, dass wir Kommunen besser über die Möglichkeiten von ÖPP informieren, die Beratungs- und Unterstützungsleistungen von kommunalen Entscheidungsträgern ausbauen und der Zusammenarbeit von öffentlichen und privaten Geldgebern in Infrastrukturgesellschaften den Vorrang einräumen. Ein nachahmungsfähiges Beispiel für uns wäre etwa eine ÖPP Niedersachsen AG -
so wie die ÖPP Deutschland AG -, die die kommunalen Entscheidungsträger in Niedersachsen beraten und finanziell fördern könnte.
Wir fordern in unserem Antrag aber nicht ÖPPModelle um jeden Preis. Wir wollen, dass sie zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Wir wollen, dass dieses Instrument insbesondere auf kommunaler Ebene stärker genutzt wird; denn das kann die Investitionsquote erhöhen, und das ist zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.
Sie haben anderthalb Jahre gebraucht, um in 77 Zeilen zu sagen, was Sie wollen. Das ist grandios: eine Zeile pro Woche. Wer Ihren Antrag liest, der fragt sich, warum Sie sich überhaupt so viel Zeit gelassen haben; denn den Kern kann man mit einem Satz zusammenfassen: Der Antrag, den Sie vorgelegt haben, ist ein ÖPP-Verbotsantrag und nichts anderes. Sie sagen damit, dass Sie ÖPP in Niedersachsen nicht wollen.
Herr Kollege Lechner, ich möchte Sie unterbrechen. Gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Grascha?