- Das können Sie so denken. Deshalb müssen Sie hier aber nicht so rumschreien. - Es ist nicht Ihre Angelegenheit, darüber zu befinden.
(Christian Dürr [FDP]: Ich mache mir Sorgen um den Minister! Der hört niemandem zu! Nicht den Milchbau- ern und auch nicht uns!)
Vielen Dank. - Herr Präsident! Vor dem Hintergrund des Urteils des Staatsgerichtshofs und der allgemeinen Einschätzung in diesem Haus, dass Bürgschaftsprogramme ein geeignetes Mittel sind, um über Liquiditätsdarlehen Milchviehbetriebe zu retten, und unter Bezugnahme auf die berühmte Vorlage 2, Herr Kollege Siebels, die Grundlage der Anhörung im Agrarausschuss war, bei der uns die Vertreter der Finanzwirtschaft erklärt haben, dass ihnen ein landeseigenes Bürgschaftsprogramm nicht bekannt sei, frage ich die Landesregierung, ob die Auskunft meiner Sparkasse, die für einen in der Krise befindlichen Milchviehbetrieb eine solche Landesbürgschaft zu bekommen versucht hat, zutrifft, dass PwC Bürgschaften in Höhe von mehr als 1,5 Millionen Euro abdecken kann, allerdings unter dem Kriterium der jederzeitigen Kreditwürdigkeit - also ein KO-Kriterium für einen Milchviehbetrieb -, und dass die Niedersächsische Bürgschaftsbank, die kleinere Bürgschaften ausstellt, die Auskunft gegeben hat, Bürgschaftsprogramme zur Absicherung von Liquiditätsdarlehen gebe es in Niedersachsen nicht. Klare Frage, Herr Minister: Ist Ihre dpa-Meldung vom 20. Mai dahin gehend, dass Sie Bürgschaftsprogramme zur Rettung von Milchviehbetrieben in Niedersachsen aufgelegt hätten, nicht eine klassische Finte? Belügen Sie damit nicht die Milchbauern in Niedersachsen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Unabhängig von der Unterrichtung im Ausschuss habe ich mir eben in der Drucksache 17/5555, die im April-Plenum in der Fragestunde eine Rolle gespielt hat, noch einmal die Frage 26 - ich glaube, sie kam von FDP-Abgeordneten -, die sich auf die Situation der Landesbürgschaftsprogramme bezog, angesehen. Da steht bereits, dass wir auch in Niedersachsen diese Liquiditätshilfen gewähren.
Ich werde Ihnen jetzt noch einmal aus der Vorlage für den Ausschuss, die wir dem Landtag unter dem 23. Mai zu Ihrem Antrag - sowohl zur Liquidität als auch zu Bürgschaften - geschickt haben, vorlesen, worauf wir dort hingewiesen haben. Zunächst einmal haben wir darauf hingewiesen, dass es die Möglichkeit eines zeitlich befristeten An- und
- Sie reden von Liquidität. Vielleicht hören Sie einmal zu. Der Satz hier lautet: Zur Stärkung der Liquidität haben Betriebe - - - Wenn ich bei der NLG eine Fläche parke, kriege ich dafür Geld, weil ich es brauche. Das ist eine Liquiditätshilfe.
(Helmut Dammann-Tamke [CDU]: Wir reden von einem Bürgschaftspro- gramm! - Weitere Zurufe von der CDU - Unruhe)
Erst war ich bei der Liquiditätshilfe. Also: Wir haben die Möglichkeit, diese Liquiditätshilfen über die NLG zu geben. Es handelt sich insoweit um ein Sale-and-lease-back-Instrument, das für die Betriebe kurzfristig Liquidität generieren kann. Für die Betriebe besteht nach der Überwindung der Liquiditätsschwierigkeiten während einer Konsolidierungsphase die Möglichkeit, diese Flächen innerhalb eines Zeitraums von bis zu zehn Jahren zum Ursprungspreis zurückzuerwerben. Wenn Sie bedenken, wie die Preise normalerweise innerhalb von zehn Jahren steigen, dann ist das eine sehr wirksame Hilfe.
Jetzt lese ich Ihnen etwas zur Vergabe von Landesbürgschaften vor. Das steht auf Seite 3 der Unterrichtung, wenn ich es richtig sehe. Zur Vergabe von Landesbürgschaften - das war die
„Das Instrument staatlicher Bürgschaften ist nach Auffassung der Landesregierung grundsätzlich geeignet, um Unternehmen, die sich aufgrund akuter und vorübergehender Entwicklungen in Liquiditätsschwierigkeiten befinden und bei denen die banküblichen Sicherheiten für die Gewährung zusätzlicher Liquiditätskredite nicht mehr ausreichen, zu helfen. … Das Instrument der Landesbürgschaft hat sich aus Sicht der Landesregierung insbesondere in der Finanzmarktkrise 2009/2010 bewährt.“
„Das Land übernimmt Bürgschaften auf der Grundlage der ‚Allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes Niedersachsen‘ (Nds. MBL. 2004, S. 300).“
„Antragsteller können neben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft sein.“
Die Antragstellung ist nicht beschränkt. Zur Information: Die Richtlinie ist damals veröffentlicht worden und auf der Homepage des Niedersächsischen Finanzministeriums für jedermann abrufbar vorhanden. Es gibt die Möglichkeit sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel - wenn ich also Dünger, Futter usw. brauche - auf der Grundlage der allgemeinen Bürgschaftsrichtlinie des Landes.
Ich kann Ihnen mitteilen, dass wir diese Bürgschaftsrichtlinie am 8. Juni erneut veröffentlicht und überarbeitet haben.
Aus diesem Anlass werden die niedersächsischen Kreditinstitute noch einmal über die Veränderungen im Bürgschaftsverfahren unterrichtet. In diesem Zusammenhang wird noch einmal gesondert darauf hingewiesen, dass auch landwirtschaftliche Unternehmen zur Zielgruppe gehören. Bislang war das Instrument der Landesbürgschaft den genossenschaftlichen Banken und Sparkassen im Lande auch bekannt, und es ist in nahezu jeder Größenordnung nachgefragt worden. Es wird den Kreditinstituten zudem in Informationsveranstaltungen nahe gebracht. Diese finden in Abständen von zwei bis drei Jahren, zuletzt im Zeitraum von November 2013 bis Januar 2015, statt. Im Rahmen dieser Veranstaltungen wird im Vortrag und in begleitenden Unterlagen ausdrücklich der Hinweis gegeben, dass Landesbürgschaften für jede Branche eingesetzt werden können.
Zusätzlich hat das ML im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung - ich war selber dabei - zu den landwirtschaftlichen Betriebsergebnissen, die nun wirklich nicht gut sind, an der Berater der Kammer, Beratungsringe, Vertreter der Landwirtschaftskammer und private Beratungsorganisationen teilgenommen haben - am 25. Februar war das meiner Erinnerung nach -, explizit auf die Möglichkeit der Bürgschaftsübernahme für Betriebsmittelkredite bei landwirtschaftlichen Betrieben hingewiesen. Von daher weisen wir noch einmal darauf hin, dass diese Möglichkeit besteht.
Wir haben den Ausschuss und das Parlament mehrfach darüber unterrichtet. Vielleicht sollten Sie, statt mir wieder eine Lüge zu unterstellen, was Sie eben versucht haben, endlich mal zur Kenntnis nehmen, dass wir darüber unterrichtet haben, dass es Landesbürgschaften für landwirtschaftliche Betriebe auch in Niedersachsen gibt und dass es Liquiditätshilfen gibt, u. a. von der Niedersächsischen Landgesellschaft, die übrigens sehr gut angenommen werden.
(Zustimmung bei den GRÜNEN und bei der SPD - Christian Dürr [FDP]: Die Sie zu spät auszahlen! - Gegenruf von Miriam Staudte [GRÜNE]: Wenn man alles durcheinanderschmeißt! Keine Ahnung! - Weitere Zurufe von der CDU und von der FDP)
- Herr Dürr, vielleicht sollten Sie sich mal informieren! Sie zeigen wieder einmal Ihre völlige Ahnungslosigkeit.
(Zustimmung bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Ja, die Sie ge- schwächt haben! Und Sie grinsen auch noch darüber!)
Die Niedersächsische Landgesellschaft ist ein gemeinnütziges Unternehmen, das mit den Kommunen und der Landwirtschaftskammer im Interesse des Landes den Betrieben dabei hilft, an Grundstücke und Flächen zu kommen. Deshalb sollten Sie weder die Arbeit der Mitarbeiter in der NLG noch der Mitarbeiter in der Landwirtschaftskammer diskreditieren.