Wegfall der Verpflichtung - der Verpflichtung; das wird häufig durcheinandergebracht -, eine zweite Fremdsprache zu lernen: kein Zutrauen in die Urteilskraft junger Erwachsener, kein Begriff von Selbstverantwortung.
Ich erinnere mich an eine geografische Abbildung zu dieser Thematik. Das war zumindest sehr belustigend; das ist ja manchmal auch wichtig.
Vorschläge zur Verbesserung der Schulqualität - Herr Seefried, darum geht es tatsächlich; es geht um gute Schule; es geht um Verbesserung der Schulqualität - kann ich - bis auf einen Punkt, zu dem ich gesondert etwas sagen werde - in Ihrem Antrag nicht entdecken.
Die heutige Realität in Schulen wird nicht zur Kenntnis genommen. Zur heutigen Realität gehören z. B. die Herausforderungen und die Chancen, die durch die vielen Flüchtlingskinder, die in den letzten Monaten zu uns gekommen sind, auf Schulen zugekommen sind. Kein Wort dazu! Stattdessen setzen Sie auf Konzepte von gestern oder gar vorgestern:
Sitzenbleiben beibehalten! - Die pädagogische Forschung hat immer wieder deutlich gemacht, dass Sitzenbleiben als Instrument ausgesprochen fragwürdig ist.
Noten so früh wie möglich! - Da komme ich auf die alte Frage zurück: Nützt es denn, mit Noten Leistung provozieren zu wollen? - Es ist doch längst erwiesen, wie fragwürdig das ist und wie häufig das in eine falsche Richtung geht.
Außerdem führen wir an dieser Stelle keine Abschaffungsdebatte, sondern eine Debatte um die Frage, ob Schulen das selbst in ihr Konzept einbauen und weiterentwickeln wollen.
Schullaufbahnempfehlung wiedereinführen! - Zahlreiche Studien zeigen, wie fahrlässig Schullaufbahnempfehlungen häufig sind. Viel zu früh werden Weichenstellungen vorgenommen,
und viel zu früh wird der enge Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungsabschluss zementiert.
Auf eine Frage - es hat im Hintergrund geklingelt - möchte ich noch eingehen. Das ist die Frage der Unterrichtsversorgung. Selbstverständlich hat gute Unterrichtsversorgung etwas mit Qualität von Schule zu tun. Es wäre ausgesprochen fahrlässig, wenn ich als Bildungspolitiker das negieren würde. Einen Punkt möchte ich dazu allerdings sagen:
Im Jahre 2014 - für 2015/16 liegen mir die Zahlen nicht vor - betrug die Unterrichtsversorgung 101 %.
Das heißt, sie ging zurück. Aber der einzelne Schüler kam auf einen Wert von 1,667 Stunden. Das bedeutet tatsächlich eine Steigerung um 4 %.
Das sind interessante Zahlen. Ich glaube, wir alle wissen, woran es liegt, dass die Zahl pro Schüler gestiegen ist. Aber das hat etwas mit Unterrichtsqualität zu tun.
Herr Scholing, vielen Dank. Ohne inhaltlich auf Sie einzugehen: Wir freuen uns, dass Sie wieder im Geschäft sind.
Herr Kollege Bratmann, ich hoffe, Sie haben Verständnis, dass ich vorhin einmal eine - - - Herr Scholing hatte sich vorher gemeldet; wir hatten das gar nicht gesehen. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, dafür habe ich auf jeden Fall Verständnis. Ich hätte auch gern als Letzter geredet. Jetzt hat der Kollege Försterling das letzte Wort. Das wollte ich eigentlich vermeiden.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Kollege Scholing hat schon vieles über den Antrag der CDU gesagt. 15 Punkte stehen drin. Ich werde auf fünf Punkte genauer eingehen.
Erstens. Die CDU kritisiert den Wegfall der Schullaufbahnempfehlung und fordert quasi ihre Wiedereinführung. Dabei ignoriert sie völlig, dass der Wegfall der Schullaufbahnempfehlung im Rahmen der Schulgesetznovelle im letzten Jahr auf eine breite Zustimmung gestoßen ist: beim Landeselternrat, beim Landesschülerrat, bei der größten Lehrervertretung, der GEW, dem DGB, dem Schulleitungsverband usw. usf. Sie alle haben erkannt, dass die Schullaufbahnempfehlung in dieser Form nicht mehr zeitgemäß ist und dass sie auch für Ungerechtigkeit sorgt.
Meine Damen und Herren, wie sie für Ungerechtigkeit sorgte, kann man an einem ganz einfachen Beispiel erkennen: Zwei Schüler, die beide auf ein Gymnasium gingen und exakt den gleichen Leistungsstand hatten, wurden hinsichtlich ihrer weiteren Bildungsbiografie unterschiedlich beurteilt. Der
eine, der nur eine Realschulempfehlung hatte, durfte nicht wiederholen, sondern wurde abgeschult. Der andere, der eine Gymnasialempfehlung hatte, durfte - bei genau gleichem Leistungsstand! - wiederholen. Das war ungerecht. Das haben wir jetzt abgeschafft.
Zudem wird im Antrag kritisiert, dass die Eltern mittlerweile verunsichert seien, weil sie nicht mehr genau wüssten, auf welche Schulform sie nun ihre Kinder schicken sollten. Auch das ist widerlegt. Denn die Eltern werden natürlich informiert. In Gesprächen findet Beratung in Bezug auf die weiteren Weg der Schülerinnen und Schülern statt, viel differenzierter als nur durch die Schullaufbahnempfehlung.
Das ist schon vom Wortlaut her falsch. Denn es wurde nicht das alte G 9 wiedereingeführt. Vielmehr haben wir neues, modernes G 9 als Ergebnis eines beispiellosen Dialogprozesses eingeführt. Das stieß auf breite Zustimmung sogar seitens der CDU und sogar seitens des Philologenverbandes.
Die Entzerrung der Stundentafel ist sinnvoll. Sie ermöglicht ganzheitliches und vertieftes Lernen, und sie ermöglicht mehr Flexibilität und Profilbildung im naturwissenschaftlichen Bereich. Auch das folgt unserem Grundsatz „ermöglichen statt verordnen“.
Drittens. Sie beklagen insgesamt ein Absinken des Anforderungsniveaus und nennen als Beispiel, dass die zweite Fremdsprache nicht mehr zwingend vorgeschrieben ist.
Dazu kann man nur sagen - das hat gestern schon der Kollege Strümpel ausgeführt -: Die zweite Fremdsprache bleibt fester Bestandteil der Einführungs- und Qualifikationsphase. Abweichend davon kann die Schule ein Ersatzangebot schaffen, z. B. im geisteswissenschaftlichen Bereich. Den Potenzialen der Schülerinnen und Schüler kommt das entgegen. Auch das folgt unserem Grundsatz „ermöglichen statt verordnen“.
Viertens lesen wir - auch darauf ist die Kollege Scholing schon eingegangen - wieder die Mär von der Benachteiligung der Gymnasien.