Protocol of the Session on June 9, 2016

- Diese Regelung haben wir seit 1955. Die wird nicht geändert. Die FDP war im Bund in der Verantwortung und hat diese Regelung zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Jetzt tun Sie das im Rahmen dieser Novellierung. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Christian Dürr [FDP]: Warum verschärfen Sie dann das Ge- setz?)

Im Übrigen hat das Bundesverfassungsgericht zu der bestehenden Regelung entschieden, dass die Eigentumsgarantie davon nicht berührt ist. Sie wissen es auch: Grundrechte werden nicht schrankenlos gewährt. Sie haben im Ausschuss von einer „kalten Enteignung“ durch die Aufnahme in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes gesprochen.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist schlichtweg falsch und entspricht nicht der Rechtsprechung unseres höchsten Gerichts.

(Christian Dürr [FDP]: Es macht kei- nen Sinn, wenn es keine Auswirkun- gen hat!)

- Natürlich hat das eine Auswirkung.

(Christian Dürr [FDP]: Auf einmal doch!)

Es ist die Möglichkeit, dass man diesen Zugriff hat. Aber das wirkt sich nicht auf jeden Einzelfall aus. In 60 Jahren ist es zu 2 700 Eintragungen gekommen.

Nun gut. Ihr Antrag - - -

Nein, jetzt ist es nicht mehr gut; denn jetzt sprechen Sie Ihren Schlusssatz!

(Christian Dürr [FDP]: Warum sind die Künstler dagegen?)

Mein Schlusssatz ist, dass ich in der Unterrichtung im Ausschuss den Eindruck gewonnen habe, dass das Ministerium im Bundesrat die niedersächsischen Interessen sehr gut vertreten wird

(Christian Dürr [FDP]: Warum sind die Künstler dagegen?)

und insbesondere auch für den höheren Verwaltungsaufwand für die Länder und die entstehenden Mehrkosten noch Regelungen durchsetzen will und wird. Diese Position hat die volle Unterstützung der SPD-Fraktion, was ich hiermit noch einmal zu Protokoll gebe. Den Antrag der FDP werden wir ablehnen.

(Lebhafter Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Prange. - Sagen Sie es dem Kollegen, der die Fotosession mit Ihnen gemacht hat: Sie wären problemlos mit Ihrer Redezeit ausgekommen, wenn das nicht stattgefunden hätte.

Scherz beiseite - das Wort hat jetzt der Herr Kollege Volker Bajus für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Leider bin ich nicht so fotogen. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei der Reform des Kulturgutschutzgesetzes geht es um drei Dinge: um die Zusammenführung von unterschiedlichen Gesetzen, um die Eindämmung des illegalen Handels und den Schutz national wertvollen Kulturguts, das aufgrund seiner Besonderheit eine herausragende Bedeutung für unser Land und seine Kultur hat.

Deutschland hat aufgrund seiner eigenen Geschichte leider viel Erfahrung mit dem Thema Raubkunst, überwiegend als Täter, sei es in Kolonialzeiten oder natürlich während der Nazizeit beim Diebstahl von Kunstgegenständen, die im Besitz von politisch und rassistisch verfolgten Bürgerinnen und Bürgern, insbesondere von Juden, waren, oder bei den sogenannten Säuberungen der deutschen Museen von als entartet diffamierter Kunst. Während des Krieges schließlich wurden die besetzten Länder systematisch ausgeplündert. Die Geschichte endete auch nicht danach, sondern im Nachkriegsdeutschland wiederum waren deutsche Kulturgüter Teil von Reparationen und Wiedergutmachung oder wurden illegal ins Ausland verbracht.

Das Thema ist auch bei uns kunstgeschichtlich noch nicht vollständig bewältigt. Das haben wir zuletzt im Fall Gurlitt gesehen. Ich bin unserer Ministerin daher sehr dankbar, dass sie in diesem Zusammenhang die Initiative des Bundes zur Aufarbeitung des nationalsozialistischen Kunstraubs in Deutschland mit einem eigenen niedersächsischen Netzwerk zur Provenienzforschung unterstützt.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, Raubkunst ist leider kein historisches Phänomen. Auch heute finanzieren Staaten, Milizen, Bürgerkriegsparteien und Terrorgruppen ihre Aktivitäten mit Raubkunst. Deswegen ist es richtig, für dieses Thema zu sen

sibilisieren und zu qualifizieren. Dazu dient auch der Leitfaden zum Erwerb von Museumsgut des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur aus dem Jahr 2014. Er hilft unseren Museen beim Umgang mit dem Thema. Auch dafür vielen Dank an die Landesregierung und an unsere Ministerin!

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Meine Damen und Herren, auch die Bundesgesetzinitiative dient der Einschränkung des illegalen Handels in beide Richtungen. Das ist richtig und gut. Auch der Schutz des nationalen wertvollen Kulturguts ist notwendig. Man denke an das Evangeliar Heinrichs des Löwen, das gefährdet war und teuer zurückgekauft werden musste, oder man stelle sich den Verlust vor, wenn das heute in Osnabrück ausgestellte Werk Felix Nussbaum wieder zersplittert würde und auf der Welt verstreut wäre. - Hier ist der Gesetzgeber gefragt, auch um Verluste wie zuletzt den des Münzkabinetts der TUI AG zu verhindern. Dass dieser Schutz nicht umsonst zu haben ist und auch bürokratischen Mehraufwand bedeuten kann, ist doch klar. Darüber zu streiten, auch zwischen Bund und Ländern, ist völlig in Ordnung und sinnvoll. Das wissen wir.

Aber wie hier die FDP die umfassende Einschränkung des privaten Besitzes und Handels zu behaupten oder gar von Enteignungen zu reden, geht an der Sache komplett vorbei. Wir hatten gehofft, dass Sie den Antrag zurückziehen. Nachdem wir im Ausschuss eine sehr sachliche und informative Debatte gehabt haben, wäre das eigentlich auch zwingend gewesen. Doch wie wir heute erleben durften: Weitgehend ohne echte Argumente, dafür mit viel Ideologie bleiben Sie bei Ihrer Haltung. Da hätten wir uns im Ausschuss viel Zeit sparen können. Hier bleibt uns eigentlich nur die Ablehnung Ihres Antrags um des Kulturgutschutzes willen.

(Christian Dürr [FDP]: Gegen die Künstler!)

Meine Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Zuhören.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bajus. - Für die CDUFraktion hat das Wort Frau Kollegin Gabriela Kohlenberg.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist genauso, wie meine Vorredner es gerade beschrieben haben. Herr Bajus, auch ich hatte diese Hoffnung gehabt. In den Beratungen im Ausschuss sind wir regelmäßig über den Fortschritt der Veränderungen, die bei dieser Kulturschutzgesetznovelle eingetreten sind, unterrichtet worden. Dabei haben wir festgestellt, dass viele Ihrer Punkte erledigt waren. Aber irgendwie war bei Ihnen unabhängig davon, was unterrichtet wurde, keine Bewegung mehr drin. Ich war davon, ehrlich gesagt, ein bisschen enttäuscht, weil wir durch die guten Unterrichtungen sehr gut informiert waren. Ich dachte deshalb, dass einige Sachen erledigt und hinfällig waren und dass Sie sagen würden, dass Ihr Antrag erledigt ist, oder dass Sie ihn zurückziehen. Aber das haben Sie nicht getan.

Es hat viele Einwände gegen das Gesetz gegeben. Beim Start des Gesetzgebungsvorhabens gab es ja große Aufregung. Es wurde viel erzählt, z. B. dass - wie Sie schon sagten - Künstler abgewandert seien, was eigentlich gar nicht hätte geschehen müssen. Wenn man die Entwicklung abgewartet und geschaut hätte, was im Gesetz stehen sollte, wäre das alles nicht notwendig gewesen. Es hat auch ein bisschen gedauert, bis sich alle dazu eingebracht haben und bis das Gesetz weiterentwickelt wurde. In die Gesetzesnovelle ist viel aufgenommen worden, was gewünscht worden war. Das hat dazu geführt, dass z. B. ganz viele Verbände dieses Gesetz unterstützen. Das sollte Ihnen zu denken geben. Ich nenne den Bundesverband der Fördervereine Deutscher Museen für bildende Kunst und Vertreter von Sammlerleihgaben und Eigentümervereinen usw. usf.

(Beifall bei der CDU)

Die machen es Ihnen doch vor, dass man dem Gesetz zustimmen kann. Sie sehen ein, dass das ein gutes Gesetz ist und dass auch wir in Deutschland ein solches Gesetz brauchen, nachdem übrigens 28 Länder in Europa es schon vor uns haben. Wir sind somit eines der letzten Länder, die auch solch ein Gesetz bekommen, was wirklich dringend notwendig ist,

(Beifall bei der CDU und bei den GRÜNEN)

zumal es sich dabei nicht um ein scharfes Gesetz handelt. Sie müssen sich einmal die Gesetze der Schweiz, Frankreichs oder gar Österreichs angucken. Darin ist das alles sehr viel schwieriger ge

regelt. Wir hoffen, dass wir, wenn das Gesetz verabschiedet ist - wir haben die Hoffnung, dass es im Spätsommer in Kraft tritt, nachdem der Bundespräsident dazu seinen Segen gegeben haben wird -, ein gutes Kulturschutzgesetz haben werden, das seinem Namen gerecht wird, indem es ein Gesetz zum Schutz von Kulturgut ist.

Auch wir werden den Antrag der FDP ablehnen. Es tut mir leid. Aber leider waren Sie nicht dazu zu bewegen, umzuschwenken.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kohlenberg. - Es liegt jetzt die Wortmeldung für die Landesregierung vor. Bitte, Frau Ministerin Dr. Heinen-Kljajić!

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich vorbehaltlos den Ausführungen von Frau Kohlenberg, aber auch den Redebeiträgen von Herrn Prange und Herrn Bajus an und will mich daher kurz fassen. Es ist tatsächlich so, dass das Gesetz erst heute oder morgen im Bundestag zur Lesung ist. Wir kennen die Änderungsanträge gar nicht. Deshalb ist im Moment eine abschließende Positionierung zu jedem kleinen Teil gar nicht möglich.

Bei der aktuellen Novelle des Kulturschutzgesetzes geht es nicht nur, wie es der vorliegende Antrag der FDP in den Mittelpunkt stellt, um die Belange der Sammlerinnen und Sammler von Kulturgütern oder des Handels damit, sondern es geht natürlich um die Belange des kulturellen Erbes, den Schutz einheimischen Kulturgutes vor Abwanderung und um den Schutz ausländischen Kulturgutes, das illegal nach Deutschland verbracht wird, nicht selten zur Finanzierung von kriminellen Strukturen oder des internationalen Terrorismus.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, künftig die Einfuhr von Kulturgütern nach Deutschland zu verbieten, die unter Verstoß gegen die dortigen Rechtsvorschriften aus ihrem Herkunftsstaat verbracht wurden. Ich finde, das ist eine kluge Regelung, und es war höchste Zeit, dass wir ein solches Gesetz bekommen.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Aus unserer Sicht wäre es jetzt aber noch besser, wenn die Bundesregierung mit der Verabschiedung dieses Gesetzes rechtzeitig zum Inkrafttreten ein Internetportal mit Informationen zu den Ausfuhrregelungen für Kulturgüter im Ausland bereitstellen würde; denn genau das wird ja immer der Abgleich sein, den wir hier vor Ort auf Länderebene herzustellen haben.

Unser Kritikpunkt bezieht sich tatsächlich im Wesentlichen auf das doch sehr aufwendige Verfahren. Die Bundesländer sind weitgehend für die Ausführung des neuen Kulturschutzgesetzes zuständig. Durch die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen ist in diesem Bereich ein erheblicher Mehraufwand für die Länder zu erwarten, der durch das vom Bund beabsichtigte sogenannte Negativattest, also die Bescheinigung darüber, dass ein Kulturgut nicht die Kriterien für eine Eintragung in das Verzeichnis national wertvollen Kulturgutes erfüllt, sogar noch weiter erhöht wird. Der Bundesrat - also die Länder gemeinsam - hat die Bundesregierung bereits in seiner ersten Stellungnahme zum Gesetzentwurf aufgefordert, eine substanzielle finanzielle Entlastung der Länder zu gewährleisten. Dafür setzt sich die Landesregierung beim Bund weiterhin ein. Wir werden jetzt abwarten, was der Bund anzubieten hat. Ansonsten werden wir vielleicht auch einfach abzuwarten haben, wie hoch die Belastungen wirklich sind.

Ich wünsche mir jedenfalls ein Gesetz, das das kulturelle Erbe besser als bislang schützt und gleichzeitig praktikabel ist. Ich freue mich, dass wir das hier fraktionsübergreifend so sehen. Daran wird die Landesregierung das vom Bundestag beschlossene Kulturgutschutzgesetz messen und sich im Bundesrat dementsprechend verhalten.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD sowie Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.