Protocol of the Session on June 9, 2016

Um eines vorab ganz deutlich zu machen: Auch von uns Freien Demokraten ein ganz klares Ja zur Sicherung des kulturellen Erbes und auch ein ganz klares Ja dazu, den Handel mit illegalem Kulturgut zu verhindern!

(Beifall bei der FDP)

Aber, meine Damen und Herren: Die geplante Novelle des Kulturgutschutzgesetzes auf Bundesebene zielt weit darüber hinaus. Sie bedroht nämlich den Kunsthandel und den Kunststandort Deutschland. Was zurzeit als Kulturgutschutz gedacht ist, ist zum Teil schlecht gemacht. Denn es erfolgt der Zugriff auf Privatvermögen und auf den Handel.

Seit der Novelle ist schon so viel Kunst aus Deutschland ausgeführt worden, ist schon so viel verkauft, dass das Gesetz bereits heute den Abfluss von Kulturgut zur Folge hatte. Einer der bedeutendsten Künstler der Gegenwart, Baselitz, hat sehr frühzeitig reagiert und seine Bilder zurückgezogen. Er hat sie einfach abgehängt und nahm seine Leihgaben an die Museen zurück.

Das ist ein Weckruf an Berlin, aber auch ein Weckruf an die Landesregierung, hier in Niedersachsen darauf hinzuwirken, dass die Forderungen, die wir in unserem Antrag gestellt haben, erfüllt werden. Dazu komme ich später.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten engagieren uns auch in Niedersachsen für den Schutz der Privaten, des Privatvermögens von Sammlern und für die Händler, die mit Kunst handeln und nicht unter Generalverdacht gestellt werden dürfen.

Der freie Handel muss weiter möglich sein, und zwar zum Wohle der Kultur in Deutschland. Drei Forderungen haben wir gestellt: Die Begrifflichkeiten müssen klarer abgegrenzt werden, die bürokratische Belastung und Einschränkung des Kunsthandels muss auf das Notwendige beschränkt werden, und die Mittel zum Ankauf von Kulturgut zu Marktpreisen müssen aufgestockt werden.

Meine Damen und Herren, Kulturgut hat seinen Wert und ist gerade deshalb auch Ware. Unter Umständen stiftet Kulturgut nationale Identität. Ich will im Folgenden ganz besonders auf die Kunst zu sprechen kommen.

Kunst ist längst international. Denken Sie an die großen Kunstepochen oder Richtungen. Deutschland hat die Kunst weltweit mitgeprägt. Denken Sie an den Blauen Reiter, oder denken Sie an den Expressionismus, nach dem Ersten Weltkrieg entstanden.

Wäre kein Kunsthandel möglich gewesen, hingen nicht in all den großen renommierten Museen der Welt Werke aus diesen Kunstrichtungen. Kunst und Kunsthandel ist keine Einbahnstraße. Händler, Sammler und Private haben weit mehr Kunst nach Deutschland eingeführt, als je ausgeführt. Zahlreiche unserer bedeutendsten Exponate in Museen wurden im Ausland gekauft und nach Deutschland gebracht. Unterm Strich hat die deutsche Kultur durch den Kunsthandel enorm profitiert.

Die vorgesehene Novelle verschärft die staatlichen Eingriffe deutlich. Listen bei Privaten müssen erstellt werden, Ausfuhrgenehmigungen erteilt, der Status von Werken überprüft werden - in der Gesamtheit eine Behinderung und eine Verhinderung des freien Marktes.

(Beifall bei der FDP)

Die Kosten, meine Damen und Herren, werden Privaten aufgedrückt und belaufen sich laut dem

Gesetzentwurf auf ungefähr 3,5 Millionen Euro pro Jahr.

Zu sammeln wird nach der Novelle für Private zum Risiko. Wer sein Geld in Kunst anlegt, schafft dabei über die Jahre womöglich eine Sammlung, die von hohem kulturellen Wert ist. Sobald die Sammlung dann aber nationalen Wert hat, darf sie nicht mehr verkauft werden. Das bedeutet, dass der Staat Eigentum entwertet. Dem treten wir entgegen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, Werke lebender Künstler können nicht ohne deren Zustimmung als nationaler Wert eingestuft werden. Aber niemand garantiert, dass es auf Dauer so bleibt. Daher wird auch die Nachfrage zu Lebzeiten bedeutender Künstler fallen, wodurch sie weniger verdienen oder wodurch sie abwandern. Das ist in jedem Fall Verarmung.

Meine Damen und Herren, wir fordern die Landesregierung auf: keine Eingriffe gegen Private zuzulassen, keine überbordende Bürokratie, kein Sonderstatus für die Kirche, keine Beschränkung der Kirche, Internationalität der Künste erhalten, keine unverhältnismäßige Beschränkung des Kunsthandels und Aufstockung der Mittel!

Meine Damen und Herren, schützen Sie die Kultur! Vertreiben Sie sie nicht! Verhindern Sie die Kultur nicht! Ohne Kunstmarkt stirbt die Kultur.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Das Wort hat jetzt für die SPD-Fraktion Herr Kollege Ulf Prange.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Über die anstehende Novellierung des Kulturgutschutzgesetzes durch den Bund wird in der Tat seit Monaten intensiv und kontrovers diskutiert, und es wird auch immer wieder etwas Falsches in die Debatte eingebracht. Das ist auch bei dem Antrag der FDP so.

Wir als SPD unterstützen grundsätzlich das Gesetzesvorhaben der Großen Koalition im Bund; denn das ist ein Weg, ein großer Schritt hin zu einem neuen einheitlichen Kulturgutschutz in Deutschland.

Es geht um drei wesentliche Zielsetzungen: Es sollen Regelungen geschaffen werden, um effektiver gegen den illegalen Kunsthandel vorgehen zu können. Die Rückgabe von Kulturgütern an andere Länder soll erleichtert werden. Schließlich geht es darum, deutsches Kulturgut besser vor Abwanderung zu schützen.

Gestatten Sie mir als Oldenburger ein paar Sätze zur Entstehungsgeschichte des Kulturgutschutzes in Deutschland. Da hat nämlich das Großherzogtum Oldenburg eine wichtige, aber auch unrühmliche Rolle gespielt. Die sogenannte Amsterdamer Versteigerung hat stattgefunden, nachdem der Großherzog abgedankt hatte. Seinerzeit sind in den Niederlanden 120 Gemälde aus der hochrangigen Sammlung versteigert worden. Das ist auch in den Festreden bei der Eröffnung des Augusteums im letzten Dezember immer wieder hervorgehoben worden. Das ist ein großer Verlust für das Oldenburger Land. Es ist leider nicht gelungen, diese Werke zurückzukaufen, jedenfalls den Großteil davon nicht. Die hängen jetzt in Museen und Privatsammlungen in aller Welt. Das war in der Tat in der Weimarer Republik ein Anlass dafür, sich damit zu beschäftigen, Regelungen zu schaffen, um Kulturgut vor Abwanderung ins Ausland zu schützen. Da hat das Ganze also seine Grundlage.

Wir haben uns in der letzten Sitzung des Ausschusses noch einmal von der Landesregierung unterrichten lassen, insbesondere auch zum Stand des Gesetzgebungsverfahrens im Bund. Die Misere ist, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht klar ist,

(Abg. Maximilian Schmidt [SPD] foto- grafiert den Redner)

was im Bundestag bestritten - - - Entschuldigung, behandelt wird.

(Heiterkeit)

- Ich war gerade etwas durch die Zeichen irritiert, die mir von der FDP gegeben worden sind.

(Dr. Gero Hocker [FDP]: Ich habe gestikuliert, damit das Foto besser wird!)

Herr Kollege Prange, Sie setzen jetzt fort! Sie halten hier eine Rede und haben keinen Fototermin! Setzen Sie jetzt bitte fort!

(Heiterkeit - Jens Nacke [CDU]: Das ist der Grund, warum das hier verbo- ten ist, Herr Präsident, auch für Herrn Schmidt!)

Noch einmal zurück: Die Misere ist in der Tat, dass im Bundesrat im Juli entschieden wird. Wir haben hier keine weitere Plenarsitzung. Deswegen macht es Sinn, sich heute noch einmal damit auseinanderzusetzen und sich zu positionieren.

Ich will einiges zum FDP-Antrag sagen. Teilweise nehmen Sie ja auf den Ursprungsentwurf Bezug, der schon geändert worden ist. Einige Dinge, die Sie ansprechen, sind ja gar nicht mehr Gegenstand der Beratungen im Bund. Es wird auch noch weitere Änderungen geben. In Teilen nehmen Sie auch auf Punkte Bezug - - -

(Zurufe von der CDU: Herr Schmidt, haben Sie das Foto noch nicht fertig? - Gestikulieren! - Das wird ein Profil- bild!)

Herr Prange, lassen Sie sich nicht unterbrechen! Es geht immer noch um den Fotografen. - Herr Hilbers, ich würde schon eingreifen, wenn das stört. Das müssen Sie nicht machen.

Ich glaube, das ist vielleicht auch der fortgeschrittenen Stunde geschuldet. Nun gut.

(Zuruf von der CDU: Ich möchte nicht auf einem Foto von Herrn Schmidt sein!)

Worum geht es eigentlich? - Es geht um Kulturgutschutz und darum, dass wir Regelungen haben. Die haben wir im Prinzip seit den 1955er-Jahren. Es geht darum, dass Kunstwerke davor geschützt werden, ins Ausland zu gelangen. Deswegen gibt es eine Genehmigungspflicht für eine Ausfuhr ins außereuropäische Ausland.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Diese Regelung gibt es heute. Nun gibt es eine Regelungslücke dergestalt, dass dann, wenn in den europäischen Binnenmarkt ausgeführt wird, dieser Schutzstatus nicht eingreift. Das haben die meisten europäischen Länder umgesetzt, aber Deutschland noch nicht. Das ist eine wesentliche Regelung, die jetzt mit diesem Gesetz auf Bundesebene angegangen werden soll. Das ist sinnvoll, schließt eine Lücke und verhindert, diesen

Schutz zu umlaufen, indem man erst ins europäische Ausland und dann ins weitere Ausland geht.

Wenn Sie hier davon sprechen, dass das den ganzen Kunstmarkt infrage stellt, ist das schwierig, weil insbesondere die Gegenwartskunst im Wesentlichen gar nicht betroffen ist. Diese in der EU fast überall etablierte und akzeptierte Form der Binnenkontrolle soll mit der Novelle auch in Deutschland eingeführt werden - das habe ich gesagt -, allerdings mit deutlich höheren Wertgrenzen. Während die für die Ausfuhr in Drittstaaten geltende EU-Verordnung eine Ausfuhrgenehmigung beispielsweise für Gemälde vorschreibt, die älter als 50 Jahre sind und deren Wert 150 000 Euro übersteigt, ist diese deutsche Regelung für die Ausfuhr außerhalb/innerhalb des EUBinnenmarktes erst ab einer Wertgrenze von 300 000 Euro und einer Altersgrenze von 70 Jahren gültig. Lebende Künstler und deren Werke sind gar nicht betroffen. Von daher ist einiges, was in dem FDP-Antrag steht, gar nicht Regelungsgegenstand des Gesetzes auf Bundesebene.

Oft wird damit auch die Frage des Ausfuhrverbotes vermengt. Das gilt für die sogenannten national wertvollen Kulturgüter, die auf der sogenannten Blauen Liste geführt werden. Aber nicht alle Kunstwerke, die über diesen Wert- und Altersgrenzen liegen, werden eingetragen, sondern nur die national wertvollen. Das wird in den Ländern geklärt und auf Listen eingetragen. Die Ausfuhrgenehmigung - das ist ja der Fragekomplex, der sich zu den anderen Kunstwerken verhält - soll ja nur sicherstellen,

(Glocke des Präsidenten)

dass der Staat den Zugriff hat, diese Prüfung vorzunehmen, ob es sich unter Umständen um ein national wertvolles Kulturgut handelt. Ist das nicht der Fall, wird überhaupt kein Ausfuhrverbot möglich.

(Christian Dürr [FDP]: Aber wenn das der Fall ist!)

- Diese Regelung haben wir seit 1955. Die wird nicht geändert. Die FDP war im Bund in der Verantwortung und hat diese Regelung zu keinem Zeitpunkt infrage gestellt. Jetzt tun Sie das im Rahmen dieser Novellierung. Das ist für uns überhaupt nicht nachvollziehbar.